EU Fluggastrechte / Annullierung

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hasenherz64

Neues Mitglied
08.09.2013
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Die alternativverbindung wurde in der App angeboten. Zunächst hatte ich versucht über den Chat eine frühere Verbindung mit Ankunft am frühen Abend (Austrian).
Als ich nach einer Stunde von Warteplatz 220 auf 160 vorgerückt war, habe ich genervt aufgegeben. Ich musste ja auch noch weitere Buchungen ändern, was allerdings Kostenneutral war. Letztlich war die Annahme am nächsten Tag für uns die stressfreieste Möglichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.465
1.175
Nein. Interne Strukturen sowie direkt beauftragte Dienstleister (Abfertigung) sind dem Unternehmen zuzuordnen. Hier könnte die LHG evtl. vorsorgen oder Abhilfe schaffen. Den Flugplatz kann sie einfach nur hinnehmen. Gleiches gilt für ATC.

Unabhängig davon ist natürlich immer zu betrachten, ob versucht wurde den Reisenden mit der schnellsten Alternative ans Ziel zu bringen.
Dann könnte man doch einfach alles an einen Dienstleister eines Dienstleisters outsourcen?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.696
5.749
Dann könnte man doch einfach alles an einen Dienstleister eines Dienstleisters outsourcen?
Nö, wenn man den selbst auswählt und beauftragt hat man ja wieder die Wahl und es ist der Gesellschaft zuzuordnen.

Lediglich wenn es keine Wahl gibt (üblicherweise bei öffentlichen Dingen wie ATC und Flughäfen) ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich.
Etwas eingeschränkt gilt das auch für das Wetter - wobei normale Dinge wie etwas mehr Wind im Herbst natürlich kein außerordentlicher Umstand sind.
 

Godor69

Reguläres Mitglied
17.12.2022
78
39
Hallo zusammen, hab die Frage schon an anderer Stelle gestellt, aber nach neuer Recherche passt die hier wohl besser rein...




Buchung über Expedia (mit CB) Flug + Hotel.
  • Hinflug (LX8130; ZRH-HUR; Q) 25.10. 9:10
    • keine Info - mündliche Info "Verspätung" an der Lounge
    • next Info 10:00
    • next Info 13:00
    • Kein Mail/keine Nachrichten in der Swiss App.
    • danach gecancelled. Verschoben auf nächsten Tag ca 7 Uhr (schriftliche Bestätigung hab ich)
    • dann kam eine Mail, dass umgebucht wurde.

  • Übernachtungskosten bei Freunden wohl nicht absetzbar.
  • Zahnbürste/Zahnpasta/Fahrtkosten ins Zentrum wohl schon.
  • 1 Nacht weniger im Hotel.

Melde ich mich direkt bei Expedia und kann versuchen, eine teilweise Entschädigung für die nicht erbrachte Leistung am Zielort (-1 Nacht) einzufordern?
Oder stumpfes EU261-Recht direkt bei Swiss melden und mit der Entschädigung (ZRH-HUR; 400€/pax) + Toiletsachen zufrieden sein?

Ich meine gelesen zu haben, dass es keine Pauschalreise, sondern nur "verknüpfte Reisebausteine" sind.
Wie ist eure Meinung dazu? Wohnsitz ist Deutschland/Österreich.
 

sveli

Aktives Mitglied
01.08.2017
183
2
TXL
Flug EW 2581 PMI-STR heute kurzfristig (ca. 7 Uhr) von 9 Uhr auf 12:40 Uhr verschoben. Grund unbekannt. Essensgutschein in Höhe von 7,50€ per SMS bekommen.
Die Maschine ist lt. FR24 noch nicht von DUS nach STR geflogen. Dementsprechend auch STR-PMI (knapp 4 Stunden) zu spät.
Gebuchter und im Voraus bezahlter Parkplatz am PMI wurde wieder verlassen, um die Zeit zu Hause zu verbringen, muss also vermutlich nochmal gebucht werden.

Kennt jemand zufällig den Grund (z.B. weil in STR betroffen)?

Da es ja keine Hochsaison mehr ist, hätte EW ja ggf. eine andere Maschine bereitstellen können. Was denkt ihr hinsichtlich Entschädigung?
Sollte die Maschine mit über 3 Stunden Verspätung in STR ankommen, dürften doch 250€ drin sein?

Betroffen ist eine sehr gute Freundin, nicht ich selbst.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.447
1.079
Flug EW 2581 PMI-STR heute kurzfristig (ca. 7 Uhr) von 9 Uhr auf 12:40 Uhr verschoben. Grund unbekannt. Essensgutschein in Höhe von 7,50€ per SMS bekommen.
Die Maschine ist lt. FR24 noch nicht von DUS nach STR geflogen. Dementsprechend auch STR-PMI (knapp 4 Stunden) zu spät.
Gebuchter und im Voraus bezahlter Parkplatz am PMI wurde wieder verlassen, um die Zeit zu Hause zu verbringen, muss also vermutlich nochmal gebucht werden.

Kennt jemand zufällig den Grund (z.B. weil in STR betroffen)?

Da es ja keine Hochsaison mehr ist, hätte EW ja ggf. eine andere Maschine bereitstellen können. Was denkt ihr hinsichtlich Entschädigung?
Sollte die Maschine mit über 3 Stunden Verspätung in STR ankommen, dürften doch 250€ drin sein?

Betroffen ist eine sehr gute Freundin, nicht ich selbst.
Ich antworte für nen Freund(in):
Ja
 
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