Sehe ich das richtig, dass es nicht primär darum geht, ob es Zinsen gibt oder nicht, sondern ob es als Kapitalanlage dient? Wenn ich also ein paar CHF bei yuh liegen habe, was eindeutig ein Girokonto für den Zahlungsverkehr ist, und das Geld nie umtausche, sondern nur in der Schweiz ausgebe, dann stören auch die paar Zinsen nicht, die yuh inzwischen bezahlt? Die Zinsen gebe ich natürlich an.
So würde
ICH das auch sehen.
Da ich aber weder Steuerberater noch beruflich damit zu tun habe, ist meine Einschätzung nicht sehr viel Wert.
Aber was wurde da geändert? Hat das BMF nicht schon lange die Auffassung vertreten?
Nein, bisher waren Währungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei. Wurden Zinsen gezahlt, so war es bisher strittig, ob die Steuerfreiheit erst nach 10 Jahren eintritt. In Bayern gab es eine Regelung, nach der auch bei Anlagen mit Zinszahlung die Spekulationsfrist nach einem Jahr abläuft und nicht auf 10 Jahre verlängert wird.
Mit dem neuen BMF-Schreiben gibt es diese Spekulationsfrist für verzinsliche Anlagen nicht mehr.
Richtig kompliziert ist nun, dass scheinbar bei Festgeldern, welche verlängert werden, jeder Zeitraum einzeln zu besteuern ist.
Sprich, habe ich am 01.02.2022 ein Festgeld in USD mit einer Laufzeit von einem Jahr angelegt und verlängert sich dieses am 01.02.2023, so muss ich für den Zeitraum 01.02.2022 - 01.02.2023 die Währungsgewinne berechnen und entsprechend in der Anlage KAP im Veranlagungszeitraum 2023 versteuern.
Schön ist natürlich, dass Währungsverluste nun mit Zinsgewinnen gegengerechnet werden können.
Obiges stellt keine Steuerberatung, sondern nur meine Auffassung des Ganzen dar.