Übrigens ist meine neue Ankunftszeit nun 4 Stunden nach der ursprünglichen, heißt das, ich kann auch komplette Erstattung beantragen?
Erstattung bekommst Du ja schon, wenn die Fahrt so nicht mehr möglich ist. Die vier Stunden wären interessant, wenn es um die 50 % Entschädigung für Verspätung geht. Insofern schließe ich mich geos an: Was ist denn da schiefgegangen, muss ja was ziemlich großes sein?
Das Spannende ist, dass mir bei der Auswahl aus der E-Mail zur „Alternative suchen“ Züge angezeigt werden, die man bei normaler Suche in der App gar nicht angezeigt bekommt, zum Beispiel der ICE 603 von Hamburg nach Berlin.
Die Suche über Webseite liefert komplett andere Ergebnisse…
Ich sehe den auch in der Website (diesen Freitag, ja?).
Ich habe nachgeschaut, da wird nichts zum Thema Zugbindung (ja, vorhanden) kommuniziert.
Doch, die Aussage, dass die Verbindung nicht mehr möglich sei,
ist die Aufhebung der Zugbindung.
Kommt auf den Einzelfall an.
Grundsätzlich richtig, aber wenn die Bahn die Zugbindung selber aufhebt, ist die Zugbindung aufgehoben - egal ob die Bahn dazu verpflichtet gewesen wäre oder nicht.
Wenn der Zielbahnhof nicht angefahren wird, und da ist es egal ob FFM Hbf durch Süd, West oder Airport, da formal der Fahrgast zum Hbf. fahren möchte und diese schon aufgrund der Umsteigezeit länger als 20 Minuten dauern dürfte, ist die Zugbindung erloschen und das "Flexupgrade" ist gegeben.
Aber der Fahrgast will ja gerade nicht bis zur Endstation fahren. In dem Fall ist die Zugbindung nicht automatisch aufgehoben. Aber, wenn ich Snappy richtig verstehe, verschickt die Bahn trotzdem die Mail. Pech für sie, selbst schuld.
Wenn sich die Abfahrtzeit ändern muss man hier wieder differenzieren:
Fährt der Zug früher ab und sei es nur eine Minute gilt auch hier wieder der Grundsatz, dass es auch zum Flexupgrade kommt, es gibt nur die Aussnahme dass es sich beim geänderten Zug um eine NV Verbindung handelt es aber auch mit der späteren Verbindung nicht zu einer Ändeung kommt.
Beispiel wäre hier eine S-Bahn wird geändert oder fällt aus aber die nächste fährt 5 Minuten später und der der Fernverkehr am Hbf wird dennoch erreicht weil sich nur die Umsteigezeit von 20 auf 15 Minuten reduziert, dann bleibt es bei der Zugbindung
Es sei denn ich habe diese Umsteigezeit durch individuelle Angabe erzwungen.
Wird die Abfahrt hingegen nach hinten verlegt kommt es hier wieder darauf an ob das Endeziel innerhalb von 20 Minuten nach der ursprünglichen geplanten Ankunft am Zielort erreicht werden kann, ist dies möglich dann gibt es kein "Upgrade".
Aber nicht, wenn der geänderte Zug der mit der Zugbindung ist. Wenn der Zug mit Zugbindung geändert wird, und zwar in einem der Merkmale, welche die Zugbindung ausmachen, also Zugnummer, Abfahrtszeit und Ankunftszeit (nicht aber Fahrplanänderungen davor, dazwischen oder danach), ist die Zugbindung aufgehoben. Auch wenn es nur eine Minute nach hinten ist.[/QUOTE]