Bahn-Sammelthread

ANZEIGE

SGE

Erfahrenes Mitglied
29.06.2010
368
89
ANZEIGE
Hat jemand Erfahrung wie lange die Erstattung von Bahnbonuspunkten dauert, wenn die Fahrt wegen zu großer Verspätung gar nicht erst angetreten wurde? Die Zusage für die Punkte wurde vor drei Wochen erteilt.
Dann kannst du in den kommenden zwei Wochen mit der Gutschrift rechnen ;-)
 
  • Like
Reaktionen: Zocker1899

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.787
5.476
Z´Sdugärd
Tankstellen. Aber dort wird ja nur an Autofahrer verkauft. Das war auch super - um nachts Alkohol kaufen zu dürfen, musste man Autofahrer sein. "Eine Flasche Schnaps bitte, ich muss noch fahren." :doh:
Kurzer Einspruch. Was früher vielleicht bei jungen Menschen die Kneipe, der Partykeller beim Karl-Heinz, oder gar ein Jugenclub/haus war, das ist HEUTE die Tanke. Ich sags mal so, 75% der lokalen Besucher sind nicht mit dem Auto da, also so am Wochenende.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.521
3.676
HAM
Das war‘s dann für die Bahn-Kreditkarte:

Hoffentlich gibt es eine genügend lange Übergangsfrist oder starten zumindest die drei Jahre bis zum Verfall der Bahn.bonus Punkte ab Kündigungsdatum. Ansonsten muss ich sehr kurzfristig sehr viele bahn-bonus Punkte suboptimal einlösen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Geben die Fahrgastrechte etwas her, wenn man bei einem Zugausfall einen Zug nimmt, der drei Stunden früher geht?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.349
553
Hoffentlich gibt es eine genügend lange Übergangsfrist oder starten zumindest die drei Jahre bis zum Verfall der Bahn.bonus Punkte ab Kündigungsdatum. Ansonsten muss ich sehr kurzfristig sehr viele bahn-bonus Punkte suboptimal einlösen.
Musst du nicht, buch einfach der vielen Strecken die sowieso nicht klappen und du eben über einer Stunde ankommst und zack gibt es die Punkte per Fahrgastrechte wieder die dann wieder 3 Jahre gültig sind!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Geben die Fahrgastrechte etwas her, wenn man bei einem Zugausfall einen Zug nimmt, der drei Stunden früher geht?
Nein, da es bei den Fahrgastrechten immer nur auf die Verspätung ankommt.

Aber vielleicht das Kontaktformular versuchen, vielleicht springt ein Gutschein raus.
 
  • Like
Reaktionen: thbe

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Nun weiss ich, dass das Problem bei mir und nicht bei der Bahn liegt. Ich buche die falschen Züge.
Nun ja du bekommst die Leistung wie du sie gebucht und bezahlt hast, eigentlich solltest du ja zufrieden sein.

Ansonsten gibt es ja hier einen "Experten" was verspätete Züge angeht, da gibt es bestimmt passende "Beratung".
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Nun ja du bekommst die Leistung wie du sie gebucht und bezahlt hast, eigentlich solltest du ja zufrieden sein.

Ansonsten gibt es ja hier einen "Experten" was verspätete Züge angeht, da gibt es bestimmt passende "Beratung".
Naja, hatte gestern in der App zufällig mitbekommen, dass mein Zug ausfällt. Da der spätere Zug zu spät war, musste ich den früheren nehmen. Statt 10:20h ging es um 07:20h los. Da bin ich ganz sicher nicht zufrieden. Bei einer Airline gäbe es deshalb EUR 125,-.

Es ist m.E. eine große Frechheit, dass man bei Airlines und der Bahn so unterschiedliche Maßstäbe anlegt. Das sieht man auch bei der Kommunikation der Bahn. Der Abschnitt “Wie komme Ich trotz Versagen der Bahn noch möglichst passend ans Ziel?” wird allenfalls stiefmütterlich behandelt. Der Klientel scheint es um Erstattung zu gehen. Am Ziel halbwegs passend anzukommen, ist wohl ein optionales Extra.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.905
16.001
Es ist m.E. eine große Frechheit, dass man bei Airlines und der Bahn so unterschiedliche Maßstäbe anlegt.

Stimmt, die Privilegien der Bahn sind immens - und nicht mehr zeitgemäß: Sie stammen aus der Zeit der Staatsbahnen, in denen der Staat "seine" Bahn über Gebühr geschützt hat. Und sie werden noch größer mit der anstehenden Verschärfung der Fahrgastrechte.
 
  • Like
Reaktionen: thbe

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Und sie werden noch größer mit der anstehenden Verschärfung der Fahrgastrechte.
Nun im Vergleich zu der VO 261/2004 muss die DB aktuell auch dann die Zahlung leisten wenn kein Verschulden vorliegt, im Flugrecht gibt es ja die außergewöhnlichen Umstände.
Dazu kommt, dass im Flugverkehr verspätungen von drei Stunden nötig sind damit eine Ausgleichzahlung entsteht, das ist nicht vergleichbar mit der einen Stunde im Bahnverkehr.

Daher macht eine unterschiedliche Behandlung durchaus Sinn, denn wer würde noch Zahlungen erhalten die Verspätung 3 Stunden und mehr betragen müsste?
Auch die Annullierungen sind nicht vergleichbar, denn im Bahnverkehr ist deutlich einfacher einen alternativen Zug gegebenfalls mit Umweg zu finden.

Man könnte nürlich diskutieren wenn denn schon die Komponente der außergewöhnlichen Umstände eingeführt wird im Gegenzug auch die Quote der Ausgleichzahlung zu erhöhen, so wäre die DB noch mehr angehalten Verspätungen zukünftig nicht mehr selbst zu verursachen.
Daher wäre eine Quote von 50% nach einer Stunde und 100% nach zwei Stunden Verspätung wünschenswert.

Tatsache ist jedoch, dass nächstes Jahr die Geltendmachung der Fahrgastrechte schwieriger werden wird, da die DB sicher öfters das Argument außergewöhnliche Umstände vorbringen wird.
Hier wäre es sinnvoll die Ursache für die Verspätung unabhängig feststellen zu lassen, das ist aber leider absolut nicht in Sicht (im Flugrecht ja leider auch nicht)
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.158
7.495
Wie sollen diese außergewöhnlichen Umstände zukünftig definiert werden? Aus Sicht der DB Fernverkehr AG, bei der ich mein Ticket gekauft habe, ist so gut wie alles als außergewöhnlicher Umstand zu werten. Allem voran Probleme bei der DB Netz AG, die ja ein anderes Unternehmen ist.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
22.036
19.995
FRA
Alleine schon die temporäre/initiale Behauptung, dass es außergewöhnliche Umstände seien, verkompliziert die ganze Abwicklung im Sinne der DB.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.905
16.001
Nun im Vergleich zu der VO 261/2004 muss die DB aktuell auch dann die Zahlung leisten wenn kein Verschulden vorliegt, im Flugrecht gibt es ja die außergewöhnlichen Umstände.

Die Systematik ist aber völlig anders: Der Fluggast bekommt einen pauschalierten Schadensersatz, der den Flugpreis ggf. weit überschreiten kann. Der Fahrgast bekommt eine Erstattung eines (viel zu geringen, das nur nebenbei) Bruchteils des Fahrpreises. Natürlich setzt ersteres ein Verschulden voraus, letzteres nicht.

Bei der Bahn nun eine Erstattung an ein Verschulden zu knüpfen, ist völlig systemwidrig.
 
  • Like
Reaktionen: thbe

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.158
7.495
Der Vollständigkeit halber muss man aber auch anerkennen, dass der Schaden bzw. Ärger bei einer verspäteten Flugreise deutlich größer werden kann als bei einer verspäteten Bahnreise. Bei einem ausgefallenen Zug komme ich wenige Stunden später ans Ziel, im allerschlimmsten Fall muss ich mir ein Hotel oder Taxi organisieren und bekomme das Geld von der Bahn zurück. Mehr muss ich nicht tun, ich setze mich einfach in den nächsten verfügbaren Zug und fertig. Bei einem ausgefallenen Flug steht man planlos im Ausland, man muss sich erstmal um einen Ansprechpartner und die Ersatzbeförderung kümmern, mit Pech kommen Verständigungsprobleme dazu und der nächste Flug geht vielleicht erst 2 Tage später.

Wäre ein Thread "Es tut sich nichts bei der Bahn (u.a. Fahrgastrechte, Verspätungen, Baustellen)" nicht hilfreich? Mit "Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)" haben 95% der Beiträge nichts mehr zu tun.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.346
17.971
NUE/FMO
www.red-travels.com
wir können doch froh sein, dass die Bahn schon bei 60 Minuten einen Teil des Fahrpreises erstattet und das auch bei Unwetter oder sonstigen Ereignissen, wieso wollt ihr das ändern? Die Bahn ist hierbei deutlich kulanter als irgendeine Airline.

Klar sollte sie ihren Prozess überarbeiten, dass es zum einen schneller geht, papierlos wäre auch ne Möglichkeit, aber solche Schweinereien, die ein gewisser User hier treibt sollten auch noch ihr böses Ende finden.

Wäre ein Thread "Es tut sich nichts bei der Bahn (u.a. Fahrgastrechte, Verspätungen, Baustellen)" nicht hilfreich? Mit "Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)" haben 95% der Beiträge nichts mehr zu tun.

Umbenennung in DB-Sammelthread würde reichen. Angebote/Aktionen landen doch eh fast immer in Smarter Buchen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Wahrscheinlich würden die Fluggastrechte und die Fahrgastrechte von mehr Differenzierung profitieren. Wenn ich von Potsdam nach Berlin mit der Bahn reise, dann muss da nicht viel kompensiert werden. Ich bin mit der Bahn nach Paris, da sieht es schon anders aus.

Mich schockiert die Quote bei der Bahn. Vier mal hin, drei Mal zurück. 3 mal mehr als 2h Verspätung, 1 mehr als 1h (unter 2h) Verspätung, 2 leichte Verspätungen, 1 mal den Zug 3h früher genommen, sonst wären es 4h Verspätung geworden. Die Bahn ist absolut unzuverlässig.

Geflogen bin deutlich häufiger. Zwei Mal gab es wetterbedingte Probleme. Zeitänderungen und Stornos haben bei mir zu besseren Verbindungen als ursprünglich gebucht geführt.

Bei den Airlines hat man für weit weniger Dreistigkeit EU261 erschaffen. Nimmt man das als Maßstab, dann müsste man bei der Bahn eigentlich das Kriegsrecht ausrufen.
 
  • Like
Reaktionen: herbert60