EU Fluggastrechte / Annullierung

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jpdx

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
562
1.001
Portland/Starnberg
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Abwarten und den kurzen Flug durchziehen und die Zeit genießen.
Frag am MUC und HAN nochmals an. Mehr geht nicht. Sicher gibt es ein paar € zurück, was kein Trost sein soll.
Bei VN gibt's öfters was an Änderungen.
Guten Flug und schöne Tage auf der Insel
Wenn wir da in Y mitkommen, dann ist es für mich kein Problem. Ich will nur nicht 10 Stunden am Flughafen sitzen und auf den nächsten Flug warten. Dass die nicht mehr C Sitze einbauen werden ist mir schon klar. Frage war eher, wie kann man die Chancen erhöhen, irgendwie mitzukommen.

Allerdings - so könnte man fragen - warum Sie dann jetzt gerade Euch downgegradet haben? Ganz oben scheint Ihr in der Nahrungskette jedenfalls nicht zu stehen. Interessieren würde mich ja noch - wie Sie die frohe Botschaft übermittelt haben: Formlos ("Sie setzten jetzt auf 15B!") oder mit ein paar Worten des Bedauerns?
Von Downgrade steht in dem E-Mail nichts. Unsere Sitze seien nicht mehr verfügbar und wir sollen doch bitte neue auswählen. Was natürlich nicht geht, weil in C alle besetzt sind und ich die Y Seatmap gar nicht zu sehen bekomme. Wir haben also gar keinen Sitz. Ob die dann dem zuletzt eingecheckten Passagier mit zugeteiltem Sitz diesen wegnehmen und uns geben ist natürlich bei so einer Airline nicht klar.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
400
585
Solche Taschenspielertricks sind genau das, was meine (eventuellen) Vorurteile bestätigt.

Von Downgrade steht in dem E-Mail nichts.

Aber faktisch ist es eben eines, denn gebucht und vor allem bezahlt war ja wohl C. Leider scheint das

bei so einer Airline nicht klar
zu sein. Mitkommen werdet ihr in Y hoffentlich irgendwie. Drücke jedenfalls die Daumen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.372
17.471
Noch ist es ja kein Downgrade, sondern "nur" eine insoweit intakte C-Buchung ohne reservierten Sitzplatz. Da kann noch viel passieren - Sitz wird frei, jemand anders (niedrigerer Status etc.) wird runtergeschmissen, Downgrade, Abladen. Letztlich wird sich das alles erst am Gate entscheiden.

Die Downgrade-Kompensation geht anteilig nach dem Entfernungsanteil und dürfte somit sehr gering sein. HAN-PQC sind 12,6 % von MUC-HAN-PQC bzw. 6,3 % von MUC-HAN-PQC-HAN-MUC, falls Du einen Return gebucht haben solltest.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
400
585
Noch ist es ja kein Downgrade, sondern "nur" eine insoweit intakte C-Buchung ohne reservierten Sitzplatz. Da kann noch viel passieren - Sitz wird frei, jemand anders (niedrigerer Status etc.) wird runtergeschmissen, Downgrade, Abladen. Letztlich wird sich das alles erst am Gate entscheiden.

Die Downgrade-Kompensation geht anteilig nach dem Entfernungsanteil und dürfte somit sehr gering sein. HAN-PQC sind 12,6 % von MUC-HAN-PQC bzw. 6,3 % von MUC-HAN-PQC-HAN-MUC, falls Du einen Return gebucht haben solltest.
Das stimmt natürlich, aber ein bisschen "fishy" ist die Sache (einschliesslich der Form der Kommunikation) halt schon.
 
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jpdx

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
562
1.001
Portland/Starnberg
Aber faktisch ist es eben eines, denn gebucht und vor allem bezahlt war ja wohl C.
Ich würde mal sagen, zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich kein Downgrade, wie Airsicknessbag richtig sagt: Es kann Misconnects geben und es bleiben Sitze frei, das Fluggerät wird wieder auf einen A321 mit 16 C Sitzen gewechselt, vielleicht ist die erste Reihe nur geblockt, aber nicht besetzt, usw usf.

In Europa ist man sowas weniger gewohnt, weil ja einfach der Vorhang um ein Paar Reihen verschoben werden kann und die C wie von Wunderhand größer wird. In den USA hatten wir das Thema gelegentlich mal bei AS, wobei die halt einfach die letzten F Sitze erst am Gate vergeben haben, wenn sie nicht sicher waren, wie viele Reihen F der Flieger denn haben wird. Von 16 auf 8 C mit hoher Auslastung ist dagegen natürlich schon eine gewisse Herausforderung.

Zum Thema "so eine Airline": VN ist sicherlich die solideste Option, wenn man nach PQC will.

Die Downgrade-Kompensation geht anteilig nach dem Entfernungsanteil und dürfte somit sehr gering sein. HAN-PQC sind 12,6 % von MUC-HAN-PQC bzw. 6,3 % von MUC-HAN-PQC-HAN-MUC, falls Du einen Return gebucht haben solltest.
Ja klar, das sind nur ein Paar Hundert Euro. Mir geht es eher drum, dass ich mitfliegen will und nicht einen ganzen Tag in vietnamesischen Flughäfen rum gammeln.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.622
10.828
LEJ
Ich bin kein großer Fan von solchen Nicht-EU Airlines wie VN, aber ja, sollte man eigentlich meinen.
Mit solchen krassen Vorurteilen wäre ich stiller als du es bist.
Nicht EU Airlines wie SQ, MH, TG, CA etc fallen in deine Gedankenkategorie. Und das sind nur die aus Asien.
Bis heute habe ich mit Nicht EU Airlines keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Meine Ansicht darüber, geht alles gut, sind die Airlines gut, geht was schief, sind diese Airlines schlecht.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.372
17.471
Ich glaube nicht, dass das ein Vorurteil à la "EU-Airline gut, Nicht-EU-Airline schlecht" ist. Sondern einfach die Feststellung, dass man bei einer EU-Airline immer durch die EU-VO geschützt wird, bei einer Nicht-EU-Airline aber nur bei Start in der EU.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
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Mit solchen krassen Vorurteilen wäre ich stiller als du es bist.
Nicht EU Airlines wie SQ, MH, TG, CA etc fallen in deine Gedankenkategorie. Und das sind nur die aus Asien.
Bis heute habe ich mit Nicht EU Airlines keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Meine Ansicht darüber, geht alles gut, sind die Airlines gut, geht was schief, sind diese Airlines schlecht.
Bitte genau lesen und zitieren: Ich schrieb nicht pauschal von allen Nicht-EU-Airlines, sondern von "solchen Nicht-EU-Airlines" also einer bestimmten Kategorie von Nicht-Eu-Airlines, zu der ich allerdings auch VN rechne. Der Rest erübrigt sich daher.

Für alle Nicht-EU-Airlines gilt aber davon unbeschadet das, was @Airsicknessbag gerade über mir gepostet hat.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.622
10.828
LEJ
Bitte genau lesen und zitieren: Ich schrieb nicht pauschal von allen Nicht-EU-Airlines, sondern von "solchen Nicht-EU-Airlines" also einer bestimmten Kategorie von Nicht-Eu-Airlines, zu der ich allerdings auch VN rechne. Der Rest erübrigt sich daher.

Für alle Nicht-EU-Airlines gilt aber davon unbeschadet das, was @Airsicknessbag gerade über mir gepostet hat.
Und was sind "solche Nicht EU Airlines" und wer sind denn diese und was zeichnet diese aus.
Erkläre doch bitte mal diese "bestimmte Kategorie". Das geht alleine aus deiner Aussage nicht hervor. Alleine die EU 261 reicht da nicht.
 
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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
400
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Und was sind "solche Nicht EU Airlines" und wer sind denn diese und was zeichnet diese aus.
Erkläre doch bitte mal diese "bestimmte Kategorie". Das geht alleine aus deiner Aussage nicht hervor. Alleine die EU 261 reicht da nicht.
Jawoll, Herr Major! Das ist hier aber kein Quiz und wir müssen hier an sich auch nicht die Diskussion wiederholen, die wir hier vor Jahr und Tag über Saudia geführt haben, wenn ich mich recht erinnere.

Aber schön (und das war es dann voraussichtlich von mir): Airlines, die aus einem Land kommen in dem Rechtsnormen und -kultur sich drastisch von den/der hiesigen unterscheiden, die in Y wie in C eher im niederpreisigen Niveau agieren, gegen die (so gut wie) keine oder nur eine sehr erschwerte Klagemöglichkeit besteht und für die europäische Kunden auch insgesamt eher attraktiver Beifang sind, aber nicht mehr (Reputation also Nebensache – Kunden zieht man über den Preis).

Wenn mehrere dieser Kriterien zutreffen (und bei VN könnten es sogar alle vier sein), würde ich eine Buchung eher vermeiden wollen, aber das bleibt jedem selbst überlassen und mir ist natürlich auch klar, dass sich das bei manchen Destinationen eben kaum vermeiden lässt.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
Jawoll, Herr Major! Das ist hier aber kein Quiz und wir müssen hier an sich auch nicht die Diskussion wiederholen, die wir hier vor Jahr und Tag über Saudia geführt haben, wenn ich mich recht erinnere.

Aber schön (und das war es dann voraussichtlich von mir): Airlines, die aus einem Land kommen in dem Rechtsnormen und -kultur sich drastisch von den/der hiesigen unterscheiden,
So ist nun mal die Welt, recht unterschiedlich.
Rechtsnormen unterschiedlich, Kulturen unterschiedlich, Essen unterschiedlich etc..
Menschen die das nicht ertragen, sollten besser zu Hause bleiben, was auch ihr gutes Recht ist.

die in Y wie in C eher im niederpreisigen Niveau agieren,
Trifft bei VN nicht zu
gegen die (so gut wie) keine oder nur eine sehr erschwerte Klagemöglichkeit besteht
Das dürfte so sein.
und für die das Europa-Geschäft auch insgesamt eher attraktiver Beifang ist, aber nicht mehr (Reputation also Nebensache – Kunden zieht man über den Preis).
Der Preis ist es bei VN auch nicht.
Wenn mehrere dieser Kriterien zutreffen (und bei VN könnten es sogar alle vier sein), würde ich eine Buchung eher vermeiden wollen, aber das bleibt jedem selbst überlassen und mir ist natürlich auch klar, dass sich das bei manchen Destinationen eben kaum vermeiden lässt.
Dann kennst du VN nicht. Es ist die schnellste Möglichkeit von D nach Vietnam zu kommen. Nur die Inlandsflüge sind manchmal hinderlich. Dafür gibt es Hinweise hier im Forum genug.

Wer öfters mal weiter weg unterwegs ist, hat auch keine Möglichkeit eine EU Airline zu buchen, insbesondere keine Inlandsflüge.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
400
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Dann kennst du VN nicht.

Nicht aus eigener Flugerfahrung - aber das habe ich auch nicht behauptet.

Wer öfters mal weiter weg unterwegs ist, hat auch keine Möglichkeit eine EU Airline zu buchen, insbesondere keine Inlandsflüge.

Auch das habe ich gesagt und im übrigen auch schon gemacht. Ich bin häufig schon innerafrikanisch unterwegs gewesen - allerdings vor allem auf kurzen bis sehr kurzen Strecken und letzteres, weil es auf schlechten und verstopften Straßen schlicht zu lange gedauert hätte.
 
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borni81

Erfahrenes Mitglied
24.04.2011
267
133
Soooo , auch von mir mal was "aufregendes" mit der Bitte um Schwarm Wissen 🤔.

Wir waren heute auf den Flug SK651 gebucht der ca eine Stunde vor Abflug storniert wurde.

Als Ersatz Beförderung wurde und ein Flug am 04.01 spät Abends angeboten (also mehr als 48 Stunden später) , wir sind dann zum Service-Schalter und haben auf die schnellste Möglichkeit "bestanden" nach Hamburg zu kommen notfalls auch Bus, Bahn oder Verbindungen mit anderen Fluggesellschaften egal welche Strecke - dies wurde alles abgelehnt und uns wurde ein Hotelgutschein und ein Taxigutschein ausgehändigt.

Wir haben dann mitgeteilt daß wir versuchen anderweitig nach Hamburg zu kommen und wenn dies gelingt das wir dann stornieren würden. Jetzt sitzen wir mit 7 Leuten in einen Kleinbus den uns tolle Mitarbeiter von Avis organisieren konnten und fahren nach Hamburg.

Nun ist die Rufnummer von SAS überhaupt nicht erreichbar um das Hotel zu stornieren, und auch den Flug können wir erst morgen stornieren.

SAS gibt als Grund schlechtes Wetter an , aber in Hamburg starten und landen Flugzeuge und auch in Kopenhagen fliegen die ATR Recht normal (fun fact , die Maschine die uns fliegen sollte ist dann zum gleichen Zeitpunkt nach Hannover geflogen) interessant dabei ist das uns erzählt wurde alle Flüge nach Deutschland werden gestrichen?!?.

Laut Aussage Flughafen haben wir kein Anrecht auf Rückerstattung des Ticketpreises wenn wir jetzt stornieren und den Mietwagen nehmen und bei der Entschädigung von 250 Euro haben sich die Mitarbeiter widersprochen 🤔.

Wie schätzt ihr die Situation ein ?welche Rechte haben wir ? Ich bin der Meinung Ticketpreis und Entschädigung stehen uns zu .

Und was sollen wir wegen Hotel machen? Den Ersatzflug kann ich ja auch noch morgen stornieren.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
400
585
Soooo , auch von mir mal was "aufregendes" mit der Bitte um Schwarm Wissen 🤔.

Wir waren heute auf den Flug SK651 gebucht der ca eine Stunde vor Abflug storniert wurde.

Als Ersatz Beförderung wurde und ein Flug am 04.01 spät Abends angeboten (also mehr als 48 Stunden später) , wir sind dann zum Service-Schalter und haben auf die schnellste Möglichkeit "bestanden" nach Hamburg zu kommen notfalls auch Bus, Bahn oder Verbindungen mit anderen Fluggesellschaften egal welche Strecke - dies wurde alles abgelehnt und uns wurde ein Hotelgutschein und ein Taxigutschein ausgehändigt.

Wir haben dann mitgeteilt daß wir versuchen anderweitig nach Hamburg zu kommen und wenn dies gelingt das wir dann stornieren würden. Jetzt sitzen wir mit 7 Leuten in einen Kleinbus den uns tolle Mitarbeiter von Avis organisieren konnten und fahren nach Hamburg.

Nun ist die Rufnummer von SAS überhaupt nicht erreichbar um das Hotel zu stornieren, und auch den Flug können wir erst morgen stornieren.

SAS gibt als Grund schlechtes Wetter an , aber in Hamburg starten und landen Flugzeuge und auch in Kopenhagen fliegen die ATR Recht normal (fun fact , die Maschine die uns fliegen sollte ist dann zum gleichen Zeitpunkt nach Hannover geflogen) interessant dabei ist das uns erzählt wurde alle Flüge nach Deutschland werden gestrichen?!?.

Laut Aussage Flughafen haben wir kein Anrecht auf Rückerstattung des Ticketpreises wenn wir jetzt stornieren und den Mietwagen nehmen und bei der Entschädigung von 250 Euro haben sich die Mitarbeiter widersprochen 🤔.

Wie schätzt ihr die Situation ein ?welche Rechte haben wir ? Ich bin der Meinung Ticketpreis und Entschädigung stehen uns zu .

Und was sollen wir wegen Hotel machen? Den Ersatzflug kann ich ja auch noch morgen stornieren.
Entschädigung würde ich tendenziell eher sagen nein bis schwierig. Das Wetter war nun einmal heute bescheiden und die Tatsache,, dass Flugzeuge geflogen sind, muss allein noch kein Gegenbeweis sein - es kann eingeschränkte Kapazitäten und Flugbewegungen geben und heute war es gerade im nord- und nordwestdeutschen Raum mit Sicherheit so. KL hat in AMS wohl auch kräftig gecancelt.
Über die Ersatzbeförderung hat - außer im Falle exorbitanter Preisunterschiede - an sich nicht SK zu entscheiden, Nur gilt halt wie immer: Wie sag ich's meiner (bockigen) Airline...
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.490
10.140
Wie schätzt ihr die Situation ein ?welche Rechte haben wir ? Ich bin der Meinung Ticketpreis und Entschädigung stehen uns zu .

Und was sollen wir wegen Hotel machen? Den Ersatzflug kann ich ja auch noch morgen stornieren.
Du stornierst gar nix. Was du maximal machst, ist Hotel und Airline davon in Kenntnis setzen, dass du ein no show bist. Wenn du stornierst gibst du der Airline nur Munition an die Hand. Ich würde sogar eher gar nix machen.

Wenn ihr zurück seid, würde ich mir entweder das Ticket erstatten lassen oder die die Kosten der Ersatzbeförderung bei denen einreichen; je nachdem was höher ist. Verpflegungskosten ebenfalls einreichen (falls was konsumiert). Die Ausgleichszahlung natürlich auch anfordern.
 

huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
578
863
Entschädigung müsste es auch geben, wenn sie sich weigern auf die schnellstmögliche Möglichkeit umzubuchen. Und dass die nächste Möglichkeit bei der Strecke erst am 4.1. ist, kann ich mir nicht so richitg vorstellen.

Die Frage ist glaube ich, wie man die Diskussionen am Schalter und die dort gemachten oder nicht gemachten Angebote am Ende nachweisen kann.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.490
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Entschädigung würde ich tendenziell eher sagen nein bis schwierig. Das Wetter war nun einmal heute bescheiden und die Tatsache,, dass Flugzeuge geflogen sind, muss allein noch kein Gegenbeweis sein - es kann eingeschränkte Kapazitäten und Flugbewegungen geben und heute war es gerade im nord- und nordwestdeutschen Raum mit Sicherheit so. KL hat in AMS wohl auch kräftig gecancelt.
Wollte es gerade schreiben, aber @huby war schneller:
Entschädigung müsste es auch geben, wenn sie sich weigern auf die schnellstmögliche Möglichkeit umzubuchen. Und dass die nächste Möglichkeit bei der Strecke erst am 4.1. ist, kann ich mir nicht so richitg vorstellen.

Die Frage ist glaube ich, wie man die Diskussionen am Schalter und die dort gemachten oder nicht gemachten Angebote am Ende nachweisen kann.

Naja, der Hotelvoucher sollte Beweis oder zumindest Indiz genug sein, dass sie nicht umgebucht haben.
 

borni81

Erfahrenes Mitglied
24.04.2011
267
133
Entschädigung müsste es auch geben, wenn sie sich weigern auf die schnellstmögliche Möglichkeit umzubuchen. Und dass die nächste Möglichkeit bei der Strecke erst am 4.1. ist, kann ich mir nicht so richitg vorstellen.

Die Frage ist glaube ich, wie man die Diskussionen am Schalter und die dort gemachten oder nicht gemachten Angebote am Ende nachweisen kann.
Wir haben zum Glück diverse Nummern ausgetauscht von betroffenen, sitzen ja sogar mit 3 weiteren Parteien im Auto zusammen.
 
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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
400
585
Entschädigung müsste es auch geben, wenn sie sich weigern auf die schnellstmögliche Möglichkeit umzubuchen. Und dass die nächste Möglichkeit bei der Strecke erst am 4.1. ist, kann ich mir nicht so richitg vorstellen.
Hamburg war heute früh ziemlich zugeschneit aber 4.1. klingt trotz des Wetters in der Tat unrealistisch und unzumutbar, das hatte ich überlesen. Man könnte es dann natürlich so auslegen - vor allen Dingen wenn man Belege hat - das aus der Verletzung von EU 261 Art. 8 automatisch wieder Art. 7 folgt.
 

borni81

Erfahrenes Mitglied
24.04.2011
267
133
Hamburg war heute früh ziemlich zugeschneit aber 4.1. klingt trotz des Wetters in der Tat unrealistisch und unzumutbar, das hatte ich überlesen. Man könnte es dann natürlich so auslegen - vor allen Dingen wenn man Belege hat - das aus der Verletzung von EU 261 Art. 8 automatisch wieder Art. 7 folgt.
Lustig ist das wir aus tromsö gekommen sind.....und das sind bei wirklich schweren Schneetreiben selbst die kleinen dash 8 rausgegangen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.600
4.092
Düsseldorf
www.drboese.de
Das Problem: der mitdenken Passagier wird vom EuGH bestraft. Der 4. Januar ist natürlich viel zu spät, wenn man aber schon heute sein Ziel erreicht, sieht es mit der Ausgleichsleistung doch etwas schwieriger aus.
 
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