Adults-Only Hotel will unser Kind nicht übernachten lassen trotz Reservierungsbestätigung

ANZEIGE

Goofy

Erfahrenes Mitglied
09.05.2010
286
318
Jupp, da würde ich auch mal schauen. Dass in der Buchungsbestätigung ein „Kinderbett“ vermerkt ist, klingt auf den ersten Blick nicht nach Ü13.. Wenn die Buchung ewig zurückliegt, kann das Konzept ja wirklich danach eingeführt worden sein. Hilft aber natürlich nichts gegen skeptische Blicke der anderen Gäste, egal wie entzückend das Auftreten der/des +0,5 sein mag. Wenn der Laden schon zum Zeitpunkt der Buchung „Teens and adults only“ war - Pech gehabt. Falls nicht wahrscheinlich auch aber zumindest moralisch eindeutig im Recht. Das Hotel wird neben der Stornierung (ja, Full flex…) wohl keine weiteren Kosten übernehmen.
Bevor es euch aber die ganze Reise zerschiesst, was spricht denn gegen ein 500€ Hotel vor Ort mit etwas geringerem aber immer noch hohem Standard. Oder reden wir hier von irgendwelchen Ressorts in absoluter Solitärlage?
Ich kann noch immer nicht verstehen, warum noch nicht genannt wurde, um welches Reiseziel es geht und auch kaum glauben, dass das Adult Only Concept nicht ersichtlich war - wir haben selber Kinder und haben früher einen großen Bogen um solche Betriebe machen müssen, können so etwas jetzt aber auch genießen, wenn man nicht von Kinderlärm am Pool und im Restaurant umgeben ist - und wenn ich Adult Only buche, erwarte ich auch, dass das Hotel auch durchsetzen kann. Und es wirkt auf mich unglaubwürdig, dass es dort keine Alternativen geben soll, es sei denn, das es das einzige Hotel auf einer Mini Insel ist.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.521
283
Singapore
Rechtlich nach deutschem Recht und auch nach gesundem Menschenverstand einfach: Im "Bigprint", nämlich in Deiner Vereinbarung mit dem Hotel steht drei Personen, davon ein Kind im Alter X. Nach deutschem Recht eine Individualvereinbarung., die jedem Fineprint (aka AGB) vorgeht. Das Hotel hat seine Bestätigungen zu prüfen. Wenn sie das nur dem Computer überlassen, deren Problem. Ich würde es sehr weit hoch eskalieren. Das Hotel oder Marriott hat Deine Anfrage bestätigt und sie sollen sich kümmern. Wir hatten das bei Marriott einmal mit einem ähnlichen Thema (2 Kinder bestätigt, aber im Raum durfte nur eines untergebracht werden). Nachdem wir über Cork sehr deutlich geworden sind, wurde die Lösung gefunden und die hies da größere Suite zum gleichen Preis.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Es ginbt keinen Fehler des Kunden, es gibt allenfalls einen Fehler des Hotels, die das Kind bestätigt haben. Wenn ich keine Kinder will, dann darf ich keine Bestätigung raus senden.
Danke Flying Lawyer für deine Einschätzung! Hilft mir sehr.

Werde berichten wie es aus ging.
 
  • Angry
Reaktionen: Schtingi

i_miss_flying

Erfahrenes Mitglied
10.02.2021
1.181
2.721
Wenn ich in einer der großen Hotelketten-Apps - egal ob IHG, Marriott oder was auch immer - ein Hotel buche, dann erwarte ich, dass die App funktioniert, und ich nicht irgend eine Information auf einer Hotel-eigenen Seite noch gegenprüfen muss. Das würde das ganze App-Konzept ad absurdum führen.
Gerade die Prüfung, ob die Anzahl der Reisenden in ein bestimmtes Zimmer passen, und ob es ggf. Restriktionen - z.B. bezüglich des Alters - gibt, sind für mich absolute Basics. Wenn diese nicht funktionieren, dann wäre es so, als ob ich in der Lufthansa App mit einem Eco Ticket auch einen Sitzplatz in First reservieren könnte. Es ergäbe einfach keinen Sinn.
Von daher sehe ich hier absolut keine Schuld bei dem TO. Einzig wirklich nervig ist, dass nicht geschrieben wird, um welches Hotel es geht. Dann könnte man die realistisch möglichen Szenarien (Alternativen, Kompensation, usw.) einschätzen.
In so einem Fall - und gerade im Luxus- oder Ultraluxus-Segment würde ich davon ausgehen, dass es eine sehr großzügige Lösung gibt. Die hängt natürlich auch davon ab, ob man eine Nacht oder 20 Nächte gebucht hat. Ich sehe das ähnlich wie @Flying Lawyer . Ich würde erwarten, dass sie ein alternatives Hotel inklusive aller Zusatzkosten tragen und alles organisiert wird. So etwas muss so gehandhabt werden wie die Überbuchung bei einem F Flug. Die läuft ja auch anders ab als bei einem Y Ticket.
 

Mojoe

Erfahrenes Mitglied
20.02.2013
490
313
Meine Arbeitskollegin hatte vor einigen Jahren einen fast identischen Fall bei einem Erwachsenenhotel der RIU Gruppe in der Karibik.
Die Buchung im Internet ging durch, obwohl seinerzeit das Kind korrekt samt Alter angegeben wurde.
Angekommen im Hotel wurden sie wie Schwerverbrecher behandelt. Es gab eine sehr unschöne Diskussion und letztendlich wurde die Familie hinauskomplimentiert.
Das Hotel stellte sich auf den Standpunkt, dass es auf dem Buchungskanal (=Hotelwebsite) klar als "adults only" aufgeführt war und darauf auch in der detaillierten Hotelbeschreibung hingewiesen wird. Diese Hotelbeschreibung war Bestandteil der damals übersandten Buchungsbestätigung per Email.
Es war leider völlig zwecklos, dass die Familie versuchte sich darauf zu berufen, dass die Buchung technisch dennoch im Internet unter Angabe des Alters des Kindes möglich war. Sie mussten sich selbständig eine andere Unterkunft suchen.
Eine vollständige Rückerstattung des bereits bezahlten Aufenthalts gab es damals zunächst auch nicht, da eben erst bei der Anreise das Dilemma rauskam und das Hotel somit zur Stornierung die erste Hotelnacht einbehielt (in Einklang mit den Stornokonditionen).
Erst nach massiver Beschwerde bei der Zentrale der Hotelgruppe gab es auch die erste einbehaltene Nacht aus Kulanz zurückerstattet.
Sonst keinerlei Entgegenkommen oder Unterstützung.

Es dürfte für den OP somit zielführend und nervenschonend sein, den Sachverhalt zuvor mit dem Kundendienst von Marriott zu klären und falls dies nicht möglich ist, hier ein anderes Hotel in der Region als Backup zumindest schonmal zu reservieren als stornierbaren Tarif.
Dass Marriott für weiter entstehende Kosten wie zusätzlichen Transport aufkommt, dürfte sehr unwahrscheinlich sein.
Sollte der OP ernsthaft den Klageweg beschreiten wollen, so wird die Frage des Gerichtsstandes spannend werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.855
Wenn deutsches Recht anwendbar ist, dann bin ich nun wirklich neugierig, um welches Hotel es sich handelt.
 
  • Like
Reaktionen: KvR

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
3.069
2.886
Rechtlich nach deutschem Recht und auch nach gesundem Menschenverstand einfach: Im "Bigprint", nämlich in Deiner Vereinbarung mit dem Hotel steht drei Personen, davon ein Kind im Alter X. Nach deutschem Recht eine Individualvereinbarung., die jedem Fineprint (aka AGB) vorgeht. Das Hotel hat seine Bestätigungen zu prüfen. Wenn sie das nur dem Computer überlassen, deren Problem. Ich würde es sehr weit hoch eskalieren. Das Hotel oder Marriott hat Deine Anfrage bestätigt und sie sollen sich kümmern. Wir hatten das bei Marriott einmal mit einem ähnlichen Thema (2 Kinder bestätigt, aber im Raum durfte nur eines untergebracht werden). Nachdem wir über Cork sehr deutlich geworden sind, wurde die Lösung gefunden und die hies da größere Suite zum gleichen Preis.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Das Buchen auf einer ausländischen Webseite eines ausländischen Hotels soll dem deutschen Recht und Gerichtsstand unterliegen?
Es ginbt keinen Fehler des Kunden, es gibt allenfalls einen Fehler des Hotels, die das Kind bestätigt haben.
Bestätigt wurde dort nichts, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn ich keine Kinder will, dann darf ich keine Bestätigung raus senden.
Das ist Umdrehung des Willens des Hotelbetreibers. Er muss nicht nachtraglich sagen, was er nicht will. Er sagt bereits vorab, wie die Bedingungen sind. Die beiderseitige Willenserklärung (um beim Beispiel des deutschen Rechts zu bleiben) muss doch übereinstimmend sein, oder? Wenn das Hotel keine Kinder will, ist die Willenserklärung eindeutig.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und wie kommst du zum Rückschluss dass der Fehler nicht bei ihnen lag? Das ist eine spannende These das es ein “faires” Angebot ist bei einer Full Flex Rate die kostenlose Stornierung großzügig anzubieten.
Nun, Mariott kommt dir nicht entgegen. Das behaupten sie nur.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Marriott App als Titanium
Oh, das wird schwierig. Die App aus dem iOS-Store?
Beitrag automatisch zusammengeführt:


In den T&C des Hotels steht es nicht drinnen - wie geschrieben “nur” auf ihrer hoteleigenen Homepage.
In den T&C steht es nicht in der Mariott App? Ich frage nochmals genauer: In der App in der Hotelbeschreibung steht es nicht oder nur im Kleingedrucken in der App? Oder meinst du, dass es nur auf der Webseite von Mariott oder von der tatsächlichen Hotelwebseite?

Ohne das du uns den Namen nennst, werden wir nicht weiterkommen.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
3.069
2.886
Wenn ich in einer der großen Hotelketten-Apps - egal ob IHG, Marriott oder was auch immer - ein Hotel buche, dann erwarte ich, dass die App funktioniert, und ich nicht irgend eine Information auf einer Hotel-eigenen Seite noch gegenprüfen muss. Das würde das ganze App-Konzept ad absurdum führen.
Diese Annahme geht fehl.
Gerade die Prüfung, ob die Anzahl der Reisenden in ein bestimmtes Zimmer passen, und ob es ggf. Restriktionen - z.B. bezüglich des Alters - gibt, sind für mich absolute Basics.
Ebenfalls falsche Annahme.
Wenn diese nicht funktionieren, dann wäre es so, als ob ich in der Lufthansa App mit einem Eco Ticket auch einen Sitzplatz in First reservieren könnte. Es ergäbe einfach keinen Sinn.
Von daher sehe ich hier absolut keine Schuld bei dem TO.
Wir wissen weder den Buchungsweg, noch die genauen Bedingungen noch die Details. Ich halte mich mit einer Einschätzung zurück, solange nicht alle Fakten vorliegen. Der TO kann falsch liegen, kann aber auch richtig liegen. Unser aller ersten Einschätzungen kann man so oder so sehen. Ich nehme mich da nicht aus.
Einzig wirklich nervig ist, dass nicht geschrieben wird, um welches Hotel es geht. Dann könnte man die realistisch möglichen Szenarien (Alternativen, Kompensation, usw.) einschätzen.
In so einem Fall - und gerade im Luxus- oder Ultraluxus-Segment würde ich davon ausgehen, dass es eine sehr großzügige Lösung gibt. Die hängt natürlich auch davon ab, ob man eine Nacht oder 20 Nächte gebucht hat. Ich sehe das ähnlich wie @Flying Lawyer . Ich würde erwarten, dass sie ein alternatives Hotel inklusive aller Zusatzkosten tragen und alles organisiert wird. So etwas muss so gehandhabt werden wie die Überbuchung bei einem F Flug. Die läuft ja auch anders ab als bei einem Y Ticket.
Kommt darauf an, welches Recht anliegt. Mariott "muss" erstmal gar nichts.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.129
707
Das Hotel ist eher im Segment 1000 EURO ++ die Nacht.

Wenn also nicht dieses Hotel, sind die Flüge "futsch".
Bei 1000+ EUR pro Übernachtung ja nur Kleingeld und somit kaum ein gorßes Problem.


Was ist daran ein Angebot? Es handelt sich um eine Flex-Rate.
Und da ist ein Knackpunkt. Flexible Buchung hat auch Nachteile, das Hotel darf nämlich dann auch ohne Angabe von Gründen stornieren. Konkludent haben sie es schon getan, allerdings mit Angabe von Gründen (Adult only, können ihre Buchung nicht mehr honorieren).
Rein praktisch wäre es bei er Buchung im fernen Ausland eh egal, da sich kein Schadensersatz realistisch durchsetzen lässt.

Rechtlich nach deutschem Recht und auch nach gesundem Menschenverstand einfach: Im "Bigprint", nämlich in Deiner Vereinbarung mit dem Hotel steht drei Personen, davon ein Kind im Alter X. Nach deutschem Recht eine Individualvereinbarung., die jedem Fineprint (aka AGB) vorgeht. Das Hotel hat seine Bestätigungen zu prüfen. Wenn sie das nur dem Computer überlassen, deren Problem.
Das isr formell richtig, hilft nur in der Praxis bei einer flexiblen Buchung nicht weiter. Sie haben es bemerkt und von ihrer Seite aus storniert. Ja, da sind Verbraucher immer mal wieder drüber überrascht, aber wenn ich einen Vertrag konstenfrei kündigen/stornieren kann, kann es der Anbieter in aller Regel auch. Machen sie meist nicht, dürfen sie aber. Damit muß ich dann auch leben können.
 
  • Like
Reaktionen: jotxl und Goofy

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.855
Ja, da sind Verbraucher immer mal wieder drüber überrascht, aber wenn ich einen Vertrag konstenfrei kündigen/stornieren kann, kann es der Anbieter in aller Regel auch. Machen sie meist nicht, dürfen sie aber. Damit muß ich dann auch leben können.
Das ist falsch. Fast alle meine Hotelbuchungen sind für mich (weitgehend) flexibel und binden dennoch den Vertragspartner.

Der springende Punkt ist das geltende Recht. Es gibt ausreichend viele Staaten, in denen Anbieter rechtlich deutlich gegenüber den Gästen bevorteilt werden. Hinzu kommt die Frage, ob ein Anspruch durchgesetzt werden kann, selbst wenn einer besteht. Den exzessiven Verbraucherschutz in z.B. Deutschland kennen die meisten Staaten dieser Erde gar nicht.

Ohne Info, welches Recht hier gilt, ist jegliche detailliertere rechtliche Betrachtung überflüssig.
 
  • Like
Reaktionen: spremmse

Goofy

Erfahrenes Mitglied
09.05.2010
286
318
Ich würde den TO bitten, doch "Butter bei die Fische" zu geben und endlich die Katze aus dem Sack zu lassen, was er denn da genau gebucht hatte. Sonst bleibt das wirklich brotlose Kunst diese Diskussion. Aber ich hoffe, dass er am Ende doch nicht einfach versucht hat, das System auszuhebeln und Adults Only gebucht hatte, obwohl er mit dem Kind anreisen will - dann sollte er lieber bei Familotel buchen als bei Marriott Adult Only.
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
410
738
Wo kommt denn diese "Rechtsvorstellung/Rechtsauslegung" her? Sorry, das ist einfach quatsch....
Meinst Du nicht auch, dass es – so weit, wie Du Dich hier aus dem Fenster lehnst – langsam an der Zeit wäre, den Mitinsassen reinen Wein einzuschenken. In dem Wissen um ein paar Basics, die Du uns aus meiner Ansicht nach fadenscheinigen Gründen ("PPS: Ich möchte bewusst den Namen des Hotels nicht öffentlich nennen - Eve. wird dies ja in einen Rechtsstreit enden." – ich frage mich: "Ja, und?") vorenthältst, ließe sich das Thema vortrefflich diskutieren. Stattdessen lässt Du die Foristen eifrig im Nebel stochern und haust dann einfach mal ein "quatsch" raus. So funktioniert (nach meiner Überzeugung) ein Forum nicht, auch wenn der VFT "Treff" und nicht "Forum" heißt.
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
599
35
Ich sehe hier Marriott als Buchungsplattform in der Pflicht.

Ich hatte einen ähnlichen Fall bei einem über Trip.com gebuchten Hotel. 3 Personen mit Zustellbett. Bei Check-in weigert sich das Hotel die dritte Person unterzubringen da sie ja nur Zweibettzimmer haben und auch nach langen Diskussionen bin ich da nicht weitergekommen. Trip.com hat dann die Differenz zu einem anderen Hotel bezahlt und die ursprüngliche Buchung refunded. Selbst über Expedia und Booking.com klappt das meist.

Warum sollte Marriot einen Statuskunden nicht auf ein anderes Hotel umbuchen?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.855
Ich sehe hier Marriott als Buchungsplattform in der Pflicht.

Ich hatte einen ähnlichen Fall bei einem über Trip.com gebuchten Hotel. 3 Personen mit Zustellbett. Bei Check-in weigert sich das Hotel die dritte Person unterzubringen da sie ja nur Zweibettzimmer haben und auch nach langen Diskussionen bin ich da nicht weitergekommen. Trip.com hat dann die Differenz zu einem anderen Hotel bezahlt und die ursprüngliche Buchung refunded. Selbst über Expedia und Booking.com klappt das meist.

Warum sollte Marriot einen Statuskunden nicht auf ein anderes Hotel umbuchen?
Kulanz ist immer gut, hat aber mit der Frage nach einem Rechtsanspruch nichts zu tun. Es gibt ausreichend Fälle, wo diese Buchungsplattformen Kunden haben hängen lassen.
 
  • Like
Reaktionen: SeltenFliegerHH

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.290
11.870
Das Buchen auf einer ausländischen Webseite eines ausländischen Hotels soll dem deutschen Recht und Gerichtsstand unterliegen?

In der Tat schwierig, vgl. Art. 6 Abs. 4 Rom-I-VO.

beiderseitige Willenserklärung (um beim Beispiel des deutschen Rechts zu bleiben) muss doch übereinstimmend sein, oder? Wenn das Hotel keine Kinder will, ist die Willenserklärung eindeutig.

Die Willenserklärung scheint aber eher eine umstandslose Annahme zu sein. "Ich möchte mit Person X (a Jahre), Person Y (b Jahre) und Person Z (c Jahre) bei dir vom... bis... zum Preis von ... übernachten." - "Ja."

Flexible Buchung hat auch Nachteile, das Hotel darf nämlich dann auch ohne Angabe von Gründen stornieren.

Solche Bedingungen habe ich noch nicht gesehen. Gesetzlich gilt jedenfalls das Kündigungsrecht nur für den Besteller (§ 648 BGB).

Ohne Info, welches Recht hier gilt, ist jegliche detailliertere rechtliche Betrachtung überflüssig.

Das sowieso :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.296
3.421
In der Tat schwierig, vgl. Art. 6 Abs. 4 Rom-I-VO.



Die Willenserklärung scheint aber eher eine umstandslose Annahme zu sein. "Ich möchte mit Person X (a Jahre), Person Y (b Jahre) und Person Z (c Jahre) bei dir vom... bis... zum Preis von ... übernachten." - "Ja."



Solche Bedingungen habe ich noch nicht gesehen. Gesetzlich gilt jedenfalls das Kündigungsrecht nur für den Besteller (§ 648 BGB).



Das sowieso :rolleyes:

Deutsches Recht ist schwierig, deutscher Gerichtsstand ist bei Hotels außerhalb von EU/EWR nach deutschem Recht einfach (über 23 ZPO), aber auch inerhalb EWR/EU sonst machbar. Die Wirtschaftskammer Österreich stellt das schön zusammen, die Grundsätze dürften wg. EU-Recht und Grenzüberschreitung dieselben sein:


Ansonsten sind wir einer Meinung. Wenn ich ein Kind in der Buchung angebe und bekomme eine Bestätigung, dann ist das eine vorbehaltslose Annahme. Und das wird auch in jeder anderen zivilisierten Jurisdiktion nicht anders sein. Irgendwelcher Fineprint interessiert dann (und erst recht im Verhältnis zum Verbraucher) nicht. Ich hatte das Thema mit dem Domes Miramar in Corfu, die auch niemanden unter 16 haben wollen, aber jedes Kind (auch heute noch) munter bestätigen. Das hat Cork damals sehr schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst.


Und da ist ein Knackpunkt. Flexible Buchung hat auch Nachteile, das Hotel darf nämlich dann auch ohne Angabe von Gründen stornieren. Konkludent haben sie es schon getan, allerdings mit Angabe von Gründen (Adult only, können ihre Buchung nicht mehr honorieren).
Nach welchem Recht soll das denn so sein? In jeder Bstätigung steht drin, dass der Kunde bis zum soundsovielten um soundsovieluhr stornieren kann, aber sicher nicht das Hotel. In Deutschland wäre das das Kündigungsrecht für den Besteller.
 
  • Like
Reaktionen: A381 und blub1010

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
3.069
2.886
In der Tat schwierig, vgl. Art. 6 Abs. 4 Rom-I-VO.



Die Willenserklärung scheint aber eher eine umstandslose Annahme zu sein. "Ich möchte mit Person X (a Jahre), Person Y (b Jahre) und Person Z (c Jahre) bei dir vom... bis... zum Preis von ... übernachten." - "Ja."



Solche Bedingungen habe ich noch nicht gesehen. Gesetzlich gilt jedenfalls das Kündigungsrecht nur für den Besteller (§ 648 BGB).
Vielleicht meinte er das als Synonym für "Reservierung" (wie bei Mietwagen) OHNE An-/Bezahlung. Da ist es in der Tat so, dass mal kurzfristig storniert wird oder KEIN Auto da ist.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.891
2.157
FRA
Wieso willst du einfach keine weiteren Details rausrücken? Das macht mich einfach stutzig
Vermutlich aus Angst, dadurch benachteiligt zu werden falls es zu einem Rechtsstreit kommt, was gut nachvollziehbar ist.

Also ich würde hier zuerst Marriott nach einer Lösung fragen (entweder das Hotel zu einer Ausnahme bewegen oder die Flugkosten erstatten etc.) - vielleicht gibt's da etwas Kulanz. Rechtlich magst Du im Recht sein, aber vor Ort mit einem Kind erstmals ohne Unterkunft auf der Straße zu stehen ist auch nicht schön, selbst wenn man danach in einem Rechtsstreit evtl. alle Kosten zurückbekommt...
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.567
848
Geht hier wohl nur ums Auskotzen und moralische Unterstützung, weniger um rationale Auswege.

Daher nur meine Vermutung, dass es sich um irgendein Atoll im indischen Ozean oder Pazifik handelt. Wahrscheinlich gibt's noch Begleitkosten bei der Anreise, auf welchen man sitzen bleiben würde, daher das bockige Ausschließen von Alternativen.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
3.069
2.886
Vermutlich aus Angst, dadurch benachteiligt zu werden falls es zu einem Rechtsstreit kommt, was gut nachvollziehbar ist.
Nein. Was soll daran nachteilig sein, einen Namen zu nennen? Der Sachverhalt ist neutral geschildert. Und selbst wenn das WÄRE: glaubst du ernsthaft, das Hotel schaut in das weltweit bekannte "Ich löse Probleme mit der Mariott-Hotelkette-vielfligertreff.de" Forum, um sich in einem Rechtsstreit einen Vorteil zu verschaffen? Das Hotel wüsste nur davon, wenn der TE den Vielfliegertreff zitiert hätte. Und selbst wenn es so wäre: wo soll der Rechtsnachteil liegen?


Also ich würde hier zuerst Marriott nach einer Lösung fragen (entweder das Hotel zu einer Ausnahme bewegen oder die Flugkosten erstatten etc.)
Ist das ernst gemeint? Weder werden die Flugkosten erstattet (warum auch?) noch wird Mariott die anderen 99% der Gäste im Hotel verärgern wollen, die keine Kinder gebucht haben, weil sie die Hotelbeschreibung gelesen und entsprechend gebucht haben. Aus welchen Gründen auch immer. Vielleicht sind es Eltern, die einen Pärchenurlaub machen wollen, weil die Kids bei Oma und Opa auf Hawaii sind :)
- vielleicht gibt's da etwas Kulanz.
Kulanz (!) ist immer möglich.
Rechtlich magst Du im Recht sein, aber vor Ort mit einem Kind erstmals ohne Unterkunft auf der Straße zu stehen ist auch nicht schön, selbst wenn man danach in einem Rechtsstreit evtl. alle Kosten zurückbekommt...
Eben
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Geht hier wohl nur ums Auskotzen und moralische Unterstützung, weniger um rationale Auswege.

Daher nur meine Vermutung, dass es sich um irgendein Atoll im indischen Ozean oder Pazifik handelt. Wahrscheinlich gibt's noch Begleitkosten bei der Anreise, auf welchen man sitzen bleiben würde, daher das bockige Ausschließen von Alternativen.
Ich habe bislang den US-Support von Mariott als eigentlich gut befunden; unabhängig vom Status.