10000 Avios für 93 € | Jahresabo The Motley Fool

ANZEIGE

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.535
1.119
ANZEIGE
Geduld du haben musst, junger Padawan ;)

Die Avios für ein am 31. Oktober abgeschlossenes Abo wurden mir am 2. Januar gutgeschrieben. Bei zwei weiteren Accounts hat's ähnlich lange gedauert.
 

OPSler

Reguläres Mitglied
18.10.2021
40
6
Geduld ist kein Problem 😄

Anscheinend wurden bei einigen ja die Avios wieder storniert nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen war. Deswegen war ich jetzt etwas verunsichert.
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
192
97
Danke für eure Beiträge - die ich alle sehr schätze und respektiere. Dieses Forum soll ja nur Anregungen bieten - jedem steht alles frei.

Bisher habe ich solche Prozesse tatsächlich immer gewonnen - u.a gegen QR und gegen Miles and More. Immer ging es dabei um Prämien oder Prämienpunkte. Warum das mutmaßlich so ist, habe ich im letzten Beitrag ja bereits geschrieben.

Ich werde das Urteil hier veröffentlichen (und gerne auch die Klageschrift per PM) - sobald der Prozess zu Ende ist. Das kann aber einige Wochen dauern.

Euch allen ein sonniges Wochenende :)


Hallo, ich wäre interessiert an der Klageschrift. Wie kann ich diese bekommen?
 

Platinheini

Neues Mitglied
16.08.2017
20
37
Wir haben auch diesmal wieder gewonnen!

In unserem selbst geführten Rechtstreit gegen British Airways wegen willkürlich wieder stornierter Avios (BA ist der Ansicht, das Angebot Motley Fool / 10.000 Avios richte sich nur an angloamerikanische BAEC-Mitglieder) wurden meinem Partner und mir nun je 10.000 Avios zugesprochen (AG Frankfurt 29085 C 423/24 - im Anhang). Das Urteil ist rechtskräftig.

Entgegen meiner Annahme ist British Airways bei Klagezustellung aber nicht gleich eingeknickt - sondern hat sich mittels ihrer deutschen Anwaltskanzlei bis zum Schluss mit Händen und Füßen gewehrt. Geholfen hat es ihnen nichts. Man möchte fast fragen, was deren Anwälte eigentlich beruflich machen?

Im Prozess war zunächst strittig, ob die Klage am Gerichtsstand Frankfurt überhaupt zulässig sei - das ist aber deshalb der Fall, weil wegen der deutschen Niederlassung der Fluggesellschaft im Impressum von uns auch der Erfüllungsort dort gesehen werden darf. Anschließend ging um die von uns vorgetragene regional unbeschränkte Gültigkeit eines im Internet abgegebenen Angebotes. Die Airline meinte, allein an der URL der Angebotsseite (https://shopping.ba.com/en-US/retailers/the-motley-fool/) wäre jedoch zu erkennen, dass das Angebot sich nicht an deutsche Kunden richtet. Das Gericht folgte unserer Auffassung im Prozess, dass zur regionalen Einschränkung eine technische Schranke, mindestens aber ein sichtbarer Hinweis notwenig wäre. Amazon.com und ebay.com richten sich ja auch nicht nur an US-Kunden.

Als nach richterlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung (per Videoübertragung - Anreise blieb mir gottseidank erspart) klar wurde, dass sie den Prozess verlieren würde, hat die beklagte Fluggesellschaft den Klageanspruch schnell noch anerkannt. Natürlich nicht aus Gefälligkeit: Damit verhindert sie eine Urteilsbegründung, eine richterliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage - anhand derer sich unter Bezugnahme auf diese Entscheidung noch andere "Geschädigte" ermutigt fühlen könnten, ihr gutes Recht einzufordern. Ich erwähne das deshalb, weil das ein "Geschmäckle" hat: Die Airline zeigt damit jedenfalls nicht, dass sie Willens ist, auch ihren anderen Kunden deren gutes Recht freiwillig zuzugestehen. Ein kundenfreundliches Unternehmen hätte diese Entscheidung von sich aus allen betroffenen Kunden zugute gebracht.

Jetzt werden wieder einige sagen "wie kann man wegen derartigem nur eine Klage einreichen...". Das ist natürlich jedem selbst überlassen - für uns ging es dabei weniger um den materiellen Wert als das Gefühl, der kundenunfreundlichen, willlkürlichen Entscheidung einer ausländischen Airline, die sich mit ihrem britischen Sitz offenbar sicher vor Rechtsverfolgung fühlte, etwas entgegenzusetzen! Und würden sich mehr Menschen wehren, gäbe es weniger Unrecht auf der Welt.

Bis heute hat BA das Angebot jedoch nicht regional eingeschränkt – weder technisch noch verbal. Daher ist es für deutsche Mitglieder zur Zeit immer noch möglich, Avios für den Abschluss des Motley Fool Premium-Dienstes zu bekommen. Wir könnten das sogar erneut tun...

Hinweis für andere "Geschädigte":
Der Anspruch auf fehlende Avios verjährt gemäß T&C nach 6 Monaten - länger darf das bei Klageerhebung also nicht zurückliegen.
 

Anhänge

  • 29085 C 423 24.PDF
    26,2 KB · Aufrufe: 39
Zuletzt bearbeitet:

hannoi75

Erfahrenes Mitglied
02.08.2010
637
311
Hannover
Wir haben auch diesmal wieder gewonnen!

In unserem selbst geführten Rechtstreit gegen British Airways wegen willkürlich wieder stornierter Avios (BA ist der Ansicht, das Angebot Motley Fool / 10.000 Avios richte sich nur an angloamerikanische BAEC-Mitglieder) wurden meinem Partner und mir nun je 10.000 Avios zugesprochen (AG Frankfurt 29085 C 423/24 - im Anhang). Das Urteil ist rechtskräftig.

Entgegen meiner Annahme ist British Airways bei Klagezustellung aber nicht gleich eingeknickt - sondern hat sich mittels ihrer deutschen Anwaltskanzlei bis zum Schluss mit Händen und Füßen gewehrt. Geholfen hat es ihnen nichts. Man möchte fast fragen, was deren Anwälte eigentlich beruflich machen?

Im Prozess war zunächst strittig, ob die Klage am Gerichtsstand Frankfurt überhaupt zulässig sei - das ist aber deshalb der Fall, weil wegen der deutschen Niederlassung der Fluggesellschaft im Impressum von uns auch der Erfüllungsort dort gesehen werden darf. Anschließend ging um die von uns vorgetragene regional unbeschränkte Gültigkeit eines im Internet abgegebenen Angebotes. Die Airline meinte, allein an der URL der Angebotsseite (https://shopping.ba.com/en-US/retailers/the-motley-fool/) wäre jedoch zu erkennen, dass das Angebot sich nicht an deutsche Kunden richtet. Das Gericht folgte unserer Auffassung im Prozess, dass zur regionalen Einschränkung eine technische Schranke, mindestens aber ein sichtbarer Hinweis notwenig wäre. Amazon.com und ebay.com richten sich ja auch nicht nur an US-Kunden.

Als nach richterlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung (per Videoübertragung - Anreise blieb mir gottseidank erspart) klar wurde, dass sie den Prozess verlieren würde, hat die beklagte Fluggesellschaft den Klageanspruch schnell noch anerkannt. Damit vermeidet sie eine Urteilsbegründung durch das Gericht - anhand derer Formulierungen noch zahlreiche andere "Geschädigte" recht einfach klagen könnten.

Jetzt werden wieder einige sagen "wie kann man wegen derartigem nur eine Klage einreichen...". Das ist natürlich jedem selbst überlassen - für uns ging es dabei weniger um den materiellen Wert als das Gefühl, der kundenunfreundlichen, willlkürlichen Entscheidung einer ausländischen Airline, die sich mit ihrem britischen Sitz offenbar sicher vor Rechtsverfolgung fühlte, etwas entgegenzusetzen! Und würden sich mehr Menschen wehren, gäbe es weniger Unrecht auf der Welt.

Bis heute hat BA das Angebot jedoch nicht regional eingeschränkt – weder technisch noch verbal. Daher ist es für deutsche Mitglieder zur Zeit immer noch möglich, Avios für den Abschluss des Motley Fool Premium-Dienstes zu bekommen. Wir könnten das sogar erneut tun...

Hinweis für andere "Geschädigte":
Der Anspruch auf fehlende Avios verjährt gemäß T&C nach 6 Monaten - länger darf das bei Klageerhebung also nicht zurückliegen.
Glückwunsch zum Erfolg!!!
 
  • Like
Reaktionen: bugl

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
192
97
Ja Glückwunsch. Aber komisch. Mit meiner Schweizer Adresse im Profil haben sie mir die Meilen nicht storniert. Warum sollten sie mit einer deutschen Adresse stornieren?
 

Schweinskopf

Erfahrenes Mitglied
08.04.2020
450
623
Wir haben auch diesmal wieder gewonnen!

In unserem selbst geführten Rechtstreit gegen British Airways wegen willkürlich wieder stornierter Avios (BA ist der Ansicht, das Angebot Motley Fool / 10.000 Avios richte sich nur an angloamerikanische BAEC-Mitglieder) wurden meinem Partner und mir nun je 10.000 Avios zugesprochen (AG Frankfurt 29085 C 423/24 - im Anhang). Das Urteil ist rechtskräftig.

Entgegen meiner Annahme ist British Airways bei Klagezustellung aber nicht gleich eingeknickt - sondern hat sich mittels ihrer deutschen Anwaltskanzlei bis zum Schluss mit Händen und Füßen gewehrt. Geholfen hat es ihnen nichts. Man möchte fast fragen, was deren Anwälte eigentlich beruflich machen?

Im Prozess war zunächst strittig, ob die Klage am Gerichtsstand Frankfurt überhaupt zulässig sei - das ist aber deshalb der Fall, weil wegen der deutschen Niederlassung der Fluggesellschaft im Impressum von uns auch der Erfüllungsort dort gesehen werden darf. Anschließend ging um die von uns vorgetragene regional unbeschränkte Gültigkeit eines im Internet abgegebenen Angebotes. Die Airline meinte, allein an der URL der Angebotsseite (https://shopping.ba.com/en-US/retailers/the-motley-fool/) wäre jedoch zu erkennen, dass das Angebot sich nicht an deutsche Kunden richtet. Das Gericht folgte unserer Auffassung im Prozess, dass zur regionalen Einschränkung eine technische Schranke, mindestens aber ein sichtbarer Hinweis notwenig wäre. Amazon.com und ebay.com richten sich ja auch nicht nur an US-Kunden.

Als nach richterlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung (per Videoübertragung - Anreise blieb mir gottseidank erspart) klar wurde, dass sie den Prozess verlieren würde, hat die beklagte Fluggesellschaft den Klageanspruch schnell noch anerkannt. Natürlich nicht aus Gefälligkeit: Damit verhindert sie eine Urteilsbegründung, eine richterliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage - anhand derer sich unter Bezugnahme auf diese Entscheidung noch andere "Geschädigte" ermutigt fühlen könnten, ihr gutes Recht einzufordern. Ich erwähne das deshalb, weil das ein "Geschmäckle" hat: Die Airline zeigt damit jedenfalls nicht, dass sie Willens ist, auch ihren anderen Kunden deren gutes Recht freiwillig zuzugestehen. Ein kundenfreundliches Unternehmen hätte diese Entscheidung von sich aus allen betroffenen Kunden zugute gebracht.

Jetzt werden wieder einige sagen "wie kann man wegen derartigem nur eine Klage einreichen...". Das ist natürlich jedem selbst überlassen - für uns ging es dabei weniger um den materiellen Wert als das Gefühl, der kundenunfreundlichen, willlkürlichen Entscheidung einer ausländischen Airline, die sich mit ihrem britischen Sitz offenbar sicher vor Rechtsverfolgung fühlte, etwas entgegenzusetzen! Und würden sich mehr Menschen wehren, gäbe es weniger Unrecht auf der Welt.

Bis heute hat BA das Angebot jedoch nicht regional eingeschränkt – weder technisch noch verbal. Daher ist es für deutsche Mitglieder zur Zeit immer noch möglich, Avios für den Abschluss des Motley Fool Premium-Dienstes zu bekommen. Wir könnten das sogar erneut tun...

Hinweis für andere "Geschädigte":
Der Anspruch auf fehlende Avios verjährt gemäß T&C nach 6 Monaten - länger darf das bei Klageerhebung also nicht zurückliegen.
Wenn man sonst nichts zu tun hat. Koennte BA bestimmt auf die Idee kommen den Account zu schliessen
 
  • Sad
Reaktionen: Herr Rossi

Platinheini

Neues Mitglied
16.08.2017
20
37
Ja Glückwunsch. Aber komisch. Mit meiner Schweizer Adresse im Profil haben sie mir die Meilen nicht storniert. Warum sollten sie mit einer deutschen Adresse stornieren?
Ich habe auch eher das Gefühl, dass BA die Aktion entglitten ist - nachdem einige User ihre MItgliedschaft bei The Motley Fool wieder storniert haben / die Aktion mehrfach ausgenutzt haben. Da hat man nach meinem Eindruck versucht, unter mehreren "Begründungen" soviel Avios wie möglich wieder einzusammeln.
 

Platinheini

Neues Mitglied
16.08.2017
20
37
Wenn man sonst nichts zu tun hat. Koennte BA bestimmt auf die Idee kommen den Account zu schliessen
Das würde ich BA jedenfalls nicht raten. Da wären wir dann neue "Freunde" - und BA wäre außerdem schadenersatzpflichtig. Gemäß den eigenen T&C dürfen sie den Account nur unter bestimmten Voraussetzungen schließen - das Unterliegen in einem ordentlichen Gerichtsverfahren gehört jedenfalls nicht dazu.