EU Fluggastrechte / Annullierung

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hasenherz64

Neues Mitglied
08.09.2013
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Die alternativverbindung wurde in der App angeboten. Zunächst hatte ich versucht über den Chat eine frühere Verbindung mit Ankunft am frühen Abend (Austrian).
Als ich nach einer Stunde von Warteplatz 220 auf 160 vorgerückt war, habe ich genervt aufgegeben. Ich musste ja auch noch weitere Buchungen ändern, was allerdings Kostenneutral war. Letztlich war die Annahme am nächsten Tag für uns die stressfreieste Möglichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.465
1.175
Nein. Interne Strukturen sowie direkt beauftragte Dienstleister (Abfertigung) sind dem Unternehmen zuzuordnen. Hier könnte die LHG evtl. vorsorgen oder Abhilfe schaffen. Den Flugplatz kann sie einfach nur hinnehmen. Gleiches gilt für ATC.

Unabhängig davon ist natürlich immer zu betrachten, ob versucht wurde den Reisenden mit der schnellsten Alternative ans Ziel zu bringen.
Dann könnte man doch einfach alles an einen Dienstleister eines Dienstleisters outsourcen?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.690
5.741
Dann könnte man doch einfach alles an einen Dienstleister eines Dienstleisters outsourcen?
Nö, wenn man den selbst auswählt und beauftragt hat man ja wieder die Wahl und es ist der Gesellschaft zuzuordnen.

Lediglich wenn es keine Wahl gibt (üblicherweise bei öffentlichen Dingen wie ATC und Flughäfen) ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich.
Etwas eingeschränkt gilt das auch für das Wetter - wobei normale Dinge wie etwas mehr Wind im Herbst natürlich kein außerordentlicher Umstand sind.