Aus dem schwammigen ersten Teil leiten andere Ihr Recht ab die Karte nicht aus der Hand geben zu dürfen.
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Darauf würde ich sofort antworten und fragen, ob sie sich sicher ist, dass das Gültigkeitsdatum nicht vom Computer geprüft werden kann. Auch was eine Unterschriftenprüfung bei einer PIN-Zahlung bewirken soll ist mir nicht klar. Mir ist nicht mal klar, was eine Unterschriftenprüfung bei einer Unterschriftenzahlung bewirken soll. Der durchschnittliche Kassierer hat wohl keine qualifizierten Kenntnisse zum Schriftvergleich.
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Wir sind ja jetzt bei EC lt. Brausebad.
Und ich würde Dir antworten "Ja, Ich bin mir sicher."
Wie oben bereits erwähnt hat die Karte ohne Unterschrift keine Gültigkeit, denn die AGB mit deiner Bank
geben die Unterschrift als notwendig vor. Nicht unterschrieben könnte ja z.B. auch bedeuten aus Post geklaut.
Die Kassiererin hat auch nicht die Pflicht Dir nachzuweisen das die Unterschrift entsprechend exakt ist,
sondern Sie hat eine gewisse Sorgfaltspflicht, auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Dazu gehört eine Sichtkontrolle Unterschrift plausibel ähnlich : Ja ? Nein ?
Und wir alle kennen das, Unterschiede findet man am besten wenn man die Dinge nebeneinander hält.
Und da es in Deutschland keine Pflicht gibt seinen Personalausweis mitzuführen, mag es sein das sich das
für dich ganz logisch verhält, aber ich kann Dir versichern es laufen genug Leute ohne Personalausweis rum.
Dazu kommen die Damen die schon eine neue Bankkarte, aber immernoch den alten Ausweis haben.
Die Ehefrauen, Sekretärinnen und Freundinnen die mit fremder Karte an der Kasse auftauchen, um den Staat
zu bescheissen, ignorieren wir jetzt mal wissentlich