Hallo,
bin wiedermal (mit Familie also 4 Pax) am Rückflug von Malaga nach Salzburg in FRA hängen geblieben. Der LH Flieger von FRA nach Malaga (mit welchem wir von Malaga nach FRA dann ca. 3h verspätet abgeflogen sind) war zu spät rausgekommen (in FRA war an dem Tag "etwas" Schneefall - "Umlaufverspätung".
Als wir dann in FRA verspätet gelandet sind war wieder alles pünktlich - hätte als LH einen Flieger in Malaga gehabt hätte es gar kein Problem gegeben...
Wurden dann auf einen Flug FRA-SZG am nächsten Tag umgebucht. Hotelkosten und so zahlt LH - nur die Ausgelichszahlung 4x400 will sie mit folgender Begründen nicht zahlen:
"Für einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kommt es bei verpassten Anschlussflügen darauf an, ob die von der Airline zu vertretende Verspätung ursächlich für das Verpassen der Verbindung war und dadurch die Ankunftsverspätung von über drei Stunden am Endziel eingetreten ist. Maßgeblich ist dabei, ob die von der Airline zu verantwortende Verzögerung die erforderliche Mindestumsteigezeit (Umsteigepuffer) überschritten hat. In Ihrem Fall lag die von uns zu vertretende Verspätung unterhalb der für einen gesicherten Anschluss erforderlichen Umsteigepufferzeit. Das bedeutet: Obwohl die Ankunft am Endziel letztlich mehr als drei Stunden verspätet war, beruht diese Verspätung nicht auf einer qualifizierenden, von der Airline zu verantwortenden Primärverspätung, die den Anschluss unter Unterschreiten der Mindestumsteigezeit unmöglich gemacht hätte. Nach der Verordnung besteht daher kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung."
Als Begründung das WETTER anzugeben würde ich ja noch eher verstehen - davon schreibt LH aber gar nichts ...
Was meint ihr - loht sich Anwalt / Klagen hier?
Liebe Grüße
Sebastian