Evtl. benötigt man dann 2x , also erst Mal 50% und dann mehr?wo genau? bei mir gehts maximal bis 50% zurückzahlung...
Da du aktuell Vollzahler bist, werden dir unter Finanzierung nur diese Alternativen (zur Vollzahlung) angezeigt. Eigentlich logisch.
Wie gesagt: Auf der alten Seite wurde auch 100% angezeigt - deswegen die Frage.
Ich würd auch ungern für 1-2 Monate umzustellen, und dann merken - "Shit.... für 100% Rückzahlung muss man anrufen // Nicht mehr möglich"
Deswegen würden mich halt interessieren wies bei Leuten aussieht, die aktuell nur Teilzahlung machen.
In der App kann man als Teilzahler entweder die Teilzahlungsrate ändern oder wieder auf Vollzahlung zurück wechseln.
Nein, hat es nicht. Hatte Anfang des Jahres ca. drei Monate die Teilzahlung genutzt, der Schufa-Eintrag ist nicht geändert worden. Es blieb die ganze Zeit über bei "Kreditkarte" ohne Eintragung des Limits. Ob das ein Fehler war kann ich natürlich nicht sagen, würde aber mal vermuten, dass die Eintragung als "Kreditkarte mit Kreditrahmen" nur erfolgt, wenn man sie als Teilzahler beantragt.Und hat das (Wechsel Teil/Voll-Zahlung) bei jemandem zu einer Änderung des Schufa-Eintrages geführt?
Meine Erfahrungen sind leider nicht so toll.
Vor ca. 7-8 Jahren gab es die amazon Visa in einer Aktion ohne Jahresgebühr, auch wenn man kein Prime Kunde war. Dann wurde vor ca. 3 Jahren Jahresgebühr für alle nicht Primekunden eingeführt. Durch einen Anruf bei der LBB konnte ich diese jedoch wieder stornieren lassen, da meine Umsätze anscheinend ausreichend (ca. 2 - 5 k € p. a.) waren. Im August 2020 war dies jedoch angeblich nicht mehr möglich und ich habe die Karte gekündigt. Die wurde sofort deaktiviert und das Limit auf Null gesetzt. Erstattet wurden mir nur die Jahresgebühr für 11 Monate, obwohl ich einen Tag nach Belastung gekündigt hatte. Das habe ich über das Kontaktformular reklamiert und nach über einer Woche wurde auch die restliche Jahresgebühr für einen Monat erstattet. Dann wurde mir die Rechnung per Post geschickt und dafür 0,80€ Porto belastet, obwohl ich das nie beauftragt hatte. Die Monatsrechnung konnte ich weiterhin im Onlinezugang (der immer noch funktioniert) herunterladen. Deshalb habe ich aus Prinzip ebenfalls über das Kontaktformular reklamiert und bisher keine Erstattung oder Antwort erhalten. Auch eine 2. Reklamation vor einer Woche war bisher erfolglos.
Ich werde deswegen sicher kein Fass aufmachen, aber bei so einem schlampigen Kundenservice ist es bestimmt besser, wenn ich diese Karte nicht mehr habe, denn bei einer größeren Reklamation möchte ich nicht meinem Geld hinterherlaufen.
Ruft der Nutzer die von der Bank zur Verfügung gestellten Kredit-/Kartenabrechnungen nicht innerhalb von 28 Tagen nach Bereitstellung durch die Bank über das Kreditkarten-Banking ab, ist die Bank berechtigt, dem Nutzer die Kredit-/Kartenabrechnung per Post zuzustellen. Für die Zusendung kann die Bank Ersatz für ihre Aufwendungen und Porti verlangen.
Welche Rechnung wurde dir denn zugesendet und wie viel Zeit lag zwischen dem Bereitstellen im Kundenportal und dem Versand per Post. Und hast du die Abrechnung auch online abgerufen. Die LBB behält sich ausdrücklich vor ansonsten die Abrechnung postalisch zuzustellen:
Die sind wahrscheinlich sogar froh, n Kunden los zu sein, der sich selbst wegen 80 Cent die Mühe macht, Beschwerden zu schreibenAber ist natürlich unerhört, dass sich die LBB um 0,80 Euro an dir bereichern wollte.
Ich frag ja nur. In den meisten Fällen, wo Kunden mit dem Finger auf die bösen Unternehmen zeigen, sind sie halt selbst "Schuld". Aber ist natürlich unerhört, dass sich die LBB um 0,80 Euro an dir bereichern wollte.
Was heißt es gab Probleme? Die LBB hätte dir ja überhaupt nichts erstatten müssen. Oder woher nimmst du den Anspruch darauf?
Naja, mit der Rückerstattung der Jahresgebühr gab es ja auch Probleme und es geht mir auch ums Prinzip.
Ja, dann mach das doch. Da stellt sich doch die Frage, warum du überhaupt bei einer kostenpflichtigen Kreditkarte geblieben bist. Man muss halt verstehen, dass 5k Euro Umsatz pro Jahr für eine Bank nicht relevant sind. So zu tun, als wär man der Premium-Kunde, der aber im Grunde kaum Umsatz und jedes Jahr "Ärger" wegen der (berechtigten) Jahresgebühr macht, ist schon etwas ... dreist.Damit mache ich eben bei einer anderen Bank meine Kartenumsätze.
Was heißt es gab Probleme? Die LBB hätte dir ja überhaupt nichts erstatten müssen. Oder woher nimmst du den Anspruch darauf?
Ja, dann mach das doch. Da stellt sich doch die Frage, warum du überhaupt bei einer kostenpflichtigen Kreditkarte geblieben bist. Man muss halt verstehen, dass 5k Euro Umsatz pro Jahr für eine Bank nicht relevant sind. So zu tun, als wär man der Premium-Kunde, der aber im Grunde kaum Umsatz und jedes Jahr "Ärger" wegen der (berechtigten) Jahresgebühr macht, ist schon etwas ... dreist.
Die Leute kriegen halt den Hals nicht voll....
Auch die Erstattung der Jahresgebühr nach Kündigung muss nur anteilig erfolgen. Und das haben sie ja getan, wie du schon schriebst. Aus Kulanz haben sie dir sogar noch die komplette Gebühr erstattet.Es geht um die Rückerstattung der Jahresgebühr nach meiner Kündigung. Die muss zurückserstattet werden! Ich meine, da gibt es sogar ein Urteil.
Ich habe kein Problem. Du hast doch aus dem Verhalten der Bank ein Problem gemacht. Sie haben dir aus Kulanz jahrelang die Gebühr erstattet. Sie haben dir aus Kulanz auch die letzte Jahresgebühr vollständig erstattet. Und du machst die LBB runter, weil sie sie dir "aus Kulanz" auch die 0,80 Euro Porto erstattet haben. Auch wenn das möglicherweise unberechtigt war, haben sie ja nach deiner Aussage tatsächlich eine Rechnung per Post geschickt und die 0.80 Euro nach dem PLV berechnet. Wie man nach so viel Kulanz jetzt aus einem kleinen Fehler der Bank (Rechnung wurde per Post zugeschickt, obwohl nach deiner Aussage nicht angefordert) so ein Theater machen kann... Das geht mir auf den Keks. Und dann haben sie das Porto ja sogar noch erstattet. Jetzt müsste es zwei Daumen nach oben vom Ex-Kunden geben, dass die Bank so fair mit einem umgegangen ist. Und was machst du?Warum dreist? Zunächst war die Karte aufgrund einer Aktion gebührenfrei. Als vor ein paar Jahren zum ersten mal Jahresgebühr berechet wurde, wollte ich kündigen. Da wurde mir von Mitarbeitern gesagt, dass ich jährlich anrufen soll und dann wird die Jahresgebühr wahrscheinlich erstattet. Bisher hat das funktioniert, jetzt nicht mehr und ich habe gekündigt.
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Auch die Erstattung der Jahresgebühr nach Kündigung muss nur anteilig erfolgen. Und das haben sie ja getan, wie du schon schriebst. Aus Kulanz haben sie dir sogar noch die komplette Gebühr erstattet.
Ich habe kein Problem. Du hast doch aus dem Verhalten der Bank ein Problem gemacht. Sie haben dir aus Kulanz jahrelang die Gebühr erstattet. Sie haben dir aus Kulanz auch die letzte Jahresgebühr vollständig erstattet. Und du machst die LBB runter, weil sie sie dir "aus Kulanz" auch die 0,80 Euro Porto erstattet haben. Auch wenn das möglicherweise unberechtigt war, haben sie ja nach deiner Aussage tatsächlich eine Rechnung per Post geschickt und die 0.80 Euro nach dem PLV berechnet. Wie man nach so viel Kulanz jetzt aus einem kleinen Fehler der Bank (Rechnung wurde per Post zugeschickt, obwohl nach deiner Aussage nicht angefordert) so ein Theater machen kann... Das geht mir auf den Keks. Und dann haben sie das Porto ja sogar noch erstattet. Jetzt müsste es zwei Daumen nach oben vom Ex-Kunden geben, dass die Bank so fair mit einem umgegangen ist. Und was machst du?
Sagen wir mal so: Die LBB hat sehr kulant reagiert und du machst ein Fass wegen 80 Cent auf