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Auslandskonten

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superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.606
915
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Ich weiß, dass manche CoBa-Konten nie für instant von Revolut funktionieren (andere hingegen schon, und es liegt eher an der jeweiligen Kontonummer als am Zeitpunkt) - ich hoffe, dass ist bei meinem ING nicht ähnlich....
Meine Erfahrung mit Revolut: Instant bedeutet praktisch alles zwischen 30 Sekunden und am nächsten Tag. Sonst Versuch es doch mal mit einer anderen Bank
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.736
196
Sonst Versuch es doch mal mit einer anderen Bank
Außer den schon genannten Boursorama und Revolut habe ich kein Konto, was gratis Instant-Überweisungen ermöglicht.

Aber heute morgen hat es mit Revolut tatsächlich geklappt - die Dauer war mit knapp 2h zwar nicht wirklich instant, aber immerhin. Und angekommen ist sie auch bei ING, als "Europäische Überweisung".
Normale Überweisungen kommen bei ING.lu immer erst am nächsten Tag an - daher bin ich mir recht sicher, dass die nun angekommene eine "Echtzeit"-Überweisung ist.
 

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.606
915
Außer den schon genannten Boursorama und Revolut habe ich kein Konto, was gratis Instant-Überweisungen ermöglicht.

Aber heute morgen hat es mit Revolut tatsächlich geklappt - die Dauer war mit knapp 2h zwar nicht wirklich instant, aber immerhin. Und angekommen ist sie auch bei ING, als "Europäische Überweisung".
Normale Überweisungen kommen bei ING.lu immer erst am nächsten Tag an - daher bin ich mir recht sicher, dass die nun angekommene eine "Echtzeit"-Überweisung ist.
Das war eine Echtzeit ala Revolut.
Bei mir hat es eben mit Revolut wieder in 50 Sekunden geklappt, wohl wieder Glück gehabt.

Edit: Gerade am WE von Revolut zu ING Lux in 30 Sekunden. Scheint also erfreulicherweise gut zu funktionieren.

Update 31.5.2023 Heute von Wise zu ING Lux 90 Miuten.Ist zwar schnell, aber keine Echtzeit
 
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JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.328
351
emv.smart-upstart.de
Habe dort noch ein Konto, bisher keine Kündigung.

Apropos Konto-Kündigungen, der ein oder andere erinnert sich vielleicht daran, dass mir einmal einige Konten gekündigt wurden.

Nach einem Artikel in einer der letzten Finanztest-Ausgaben habe ich bei der FIU eine Datenauskunft angefordert. Habe zuerst bei der Nummer des Zolls angerufen, die im Finanztest-Artikel abgedruckt war. Das Gegenüber hatte noch nie von der Financial Investigation Unit gehört...

Ist jetzt schon ein paar Wochen her, habe nur eine Bearbeitungsnummer vom Zoll. Seitdem ist nichts passiert, außer, dass die DAB BNP Paribas die verbliebenen Depots (u.a. smartbroker, weltsparen) gekündigt hat. Keine Ahnung, ob meine Nachfrage bei der FIU da was getriggert hat, zeitlich passt es aber...
Vor ein paar Tagen kam ein Einschreiben von der FIU, eine genaue Auskunft darf mir nicht übermittelt werden.

Es liegen nämlich Daten vor, die einen Anfangsverdacht für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergeben, und diese wurden an die Staatsanwaltschaft München 1 übermittelt.

Ich kann nur mutmaßen, vermute aber mal, dass die Verdachtsmeldung bei der FIU jahrelang unbearbeitet rumlag, und diese meinen Datensatz erst im Rahmen meines DSGVO-Auskunftsersuchens überhaupt an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat.

Dann werde ich mal schauen, was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.

PS, habe gerade bemerkt, dass der Beitrag eher OT ist. Werde mal einen neuen Faden zur FIU eröffnen.
 

selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.824
1.466
Es liegen nämlich Daten vor, die einen Anfangsverdacht für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergeben, und diese wurden an die Staatsanwaltschaft München 1 übermittelt.
Bitte die StA um das Aktenzeichen. Danach kannst du versuchen, als unverteidigter Beschhuldigter Akteneinsicht nach §147 (4) StPO zu bekommen. Zumindest wenn die das Ding nicht direkt zu machen, wirst du aber leider früher oder später sowieso die Kosten für einen RA tragen müssen. Viel Erfolg!
 
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Reaktionen: JFI

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
755
Bitte die StA um das Aktenzeichen. Danach kannst du versuchen, als unverteidigter Beschhuldigter Akteneinsicht nach §147 (4) StPO zu bekommen.
Gibt’s hier einen Beschuldigten?
Ich las hier nicht mehr als dass Staatsanwaltschaft eine Meldung bekommen habe.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.653
706
Das hat eine Menge mit dem Thema zu tun, es zeigt auf was passieren kann wenn man mit Konten nur so herumspielt.
Was passiert den? Gar nichts. Es ist lediglich eine Verdachtsmeldung und die StA wird bei einer Überprüfung raus finden, dass JFI gerne Bankprodukte austestet.

Die FIU ist keine Ermittlungsbehörde, sie muss einen Anfangsverdacht daher an die StA weiterleiten. Die StA entscheidet dann das weitere vorgehen und ob sie Ermittlungen einleitet. Sollte sie das tun, geht die Akte wieder an eine andere Stelle, die dann die Ermittlungen übernimmt (ggf. auch Banken von JFI anfragt). Bis dahin vergehen Monate, daher glaube ich nicht, dass die Kündigung des DAB Kontos im Zusammenhang mit der DSGVO Auskunft bei der FIU steht.
 
Zuletzt bearbeitet:

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.019
1.479
Ich finde auch, dass das Thema hier "reinpasst." Weil durch den fortschreitenden "automatischen Informationsaustausch"
wohl ich diverse Informationen über die Kunden sehr viel leichter und schneller uineinander fließen.
Zudem wäre ich mir nich sicher, ob die von JFI angeforderte Auskunft bdei der FIU nicht doch zu einer "vorsorglichen"
Kündigung seitens der DAB geführt haben könnte.

Die deutsche Niederlasung bzw. die deutschen Marken der BNP Paripas scheinen ja ohnehin spätetstens seit die Mutter
damals horrende Strafen an die USA zahlen mussten wegen (angeblichen) Versoßes gegen Sanktionen (das amerikanische
Banken ähnliche äußerst vorsichtig und mißtrauisch
zu sein. Da werden Kunden im Zweifel lieber schnell mal "vor die Tür" gesetzt. :idea:
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.653
706
Zudem wäre ich mir nich sicher, ob die von JFI angeforderte Auskunft bdei der FIU nicht doch zu einer "vorsorglichen"
Kündigung seitens der DAB geführt haben könnte.
Und woher will die DAB davon Kenntnis erlangen, so lange noch keine Ermittlungsbehörde bei ihr anfragt? Die FIU hat nicht zu entscheiden (und ist auch keine Ermittlungsbehörde), ob hier ein Verstoß bzw. eine Straftat vorliegt, sie leitet lediglich "Unregelmäßigkeiten" an die StA weiter. Diese Unregelmäßigkeiten reichen bei weiten nicht aus, dass damit der Datenschutz ausgehebelt wird und die FIU solche sensiblen Daten weiterleiten darf.

Die FIU ist zwar ebenfalls für die Kommunikation mit ihren Vertragspartnern zuständig, allerdings nur im Auftrag durch Dritte... z.b. einem Gericht.
 
Zuletzt bearbeitet:

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.606
915
Das hat eine Menge mit dem Thema zu tun, es zeigt auf was passieren kann wenn man mit Konten nur so herumspielt.
Das ist aber kein spezifisches Problem von Auslandskonten, sondern betrifft in gleicher Weise auch nationale Konten.
Insofern hat es mit dem Titel dieses Thread nichts zu tuen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.883
Das ist aber kein spezifisches Problem von Auslandskonten, sondern betrifft in gleicher Weise auch nationale Konten.
Insofern hat es mit dem Titel dieses Thread nichts zu tuen.
Doch den nationale Konten können einfach per Abruf überprüft werden internationale nur im Amtshilfeverfahren.
 

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.606
915
Doch den nationale Konten können einfach per Abruf überprüft werden internationale nur im Amtshilfeverfahren.
Es findet auch international ein automatischer Austausch von Daten zwischen den nationalen Finanzbehörden statt.
Die (deutschen) Finanzbehörden wisse dann, wo ein Steuerpflichtiger ein Konto im Ausland hat, desweiteren den Kontostand am Anfang und Ende eines Jahres, sowie eventl.steuerlich relevante Einnahmen(z.B. Zinsen,Dividenden u.ä.)
Das Amtshilfeersuchen ist hier, zumindest in der EU und der Schweiz, erstaunlich schnell.
Bis dahin können bei dringendem Tatverdacht auf Steuerhinterziehung, Geldwäsche pp. ggfs.ein Haftbefehl erlassen werden bzw. Inlandsvermögen beschlagnahmt werden.
Der hier besprochene Problemkreis betrifft also Auslandskonten genauso wie nationale Konten.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.883
Was passiert den? Gar nichts. Es ist lediglich eine Verdachtsmeldung und die StA wird bei einer Überprüfung raus finden, dass JFI gerne Bankprodukte austestet.

Die FIU ist keine Ermittlungsbehörde, sie muss einen Anfangsverdacht daher an die StA weiterleiten. Die StA entscheidet dann das weitere vorgehen und ob sie Ermittlungen einleitet. Sollte sie das tun, geht die Akte wieder an eine andere Stelle, die dann die Ermittlungen übernimmt (ggf. auch Banken von JFI anfragt). Bis dahin vergehen Monate, daher glaube ich nicht, dass die Kündigung des DAB Kontos im Zusammenhang mit der DSGVO Auskunft bei der FIU steht.
Ja aber das kann nur die StA ermitteln weil Grenzüberschreitend.
Es findet auch international ein automatischer Austausch von Daten zwischen den nationalen Finanzbehörden statt.
Die (deutschen) Finanzbehörden wisse dann, wo ein Steuerpflichtiger ein Konto im Ausland hat, desweiteren den Kontostand am Anfang und Ende eines Jahres, sowie eventl.steuerlich relevante Einnahmen(z.B. Zinsen,Dividenden u.ä.)
Das Amtshilfeersuchen ist hier, zumindest in der EU und der Schweiz, erstaunlich schnell.
Bis dahin können bei dringendem Tatverdacht auf Steuerhinterziehung, Geldwäsche pp. ggfs.ein Haftbefehl erlassen werden bzw. Inlandsvermögen beschlagnahmt werden.
Der hier besprochene Problemkreis betrifft also Auslandskonten genauso wie nationale Konten.
Der Austausch von Daten ist etwas anderes als der Kontenabruf
 

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.606
915
Ja aber das kann nur die StA ermitteln weil Grenzüberschreitend.

Der Austausch von Daten ist etwas anderes als der Kontenabruf
Die Sta ermittelt letzlich immer nicht nur bei internationalen Sachverhalten(auf die Besonderheiten der Steuerfahndung will ich hier nicht weiter eingehen).
Da der automatisierte internationale Austausch von Daten bereits deutlich mehr Informationen liefert wie der nationale Kontenabruf, können auch schon aufgrund dieser Informationen u.U. die oben genannten sichernden Massnahmen ergriffen werden.Es besteht also insofern faktisch kein Unterschied zwischen einem Auslandskonto und einem Inlandskonto.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.883
Die Sta ermittelt letzlich immer nicht nur bei internationalen Sachverhalten(auf die Besonderheiten der Steuerfahndung will ich hier nicht weiter eingehen).
Da der automatisierte internationale Austausch von Daten bereits deutlich mehr Informationen liefert wie der nationale Kontenabruf, können auch schon aufgrund dieser Informationen u.U. die oben genannten sichernden Massnahmen ergriffen werden.Es besteht also insofern faktisch kein Unterschied zwischen einem Auslandskonto und einem Inlandskonto.
Nur bei internationalen Sachverhalten geht es nicht ohne ein Ermittlungsverfahren.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.019
1.479
Kurze Frage an die Nutzer hier, die denken nur bei Ermittlungen würden Konten gesperrt oder "dicht gemacht!"

Mal ein relativ aktueller Beitrag dazu, vgl. hier:

https://www.ndr.de/nachrichten/info...-sperren-Konten-oft-zu-Unrecht,banken226.html

Glaubt ihr ernsthaft, Revolut, Witty & Co, würden "teueres" und auch entsprechend qualifiziertes Personal zur Prüfung
eurer Transaktionen einsetzen?
Wenn schon im Inland etablierte und erfahrene Anbieter wie die Commerzbank / Comdirect, Consorsbank oder die
Deutsche Bank oft eine FIU Meldung einfach nutzen, um die Kundenbezeihungen zu "optimieren"
(Früher als "Schalterhygiene" bekanttß , die Kunden; die keinen Profit bringen; fleigen raus!!!):unsure:
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.883
Ohne ein Ermittlungsverfahren, egal ob national oder international, geht es in einem Rechtsstaat nicht.
Thema ist jetzt aber vollkommen OT
Falsch in DE kann so gut wie jede Behörde einen Kontenabruf machen und hat dann reichlich Informationen wenn man diese aus dem Ausland haben will braucht man Hilfe.
 

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
407
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Fordmoney hatte sich bei mir auch einmal für die Herkunft der Einlagen interessiert
und per Brief nachgefragt.

Bei der Targobank war es ein Anruf.
Finde ich jedenfalls besser, als einfach eine Meldung rauszuschicken.
 
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