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Die Bahn könnte ohne weiteres eine Zustiegszeit definieren, die vor der Abfahrtszeit liegt. Das tut sie nicht. Somit muss sie dem Fahrgast bis unmittelbar vor der veröffentlichten und damit vertraglichen Abfahrtszeit den Zustieg ermöglichen. Wenn ein Zug, dessen planmäßige Abfahrtszeit um 12:00:00 Uhr ist, um 11:59:59 Uhr nicht mehr bestiegen werden kann, ist das zu früh. Wann sich die Räder in Bewegung setzen, ist völlig irrelevant - sobald der Fahrgast nicht mehr zusteigen kann, ist der Zug für ihn abgefahren. Buchstäblich.