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wenn AB nicht darauf achtet das die aufgestellten Bedingungen eingehalten werden ist es deren Verschuldenn
So funktionieren Verträge? Was nicht kontrolliert wird ist erlaubt?!
wenn AB nicht darauf achtet das die aufgestellten Bedingungen eingehalten werden ist es deren Verschuldenn
Sehr geehrter Herr r0nnY,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die über den Citypass erworbenen Prämienmeilen sind wie gewohnt 3 Jahre gültig. Diese können aber nur ausschließlich für Flüge benutzt werden. Vielen Dank.
Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Herr
X. Xxxxxx
topbonus Service-Team
topbonus Ltd.
Zweigniederlassung Berlin
Saatwinkler Damm 42-43
13627 Berlin
Tel: +49 30 3434 3433 (Ortstarif)*
Fax: +49 1805 735 533
service@topbonus.de
topbonus - airberlin.com
So da haben wir den Salat.
Die Hotline wollte meiner Holden gerade den ersehnten Langstreckenflug mit Japan Airlines trotz Verfügbarkeit nicht buchen, da sie "ja nur die Meilen des City Tour Pass" am Konto hätte.
Der Typ meinte wohl er müsse da Rücksprache halten mit einem Supervisor, ob dies überhaupt zulässig sei. Allerdings sei dieser erst morgen wieder im Hause.
Daher gab es vorerst (?) keinen Flug.
Was für ne Hängepartie! Kann es sein, dass es schlichtweg vom Callcenter Agenten abhängt?
Zu schauen woher die Punkte kommen die Du gerade einsetzt.
Der Erwerb des CTP ist doch ein Vertrag: Du bezahlst Geld und bekommst Meilen - und zwar nicht zur freien Verfügung sondern zum Einlösen gemäß einigen Bedienungen, die völlig klar kommuniziert sind. Wenn Du jetzt die Meilen für andere Sachen verwendest brichst Du diesen Vertrag. Oder?
Das stimmt nicht. Die Meilen sind sehr wohl zur freien Verfügung.
Vieleicht wirfst Du mal einen Blick in die AGBs vom CTP. Das TB die Verwendung nicht kontrollieren will/kann ändert nichts daran das Du die Meilen eben nicht zur freien Verfügung bekommen hast.
Vieleicht wirfst Du mal einen Blick in die AGBs vom CTP. Das TB die Verwendung nicht kontrollieren will/kann ändert nichts daran das Du die Meilen eben nicht zur freien Verfügung bekommen hast.
Ziffer 2.b. ist entscheidend. Dahingehend werden keine Einschränkungen getroffen. Eine Auschlußklausel in den AGB's des CTP gibt es nicht. Damit sehe ich im "Ernstfall" einer Leistungsklage gegen AB ganz entspannt entgegen.
Naja, 1.c sagt da aber was anderes: "... Diese Prämienmeilen können Sie für Prämienfluge auf den unter airberlin - Flights to Berlin and Dusseldorf | airberlin.com - airberlin.com einsehbaren Europa-Strecken einlösen."
Naja, 1.c sagt da aber was anderes: "... Diese Prämienmeilen können Sie für Prämienfluge auf den unter airberlin - Flights to Berlin and Dusseldorf | airberlin.com - airberlin.com einsehbaren Europa-Strecken einlösen."
Das stimmt nicht. Die Meilen sind sehr wohl zur freien Verfügung. Nur kommuniziert dies AB nicht aktiv, da AB kein Interesse hat, daß die Meilen für Flüge z.B. bei CX und EY eingesetzt werden. Prinzipiell ist dies aber möglich, wie mir ein AB-Mitarbeiter telefonisch bestätigte. Erfreut war er natürlich über meine Anfrage nicht. Den Namen, das Datum und die Uhrzeit habe ich natürlich notiert.
Ich denke am meisten stört es den Finanzierer des CTPs (EY) wenn Du von TXL nach Asien mit QR fliegst und nicht einen Sitz in einer der double-daily Verbindungen von AB nutzt.
Ich habe mal einen eingeschriebenen Brief an den CEO des TB Programms verfasst mit der bitte um rechtsverbindliche Stellungnahme bis 04.12.14 dass ich meine CTP Meilen für Bangkok Airways und JFK <-> HNL einlösen kann bzw ob ich wirklich bis 28.02. Warten muss.
Hier steht "können Sie" und nicht "können Sie ausschließlich". Dies ist der entscheidende juristische Unterschied. Damit schränkt Ziffer 1.c. keinesfalls die Nutzung der Topbonus-Meilen ein.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn es dich so sehr stört, kannst du ja mal bei Topbonus anrufen und auf diesen Thread hinweisen. Hier hast du es ja zur Genüge kund getan.
Naja, wenn du den Link aufmachst, steht da explizit: "Teilnehmende Strecken des CTP: ...".
...aber rechtlich ist es schon eindeutig geregelt, auch wenn mancher Wortklauber es gerne anders interpretieren will.
Die Einlösung der Prämienmeilen für Prämienflüge richtet sich nach den geltenden topbonus Teilnahmebedingungen und Bedingungen für Prämienflüge einsehbar unter topbonus - airberlin.com.
Es ist kein Ausschluß definiert. Somit gelten vollumfänglich die topbonus Teilnahmebedingungen und Bedingungen für Prämienflüge. Juristisch eindeutig.
Aber so zu tun, als sei es eindeutig, dass die Meilen des CTP beliebig genutzt werden dürfen, entbehrt jeglicher Grundlage.