Bahn-Sammelthread

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.671
5.346
Z´Sdugärd

InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
140
206
Erstmal Glückwunsch, jetzt könntest du natürlich wenn du Zeit hast ein Sozialexperiment starten und mit einem neuen Ausdruck der Fahrkarte versuchen die Fahrt in zwei Wochen genehmigt zu bekommen, rechtlich wäre das ein Anspruch gemäß der Fahrgastrechteverordnung.
Spätestens bei der Kontrolle würde dem „Trick“ ein Schlussstrich gesetzt werden.
Es kann genau eingesehen werden, wann und wo das Ticket schon entwertet wurde. Bei einer erneuten Fahrt zwei Wochen später würde es also mindestens zum Rausschmiss, möglicherweise auch zu einer Nacherhebung kommen, die im Nachhinein auch sicher nicht mehr aufgehoben werden würde.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.228
4.176
Ich will damit auch absolut nix schönreden, aber meine "signifkant zu spät"-Quote liegt bei vllt höchstens 10% der Fahrten.
Meine "signifikant zu spät Quote" liegt inzwischen bei fast der Hälfte von knapp 100 längeren Fahrten in den letzten 12 Monaten. Aber ok, vielleicht sind 15-20 Minuten planmäßige Umsteigezeit für die Deutsche Bahn immer noch "knappe Umstiege". Doof wird's wenn der Anschluss nur stündlich oder noch seltener fährt ;-).

Insgesamt ist mein "mehr-Bahn-fahren-Experiment" jetzt zum vierten Mal (zuvor 2011,14 und 19) gescheitert. Aber egal, geht die Kohle halt wieder zu den Airlines und Mietwagenanbietern.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.902
636
"Alle Fahrgäste, die ihre vom 14.05.2023 bis 16.05.2023 geplante Reise aufgrund des Streiks der EVG verschieben möchten, können ihr bis einschließlich 11.05.2023 gebuchtes Ticket im Fernverkehr und Nahverkehr ab sofort bis einschließlich 14.05.2023 flexibel nutzen. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden"

Lese ich das richtig? Ich kann meine Fahrt also nur nach vorne verlegen (vor den Streikbeginn), nicht nach hinten (also zum Beispiel Mittwoch morgen fahren statt wie gebucht Dienstags)?
Das ist ja Käse...(ja, mir ist bewusst, dass der Zug dienstags eh ausfällt und ich dann z.B. im Reisezentrum um einen Stempel bitten kann)

Edit: von der Bahn bestätigt: da am 18.5. Feiertag ist und die Züge eh voll sein werden, darf man das Ticket aus dem Streikzeitraum nicht flexibel nach dem Streik nutzen.

Heißt offiziell: Wenn ich für Dienstag ne Fahrt seit Wochen im günstigen Sparpreis geplant habe, soll ich mir jetzt spontan ein schweineteures Ticket für Mittwoch kaufen? Die haben doch den Schuss nicht gehört 🖕
Du kannst dir das schweineteure Ticket über die Fahrgastrechte wieder erstatten lassen, wenn du die Option
Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung im nachfolgenden Bahnhof unterbrochen und musste mit einem anderen Verkehrsmittel/Zug weiterfahren, für das/den zusätzliche Kosten entstanden sind – bitte Originalbelege beifügen
wählst. Zusätzlich müsstest du eine Entschädigung von 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für das Originalticket erhalten wegen Verspätung > 120 Minuten. Der nachfolgende Bahnhof wäre dann der Startbahnhof.
Mir wurde der Stempel auf einem Ticket für den 16.5. auch verweigert und ich wurde auf die Fahrgastrechte hingewiesen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Anstiftung zum Betrug/Schwarzfahren... noch besser geht's nicht...


Spätestens bei der Kontrolle würde dem „Trick“ ein Schlussstrich gesetzt werden.
Es kann genau eingesehen werden, wann und wo das Ticket schon entwertet wurde. Bei einer erneuten Fahrt zwei Wochen später würde es also mindestens zum Rausschmiss, möglicherweise auch zu einer Nacherhebung kommen, die im Nachhinein auch sicher nicht mehr aufgehoben werden würde.

Beides Fälle wohl ein Fall der selektiven Wahrnehmung?

Wo wurde denn geschrieben dass es darum geht das Ticket zwei Mal zu nutzen?
Dann ist hier hier jetzt Platz für das Zitat:


Damit es nun deutlicher wird:
Das Ziel des Experiments wäre es die Fahrt nicht nur zwei Tage und am Tag nach dem Streick zu verlegen, das ist ja sehr leicht.
Sondern eben auch zum Beispiel zwei Wochen später, was eben der EU Verordnung "nach Wahl des Fahrgastes" entsprechen würde.

Im übrigens war die unsprüngliche Frage ja genau wie die deutsche Bahn mit diesem Recht umgeht.
 
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InterCity

Aktives Mitglied
26.03.2022
140
206
Beide Fälle wohl ein Fall der selektiven Wahrnehmung?

Wo wurde denn geschrieben dass es darum geht das Ticket zwei Mal zu nutzen?
Dann ist hier hier jetzt Platz für das Zitat:


Damit es nun deutlicher wird:
Das Ziel des Experiments wäre es die Fahrt nicht nur zwei Tage und am Tag nach dem Streick zu verlegen, das ist ja sehr leicht sondern eben auch zum Beispiel zwei Wochen später, was eben der EU Verordnung "nach Wahl des Fahrgastes" entsprechen würde.

Im übrigens war die unsprüngliche Frage ja genau wie die deutsche Bahn mit diesem Recht umgeht.
Unabhängig von der Wahrnehmung halte ich es für fragwürdig, den Betrieb im Reisezentrum an einem Vor-Streik-Wochenende (und generell auch) mit unnötigen und nicht der Reise dienenden „Sozialexperimenten“ aufzuhalten und die Mitarbeiter noch mehr zu belasten als sowieso schon.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Unabhängig von der Wahrnehmung halte ich es für fragwürdig, den Betrieb im Reisezentrum an einem Vor-Streik-Wochenende (und generell auch) mit unnötigen und nicht der Reise dienenden „Sozialexperimenten“ aufzuhalten und die Mitarbeiter noch mehr zu belasten als sowieso schon.
Kann man so sehen muss man nicht.

Wie wäre es denn damit, dass die Deutsche Bahn sich einfach mal an den Art. 16 c der EU Verordnung 1371/2007 hält und dann dafür ein Verfahren schaft, bzw. sich dann in 26 Tagen an den Art. 18 Abs. 1 c der EU Verodnung 2021/728 halten wird?

Übrigens wenn die Wartezeit nur zwei Minuten betragen hat kann die Belastung der MA nicht so groß geworden sein.

Übrigens das Zitat für die Aufforderung das Ticket zwei Mal zu nutzen fehlt noch.

Stempel habe ich übrigens sogar auf meine SBB+Trenitalia (NV-) Anschlusstickets gekriegt. Ob die da allerdings viel mit anfangen können... ;)
die wäre aber in der Tat nicht von dieser Regelung umfasst, weil es sich ja offenbar um getrennte Tickets handelt, daher wäre es wirklich sinnvoll mit der SBB zu klären ob eine Gültigkeit gegeben ist.
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Du kannst dir das schweineteure Ticket über die Fahrgastrechte wieder erstatten lassen, wenn du die Option
Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung im nachfolgenden Bahnhof unterbrochen und musste mit einem anderen Verkehrsmittel/Zug weiterfahren, für das/den zusätzliche Kosten entstanden sind – bitte Originalbelege beifügen
wählst. Zusätzlich müsstest du eine Entschädigung von 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für das Originalticket erhalten wegen Verspätung > 120 Minuten. Der nachfolgende Bahnhof wäre dann der Startbahnhof.
Mir wurde der Stempel auf einem Ticket für den 16.5. auch verweigert und ich wurde auf die Fahrgastrechte hingewiesen.
Sorry, das sehe ich überhaupt nicht ein, erstmal ein weiteres “schweineteures” Ticket auszulegen, das ich dann irgendwann ein paar Wochen später mehr oder weniger kompliziert wieder erstattet bekomme.

Ich setze mich mit meinen “Streiktickets” am Mittwoch und Donnerstag in meine gewünschten Züge und habe den Fahrgastrechteauszug mit “Durchführung der Fahrt zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt” zum Vorzeigen dabei - mit welchem Argument sollen die mich dann aus dem Zug werfen?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
mit welchem Argument sollen die mich dann aus dem Zug werfen?
Die Argumentation könnte entstehen wenn das Personal eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen will, da aus deren Sicht kein gültiger Fahrschein vorliegt, aber dann dazu keine Personalpapiere vorgelegt werden.
Dann wird die BPol gerufen.

Im Zweifel ist es aber durchaus richtig die FN ausstellen zu lassen und dann eben gegenüber der FN Stelle den Widerspruch zu erklären, sollte die DB die Forderung wirklich vor Gericht bringen ist der Fall ja wegen Art. 16c des EU VO klar, dass kein Anspruch auf die FN besteht.

Ergänzung:
Bei der FN dann auf die Codierung achten und das im Kommentarfeld etwas wie "ungültiges Onlineticket mit Auftragsnummer ABC123 vorgelegt" oder ähnliches steht.
 
Zuletzt bearbeitet:

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.902
636
In der Art und Weise wie es die VO vorsieht gar nicht, denn diese Recht ignoriert die DB ja sehr konsequent.

Aber unter den Umständen und der Tatsache dass der Mittwoch der Tag nach dem Streik ist, dürfte die Umschreibung auf das neue Datum im Reisezentrum kein Problem sein.
Wurde mir abgelehnt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Wurde mir abgelehnt.
Interessant beim anderen Kolegen hier hat es ja funktioniert.
Vielleicht bei gelegenheit nochmal versuchen und zum Vorgesetzten eskalieren?

Ansonsten bleibt natürlich noch die Option, mit einem Nachweis über die Verspätung/Ausfall eben einfach zu fahren und dann eben die FN zu riskieren und dann gegebenenfalls einen Amtsrichter entscheiden zu lassen.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
997
517
SWINEteure Tickets haben einen negativen Preis, d.h. man bekommt mehr Geld zurück, als man ursprünglich bezahlt hat.
Also man muss es nich übertreiben aber seine Tips sind schon wirklich brauchbar um gratis zu fahren teilweise sogar wieder zurück also wirklich mehr als man gezahlt hat.
Ich werds so weiter machen solang es geht.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Interessant beim anderen Kolegen hier hat es ja funktioniert.
Vielleicht bei gelegenheit nochmal versuchen und zum Vorgesetzten eskalieren?

Ansonsten bleibt natürlich noch die Option, mit einem Nachweis über die Verspätung/Ausfall eben einfach zu fahren und dann eben die FN zu riskieren und dann gegebenenfalls einen Amtsrichter entscheiden zu lassen.
Exakt das ist ja genau mein Vorwurf an die Bahn - die Fahrgastrechte sind da absolut eindeutig, die kann ich gerne mit dem Schaffner dann im Fall der Fälle googlen. Ich finde die Aussage auf der Homepage eine massive Irreführung des Kunden. Nicht jeder Bürger hängt täglich im VFT oder diversen Bahnforen ab und weiß über die Feinheiten der Rechte Bescheid sondern liest maximal die Info auf der DB-Homepage. Möchte nicht wissen, wie viele da jetzt wirklich für ihre ausgefallenen Fahrten neue Tickets zum x-fachen Preis gekauft haben…

Und ich wäre schon recht froh wenn man mir da meine Fahrgastrechte gewährt und ich mich nicht mit irgendwelchen Klagen rumschlagen darf…
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.061
7.105
Heißt offiziell: Wenn ich für Dienstag ne Fahrt seit Wochen im günstigen Sparpreis geplant habe, soll ich mir jetzt spontan ein schweineteures Ticket für Mittwoch kaufen? Die haben doch den Schuss nicht gehört 🖕
Gelten da nicht Fahrgastrechte (Ersatzbeförderung)?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Exakt das ist ja genau mein Vorwurf an die Bahn - die Fahrgastrechte sind da absolut eindeutig,
Völlig richtig, das Problem ist ja eben genau, dass die DB eben diesen Teil der Rechte systematisch ignoriert.
Was ich bisher noch nicht probiert habe eine EBA Beschwerde deswegen das könnte vielleicht interessant sein.
Und ich wäre schon recht froh wenn man mir da meine Fahrgastrechte gewährt und ich mich nicht mit irgendwelchen Klagen rumschlagen darf…
Das Problem ist folgendes:
Es gibt eben vier Lösungsmöglichkeiten:

1. es nochmal mit dem Reisezentrum versuchen und die Fahrt genehmigt zu bekommen.

2, die Pläne umbauen und zu einem ganz neuen Zeitpunkt ein preislich passendes Ticket kaufen und sich das aktuelle Ticket erstatten lassen.

3, ein neues Ticket kaufen und hoffen, dass das neue Ticket erstattet wird und wenn nicht den Anspruch auf den Rechtsweg durchsetzen.

4. dich dann am Mittwoch eben mit Ticket und Nachweis für den ausgefallenen Zug am Dienstag in den Zug setzen und hoffen, dass der Zugchef nicht auf Konfrontation geht, aber eben gleichzeitig das Risiko akzeotiieren dass es zu einer FN kommt die man mit zwei drei Briefen und notfalls vor Gericht abwehren muss.

Ich habe mir vorgenommen bei der nächsten Gelegenheit Variante 4 zu testen, aber ich habe eben im Zweifel die Klageerwiderung schneller verfasst als die Klageschrift aufgesetzt wurde, denn das würde die kürzeste Klageerwiderung sein die ich je verfasst habe.

Gelten da nicht Fahrgastrechte (Ersatzbeförderung)?
doch natürlich das Problem besteht ja darin, dass die DB das Wahlrecht des Fahrgasts die Fahrt zu einem frei wählbaren Zeitpunkt fortsetzen zu können konsequent beharrlich ignoriert.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.243
650
LEJ
wie funktioniert diese "Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt deiner Wahl" nun in der Praxis?

Bin hier auch betroffen, geht um ein online gebuchtes Super Sparpreis Europa Ticket in die Schweiz für nächsten Dienstag. Im Portal werden außer "Fahrt fällt aus" keine Informationen angezeigt. Auf dem (DB) Ticket sind auch zwei Züge innerhalb der Schweiz.

Stattdessen möchte ich nun am Mittwoch fahren. Kann das Reisezentrum da das (ausgedruckte) Ticket "freistempeln" und neue Reservierungen ausstellen, oder muss ich ggf. in Vorleistung treten?
Einfach fahren, und nach Möglichkeit Platzreservierungen machen. Es kann am Mittwoch Nachmittag gut voll werden.

Nachtrag: Gerade bei dieser Konstellation sehe ich überhaupt keine Probleme, da geplante Fahrt am Dienstag, tatsächliche Fahrt am Mittwoch mit einem internationalen Ticket, dass mindestens 2 Tage ist. Also findet die Fahrt während der Geltunungsdauer der Fahrkarten statt und auf Grund des Ausfalls ist die Zugbildung aufgehoben.
Zusätzlich kann man sich noch die 50% des Fahrpreises als Verspätungsentschädigung auszahlen lassen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Nachtrag: Gerade bei dieser Konstellation sehe ich überhaupt keine Probleme, da geplante Fahrt am Dienstag, tatsächliche Fahrt am Mittwoch mit einem internationalen Ticket, dass mindestens 2 Tage ist.
Stimmt völlig übersehen, was nun erklären würden warum in diesem Fall das Reisezentrum die Genehmigung ohne Probleme erteilt wurde und im anderen nicht.

Aber die DB gibt mir nun selbst die Gelegenheit für ein Sozialexperiment:
Heute Nacht kam die Mitteilung der DB Reisebegleitung für meine Fahrt am 01.06.2023 gab es eine Änderung für meine Reise vom FRA nach Zittau
Die Ankunft des ICE 1657 ist nun für 9 Minuten später geplant und der Anschluss auf den Regio ist nicht mehr möglich.

Die Fahrtempfehlung besagt nun von 23:39 Uhr bis 04:02 Uhr in DD Neustadt zu warten und dann mit einem Umstieg in Bischofswerda dann um 05:47 Uhr an zu kommen.

Damit liegen die Voraussetzungen des des Art. 16 EU VO vor, ich werde nun am 01.06. eine Freundin in Marburg besuchen und irgendwann in den folgenden 4-8 Tagen irgendeinen ICE nehmen und sehen was passiert, den nötigen Reisepass zur Ausstellung einer Fahrpreisnacherhebung habe ich dabei.
Spannend dürfte auch werden die inkludiere Reservierung auf den neuen Tag umbuchen zu lassen wenn dieser feststeht.
 
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MüBa

Aktives Mitglied
20.01.2020
243
452
HAM | NUE
Stimmt völlig übersehen, was nun erklären würden warum in diesem Fall das Reisezentrum die Genehmigung ohne Probleme erteilt wurde und im anderen nicht.

Aber die DB gibt mir nun selbst die Gelegenheit für ein Sozialexperiment:
Heute Nacht kam die Mitteilung der DB Reisebegleitung für meine Fahrt am 01.06.2023 gab es eine Änderung für meine Reise vom FRA nach Zittau
Die Ankunft des ICE 1657 ist nun für 9 Minuten später geplant und der Anschluss auf den Regio ist nicht mehr möglich.

Die Fahrtempfehlung besagt nun von 23:39 Uhr bis 04:02 Uhr in DD Neustadt zu warten und dann mit einem Umstieg in Bischofswerda dann um 05:47 Uhr an zu kommen.

Damit liegen die Voraussetzungen des des Art. 16 EU VO vor, ich werde nun am 01.06. eine Freundin in Marburg besuchen und irgendwann in den folgenden 4-8 Tagen irgendeinen ICE nehmen und sehen was passiert, den nötigen Reisepass zur Ausstellung einer Fahrpreisnacherhebung habe ich dabei.
Spannend dürfte auch werden die inkludiere Reservierung auf den neuen Tag umbuchen zu lassen wenn dieser feststeht.
Viel Erfolg - bin schon sehr auf das Ergebnis gespannt ;-)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Viel Erfolg - bin schon sehr auf das Ergebnis gespannt ;-)
Ich auch, den formalrechtlich ist die Sache glasklar.
Fast nur etwas Schade dass es eine Verbindung mit nur einem Umstieg ist, wäre durchaus interessant gewesen die Reaktion von mehreren Zugbesatzungen zu testen.

Unabhängig werde ich meine Leute fragen ob die bei Gelenheit mit dem Ausdruck versuchen können sich in verschiedenen Reisezentren die Freigabe für einen der neuen Tage zu erhalten, das Experiment im Zug kommt natürlich trotzdem.