24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Ehrlich gesagt finde ich diese immer wiederkehrenden Bevormundungsversuche, dass man dies und das nicht zeigen darf deplatziert. Sollten "relevante" Videos vom Flug auftauchen werde ich mir diese sogar 100%ig ansehen, und das hat für mich als Vielflieger keinesfalls voyeuristische Gründe, ganz im Gegenteil ich werde dann wahrscheinlich 2-3 Nächte nicht gut schlafen. Aber ich erachte es als sinnvoll mich mit derartigen Szenarien auseinander zu setzen, deshalb sollten sich das auch Piloten und FBs ansehen um im Fall des Falles vielleicht die nötigen Sekunden an Information zu haben um zumindest zu wissen was nicht funktioniert. Dass es vielleicht auch Menschen geben wird die reine Voyeure sind ist wahrscheinlich, das ist aber deren Problem und ich kann verstehen wenn es viele nicht sehen wollen. Ich würde aber ein generelles zurückhalten dieser Videos definitiv nicht befürworten.

Ich persönlich gehe aber ohnehin davon aus, dass der Vorhang zu war und es keine relevanten Videos gibt. Aufnahmen von paxen in Todesangst braucht keiner und es ist ja zu hoffen im Sinne aller Angehörigen und Vielfliegern dass es gar keine Videos gibt.
 
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asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.826
276
HAJ
Daraus interpretiere ich, dass LH-Group-Piloten nach wie vor nicht aufgefordert werden, ihre persönlichen Bedürfnisse am Boden zu erledigen.
Oder dass ein Turnaround auch bei der Konkurrenz so knapp bemessen ist, dass man durch die ganzen Checks einfach keine Zeit dafür hat [emoji14]
 
A

Anonym12392

Guest
Das kann ganz genau die Lösung sein (ich rede nicht von einem Verbot). Wie schon mal geschrieben, auf Kurz/Mittelstrecke gibt es keinen Grund das Cockpit zu verlassen. Es gibt viele Berufe, bei denen man nicht einfach auf die Toilette gehen kann. Lokführer und Busfahrer, Musiker und Schauspieler... Als Pilot das FD zu verlassen ist IMMER ein Sicherheitsproblem.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Kann die Diskussion um die Semantik nicht verstehen. Mordmerkmale sind (mehrere!) gegeben, und eine eventuelle Entschuldigung aendert nichts an der Verwirklichung des Tatbestandes. "Massenmoerder" ist dann natuerlich kein terminus technicus, aber einen 149-fachen Moerder Massenmoerder zu nennen, ist angemessen und nicht Mobsprache.
Könntest du die mehreren erfüllten Mordmerkmale benennen?
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.417
1.397
Ich glaube Mordmerkmale sind nur gegeben wenn diese beim Täter vorsätzlich vorhanden waren - nicht wenn ein Betrachter es so empfindet. "Grausam" kann schon kein Mordmerkmal sein, da auch jeder Totschlag, oder jeder Körperverletzung mit Todesfolge eben auch grausam ist.

"Sehenden Auges", über mehrere Minuten, dem Tod ins Auge zu blicken, ist nicht grausam?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
"Sehenden Auges", über mehrere Minuten, dem Tod ins Auge zu blicken, ist nicht grausam?

Ich habe nicht geschrieben das es nicht "grausam" ist, aber grausam sind die meisten Taten die für andere tödlich enden.

Aber egal - es ist eine unnütze Diskussion, da man ja noch nicht einmal weiss was wirklich passiert ist.
 
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F

feb

Guest
Kann die Diskussion um die Semantik nicht verstehen. Mordmerkmale sind (mehrere!) gegeben, und eine eventuelle Entschuldigung aendert nichts an der Verwirklichung des Tatbestandes. "Massenmoerder" ist dann natuerlich kein terminus technicus, aber einen 149-fachen Moerder Massenmoerder zu nennen, ist angemessen und nicht Mobsprache.

Nun, unter Fachleuten sind wir uns doch bitte einig:

1. Gegen einen Toten wird kein Ermittlungsverfahren und kein Strafverfahren geführt (d.h. das jetzige Tätigwerden der StA ist ein sog. "Todesfallermittlungsverfahren", dass das Geschehen aufklären soll), weshalb es zu einer strafgerichtlichen Verurteilung des Copiloten nicht kommen kann.

2. Solange aber kein Urteil existent ist - und ich wiederhole: es wird keines geben, siehe Pkt. 1 - ist der Mann im rechtlichen Sinne nicht verurteilt und damit unschuldig (Art. 11 I AEMR (vulgo: UN-Menschenrechtskonvention), Art. 20 III und 28 I 1 GG). BASTA, AUS und ENDE.

3. Die BLÖD und andere hochrangige Papiere und selbstverständlich auch Lieschen Müller und Otto Normalforist können den Copiloten bezeichnen, wie sie wollen, meinetwegen auch Massenmörder - das nennt sich Meinungsfreiheit. Lieschen Müller und Otto Normalforist können sich hierbei aber NICHT auf geltendes Recht stützen, sondern nur auf ihre Meinung, den GMV und ...

4. Ob der Begriff "Massenmörder" Mobsprache ist oder nicht, mag ebenfalls jedem Einzelnen überlassen bleiben. Rechtlich gilt alleine oben Zif. 2 und wer das in Abrede stellen sollte, der sollte sein Jurastudium von vorne beginnen.
 
F

feb

Guest
Was ja prinzipiell ganz egal ist, da:
  • der vermutete Täter tot ist
  • das vermutete Verbrechen auf/über französischem Staatsgebiet stattfand und französisches Recht angewendet werden muss.

Auf die Gefahr, als Besserwisser angesehen zu werden: Wenn es eine noch verfolgbare Tat gewesen wäre (s. meinen Post #3538), ist diese auf einem in D registrierten Flugzeug geschehen und daher wäre deutsches Recht anwendbar.
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.883
36
MRS
Wenn es eine noch verfolgbare Tat gewesen wäre (s. meinen Post #3538), ist diese auf einem in D registrierten Flugzeug geschehen und daher wäre deutsches Recht anwendbar.

Ohne deutsches Recht genauer zu kennen aber Artikel 1 der Konvention von Chicago?

Die ganze Diskussion macht allerdings wenig Sinn, da man einen Toten schlecht verurteilen kann.
 

Bartholomew

Neues Mitglied
15.10.2011
23
0
Ohne deutsches Recht genauer zu kennen aber Artikel 1 der Konvention von Chicago?

Es greift das Tatortprinzip: Flugunfall über französischem Hoheitsgebiet bedeutet die Anwendung französischen Rechts. Selbstredend ermittelt hier auch die deutsche Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren an sich zieht (in diesem Fall Düsseldorf), weil ein deutsches Luftfahrzeug, mit deutscher Besatzung und einer erheblichen Anzahl von zu Tode gekommenen deutschen Passagieren involviert sind. Des Weiteren kommt gegebenenfalls eine Schuld der Germanwings GmbH, der Lufthansa AG oder etwaiger Konzerngesellschaften bzw. der verantwortlichen natürlichen Personen in Betracht.

Ich bin mir nicht zu 100 % sicher, aber ich gehe davon aus, dass die französische Seite die zuständigen deutschen Behörden ersuchen kann, das Verfahren zu übernehmen - beispielsweise, wenn Verantwortliche der deutschen Airline sich schuldig gemacht haben könnten. In diesem Falle würde das Verfahren in Frankreich aufgrund des dann geschaffenen Verfahrenshindernisses eingestellt werden und nur noch in Deutschland entsprechend weiter verfolgt werden.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Es greift das Tatortprinzip: Flugunfall über französischem Hoheitsgebiet bedeutet die Anwendung französischen Rechts. Selbstredend ermittelt hier auch die deutsche Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren an sich zieht (in diesem Fall Düsseldorf), weil ein deutsches Luftfahrzeug, mit deutscher Besatzung und einer erheblichen Anzahl von zu Tode gekommenen deutschen Passagieren involviert sind. Des Weiteren kommt gegebenenfalls eine Schuld der Germanwings GmbH, der Lufthansa AG oder etwaiger Konzerngesellschaften bzw. der verantwortlichen natürlichen Personen in Betracht.

Ich bin mir nicht zu 100 % sicher, aber ich gehe davon aus, dass die französische Seite die zuständigen deutschen Behörden ersuchen kann, das Verfahren zu übernehmen - beispielsweise, wenn Verantwortliche der deutschen Airline sich schuldig gemacht haben könnten. In diesem Falle würde das Verfahren in Frankreich aufgrund des dann geschaffenen Verfahrenshindernisses eingestellt werden und nur noch in Deutschland entsprechend weiter verfolgt werden.

Ich habe diverse Fragen, reine Neugier ;-)

1. Wie kann eine deutsche StA ein ausländisches Verfahren an sich ziehen?
2. Welches Verfahrenshindernis?
3. Warum sollten, im Falle des Falles nicht französische und deutsche Behörden parallel ermitteln?
4. Wenn nur "Einer" für eventuelle Strafverfolgungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen zuständig ist, wieso dann § 51 III StGB?
 
P

pmeye

Guest
Also sofern es Mord war, ist es einer, völlig unabhängig davon, ob ermittelt wird. Strittig kann doch nur sein, ob es Mord sein kann, wenn der Täter bei der Tat selbst stirbt. Wenn ja, ob das auch gilt, wenn er durch Suizid stirbt.
Dass mangels Ermittlungen gegen den FO dieses nie in ein Urteil gegossen werden wird, ändert daran nichts.
 

Djanko24

Gesperrt
04.06.2013
179
0
Ich habe diverse Fragen, reine Neugier ;-)

1. Wie kann eine deutsche StA ein ausländisches Verfahren an sich ziehen?
2. Welches Verfahrenshindernis?
3. Warum sollten, im Falle des Falles nicht französische und deutsche Behörden parallel ermitteln?
4. Wenn nur "Einer" für eventuelle Strafverfolgungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen zuständig ist, wieso dann § 51 III StGB?


"Oft hilft ein Blick ins Gesetz bei der Rechtsfindung."


§§ 4, 5, 6, 7, StGB und noch ein paar mehr!


Für die Doofen, also uns, gibt es Wiki:

Strafanwendungsrecht (Deutschland) – Wikipedia
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.198
2.745
FRA
Könntest du die mehreren erfüllten Mordmerkmale benennen?

Wie werden Selbstmorde von Geisterfahrern juristisch bewertet, bei denen andere Verkehrsteilnehmer sterben?

Ab und zu gelingt so ein Selbstmord nicht, und der Täter wird verurteilt. Aber weswegen? Wegen eines (ggf.) versuchten Mordes, eines versuchten Totschlages oder "nur" eines gefährlichen Eingriffes ins Verkehr? Ein Selbstmordversuch an sich dürfte nicht strafbar sein - wir haben ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zum Leben.
 
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xscampi

Reguläres Mitglied
23.01.2010
93
0
Hintertaunus Nähe Feldberg
Durch Informationsüberflutung bin ich mir nicht mehr so sicher, wer das Flugzeug während der 8 Minuten eigentlich gesteuert hat, der Autopilot oder der PF? Es wurde doch gesagt, dass der AP auf 96 Fuß eingestellt wurde. Wann hat sich der AP dann abgeschaltet?
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Heimtückisch, grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln... Niedrige Beweggründe wären auch nicht auszuschließen
Ja, für einen Laien mag das so sein, aber vielleicht befasst du dich noch etwas genauer mit dem Paragraphen und der Rechtsauslegung. Niedrige Beweggründe fallen komplett aus. Für die Heimtücke fehlt wohl die feindliche Willensrichtung. Grausamkeit kommt wohl nicht in Betracht, denn das Flugzeug wurde auf direktem Weg zum Absturz gebracht. Naja und zu den gemeingefährlichen Mitteln sag ich mal lieber nichts, ich denke da würde Wikipedia reichen, um festzustellen was der Gesetzgeber damit meint.

Dazu kommt natürlich, dass dem Piloten selbst bei zutreffenden Mordmerkmalen erstmal bewiesen werden müsste, dass er Mordabsichten hatte. Er war ja wohl psychisch krank. Man kann doch nicht so tun, als hätte der Mann beschlossen psychisch krank zu sein. Das scheinen viele immer noch nicht zu verstehen, dass solche Erkrankungen nicht durch die Person selbst einfach abgeschaltet werden können. Ein gestörter Hirnstoffwechsel (die häufigste Ursache für psychische Erkrankungen) muss behandelt werden.

Ich bleibe dabei: Mord zu verharmlosen ist genauso falsch, wie psychische Erkrankungen zu verharmlosen.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Ja, für einen Laien mag das so sein, aber vielleicht befasst du dich noch etwas genauer mit dem Paragraphen und der Rechtsauslegung. Niedrige Beweggründe fallen komplett aus. Für die Heimtücke fehlt wohl die feindliche Willensrichtung. Grausamkeit kommt wohl nicht in Betracht, denn das Flugzeug wurde auf direktem Weg zum Absturz gebracht. Naja und zu den gemeingefährlichen Mitteln sag ich mal lieber nichts, ich denke da würde Wikipedia reichen, um festzustellen was der Gesetzgeber damit meint.

Dazu kommt natürlich, dass dem Piloten selbst bei zutreffenden Mordmerkmalen erstmal bewiesen werden müsste, dass er Mordabsichten hatte. Er war ja wohl psychisch krank. Man kann doch nicht so tun, als hätte der Mann beschlossen psychisch krank zu sein. Das scheinen viele immer noch nicht zu verstehen, dass solche Erkrankungen nicht durch die Person selbst einfach abgeschaltet werden können. Ein gestörter Hirnstoffwechsel (die häufigste Ursache für psychische Erkrankungen) muss behandelt werden.

Ich bleibe dabei: Mord zu verharmlosen ist genauso falsch, wie psychische Erkrankungen zu verharmlosen.

Psychisch krank und schuldunfähig sind zwei verschiedene Paar Stiefel ;) Nicht jeder Schuldunfähige ist psychisch krank und nicht jeder psychisch Kranke schuldunfähig.

Dieses A****loch hat einen vollbesetzten Airbus willentlich an einen Berg gesetzt. So offensichtlich durchgeknallt war er ja nicht - sonst hätte man ihn sicher aus dem Verkehr gezogen. Ergo wusste er sich zumindest unauffällig in unserer Gesellschaft zu bewegen. Daraus kann man schon schlussfolgern, dass er zwischen Recht und Unrecht unterscheiden konnte.

Sollte die Aussage der Freundin stimmen, ging es ihn um den Abgang im "Big Bang". Ist ja nun aus meiner Sicht kein zu ehrbares Motiv.

Ich brauche da auch keine selbsternannten Verteidiger von Verfassung und Freiheit, deren Moralapostelei mit erhobenen Zeigefinger aus Sicht ihrer juristischen Scheinwelt noch nachzuvollziehen ist, in meiner realen Welt aber in diesem speziellen Fall keine Relevanz hat.

Moral, Ethik und Gesetz passen eben nicht immer zusammen und es gibt auch in unserem Staat genügend Vorschriften, die offensichtlich ungerecht sind und dringend geändert oder abgeschafft gehören.