Nun ja, Homosexualität war auch mal verboten, das war geltendes Recht. Und trozdem ist §175 weggeklagt worden.
Nochmal ein Auszug aus einem Östereichischen Untersuchungsbericht:
Auszug Gutachten des von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes beauftragtenLuftfahrtsachverständigen: „Wie in meinem Gutachten bereits ausgeführt, handelt es
sich aus fachlicher Sicht um einen gewerblichen Flug. Dies stellt jedoch keine rechtliche
Bewertung dar, da rechtliche Bewertungen von mir nicht vorgenommen werden können
und dürfen. Das Luftfahrtunternehmen war zum Unfallzeitpunkt Inhaberin einer
Genehmigung gem. JAR-OPS 3 allerdings ausschließlich zur Durchführung von
Rundflügen. Aus fachlicher Sicht wäre für die gewerbliche Beförderung von Personen
von A nach B eine entsprechende Genehmigung gem. JAR-OPS 3 erforderlich gewesen. Es
ist daher eine Rechtsfrage, ob trotz Fehlen dieser Genehmigung die entsprechenden
rechtlichen Forderungen, die sich aus JAR-OPS 3 ergeben, einzuhalten gewesen wären.
Aus fachlicher Sicht dürfte dies zu bejahen sein.
Frag mich nicht nach dem Paragraphen weshalb man es in Österreich nicht darf, aber es ist offenbar explizit verboten.
Nur weil etwas luftrechtlich nicht in Ordnung ist (z.B. eine für das Triebwerk "versehentlich" nicht zugelassene Spritsorte, z.B. weil das Flugzeug zu einer Zeit zugelassen wurde als es noch keinen bleifreien Ottokraftstoff mit 95 Oktan gab, Explizites Beispiel der Rotax 912A ist für verbleites Normalbenzin zugelassen, die jüngere Dimona in der er eingebaut ist aber nicht, weil es das da schon nicht mehr gab.), und daher im Untersuchungsbericht durchaus als klarer Faktor aufgeführt wird, müsste man zivilrechtlich nachweisen dass dies tatsächlich Ursächlich für den Unfall war, und nicht nur formal. Die Kriterien wie Fakten bewertet werden sind bei Unfalluntersuchungen und Gerichtsprozessen völlig unterschiedlich. Längst nicht jede formale luftrechtliche Tatsache muss in einem Prozess auch als Beweismittel zugelassen sein. Längst nicht jeder klare luftrechtliche Verstoß muss auch Zivilrechtlich als unrechtmäßig bewertet werden.
Umgekehrt kann es übrigens auch passieren, dass man zivilrechtlich für etwas belangt wird, das luftrechtlich völlig in Ordnung oder sogar vorgeschrieben war (rein luftrechtlich musst du dich auch an die Fehler in den Handbüchern halten, selbst wenn du dir bewusst bist, dass sie falsch sind).
Und genauso wie du nicht verpflichtet bist, dich selbst zu belasten, kann dich niemand zwingen einen Flugschreiber einzubauen der dich später vor Gericht belastet. Deshalb war es immer international vereinbart dass Flugschreiberdaten
nicht für Gerichtsprozesse verwendet werden, als beschlossen wurde sie verbindlich zu machen. Sonst wäre es damals nicht beschlossen worden.
Nun ändern sich natürlich mit der Zeit Rechtsauffassungen, was dann schon mal zu Klagen und Urteilen führt, die die Rechtslage ändern. Wie z.B. beim §175.
Wenn ein Pilot aufgrund von Flugchreiberdaten verurteilt würde, kannst du davon ausgehen dass eine Klage der Pilotengewerkschaft binnen Tagen vor den höchsten Gerichtshöfen eingereicht wird. Das Luftrecht darf nicht in deine allgemeinen Rechte eingreifen, du darfst nicht durch die Hintertür gezwungen werden, ein Gerät mitzunehmen das dich später belastet. Es widerspricht auch völlig der "just culture".
Ein kluger Richter würde nie CVR/FDR Daten als Beweismittel zulassen, wohlwissend welche Lawine er sonst lostreten würde.