Airrail-Fragen

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Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.802
5.558
BSL
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bei mir sind dann die Tickets für Weiterflug in Thailand hin, und Lotterie dass man kurzfristig überhaupt sehr überteuert etwas bekommt_ also mindestens +1000 euro für die Familie
Nur noch mal eine Frage zum Verständnis: Du hast ein bei LH gebuchtes Ticket, bei dem der Flug nachher ausschliesslich mit Omanair durchgeführt wird, ist das ein Codeshare?
 
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ikaktys

Neues Mitglied
14.01.2025
8
2
Nur noch mal eine Frage zum Verständnis: Du hast ein bei LH gebuchtes Ticket, bei dem der Flug nachher ausschliesslich mit Omanair durchgeführt wird, ist das ein Codeshare?
bei mir is es "Combo" geworden, was seltsames ...

Es wurde über Reisebüro gebucht, ich habe zwei PNR code bekommen, einer für LH, einer für Oman Air, der erste ist bei LH bekannt und ich kann es dort sehen, der zweite kennt Oman Air nicht, aber auf Nachfrage haben sie gesagt, dass angeblich es wird aktiv 24 Studen vorher, so dass man einchecken kann...
 

ikaktys

Neues Mitglied
14.01.2025
8
2
Sind die drei Teilstrecken?
LH (Zug) nach FRA
LH (Oman Air) FRA-MCT
LH (Oman Air) MCT-BKK
ja, genau, Stuttgart - Fra mit dem Zug
dann WY 0118 und WY 0815 über MCT

Reisebüro hat nur lapidar geatwortet, dass wenn es so verkauft wurde, soll es auch alles richtig sein, ich muss schaffen ...

aber ich muss vom Bahnhof zu Terminal 2 schaffen ... kann man Gepäck bereits in AirRail terminal abgeben im Bahnhofübergang und dann zu Terminal 2 rennen auch wenn der Flug eigentlich mit Oman Air geht ?

Ich verstehe diese komische Zug/Segment-Bindung nicht
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.385
3.463
Gibt es dazu eigentlich langsam mal Urteile? Angesichts des Bahn-Chaos (und der oft idiotisch eingeschränkten Verbindungsangebote der LH-Buchungsmaske) müsste es doch tag-täglich potenzielle claim-Fälle geben..... Das muss doch mal einer ausklagen, am besten auf LH-Web gebucht, Zug nur durch allgemeines Bahn-Chaos verspätet, long-haul-Anschluss weg. Ich bin immer noch der Meinung, der EuGH würde das Gesamtkonstrukt als eine (verspätete) Flugreise werten....
In der EU261 steht glasklar, dass sie nur bei einer Reise mit dem Flugzeug gilt.
 

Daumueller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2014
867
431
ja, genau, Stuttgart - Fra mit dem Zug
dann WY 0118 und WY 0815 über MCT

Reisebüro hat nur lapidar geatwortet, dass wenn es so verkauft wurde, soll es auch alles richtig sein, ich muss schaffen ...

aber ich muss vom Bahnhof zu Terminal 2 schaffen ... kann man Gepäck bereits in AirRail terminal abgeben im Bahnhofübergang und dann zu Terminal 2 rennen auch wenn der Flug eigentlich mit Oman Air geht ?

Ich verstehe diese komische Zug/Segment-Bindung nicht
Ich würde eher mal sagen, da hat dein Reisebüro was spezielles gebastelt... Das wäre eher ein Fall für Rail+Fly gewesen (ohne Zugbindung...)
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.739
9.492
In der EU261 steht glasklar, dass sie nur bei einer Reise mit dem Flugzeug gilt.
Korrekt. Und da "Reise" in der EU 261 von Start bis Ziel gilt, und zwei der Legs der Reise mit Flugzeugen durchgeführt wurde, gilt die EU261.
Neben mir, teilt auch das EuGH diese Ansicht, daher könnt ihr mich hier auch gerne niedermachen, die EuGH Position wird das nicht ändern.

Du hast ein bei LH gebuchtes Ticket, bei dem der Flug nachher ausschliesslich mit Omanair durchgeführt wird, ist das ein Codeshare?
Ich hatte schon LH AiRail in Kombination mit einem TAM Flug nach GRU, der kein Codeshare Flug war.
Einige ausgesuchte Fremdairlineflüge kann man offenbar trotz anderer Allianz in Kombination mit LH Express Rail buchen.

kann man Gepäck bereits in AirRail terminal abgeben
Nicht mehr. Nur noch LH.
Nicht mal Eurowings oder Discover Gepäck kann man mehr im AiRail Terminal abgeben.
Früher konnte man mal für um die 10 Airlines da einchecken, auch mit separaten Business Class Schaltern. Alles Geschichte.
Intermodales Reisen ist wohl ein Ding der Vergangenheit...
 
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ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
781
1.098
ZRH
Hmm, Gerichte manifestieren Ihre Ansicht gemeinhin in sog. Urteilen. Gibt es so etwas für Zubringer mit der Bahn?
@marcus67 Mir wäre kein Urteil bekannt, dass ein erstes Segment, das eine Zugfahrt ist, als von der EG-V 261/2004 abgedeckt angesehen hätte. Für die hier geschilderte Reise gilt die EG-V durchaus (da Start in der EU), ABER ab dem ersten Flug(!)-Segment der Reise. Sprich: Wenn das Zugsegment Verspätung hat, dürfte es schwierig sein einen Anspruch aufgrund der EG-V 261/2004 abzuleiten. @Volume Oder welche konkreten (!) Urteile wären Dir hier bekannt?!
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.385
3.463
@marcus67 Mir wäre kein Urteil bekannt, dass ein erstes Segment, das eine Zugfahrt ist, als von der EG-V 261/2004 abgedeckt angesehen hätte. Für die hier geschilderte Reise gilt die EG-V durchaus (da Start in der EU), ABER ab dem ersten Flug(!)-Segment der Reise. Sprich: Wenn das Zugsegment Verspätung hat, dürfte es schwierig sein einen Anspruch aufgrund der EG-V 261/2004 abzuleiten. @Volume Oder welche konkreten (!) Urteile wären Dir hier bekannt?!
Genau so sehe ich das auch.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.739
9.492
Ich finde den link gerade nicht, aber die Suchfunktion im Forum sollte helfen, ich habe es schon mehrfach verlinkt.
Das EuGH hat eine Stellungsanhme nach Anfrage eines Mitgliedslandes abgegeben, und explizit zum Thema AiRail (hiess damals noch so) klargestellt, das Verordnungen die nicht im Wortlaut anwendbar sind, trotzdem sinngemäß anzuwenden sind, wenn ansonsten höherrangige Rechtsgrundlagen wie Gleichbehandlung verletzt würden. Nur weil ein Leg einer Flugreise nicht mit dem Flugzeug durchgeführt wird, darf der Fluggast nicht schlechter gestellt werden als einer, bei dem alle Legs mit dem Flugzeug durchgeführt werden.

Konkrete Urteile gibt es meines Wissens nicht, nicht zuletzt weil die Airlines sich im Zweifel auf einen großzügigen Vergleich einlassen, wenn ein für sie negatives Urteil droht... Und nach dieser Stellungnahame würde das drohen, wenn die Klage nicht zurückgezogen wird.
Ich bin immer noch der Meinung, der EuGH würde das Gesamtkonstrukt als eine (verspätete) Flugreise werten....
Nach den bisherigen Äußerungen des EuGH bin ich der selben Meinung.

ABER ab dem ersten Flug(!)-Segment der Reise.
Steht wo in der EU261?

Diese Verordnung gilt nur für Fluggäste, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.
Ikaktys ist ein Fluggast, der auf dieser Reise zwischen Stat- und Zielort definitiv von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden wird, und einen Flugschein für diese Reise besitzt der von einem Luftfahrtunternehmen ausgegeben wurde.
Hier steht ausdrücklich nicht : Diese Verordnung gilt nur für Fluggäste, die ausschließlich von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.

Ich bin schon länger nicht mehr Express Rail "geflogen". Aber sind nicht die Zeiten von vor 10 Jahren mit deutlich günstigeren Flügen mit Express Rail schon länger vorbei?
Mal so mal so.
Habe letztes Jahr definitiv Angebote gehabt, bei denen es mit Express Rail >€500 billiger war (vermutlich aufgrund der geringen Nachfrage, kundigen Passagieren war ja bereits aus Funk und Fernsehen bekannt, dass zu der Zeit die ICE Strecke gesperrt werden würde, und die betreffende Buchung ohnehin früher oder später storniert wird...), aktuell habe ich ein Angebot wo es €102 mehr kosten soll, deutlich mehr als Rail&Fly und etwas mehr als die sinnvolle Kombination mit Sparpreisticket auf der Hin- und flexiblem Ticket auf der Rückreise.
Ich habe in den letzten 20 Jahren durchaus vierstellige Preisdifferenzen in beide Richtungen gesehen und bisher im besten Fall gut €1800 gespart (QKL-FRA-GRU).

Aber Preise sind bei Flugreisen ja ohnehin völlig willkürlich.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.988
1.042
In der EU261 steht glasklar, dass sie nur bei einer Reise mit dem Flugzeug gilt.

In der Verordnung steht auch, dass 1. die ausführende Airline zuständig ist und 2. dass die Verordnung nur gilt für Flüge von EU-Airlines oder Flüge, die aus der EU losgehen. Trotzdem hat der EuGH klargestellt, dass bei Verspätung einer non-EU-Airline auf einem non-EU-Leg trotzdem Entschädigung fällig wird, wenn der Flug Teil einer Flugreise (alles auf einem Ticket) ist, die in der EU losgeht. Und der Pax kann sich an den Marketing- und First-Leg-carrier wenden. Basta. Grund ist schlicht, dass den EuGH von Anfang an einzelne Legs nie interessiert hat. Alles, was als ein Ticket gekauft wird, ist für den EuGH eine Flugreise. Die Idee, dass nur die ausführende Airline des verspäteten Legs zuständig ist, hat der EuGH in dem Kontext klar verworfen. Im Prinzip kann sich der Pax an irgend einen carrier wenden, der während der Flugreise benutzt wird. Er sagt ganz trocken, dass sich die carrier ja untereinander im Zuge des Schadenersatzes schadlos halten können. Schon bevor das Urteil raus kam, hatte ich hier im Forum vorsichtig geäußert, dass ich eine solche Interpretation zumindest für denkbar hielte, eben weil der EuGH schon immer die "eine Flugreise-Doktrin" felsenfest vertreten hat. Wirklich ernst genommen hat das niemand, man hielt das für unvorstellbar....

Die Anfrage an den EuGH (das ist ja in solchen Verfahren in der Regel so, dass im Rahmen eines nationalen Rechtsstreits ein nationales Gericht zur Interpretation des europäischen Rechts beim EuGH anfragt. Das faktische Urteil im Einzelfall fällt dann das nationale Gericht), die Volume erwähnt, kenne ich selber nicht. Wäre ja gut, wenn es das schon gibt. Dann ist es eh schon erledigt. Wenn es das noch nicht gibt, dann will ich ausdrücklich zugestehen, dass der EuGH bei Express Rail-Verspätungen tatsächlich von der oben genannten Grundidee abweichen könnte und plötzlich den Wortlaut der Verordnung über die Intention der Verordnung, die gesamte Flugreise als eine Flugreise zu schützen, stellt. Allein, ich glaub nicht dran. Da gibt es ganz sicher riskantere Rechtsstreitigkeiten.....
 
Zuletzt bearbeitet:

ikaktys

Neues Mitglied
14.01.2025
8
2
Aber Preise sind bei Flugreisen ja ohnehin völlig willkürlich.
das werde ich nie verstehen, wieso weniger oder einfacher fliegen für die absolut gleiche Strecke und Zeit oft viel mehr kostet, wie zB jetzt mit Expressrail - mehr als 35% weniger als ohne und dazu ist die Zug-Teil nicht änderbar und Pflicht ...
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.739
9.492
Nicht änderbar ja, Pflicht nein (bzw. nur dann wenn zum Erzielen eines besseren Preises gebucht, wenn sich deine Pläne ändern darfst du laut BGH auch einzelne Legs nicht nutzen).

Im Prinzip ist es simpel, du kaufts bestimmte Legs mit bestimmten Datum/Flugnummer Kombinationen.
Wenn du die Reihenfolge ändern würdest, würde das bedeuten du willst Datum/Flugnummer Kombinationen nutzen, die du nie gekauft hast.
Wenn du nur einzelne der Komponenten nicht nutzt, bleiben die anderen natürlich weiter gültig.

Hast du LH 123 am 12.03.24 und LH 124 am 20.03.24 gebucht, darfst du natürlich nicht die Reihenfolge ändern, für LH 123 am 20.03 besitzt du schließlich genausowenig ein Ticket wie für LH 124 am 12.03. Aber du darfst auf LH 123 am 12.03. verzichten und nur den Cupon für LH 124 am 20.03. abfliegen. Mit der Ausnahme, von vorneherein Flüge nur gekauft zu haben, um ein billigeres Ticket zu bekommen. Aber verpasst du den Hinflug, bleibt das Rückflugticket gültig.

BGH-Urteil: Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten

Viel ärgerlicher ist, dass umgekehrt selbst bei einem Vollflex-Ticket zunächst mal Zugbindung herrscht, du aufwändig umbuchen musst, was in der Regel nicht überall und vor allem nicht schnell funktioniert. Am besten geht es noch in den besseren Lounges beim Personal an der Servicetheke. Aber auch die haben mir schon gesagt, die DB braucht 24 Stunden Vorlauf um umzubuchen...
Also einfach unter dem Deckmantel der Schadensminimierung eigenständig entscheiden einen früheren Zug zu nehmen, um den Flug noch zu erreichen und damit auch der Airline viel Kosten und Ärger zu sparen. Schließlich bist du sogar verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten... Die sollen mir erstmal verbieten meine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.385
3.463
Hast du LH 123 am 12.03.24 und LH 124 am 20.03.24 gebucht, darfst du natürlich nicht die Reihenfolge ändern, für LH 123 am 20.03 besitzt du schließlich genausowenig ein Ticket wie für LH 124 am 12.03. Aber du darfst auf LH 123 am 12.03. verzichten und nur den Cupon für LH 124 am 20.03. abfliegen. Mit der Ausnahme, von vorneherein Flüge nur gekauft zu haben, um ein billigeres Ticket zu bekommen. Aber verpasst du den Hinflug, bleibt das Rückflugticket gültig.

BGH-Urteil: Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten
Ich wäre mit diesem fast 15 Jahre alten Urteil sehr vorsichtig.
Es ging bei der Unzulässigkeit nicht um die Sache an sich sondern um die Bedingungen und Formulierungen in den AGBs. Die wurden in der Zwischenzeit sicherlich geändert.

Dazu sollte sich ein Jurist aus dem Reisebereich mal äußern (@kexbox z.B.)
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.739
9.492
Es ging bei der Unzulässigkeit nicht um die Sache an sich sondern um die Bedingungen und Formulierungen in den AGBs.
Die Urteilsbegründung enthält aber eine ganze Reihe von sehr interessanten, grundsätzlichen Aussagen. Die dürften auch heute noch unverändert gelten da sie sich auf prinzipielle Rechtsgrundsätze beziehen.

Diverse andere Urteile (zu Ungunsten der Passagiere) wären allerdings wert mit der heutigen Situation nochmal betrachtet zu werden, denn die gingen noch davon aus, dass Flugzeuge normalerweise nur zu um die 80% ausgelastet sind. Wenn du heute ein Ticket zwei Wochen vor einem Flug stornierst, kannst du davon ausgehen, dass der Sitzplatz wieder verkauft wird, der Airline also kein Geschäft entgeht. Im Gegenteil, sie wird den Sitzplatz in der Regel sogar nochmal teurer verkaufen. Somit fehlt heute jeder Schaden.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.739
9.492
aktuell habe ich ein Angebot wo es €102 mehr kosten soll, deutlich mehr als Rail&Fly und etwas mehr als die sinnvolle Kombination mit Sparpreisticket auf der Hin- und flexiblem Ticket auf der Rückreise.
Noch ein Messpunkt: für meine nächste Reise nach Madrid wollen sie jetzt ganze €17 mehr von QKL statt von FRA...

Ich werde nie verstehen warum man bei Produkten bei denen der Kunde freie Wahl hat (Express Rail, Rail&Fly, separates Zugticket) derartige Preisunterschiede aufrufen kann. Führt doch glasklar dazu, dass der Kunde es nur dann bucht, wenn es die billigste Option ist und nie wenn es teuer ist.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.901
1.361
Noch ein Messpunkt: für meine nächste Reise nach Madrid wollen sie jetzt ganze €17 mehr von QKL statt von FRA...

Ich werde nie verstehen warum man bei Produkten bei denen der Kunde freie Wahl hat (Express Rail, Rail&Fly, separates Zugticket) derartige Preisunterschiede aufrufen kann. Führt doch glasklar dazu, dass der Kunde es nur dann bucht, wenn es die billigste Option ist und nie wenn es teuer ist.
Die die sich damit auskennen machen das so. Die breite Masse kennt sich damit aber nicht aus. Die sucht von CGN vielleicht noch ab QKL nach MAD und schaut nicht was das Ganze ab QDU, DTZ, FRA usw. kostet.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.125
7.743
FRA / FMO
Noch ein Messpunkt: für meine nächste Reise nach Madrid wollen sie jetzt ganze €17 mehr von QKL statt von FRA...

Ich werde nie verstehen warum man bei Produkten bei denen der Kunde freie Wahl hat (Express Rail, Rail&Fly, separates Zugticket) derartige Preisunterschiede aufrufen kann. Führt doch glasklar dazu, dass der Kunde es nur dann bucht, wenn es die billigste Option ist und nie wenn es teuer ist.
17€ sind doch günstiger als Rail&Fly oder? Oder geht es hier darum, dass du unzufrieden bist, weil du deine Flüge ab FRA nicht mehr günstiger bekommst?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.739
9.492
Oder geht es hier darum, dass du unzufrieden bist, weil du deine Flüge ab FRA nicht mehr günstiger bekommst?
Zwei Wochen davor waren es noch €102 (also die teuerste der drei Optionen), jetzt ist es €17 (die billigste). Bei längeren Strecken ist der Wert of aucht negativ, und/oder vierstellig.
Es nervt einfach bei jeder Reise wieder, können sie das nicht mal irgendwie stabil und verlässlich hinbekommen? Diese ständige Verwirrung sorgt doch nur dafür, dass man einfach gar nicht mehr nach LH/FRA Optionen sucht.

Für Jahre konnte man sich darauf verlassen, dass ein AiRail Angebot vernünftig war, für Jahre war das meine Standardoption. Bestenfalls die Leute die das System austricksen wollten mussten sich mit den verschiedenen Details und Optionen auseinandersetzen. Das war angenehm und habe ich immer wieder gerne gebucht.
Aktuell nervt die ständig wechselnde Preispolitik einfach nur noch. Da darf man sich dann auch nicht wundern, das Express Rail nur ein Nischendasein im FRA Universum führt. Dabei könnte es die perfekte intermodale Flughafenanbindung sein.

Die breite Masse kennt sich damit aber nicht aus.
Für die breite Masse sucht einfach die Suchmaschine das günstigste raus, also den LH Flug wenn Express Rail nur €17 kostet und den XX Flug wenn es mehr als Rail&Fly kostet., In beiden Fällen verliert LH. Ist also für die breite Masse nicht zielführend, und für die mit Ahnung erst recht nicht.

Die sucht von CGN vielleicht noch ab QKL nach MAD und schaut nicht was das Ganze ab QDU, DTZ, FRA usw. kostet.
Und da CGN ein Area Code ist, macht die Suchmaschine den QKL/QKU Vergleich automatisch. Selbst die LH Homepage sucht bei CGN QKL immer mit (aus unerfindlichen Gründen QKU nicht, weshalb das oft eine besonders günstige Version ist, was der Kunde nicht findet macht die Nachfrage klein...).

Es ging aber im Prinzip nur um die irgendwo weiter oben gemachte Aussage, das man mit Express Rail immer sparen kann, und ich wollte ja nur ein weiteres Beispiel dafür anfügen, das es da keine Standardsituation gibt.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.739
9.492
Aufgrund leidvoller Erfahrungen mit Suchmaschinen, Buchungsseiten und Reisebüros habe ich mir nochmal die Mühe gemacht, einen Express Rail Fahrplan Köln-Frankfurt aus den (im schönsten Bundesbahn-Deutsch bezeichneten) Aushang-Regelfahrplänen zu extrahieren. Zumindest mit Kenntnis der LH Flugnummer war mein Reisebüro auch meist in der Lage entsprechende Tickets auszustellen, wenn sie über Amadeus nur nach Flughäfen gesucht haben kam oft kein Ergebnis raus.

Nach Frankfurt
AiRail nach FRA.jpg

Aus Frankfurt
AiRail aus FRA.jpg
  • natürlich ohne Gewähr
  • CGN, ZPY sind inoffizielle Stops auf QDU-FRA und QKL-FRA Routen und so nicht buchbar, existieren aber und sind in der Praxis nutzbar.
  • QKU wird teilweise angeboten, ist aber meist auch inoffizeller Stop auf der QDU Route.
  • Bei den inoffiziellen Stops riskiert man bei Störungen zu stranden and kann dann schlecht LH in die Pflicht nehmen
  • Zumindest DB seitig sollte das bis Dezember gelten, keine Ahnung ob LH im SFP was an den LH Nummern ändert
Inzwischen ist die Nachtpause 6 oder 7 Stunden, die war zeitweilig auch mal kleiner... Und das liegt an der DB, nicht der Lufthansa.
Mit etwas Verspätung beim Abendflug strandet man jetzt ab halb 12 in Frankfurt. Bzw. hat nochmal eine allerletzte Chance um 23:39 via Mainz und Koblenz mit 3 Stunden Fahrzeit aber ohne LH Flugnummer (auch schon gemacht, der Schaffner war gnädig...)
 

fixekiste

Erfahrenes Mitglied
08.03.2013
480
698
Aufgrund leidvoller Erfahrungen mit Suchmaschinen, Buchungsseiten und Reisebüros habe ich mir nochmal die Mühe gemacht, einen Express Rail Fahrplan Köln-Frankfurt aus den (im schönsten Bundesbahn-Deutsch bezeichneten) Aushang-Regelfahrplänen zu extrahieren. Zumindest mit Kenntnis der LH Flugnummer war mein Reisebüro auch meist in der Lage entsprechende Tickets auszustellen, wenn sie über Amadeus nur nach Flughäfen gesucht haben kam oft kein Ergebnis raus.

Nach Frankfurt
Anhang anzeigen 282626

Aus Frankfurt
Anhang anzeigen 282625
  • natürlich ohne Gewähr
  • CGN, ZPY sind inoffizielle Stops auf QDU-FRA und QKL-FRA Routen und so nicht buchbar, existieren aber und sind in der Praxis nutzbar.
  • QKU wird teilweise angeboten, ist aber meist auch inoffizeller Stop auf der QDU Route.
  • Bei den inoffiziellen Stops riskiert man bei Störungen zu stranden and kann dann schlecht LH in die Pflicht nehmen
  • Zumindest DB seitig sollte das bis Dezember gelten, keine Ahnung ob LH im SFP was an den LH Nummern ändert
Inzwischen ist die Nachtpause 6 oder 7 Stunden, die war zeitweilig auch mal kleiner... Und das liegt an der DB, nicht der Lufthansa.
Mit etwas Verspätung beim Abendflug strandet man jetzt ab halb 12 in Frankfurt. Bzw. hat nochmal eine allerletzte Chance um 23:39 via Mainz und Koblenz mit 3 Stunden Fahrzeit aber ohne LH Flugnummer (auch schon gemacht, der Schaffner war gnädig...)
Danke für diese fantastische Arbeit, dafür war ich selbst immer zu faul bisher.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
2.723
2.833
Gibt es irgendeinen Trick wie man Airrail Verbindungen bei LH anzeigen lassen kann? Ich versuche gerade eine Verbindung HAM FRA MUC für Mitte Februar zu buchen und LH zeigt mir keinerlei Möglichkeiten an?

Screenshot_20250124_231126_Lufthansa.jpg

Auf kayak finde ich zumindest die Möglichkeit Flüge auszuwählen, aber auch nur über Trip.com nicht direkt über LH?

Screenshot_20250124_231244_Chrome.jpg

Ich würde ja eigentlich gerne HAM FRA fliegen, FRA MUC per Airrail und MUC HAM wieder fliegen, aber auf drei separate Tickets buchen hab ich eigentlich aus bekannten Gründen keinerlei Lust?
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
772
603
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Ich würde eher mal sagen, da hat dein Reisebüro was spezielles gebastelt... Das wäre eher ein Fall für Rail+Fly gewesen (ohne Zugbindung...)
Arbeite in einer IATA Agentur. Das gibt es tatsächlich bei vielen Airlines.

"Airrail" (wird dann nur nicht so explizit genannt) gibt es auch bei anderen Airlines, und ich meine nicht Rail&Fly.

Viele Züge sind mit W2/9B FLugnummer im GDS geladen, und dann besteht genauso Zugbindung wie bei Airrail und man muss sich das Bahnticket auf der 9b/W2 Webseite ausdrucken.

Also ZWS-W2/9B-FRA-WY-MCT.

Ich meine sogar gesehen zu haben dass manche Züge Flugnummer anderer Airlines haben, ich buch das eigentlich nie aber ich bin mir ziemlich sicher in der Vergangenheit mal AA und EK Flugnummern gesehen zu haben.

Aber ja, Du musst noch rüber zum T2 und Airrail Check in ist eigentlich nur für LH (evtl noch OS/LX/EN, da bin ich mir nicht sicher) möglich, aber defintiv nicht mehr Airlines.
 
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