Wir haben auch diesmal wieder gewonnen!
In unserem selbst geführten
Rechtstreit gegen British Airways wegen willkürlich wieder stornierter Avios (BA ist der Ansicht, das Angebot Motley Fool / 10.000 Avios richte sich nur an angloamerikanische BAEC-Mitglieder) wurden meinem Partner und mir nun je 10.000 Avios zugesprochen (AG Frankfurt 29085 C 423/24 - im Anhang). Das Urteil ist rechtskräftig.
Entgegen meiner Annahme ist British Airways bei Klagezustellung aber nicht gleich eingeknickt - sondern hat sich mittels ihrer deutschen Anwaltskanzlei bis zum Schluss mit Händen und Füßen gewehrt. Geholfen hat es ihnen nichts. Man möchte fast fragen, was deren Anwälte eigentlich beruflich machen?
Im Prozess war zunächst strittig, ob die Klage am Gerichtsstand Frankfurt überhaupt zulässig sei - das ist aber deshalb der Fall, weil wegen der deutschen Niederlassung der Fluggesellschaft im Impressum von uns auch der Erfüllungsort dort gesehen werden darf. Anschließend ging um die von uns vorgetragene regional unbeschränkte Gültigkeit eines im Internet abgegebenen Angebotes. Die Airline meinte, allein an der URL der Angebotsseite (
https://shopping.ba.com/en-US/retailers/the-motley-fool/) wäre jedoch zu erkennen, dass das Angebot sich nicht an deutsche Kunden richtet. Das Gericht folgte unserer Auffassung im Prozess, dass zur regionalen Einschränkung eine technische Schranke, mindestens aber ein sichtbarer Hinweis notwenig wäre. Amazon.com und ebay.com richten sich ja auch nicht nur an US-Kunden.
Als nach richterlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung (per Videoübertragung - Anreise blieb mir gottseidank erspart) klar wurde, dass sie den Prozess verlieren würde, hat die beklagte Fluggesellschaft den Klageanspruch schnell noch anerkannt. Natürlich nicht aus Gefälligkeit: Damit verhindert sie eine Urteilsbegründung, eine richterliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage - anhand derer sich unter Bezugnahme auf diese Entscheidung noch andere "Geschädigte" ermutigt fühlen könnten, ihr gutes Recht einzufordern. Ich erwähne das deshalb, weil das ein "Geschmäckle" hat: Die Airline zeigt damit jedenfalls nicht, dass sie Willens ist, auch ihren anderen Kunden deren gutes Recht freiwillig zuzugestehen. Ein kundenfreundliches Unternehmen hätte diese Entscheidung von sich aus allen betroffenen Kunden zugute gebracht.
Jetzt werden wieder einige sagen "wie kann man wegen derartigem nur eine Klage einreichen...". Das ist natürlich jedem selbst überlassen - für uns ging es dabei weniger um den materiellen Wert als das Gefühl, der kundenunfreundlichen, willlkürlichen Entscheidung einer ausländischen Airline, die sich mit ihrem britischen Sitz offenbar sicher vor Rechtsverfolgung fühlte, etwas entgegenzusetzen! Und würden sich mehr Menschen wehren, gäbe es weniger Unrecht auf der Welt.
Bis heute hat BA das Angebot jedoch nicht regional eingeschränkt – weder technisch noch verbal. Daher ist es für deutsche Mitglieder zur Zeit immer noch möglich, Avios für den Abschluss des Motley Fool Premium-Dienstes zu bekommen.
Wir könnten das sogar erneut tun...
Hinweis für andere "Geschädigte": Der Anspruch auf fehlende Avios verjährt gemäß T&C nach 6 Monaten - länger darf das bei Klageerhebung also nicht zurückliegen.