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Nicht jede Behörde, sondern nur einige wenige im Gesetz genannte(hierzu zählt auch der Gerichtsvollzieher im Auftrag des gläubigers).Als information erhalten diese Behörden lediglich die Kontostammdaten einer bestimmten Person, also den Namen der Bank und die Kontonummer mehr nicht.Falsch in DE kann so gut wie jede Behörde einen Kontenabruf machen und hat dann reichlich Informationen wenn man diese aus dem Ausland haben will braucht man Hilfe.
Beim internationalen Datenaustausch erhält das Bundeszentralamt für Steuern hingegen Name der ausländischen Bank, Kontonummer, Kontostand und ggfs generierter Gewinn(Zinsen,Dividende,Spekulationsgewinn pp).Diese Daten erhält automatisch das zuständge Veranlagungsfinanzamt, sie brauchen somit nicht erst im Ausland angefordert zu werden.