Ist das jetzt eine offizielle juristische Einschätzung?
Und wie gesagt, die DB kassiert bei falschem Zug ja eben kein "erhöhtes Bevörderungsentgeld", sondern führt eine "Fahrpreisnacherhebung" durch. Eine Verletzung der Zugbindung ist kein Schwarzfahren (Straftat), sondern ein Verstoß gegen die Tarifbedingungen (ein privatrechtliches Vertragsproblem zwischen DB und Kunde).
Ich weiss von einem Frreund, dass öffentlicher Nahverkehr im Jurastudium ein viel diskutiertes Thema ist, weil alles andere als einfach. Ein DB Schaffner dürfte ja z.B. kein Bußgeld verhängen/kassieren, deshalb heisst das ja auch "erhöhtes Bevörderungsentgeld" das da kassiert wird. Und im Gegensatz zum Bußgeld geht es auch nicht in die Staatskasse, sondern komplett zur DB. Obwohl Schwarzfahren ja in der Tat eine Straftat ist, ein Bußgeld also möglich, aber eben nicht von einem Beschäftigten eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zu verhängen... Das Schwarzfahren nicht anzuzeigen ist eigentlich Strafvereitelung.
Keine Fahrkartenkontrolle beim Einsteigen vorzunehmen ist übrigens vergleichbar damit, ein Auto unverschlossen zu parken... und eigentlich nicht rechtens. Auch die Abschaffung der Möglichkeit, noch an Bord eine Fahrkarte zu lösen, war juristisch heiss diskutiert. Die Frage, ob man bei einem defekten Fahrkartenautomat / Entwerter einfach einsteigen darf auch.
Da im Schnitt über 50% der tatsächlichen Kosten einer Fahrt im ÖPNV ohnehin nicht aus dem Ticketverkauf stammt, könnte man ja auch sagen, man hat als Steuerzahler ohnehin bereits über 50% bezahlt, selbst wenn man kein Ticket löst.
Also alles keine einfache Materie... Aber hochinteressant.