Auswirkungen des Brexits auf Airlines

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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.139
2.685
3. Runway kann in LHR nun problemlos gebaut werden: Boris ist weg -- er hätte sich als PM sonst vor die Bulldozer werfen müssen, wie vor längerer Zeit mal angekündigt.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
3. Runway kann in LHR nun problemlos gebaut werden: Boris ist weg -- er hätte sich als PM sonst vor die Bulldozer werfen müssen, wie vor längerer Zeit mal angekündigt.
von wegen problemlos: wie alles beim Brexit - wishful thinking. Erstmal wurde diese Woche die für Anfang Juli terminierte finale Entscheidung um Monate verschoben, zweitens scheinen die beiden aussichtsreichsten Premierministerkandidaten nicht gerade pro 3. Runway zu sein:

Heathrow third runway decision 'much less clear' after Johnson pulls out of Tory leadership race | The Week UK
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.965
5.990
Die Verwaltung soll im zerstrittenen Königreich verbleiben, aber eine EU-Flugbetriebsgenehmigung (AOC) wollen sie erwerben. (So jedenfalls heute die Straßburger Zeitung DNA.)

Die Umsetzung könnte Schwierigkeiten begegnen:

Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 meinte:
Artikel 4

(1) Ein Mitgliedstaat erteilt einem Luftfahrtunternehmen eine Betriebsgenehmigung nur,

a) wenn die Hauptniederlassung und, soweit vorhanden, der eingetragene Sitz des Unternehmens sich in diesem Mitgliedstaat befinden und [...]

EUR-Lex - 31992R2407 - DE
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
483
Das geht meines Wissens, weil Norwegen Teil der ECAA ist. Was das UK (erst einmal?) nicht waere.

Bin da kein Fachmann, aber wenn ich das hier https://en.wikipedia.org/wiki/European_Common_Aviation_Area richtig lese und verstehe, ist das ja ein Vertrag zwischen 36 einzelnen Staaten, von denen nicht alle Mitglied der EU sind. Wenn nun einer von diesen 36 Staaten nicht mehr Teil der EU wäre, erschließt sich mir nicht, warum dieser Vertrag dann auf einmal für diesen einen Staat nichtig sein sollte.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Bin da kein Fachmann, aber wenn ich das hier https://en.wikipedia.org/wiki/European_Common_Aviation_Area richtig lese und verstehe, ist das ja ein Vertrag zwischen 36 einzelnen Staaten, von denen nicht alle Mitglied der EU sind. Wenn nun einer von diesen 36 Staaten nicht mehr Teil der EU wäre, erschließt sich mir nicht, warum dieser Vertrag dann auf einmal für diesen einen Staat nichtig sein sollte.

Weil UK mit dem Austritt aus der EU erst einmal nicht Mitglied der ECAA wäre und es die unterstehenden Komplikationen geben könnte, wenn UK beitreten wollte.
Siehe hier:Brexit up in the air: implications for aviation as the UK votes to leave the European Union | CAPA - Centre for Aviation

"If the UK were to leave the EU, its airlines would no longer enjoy automatic access to this market, although the UK might be expected to negotiate continued access. The most obvious way for the UK to do this would be to participate in the ECAA Agreement in the same way as countries such as Norway currently do.[h=2]ECAA requires acceptance of EU aviation laws and "close economic cooperation" with the EU[/h]The Agreement provides for expansion of the ECAA to include other countries that are happy with two broad conditions. Firstly, they must be prepared to accept EU aviation laws and, secondly, they must establish a "framework of close economic cooperation, such as an Association Agreement" with the EU.
It may seem reasonable to assume that the UK would be prepared to continue to accept EU aviation laws, since it does currently. A similar logic would also suggest that the UK would establish continued close economic cooperation with the EU.
However, neither of these assumptions can be absolutely cast iron. Would a UK that has just decided to leave the European Union necessarily be happy to sign up immediately to a return to many of the EU's provisions?
[h=2]The UK might not be guaranteed ECAA membership[/h]In addition, while the ECAA Agreement seems to allow countries that are not EU member states to become part of the single aviation market, provided that they accept the two conditions noted above, it is not totally clear that this is automatically guaranteed.
The ECAA Agreement is a multilateral agreement between the EU, its individual member states and the additional states that form part of the single aviation market. It may, at least in theory, be possible for any one of the signatory nations to object to modification of the agreement that is proposed to allow the UK's continued participation after leaving the EU.
It was one thing to extend the ECAA to a number of relatively small countries that provide additional market opportunities for EU airlines, but whose own airlines pose little competitive threat. (Norwegian is an exception but its growth has surprised some, and Norway had to be allowed in for the sake of the tri-national airline SAS.)"
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
483
Danke für den Hinweis. Aber mehr als sehr hypothetische Spekulationen kann ich diesem Artikel nicht entnehmen. Der Artikel schreibt ja zu Recht, daß ECAA ein multilateraler Vertrag zwischen individuellen Staaten ist, und nicht ein EU-Regelwerk. Dieser multilaterale Vertrag hört ja nicht auf, zu existieren, nur weil jemand an anderer Stelle seinen Austritt aus einem anderen Vertrag erklärt.
Der Artikel schreibt ja auch, daß der ECAA-Vertrag keinen Automatismus eines Austritts/Ausschlusses vorsieht. Theoretisch müßten 35 (!) Länder den Vertrag kündigen (und mit welcher Begründung?) und dann untereinander ggf. einen neuen schließen. Unwahrscheinlich, to say the least.
 

massenstart

Reguläres Mitglied
12.09.2015
55
0
BER
Der ECAA-Vertrag sagt, dass die Voraussetzung die Akzeptanz der EU-Luftfahrtsregeln und eine enge wirtschaftliche Kooperation mit der EU ist. Wäre GB nun einfach raus aus der EU, ohne dass es eine Vereinbarung für die wirtschaftliche Kooperation gibt, wäre GB meiner Ansicht nach definitiv aus dem ECAA-Vertrag raus. Die Ausgestaltung dieser möglichen Kooperation wird ja der springende Punkt in den Verhandlungen werden und Ergebnis und Termin sind offen.

Der andere Aspekt ist, dass ein Vertrag zwischen einem Staatenbund und einzelnen Staaten nicht automatisch für ein ausgetretenes Mitglied des Staatenbundes weiter gelten kann, weil das auch noch in der Entscheidung der Einzelstaaten wie Norwegen liegt zu entscheiden, ob sie die ECAA-Vereinbarung mit GB fortführen wollen.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
483
Der ECAA-Vertrag sagt, dass die Voraussetzung die Akzeptanz der EU-Luftfahrtsregeln und eine enge wirtschaftliche Kooperation mit der EU ist. Wäre GB nun einfach raus aus der EU, ohne dass es eine Vereinbarung für die wirtschaftliche Kooperation gibt, wäre GB meiner Ansicht nach definitiv aus dem ECAA-Vertrag raus.

Und das schließt Du aus welcher Vertragsformulierung? Es ist ein Unterschied, ob etwas Voraussetzung für einen Vertragsabschluß ist, oder ob ein bestehender Vertrag automatisch erlischt, wenn diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist. Beispiel: Ein regelmässiges Einkommen ist im Allgemeinen Voraussetzung für den Abschluß eines Mietvertrages oder einer KK. Das bedeutet aber nicht, daß mein Mietvertrag oder mein KK-Vertrag automatisch erlischt, wenn mein regelmässiges Einkommen wegfällt, solange ich weiter meine vertraglichen Verpflichtungen erfülle.

Der andere Aspekt ist, dass ein Vertrag zwischen einem Staatenbund und einzelnen Staaten nicht automatisch für ein ausgetretenes Mitglied des Staatenbundes weiter gelten kann, weil das auch noch in der Entscheidung der Einzelstaaten wie Norwegen liegt zu entscheiden, ob sie die ECAA-Vereinbarung mit GB fortführen wollen.

Der springende Punkt ist doch gerade, daß der Vertrag eben nicht durch den Staatenbund (stellvertretend für die Mitglieder) geschlossen wurde, sondern durch die Mitglieder unmittelbar. Auch hier wieder ein Beispiel: Wenn mein Arbeitgeber eine Gruppenversicherung abschließt, mit der ich abgesichert bin, dann erlischt die für mich, sobald mein Arbeitsverhältnis endet. Wenn mein Arbeitgeber mir aber ermöglicht, zu günstigen Konditionen selbst eine Versicherung abzuschließen, dann gilt die natürlich weiter, auch wenn mein Arbeitsverhältnis endet. (und jetzt sag' mir nicht, daß sich die Konditionen ändern. Die ändern sich nur, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist. Ansonsten nur, wenn der Versicherer kündigt, und auch dazu muß er wieder berechtigt sein).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
GoldenEye du bist echt herrlich - die britischen Airlines suchen eine Lösung, wollen ihren Unternehmenssitz verlagern und fürchten die Konsequenzen des Brexits - und du setzt dem ein einfaches "Alles kein Problem" entgegen.


Das ganze heisst:

Gesetzzu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten,der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, derRepublik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien,der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro,dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und derÜbergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovozur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums

http://www.luftrecht-online.de/l-o-regelwerke/abkommen_eu/ecaa/2011_ECAA-Abkommen_bgbl211s0162.pdf

Nur weil es jeweils in nationales Recht umgewandelt wurde, sind die einzelnen EU Staaten nicht autonome Partner der Vereinbarung.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
483
GoldenEye du bist echt herrlich - die britischen Airlines suchen eine Lösung, wollen ihren Unternehmenssitz verlagern und fürchten die Konsequenzen des Brexits - und du setzt dem ein einfaches "Alles kein Problem" entgegen.

Genau das habe ich ja gerade nicht gesagt. Natürlich kann es für die Airlines Probleme geben. Das muß aber nicht zwingend wegen der ECAA-Vereinbarung sein, sondern kann genauso aus anderen Gründen sein. Auch kann die ECAA-Vereinbarung enden, aber - nach den bisherigen Infos - eben nicht automatisch.


Das ganze heisst:
http://www.luftrecht-online.de/l-o-regelwerke/abkommen_eu/ecaa/2011_ECAA-Abkommen_bgbl211s0162.pdf

Nur weil es jeweils in nationales Recht umgewandelt wurde, sind die einzelnen EU Staaten nicht autonome Partner der Vereinbarung.

Das wäre allerdings ein Aspekt, der sich aus den bisher verlinkten Quellen nicht ergibt.
Insoweit bleibe ich dabei, daß der CAPA-Artikel rein spekulativ ist und an Fakten nichts anbietet.
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
So gründet man eine EU-Airline :


Die Luftrechts-Kolumne (38) - Wie man eine EU-Airline gründet - airliners.de

[h=2]Die Betriebsgenehmigung (operating licence)[/h]Die freie Teilnahme am europäischen Luftverkehrsbinnenmarkt ist nur "europäischen" Airlines erlaubt. Die EU-Airlines dürfen Passagiere, Gepäck und Fracht von jedem Ort in der Europäischen Union an jeden anderen Ort in der europäischen Union fliegen und damit Geld verdienen (gewerbliche Luftfahrt). Nachlesen lässt sich das in der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008.
Wann aber ist eine Fluggesellschaft "europäisch"? Die Anforderungen dazu finden sich in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 und lauten vereinfacht gesagt:

  • Die Airline muss ihren Hauptgeschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
  • Die Airline muss über ein von diesem EU-Mitgliedstaat ausgestelltes gültiges Luftverkehrsbetreiberzeugnis (air operator certificate, AOC) verfügen.
  • EU-Mitgliedstaaten oder gleichgestellte Drittstaaten und/oder Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten oder gleichgestellten Drittstaaten müssen zu mehr als 50 Prozent Eigentum an der Airline haben ("own more than 50 percent of the undertaking") und die Airline tatsächlich kontrollieren ("effectively control the undertaking").
 
B

Bergmann

Guest
Nachdem mein Thread zum Airline-Brexit gerade von einem Moderator geschlossen wurde, setzte ich meinen Beitrag hier herein (schliesslich berichten von SZ bis zur Tagesschau alle seriösen Medien heute davon, dann sollte es auch im Vielfliegertreff stehen):

Grossbritannien will sich von Europa verabschieden. Das haben die britischen Bürger so entschieden. Die Verabschiedung nennt man "Brexit" - der britische Exit weg von Europa. Das betrifft auch Airlines - besonders britische Fluggesellschaften. EasyJet hat jetzt als erste britische Airline reagiert: Sie beantragt eine Lizenz in Österreich, in Wien:

Brexit: Easyjet beantragt Lizenz in Wien - SPIEGEL ONLINE
Easyjet beantragt wegen Brexit Lizenz in Wien - SPIEGEL ONLINE

Dieses Thema könnte uns bald noch intensiver beschäftigen. Was macht British Airways? Warum hat Ryanair Glück? Wo betrifft der "Brexit" deutsche Airlines?

Ergänzend ein aktueller Artikel zur Brexit-Debatte:

Brexit: „Die Debatte wird die Hölle“

Das Thema wird für alle Luftfahrtfans und Vielflieger noch sehr interessant werden. Was ist eure Meinung dazu?
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
EasyJet hat jetzt als erste britische Airline reagiert: Sie beantragt eine Lizenz in Österreich, in Wien:

Und was nützt das? Es kommt doch meines Wissens darauf an, dass die Eigentumsanteile zu > 50% in der EU liegen (siehe beispielsweise die analoge Problematik Etihad-Anteile an AB).

Das wurde hier ja vor einem Jahr schon diskutiert (siehe Seite zurück; Stichwort ECAA).

Wenn jetzt die EasyJet aus UK zu 100% Eigentümer der EasyJet Austria wird, dann kommen sie auch nicht weiter. Außer, was keiner weiß, in den Brexit-Verhandlungen werden entsprechende gegenseitige Flugrechte vereinbart.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Anonym38428

Guest
Und was nützt das? Es kommt doch meines Wissens darauf an, dass die Eigentumsanteile zu > 50% in der EU liegen (siehe beispielsweise die analoge Problematik Etihad-Anteile an AB).

Das wurde hier ja vor einem Jahr schon diskutiert (siehe Seite zurück; Stichwort ECAA).

Wenn jetzt die EasyJet aus UK zu 100% Eigentümer der EasyJet Austria wird, dann kommen sie auch nicht weiter. Außer, was keiner weiß, in den Brexit-Verhandlungen werden entsprechende gegenseitige Flugrechte vereinbart.

Dann setzt man noch eine Stiftung dazwischen ... das Konstrukt hat die Hansa ja schon mehrfach vorgemacht ;)
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.139
2.685
Und was nützt das? Es kommt doch meines Wissens darauf an, dass die Eigentumsanteile zu > 50% in der EU liegen (siehe beispielsweise die analoge Problematik Etihad-Anteile an AB).
Ohne jetzt genau nachzusehen hat m.W. Easyjet dieses Problem (fast) nicht, da es überwiegend in zyprischer Hand liegt.Ein paar Anteile müssen Briten noch abgeben, dann passt das. Ryanair hat da größere Probleme, aber wie ich gelesen habe, haben sie eine entsprechende Rückkaufsklausel.
 
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