Der ECAA-Vertrag sagt, dass die Voraussetzung die Akzeptanz der EU-Luftfahrtsregeln und eine enge wirtschaftliche Kooperation mit der EU ist. Wäre GB nun einfach raus aus der EU, ohne dass es eine Vereinbarung für die wirtschaftliche Kooperation gibt, wäre GB meiner Ansicht nach definitiv aus dem ECAA-Vertrag raus.
Und das schließt Du aus welcher Vertragsformulierung? Es ist ein Unterschied, ob etwas
Voraussetzung für einen Vertragsabschluß ist, oder ob ein bestehender Vertrag automatisch erlischt, wenn diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist. Beispiel: Ein regelmässiges Einkommen ist im Allgemeinen Voraussetzung für den Abschluß eines Mietvertrages oder einer KK. Das bedeutet aber nicht, daß mein Mietvertrag oder mein KK-Vertrag automatisch erlischt, wenn mein regelmässiges Einkommen wegfällt, solange ich weiter meine vertraglichen Verpflichtungen erfülle.
Der andere Aspekt ist, dass ein Vertrag zwischen einem Staatenbund und einzelnen Staaten nicht automatisch für ein ausgetretenes Mitglied des Staatenbundes weiter gelten kann, weil das auch noch in der Entscheidung der Einzelstaaten wie Norwegen liegt zu entscheiden, ob sie die ECAA-Vereinbarung mit GB fortführen wollen.
Der springende Punkt ist doch gerade, daß der Vertrag eben nicht durch den Staatenbund (stellvertretend für die Mitglieder) geschlossen wurde, sondern durch die Mitglieder unmittelbar. Auch hier wieder ein Beispiel: Wenn mein Arbeitgeber eine Gruppenversicherung abschließt, mit der ich abgesichert bin, dann erlischt die für mich, sobald mein Arbeitsverhältnis endet. Wenn mein Arbeitgeber mir aber ermöglicht, zu günstigen Konditionen
selbst eine Versicherung abzuschließen, dann gilt die natürlich weiter, auch wenn mein Arbeitsverhältnis endet. (und jetzt sag' mir nicht, daß sich die Konditionen ändern. Die ändern sich nur, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist. Ansonsten nur, wenn der Versicherer kündigt, und auch dazu muß er wieder berechtigt sein).