24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
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GRZ
... oder einfach, wenn Indizien und Logik so erdrückend werden, dass eingeforderter Täterschutz schlicht zur Farce und zu starkem Geschmäckle verkommt.

Wenn man sich einen Peter Ramsauer zb. von vor 2 Wochen bei Maybritt Illner jetzt nocheinmal in der ZDF Mediathek ansieht, frägt man sich immer mehr, was die eigentliche Intension hinter so einem Verhalten ist?!
Auf gut deutsch ... der verarscht doch die Leute, bzw. beleidigt zutiefst ihren gesunden Menschenverstand.

Es geht ganz einfach darum, dass der "wahrscheinlichste" Tathergang nicht immer der tatsächliche Tathergang ist. Jedem war klar, dass nach der Tonaufnahme die Indizien ganz klar in eine Richtung deuten. Nichtsdestotrotz muss man in alle möglichen Richtungen weiterermitteln. Man sieht tagtäglich was passiert, wenn vorverurteilt wird. Und man es sich einfach macht und den wahrscheinlichsten Täter einsperrt (und auch oft dahingehend ermittelt).

Und deshalb haben Einige einfach darauf hingewiesen, noch weitere Ergebnisse abzuwarten. Wenn das für dich hingegen ein Geschmäckle ist - bitteschön, soll halt so sein.


Auf was ich hinaus will: Mir ist es wichtiger, dass dieses eine Prozent der wahrscheinlichen Täter, die dann im Endeffekt doch nicht Täter waren, nicht fälschlicherweise verurteilt wird. Wichtiger, als dass ich nach den ersten starken Indizien "Täter" und "Mörder" schreie. Das muss in der heutigen Zeit einfach der normale Prozess sein. Aber du willst anscheinend sogar, dass diejenigen, die nicht nach den ersten starken Indizien sofort den Schuldigen benannt haben, jetzt im Forum bekennen, dass sie "falsch" lagen.... Und damit hast du bei mir einen Nerv getroffen.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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3.064
FRA
Ich kann es noch so oft wiederholen: Ohne Urteil ist man im Auge des Gesetzes kein Täter, als Toter wird man auch gar nicht strafverfolgt.

Gibt's in so einem Fall dann auch keine Vermögensabschöpfung, weil die Straftat ja nicht gerichtlich festgestellt wurde?

Stellen wir uns vor, ein Terrorist dreht ein Video, in dem er 100 Geiseln umbringt. Dann wird er von der Polizei erschossen. Das Verwertungsrecht auf das Video geht vermutlich auf seine Erben über, er ist rechtlich ja kein Straftäter. Dürfen die Erben das Video der Tat dann meistbietend verkaufen und den Gewinn für sich behalten?
 
F

feb

Guest
Ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst? Der Täter in diesem Fall ist ja schon tot. Weshalb sollte er noch vor Gericht gestellt werden? Das ist doch unnütz.

Es waren rhetorische Fragen. Ich bin im Ergebnis völlig bei dir.

Ein Massenmörder ist er trotzdem. Zwar nicht aus streng formaljuristischer Sicht, wohl aber nach dem normalen Sprachgebrauch. Und das reicht ja auch, oder nicht?

Verzeih': Das ist Sprachgebrauch, meinetwegen, aber eben auf dem Niveau der BILD.
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
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Fluchhafen
Verzeih': Das ist Sprachgebrauch, meinetwegen, aber eben auf dem Niveau der BILD.

Wieviel Menschen muss denn dann deiner Meinung nach jemand umbringen, um als "Massenmörder" zu gelten? :doh:

Ob das Ganze nun erweiterter Suizid, Mord, Totschlag oder sonstwie heißt. Es macht die anderen 149 unschuldigen Opfer nicht wieder lebendig! Er wollte und hat hat sich selbst getötet und hat noch dazu 149 Menschen ermordet. Und er wusste, was er tat!
 

flyglobal

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25.12.2009
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namosi

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22.08.2009
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Nordeifel
nach dem ersten Anschein, also ein wenig spekulativ, ist für mich der Hauptverantwortliche, auch juristisch, der psychiatrische Gutachter, der dem Copiloten nach der depressiven Phase während der Ausbildung dann die Flugtauglichkeit bescheinigt hat. Die Flugtauglichkeit ist nach so einer Krankheit ja zunächst einmal grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf einer besonderen Begründung für die Ausnahme. Siehe EU-Verordnung 1178/2011.

Die Ausbildung war imho 2009 und du kommst mit einer Verordnung aus 2011?
 
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ReviloCGN

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
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75
CGN
Und er wusste, was er tat!

Tja, juristisch wird er geisteskrank gewesen sein und damit nicht voll schuldfähig, er wusste also zwar was er tat ihm fehlte aber die rationale / logische Konsequenz seines Handelns. Es wird sehr schwierig werden für die Öffentlichkeit, hier die Krankheit anzuerkennen und somit eine Tat sogar irgendwann einmal zu "entschuldigen". Nicht umsonst werden psychisch kranke Patienten mit Eigen- und/oder Fremdgefährung zwangsweise, ohne eigenes Recht zur Entscheidung eingewiesen. "Sie wissen nicht, was sie tun." Also wird es bei der Frage bleiben, wer uns vor solchen Patienten in Cockpits schützt.
 

flysurfer

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06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
War früher sogar häufig Standard, die Tür bei Start und Landung offen zu lassen und offen zu arretieren. Auf diese Weise konnte man von Reihe 1 oder 2 aus immer gut sehen, was gemacht wurde, inkl. Blick auf die Landebahn.
 
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embraer

Guest
Tja, juristisch wird er geisteskrank gewesen sein und damit nicht voll schuldfähig, er wusste also zwar was er tat ihm fehlte aber die rationale / logische Konsequenz seines Handelns. Es wird sehr schwierig werden für die Öffentlichkeit, hier die Krankheit anzuerkennen und somit eine Tat sogar irgendwann einmal zu "entschuldigen". Nicht umsonst werden psychisch kranke Patienten mit Eigen- und/oder Fremdgefährung zwangsweise, ohne eigenes Recht zur Entscheidung eingewiesen. "Sie wissen nicht, was sie tun." Also wird es bei der Frage bleiben, wer uns vor solchen Patienten in Cockpits schützt.

Hier bin ich diametral andere Meinung. Genau wie ein Anders Breivik war dieser Täter sehr wahrscheinlich voll schuldfähig. Auch ein Täter in psychologisch-psychiatrischer Behandlung kann voll schuldfähig sein.
 
F

feb

Guest
War früher sogar häufig Standard, die Tür bei Start und Landung offen zu lassen und offen zu arretieren. Auf diese Weise konnte man von Reihe 1 oder 2 aus immer gut sehen, was gemacht wurde, inkl. Blick auf die Landebahn.

Richtig, und im Verkehr mit kleinen Aircrafts mit einer oder zwei Handvoll Plätzen ist dies ja auch heutzutage gute und wirklich interessante Praxis.

Was mir gar nicht bewusst war: Für Aircrafts < 60 Sitzplätze soll die Panzercockpittüre gar nicht vorgeschrieben sein (und eventuell gar nicht verbaut sein?). Huchz.

Wenn ich an 9/11 denke, kann man mit einem gut betankten < 60- Plätze- Flugzeug doch (fast) genausoviel Terror anrichten wie mit einem üblichen Kurz-/Mittelstreckenjet. Das stellt die Panzertüre doch ganz generell in Frage?
 

flysurfer

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06.03.2009
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Das ist ja eine interessante Frage. Schuldunfähig wird man bei einer Gerichtsverhandlung doch höchstens nach einem umfangreichen psychologischen Gutachten (oder auch mehreren Gutachten und entsprechenden Aussagen von Gutachtern, die das Gericht davon überzeugen).

Wenn Schuldunfähigkeit hier nun sogar posthum am toten Objekt attestiert werden kann, dann muss man sich doch erst Recht fragen, wieso die Gutachter der Airlines am lebenden Objekt nicht zumindest eine Arbeitsunfähigkeit attestieren konnten, die ja noch weit vor einer Krankheitsschwere liegt, die eine Schuldunfähigkeit impliziert.

Laut LH galt der Pilot ja bis zuletzt als voll flugtauglich:

Ein Flugmediziner müsse seit April 2013 bei schweren Krankheiten wie einer Depression den Fall an das LBA verweisen. Seit diese Regelung gilt, habe es noch zwei Tauglichkeitsprüfungen gegeben - im Sommer 2013 und 2014.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, auf welcher Basis (vielleicht Hellseherei?) jemand auf die Idee kommen kann, dass dieser bis zuletzt voll als flugtauglich getestete und eingestufte Pilot nicht voll schuldfähig sein könnte? Das sind doch basislose Spekulationen, denn die bisher bekannten Fakten deuten darauf hin, dass die Experten bei der LH und beim LBA den Herrn nicht nur für schuldfähig, sondern auch für voll flugtauglich hielten, un das nicht nur einmal, sondern seit 2009 vielfach (und zwar trotz seiner bekannten psychologischen Vorgeschichte).

Also entweder lassen die Experten von LH und LBA schuldunfähige Psychopathen rumfliegen, oder aber der Herr ist kein schuldunfähiger Psychopath, sondern vielmehr ein schuldfähiger Massenmörder, der sich bei Bedarf sehr gut verstellen und die Ärzte hinters Licht führen konnte – um seinen Plan am Ende eiskalt auszuführen. Grundsätzlich gelten Verbrecher bei uns doch bis zum Beweis des Gegenteils als schuldfähig, nicht umgekehrt – oder etwa nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
F

feb

Guest
Wieviel Menschen muss denn dann deiner Meinung nach jemand umbringen, um als "Massenmörder" zu gelten? :doh:

Bleibt doch bitte auf dem Teppich. Welche Zahl erwartest du denn jetzt ernstlich? 20 Tote, 200 Tote, 20 Fantastilionen Tote?

Ob das Ganze nun erweiterter Suizid, Mord, Totschlag oder sonstwie heißt. Es macht die anderen 149 unschuldigen Opfer nicht wieder lebendig!

Korrekt. Es geht aber (leider!) nicht um das Lebendigmachen, sondern um einen Sprachgebrauch.

Er wollte und hat hat sich selbst getötet und hat noch dazu 149 Menschen ermordet. Und er wusste, was er tat!

Das ist exakt auch mein Empfinden, nein, genauer: ...er hat 149 getötet.

Auf was ich - offensichtlich völlig erfolglos, deshalb werde ich ja schon fast kleinlaut - aufmerksam machen will: Ein Mörder ist, wer von einem Strafgericht als solcher verurteilt ist. Jetzt denke bitte selbständig weiter....
 
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embraer

Guest
Ferndiagnosen sind schon was Feines...

Das Gegenteil ist der Fall. Die volle Schuldfähigkeit stellt den Normalfall dar. Sie wird angenommen. Wenn man hier sagt, dass der Täter nicht voll schuldfähig gewesen sei, dann stellt dies eine (selbstverständlich unzulässige) Ferndiagnose dar!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Eine denkbare Erklärung dafür, dass das LBA nicht informiert wurde, könnte sein, dass er sich (mit Ausnahme von 2009) gegenüber den offiziellen Gutachtern für die Flugtauglichkeit verstellt hat und nichts mehr von seiner Depression erzählt hat. Und die Ärzte, bei denen er außerhalb seines Dienstes in Behandlung war, haben sich an die Schweigepflicht gehalten.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Auf was ich - offensichtlich völlig erfolglos, deshalb werde ich ja schon fast kleinlaut - aufmerksam machen will: Ein Mörder ist, wer von einem Strafgericht als solcher verurteilt ist.

Deine Aussage deckt nur eine Teilmenge ab. Natürlich sind z.B. auch die Attentäter in Kenia, die gerade 147 Studenten umgebracht haben, Mörder. Nur weil sie - wie von vornherein geplant - bei dem Attentat am Ende selber erschossen wurden, steht nicht weniger fest, dass sie Mörder sind. Sie haben sich ja - genau wie Andreas Lubitz - der Strafverfolgung nur durch ihren eigenen Tod entzogen. Es gibt also ein offensichtliches Strafverfolgungshindernis, die Faktenlage lässt aber klar erkennen, dass sie Mörder sind.
 
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