Santander BestGiro - Erfahrungen

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geniongroup

Aktives Mitglied
11.11.2016
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Santander räumt wohl gerade ihr Portfolio auf. Habe die Kündigung für eine alte AvD Tank und Spar VISA bekommen. Dort gab es zuletzt noch 3% Cashback auf Tankenstellenumsätze bis maximal 75 € im Jahr. Früher waren das mal 5%. Statt ein Alternativprodukt anzubieten, wird diese Karte einfach gekündigt. Die Karte wurde jährlich im deutlich fünfstelligen Bereich für Einkäufe genutzt.
 
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lula

Aktives Mitglied
18.06.2024
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Das 1-2-3 Giro von der Santander (mit monatlichen Bonuszahlungen) wird wohl nicht weiter angeboten. Mal sehen, wie sie mit Bestandskunden umgehen und wie es mit den anderen Produkten im Zuge der Openbank-Strategie weitergeht.
Quelle: Santander Webseite

Würde mich nicht überraschen, wenn alle nach Openbank migriert werden. Die Frage ist nur, wann es passiert.
 

gamer4all

Erfahrenes Mitglied
03.01.2013
385
119
Weiß jemand wie man am besten kündigt, in anbetracht der Sache dass es keinen Support gibt und Briefe/Emails ignoriert werden?
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.513
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Ich hatte damals per Fax und zur Sicherheit nochmals dann
per "Einschreiben Übergabe" gekündigt. Es war zwar etwas
aufwendig und auch "teuer". Aber es hat funktioniert und
die Bestätigung kam auch sehr zeitnah. Ich bekam einen
Brief per Post mit der Aussage "wir bedauern, dass sie unser
Best Giro nicht mehr nutzen wollen...":idea:
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
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[...]nachdem sie eine Kündigung per Mitteilung übder das OLB nicht akzeptiert hatten).
Bei einer Kündigung gibt es durch die Gegenseite grundsätzlich nichts zu "akzeptieren". Die hat man gegenüber der Gegenseite wirksam erklärt oder auch nicht. Wenn der Vertrag nicht allzu alt ist, reicht jede Nachricht in Textform auf beliebigem Wege, einschließlich einer E-Mail.

Was die Bank dann damit macht, ist deren Problem und ...

[...] und Briefe/Emails ignoriert werden?
... alles andere kann man dann umgekehrt getrost ignorieren, denn im Fall der Fälle kann man die ausgesprochene Kündigung ja in aller Regel nachweisen.

Die juristische Theorie wird durch die Praxis jedoch dann geschlagen werden, wenn einem zwecks Prämien in der Zukunft und "sauberen" Wiedereröffnung an einer "freiwilligen Bereinigung" aus Bankensicht gelegen ist. Ansonsten müsste man nach der Kündigung wohl auf negative Feststellung klagen, um das durchzusetzen.
 
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