EU Fluggastrechte / Annullierung

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b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
182
45
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600 € an Condor, Verpflegungskosten, falls Voucher nicht ausreicht.
Wenn Du selbst was früheres buchst, riskierst Du ganz vielleicht Deine 600 €.
Ok, das freut mich vom Profi zu hören, weil Google bzw ChatGPT aussagt, dass ich etwaige Entschädigungskosten an SriLankan Airlines stellen soll:

„Ausführender Luftfahrtunternehmer ist das Luftfahrtunternehmen, das einen Flug im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen Person durchführt.“ (Art. 2 lit. b EU-261) Und weiter: „Die Verpflichtungen aus dieser Verordnung treffen den ausführenden Luftfahrtunternehmer.“ (Art. 3, Art. 5–7 EU-261) ➡️ Der EuGH hat das mehrfach bestätigt.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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Ok, das freut mich vom Profi zu hören, weil Google bzw ChatGPT aussagt, dass ich etwaige Entschädigungskosten an SriLankan Airlines stellen soll:

„Ausführender Luftfahrtunternehmer ist das Luftfahrtunternehmen, das einen Flug im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen Person durchführt.“ (Art. 2 lit. b EU-261) Und weiter: „Die Verpflichtungen aus dieser Verordnung treffen den ausführenden Luftfahrtunternehmer.“ (Art. 3, Art. 5–7 EU-261) ➡️ Der EuGH hat das mehrfach bestätigt.

wenn du heute einen ganz wichtigen Termin hast und es elementar ist, rechtzeitig einzukommen.. Condor kurze Frist (schriftlich) setzen, 30min und Umbuchung auf nächstmögliche Alternative (wahrscheinlich ein LH Flug).

Diesen Buchen und dann Condor die Rechnung hierzu schicken.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
182
45
Ein Fünfgänge Menü in der Flughafengastronomie und dazu 600 Euro erscheinen mir viel attraktiver.
Das bezieht sich auf das hier:
wenn du heute einen ganz wichtigen Termin hast und es elementar ist, rechtzeitig einzukommen.. Condor kurze Frist (schriftlich) setzen, 30min und Umbuchung auf nächstmögliche Alternative (wahrscheinlich ein LH Flug).

Diesen Buchen und dann Condor die Rechnung hierzu schicken.

Denke auch, dass ich dann lieber die 600 Euro nehme, da der frühstmögliche Flug um 12 Uhr wäre und ich die zwei weiteren Stunden für 600 Euro dann doch in Kauf nehme.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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MUC / FMO
Ok, das freut mich vom Profi zu hören, weil Google bzw ChatGPT aussagt, dass ich etwaige Entschädigungskosten an SriLankan Airlines stellen soll:

„Ausführender Luftfahrtunternehmer ist das Luftfahrtunternehmen, das einen Flug im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen Person durchführt.“ (Art. 2 lit. b EU-261) Und weiter: „Die Verpflichtungen aus dieser Verordnung treffen den ausführenden Luftfahrtunternehmer.“ (Art. 3, Art. 5–7 EU-261) ➡️ Der EuGH hat das mehrfach bestätigt.
Nie Nie nie und niemals nie KI nach irgendwelchen Fakten Fragen.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
493
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Moin,

bei meinem LH Abenteuer letzte Woche stellt sich LH weiterhin quer und verweist darauf, dass das Wetter Schuld an der Annullierung war. Sie verweisen auf eine mögliche Schlichtungsstelle. Habt ihr da Erfahrungen mit?
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
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Hallo,
bin wiedermal (mit Familie also 4 Pax) am Rückflug von Malaga nach Salzburg in FRA hängen geblieben. Der LH Flieger von FRA nach Malaga (mit welchem wir von Malaga nach FRA dann ca. 3h verspätet abgeflogen sind) war zu spät rausgekommen (in FRA war an dem Tag "etwas" Schneefall - "Umlaufverspätung".

Als wir dann in FRA verspätet gelandet sind war wieder alles pünktlich - hätte als LH einen Flieger in Malaga gehabt hätte es gar kein Problem gegeben...

Wurden dann auf einen Flug FRA-SZG am nächsten Tag umgebucht. Hotelkosten und so zahlt LH - nur die Ausgelichszahlung 4x400 will sie mit folgender Begründen nicht zahlen:

"Für einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kommt es bei verpassten Anschlussflügen darauf an, ob die von der Airline zu vertretende Verspätung ursächlich für das Verpassen der Verbindung war und dadurch die Ankunftsverspätung von über drei Stunden am Endziel eingetreten ist. Maßgeblich ist dabei, ob die von der Airline zu verantwortende Verzögerung die erforderliche Mindestumsteigezeit (Umsteigepuffer) überschritten hat. In Ihrem Fall lag die von uns zu vertretende Verspätung unterhalb der für einen gesicherten Anschluss erforderlichen Umsteigepufferzeit. Das bedeutet: Obwohl die Ankunft am Endziel letztlich mehr als drei Stunden verspätet war, beruht diese Verspätung nicht auf einer qualifizierenden, von der Airline zu verantwortenden Primärverspätung, die den Anschluss unter Unterschreiten der Mindestumsteigezeit unmöglich gemacht hätte. Nach der Verordnung besteht daher kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung."


Als Begründung das WETTER anzugeben würde ich ja noch eher verstehen - davon schreibt LH aber gar nichts ...

Was meint ihr - loht sich Anwalt / Klagen hier?
Liebe Grüße
Sebastian
 

daddycoool

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
259
194
Moin,

bei meinem LH Abenteuer letzte Woche stellt sich LH weiterhin quer und verweist darauf, dass das Wetter Schuld an der Annullierung war. Sie verweisen auf eine mögliche Schlichtungsstelle. Habt ihr da Erfahrungen mit?

Mit der Schlichtungsstelle habe ich eher negative Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit.
Das war mal anders. Kann aber ein sehr subjektiver Eindruck sein.

Fakt ist, es kostet Dich nichts außer viel Geduld.

Warum das Wetter schuld sein soll, wenn eine Stunde vorher noch geflogen wurde, das erscheint mir doch sehr weit hergeholt. Vielleicht gibst Du es ja doch an den forenbekannten Fachanwalt ?
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
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LEJ
@kexbox oder @umsteiger anschreiben, Einschätzung einholen und loslegen lassen.
Den Hinweis hat das Pony doch nun schon mehrfach bekommen. Vielleicht hat es Angst vor den pööössen Anwälten - dann muss es halt die Brieffreundschaft mit LH weiter pflegen. Allerdings mögen das oder gar "Schlichtungsstelle" die Anwälte gar nicht 🤪😉.