Bahn-Sammelthread

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.796
10.669
irdisch
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Häufiger mal was neues, da wir hier im Thread die Diskussion darüber hatten, wer schon einmal einen Sitzplatz im BahnBonus-Bereich eingefordert (also jemand anderen von einem der Sitzplätze "geschmissen") hat bzw. ob der BahnBonus-Bereich überhaupt durchsetzbar (vermutlich die falsche Wortwahl, aber ich bin kein Jurist) ist:

Die übermotivierte Zugbegleiterin hat heute Morgen im ICE von Berlin nach HH tatsächlich im BahnBonus-Bereich überprüft, wer Gold- oder Platin-Status hat. Und diejenigen Fahrgäste, die den nicht aufweisen konnte, in einen anderen Wagen geschickt. Was einigermaßen lächerlich war, weil der ICE nicht besonders gut besetzt war. Also massig leere Sitzplätze sowohl im BahnBonus- als auch im normalen Sitzbereich.

Ich dürfte die letzten 4 Jahre über 600 Fahrten im Fernverkehr gemacht haben und das war das allererste Mal, dass ich so etwas gesehen habe.
Habe ich auch noch nie erlebt. Ich wurde aber schon mal abends aus einem völlig leeren Kleinkindabteil rauskomplimentiert, wo ich am Computer saß. Habe drauf verzichtet mit der offensichtlich gestreßten Zugchefeuse Streit anzufangen.
 

Spewdonk

Erfahrenes Mitglied
07.09.2014
536
342
Thema Fahrgastrechte und Zugausfall: Kann ich dies nutzen und den Betrag zurück verlangen, da ich meine Reise nicht antrete? Gilt dies auch bei Änderung im ÖPNV-Teil des gebuchten Tickets?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Die übermotivierte Zugbegleiterin hat heute Morgen im ICE von Berlin nach HH tatsächlich im BahnBonus-Bereich überprüft, wer Gold- oder Platin-Status hat.
Hat denn die DB nochmals ihre ABB aktualisiert und es stehen nun klar Regelungen drin?

Ansonsten war das ganze nämlich rechtlich nicht haltbar.
Gilt dies auch bei Änderung im ÖPNV-Teil des gebuchten Tickets?
Solange damit ein Teil der Eisenbahn gemeint ist, ist die Antwort ja.

Wenn die Änderung einen Bus, U-Bahn, Straßenbahn betrifft nein, aber es gibt eine Ausnahme wenn der Bus ein Ersatzverkehr eines Eisenbahnverkehrsunternehmen ist.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.796
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irdisch
Man darf sich auf reservierte Plätze setzen, man muss sie nur räumen, wenn der Inhaber einer Reservierung, oder hier der berechtigte Statuskunde, erscheint.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Auch bei der DB Fernverkehr AG passieren Wunder!

Die haben tatsächlich die ABB geändert.

A.6 Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze, Plätze für Kunden mit BahnBonus Gold- und Platinstatus oder Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.

Aber so eine generelle Räumaktion ist immer noch rechtlich nicht haltbar.

Aber ein Problem bleibt immer noch, was passiert wenn Gold dort sitzt und Platin auftaucht und wie die Kontrolle der Berechtigung aussehen ist immer noch nicht bestimmt, wer auf Krawall aus ist könnte diese Regelung wegen unzureichender Bestimmtheit angreifen.

Das gane ist aber wirklich neu:
Neuausgabe vom 15. Dezember 2024
Aktualisierter Stand vom 20. Februar 2025
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.952
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Man darf sich auf reservierte Plätze setzen, man muss sie nur räumen, wenn der Inhaber einer Reservierung, oder hier der berechtigte Statuskunde, erscheint.
Richtig aber es gibt leider in den Reihen der Zugbegleiter ein paar Wichtigtuer oder Aushilfssheriffs die meinen sie könnten ihre eigenen Regeln machen. Ich beende die Diskussion in den seltenen Fälle wo mir diese Spezies begegnet immer mit: liefert erstmal zuverlässig nach Plan ab dann können wir darüber reden...
 
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Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
511
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Habe ich auch noch nie erlebt. Ich wurde aber schon mal abends aus einem völlig leeren Kleinkindabteil rauskomplimentiert, wo ich am Computer saß. Habe drauf verzichtet mit der offensichtlich gestreßten Zugchefeuse Streit anzufangen.
Wurde ich auch schonmal. Allerdings von Mi. auf Do. um 2:30 Uhr morgens. Fand ich soweit auch in Ordnung, weil es gebraucht wurde. Die Frage ist dann eher ob man zu solchen Uhrzeiten mit einem Kleinkind reisen muss. Hatte das für mich ausgeschlossen, sonst hätte ich mich da gar nicht erst rein gesetzt.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.796
10.669
irdisch
Solange es komplett leer ist, kann es wohl benutzt werden, da man niemanden stört. Nachts fahren nicht sehr viele Leute mit Kleinkindern, da ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass es noch jemand braucht. Sobald jemand mit Kleinkind kommt, würde ich aber aufstehen und gehen oder fragen, ob man stört, falls man bleibt.
 
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MUCBase

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29.04.2018
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„Das letzte Jahr war eine Zumutung für unsere Kunden, da sind Zielgruppen abgewandert.“

Die Bahn haut gerade ordentlich Sparpreis Tickets raus - da man wohl ob der miesen Performance und der gestiegenen Preise ordentlich Kunden verloren hat.
Mein subjektiver Eindruck der letzten Monate bestätigt das nur. Als ehemaliger Vielfahrer nutze ich die Bahn mittlerweile nur noch, wenn es keine Alternative gibt. Dabei ist mir aufgefallen, dass selbst früher stark gebuchte ICE-Sprinterverbindungen inzwischen oft halb leer durch die Gegend fahren.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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16.792
www.red-travels.com
„Das letzte Jahr war eine Zumutung für unsere Kunden, da sind Zielgruppen abgewandert.“

Die Bahn haut gerade ordentlich Sparpreis Tickets raus - da man wohl ob der miesen Performance und der gestiegenen Preise ordentlich Kunden verloren hat.
Mein subjektiver Eindruck der letzten Monate bestätigt das nur. Als ehemaliger Vielfahrer nutze ich die Bahn mittlerweile nur noch, wenn es keine Alternative gibt. Dabei ist mir aufgefallen, dass selbst früher stark gebuchte ICE-Sprinterverbindungen inzwischen oft halb leer durch die Gegend fahren.

Es sind doch nur die Flexpreise teurer geworden…
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.336
886
[...] da man wohl ob der miesen Performance und der gestiegenen Preise ordentlich Kunden verloren hat. [...]
Du meinst die Bahn, die eine Umsteigeverbindung verkauft, bei welcher der Umsteigebahnhof wegen planmäßiger Bauarbeiten gesperrt ist? Gerade erst im Bekanntenkreis erlebt: Eigentlich sollte in Köln vom ICE auf einen IC gewechselt werden. Der ICE ist nicht bis nach Köln gefahren und der IC ist zwei Tage vorher aus dem Fahrplan verschwunden. Beim flügeln in Hamm ist bei dem ICE erst der eine Zugteil wegen technischer Probleme nicht mehr fahrtauglich gewesen, dann der Andere. Gab glücklicherweise eine massiv verspätetet alternative Verbindung, um dann auf dem Boden sitzend mit weniger als 60 Minuten am Ziel einzutreffen.
 
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Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
413
32
Nein wurden sie nicht.

Es bleibt immer noch Marketing, denn in den ABB ist nichts zu finden, dass der Status überhaupt nachgewiesen werden muss und wie eine entsprechende Kontrolle aussehen soll.

Ergo wer dort sitzt und sagt er hat Status gibt es genau keine Handhabe das zu verifizieren.

Auch bei der DB Fernverkehr AG passieren Wunder!

Die haben tatsächlich die ABB geändert.

A.6 Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze, Plätze für Kunden mit BahnBonus Gold- und Platinstatus oder Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.

Aber so eine generelle Räumaktion ist immer noch rechtlich nicht haltbar.

Aber ein Problem bleibt immer noch, was passiert wenn Gold dort sitzt und Platin auftaucht und wie die Kontrolle der Berechtigung aussehen ist immer noch nicht bestimmt, wer auf Krawall aus ist könnte diese Regelung wegen unzureichender Bestimmtheit angreifen.

Das gane ist aber wirklich neu:
Neuausgabe vom 15. Dezember 2024
Aktualisierter Stand vom 20. Februar 2025
Woher der plötzliche Meinungswandel?
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
413
32
Die Buchstaben erklären es doch?

Die DB Fernverkehr AG hat doch tatsächlich versucht eine Regelung zu finden und diese in ihre neuen ABB auf zu nehmen.

So ganz ausgereift scheint mir das nicht aber schon mal ein Anfang.
Es ist wörtlich die Regelung aus den exakt identischen Beförderungsbedingungen, die du vor ein paar Wochen noch als untauglichen Versuch empfunden hast.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Es ist wörtlich die Regelung aus den exakt identischen Beförderungsbedingungen, die du vor ein paar Wochen noch als untauglichen Versuch empfunden hast.
Wohl kaum die aktuelle Version ist vom 20.02.2025 vorher war diese Regelung nicht enthalten, von daher ist diese Regelung neu.