Und sie werden noch größer mit der anstehenden Verschärfung der Fahrgastrechte.
Nun im Vergleich zu der VO 261/2004 muss die DB aktuell auch dann die Zahlung leisten wenn kein Verschulden vorliegt, im Flugrecht gibt es ja die außergewöhnlichen Umstände.
Dazu kommt, dass im Flugverkehr verspätungen von drei Stunden nötig sind damit eine Ausgleichzahlung entsteht, das ist nicht vergleichbar mit der einen Stunde im Bahnverkehr.
Daher macht eine unterschiedliche Behandlung durchaus Sinn, denn wer würde noch Zahlungen erhalten die Verspätung 3 Stunden und mehr betragen müsste?
Auch die Annullierungen sind nicht vergleichbar, denn im Bahnverkehr ist deutlich einfacher einen alternativen Zug gegebenfalls mit Umweg zu finden.
Man könnte nürlich diskutieren wenn denn schon die Komponente der außergewöhnlichen Umstände eingeführt wird im Gegenzug auch die Quote der Ausgleichzahlung zu erhöhen, so wäre die DB noch mehr angehalten Verspätungen zukünftig nicht mehr selbst zu verursachen.
Daher wäre eine Quote von 50% nach einer Stunde und 100% nach zwei Stunden Verspätung wünschenswert.
Tatsache ist jedoch, dass nächstes Jahr die Geltendmachung der Fahrgastrechte schwieriger werden wird, da die DB sicher öfters das Argument außergewöhnliche Umstände vorbringen wird.
Hier wäre es sinnvoll die Ursache für die Verspätung unabhängig feststellen zu lassen, das ist aber leider absolut nicht in Sicht (im Flugrecht ja leider auch nicht)