Bahn-Sammelthread

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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.575
2.216
Der steht auf dem Bahnsteig bei -15°C. Hmm, fährt bei dieser Temperatur überhaupt noch ein Zug?
Nicht bei der Deutschen Schönwetterbahn. Deren Probleme sind (Auflistung nicht vollständig): Zu hohe/zu niedrige Temperaturen, nasse Schienen, eigene Unfähigkeit, technische Störungen am Zug/an der Strecke, Wetterlagen mit ein wenig Wind/Schneefall/Gewitter, suizidgefähredete Eichhörnchen, kein Personal,....
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
3.005
1.597
Oberfranken
Nicht bei der Deutschen Schönwetterbahn. Deren Probleme sind (Auflistung nicht vollständig): Zu hohe/zu niedrige Temperaturen, nasse Schienen, eigene Unfähigkeit, technische Störungen am Zug/an der Strecke, Wetterlagen mit ein wenig Wind/Schneefall/Gewitter, suizidgefähredete Eichhörnchen, kein Personal,....
Dazu kommt noch:
Frühling, Sommer, Herbst und Winter. ;)
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.715
3.925
Nicht bei der Deutschen Schönwetterbahn. Deren Probleme sind (Auflistung nicht vollständig): Zu hohe/zu niedrige Temperaturen, nasse Schienen, eigene Unfähigkeit, technische Störungen am Zug/an der Strecke, Wetterlagen mit ein wenig Wind/Schneefall/Gewitter, suizidgefähredete Eichhörnchen, kein Personal,....
Früher fuhren zwischen Zürich und München bequeme EW4-Eurocity-Wagen. Auf dem deutschen Streckenabschnitt war es etwas "holpriger", wodurch es im Toilettentank mehr rumschwappte. Als Folge meldete der Sensor eine Störung, was zur Folge hatte, dass jeweils sämtliche Toiletten im Zug geschlossen wurden. Auf der "ruhigeren" CH-Strecke waren alle Toiletten okay. Trotz diesem Wissen schafften es die Kondukteure, sowohl von der SBB, wie auch der DB regelmässig, alle Toiletten abzuschliessen bis auf eine, meistens diejenige ganz am Schluss des Zuges, wahrscheinlich musste eine Toilette gemäss Reglement X offen sein, damit man fahren durfte (reine Spekulation).
 

Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
2.513
3.945
Nicht bei der Deutschen Schönwetterbahn. Deren Probleme sind (Auflistung nicht vollständig): Zu hohe/zu niedrige Temperaturen, nasse Schienen, eigene Unfähigkeit, technische Störungen am Zug/an der Strecke, Wetterlagen mit ein wenig Wind/Schneefall/Gewitter, suizidgefähredete Eichhörnchen, kein Personal,....
Beliebte Ausrede bei den englischen Bahnbetreibern: Das falsche Laub auf den Schienen. Anscheinend gibt es "gutes" und "schlechtes" Laub ... :ROFLMAO:
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.575
2.216
Beliebte Ausrede bei den englischen Bahnbetreibern: Das falsche Laub auf den Schienen. Anscheinend gibt es "gutes" und "schlechtes" Laub ... :ROFLMAO:
Und die Kombination mit Nässe, Frost usw geht laut DB gar nicht. Das soll ja gerade im Herbst in Deutschland schonmal vorkommen... Was haben die denn jahrzehntelang gemacht? Da hieß es nicht nur in der Werbung "wir fahren zuverlässig bei JEDEM Wetter".
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.936
6.609
FRA
Und die Kombination mit Nässe, Frost usw geht laut DB gar nicht. Das soll ja gerade im Herbst in Deutschland schonmal vorkommen... Was haben die denn jahrzehntelang gemacht? Da hieß es nicht nur in der Werbung "wir fahren zuverlässig bei JEDEM Wetter".
Jahreszeitenbeauftragter Schlüter regelt

 

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
2.115
2.036
Das sind die besten Anwtorten. Erstmal irgendwas behaupten und wenn es um die Quelle geht, heißt es vertrau mir Bruder.

Ich konnte nur finden, dass es für Erwachsene + Kind angeboten wird, nicht dass auch zwingend so gereist werden muss.
Es geht nicht nur um "vertrau mir Bruder" sondern um eine m.E. klar geregelte juristische Fragestellung, wobei ich mich bei der Beantwortung auf den Kauf über die App/bahn.de beschränke.
Durch das Drücken des Buttons "Kaufen" bei Kauf in der App/bahn.de gibst du ein Angebot zum Kauf zu den dort angegebenen Bedingungen ab, das dann durch die DB durch Buchungsbestätigung und Übersenden des Tickets per email angenommen wird.

Die in unserem Diskussionsfall angebenen Bedingungen setzen nunmal voraus, dass mind. ein Kind mitfährt, somit dürfte die Rechtslage klar sein.

Und dafür genügt m.E. ein Blick in die Beförderungsbedingungen und etwas Nachdenken.

Unabhängig davon bleibt es natürlich jedem Juser unbenommen, die aufgeworfene Frage in der Praxis zu testen...

wsvfan55
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.676
9.653
Die in unserem Diskussionsfall angebenen Bedingungen setzen nunmal voraus, dass mind. ein Kind mitfährt, somit dürfte die Rechtslage klar sein.

Könntest Du bitte uns die entsprechende Passage/Formulierung nennen, wo dies genannt wird? (Gleich vorweg: buchen und fahren sind zwei unterschiedliche Dinge. außerdem bedeutet die Möglichkeit, dass n Kinder mitfahren, nicht automatisch, dass ohne sie die Fahrkarte ungültig wäre)

Und dafür genügt m.E. ein Blick in die Beförderungsbedingungen und etwas Nachdenken.

Könntest Du uns freundlicherweise die entsprechende Passage in den Beförderungsbedingungen nennen?
Vielen Dank!
 

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
2.115
2.036
Könntest Du bitte uns die entsprechende Passage/Formulierung nennen, wo dies genannt wird? (Gleich vorweg: buchen und fahren sind zwei unterschiedliche Dinge. außerdem bedeutet die Möglichkeit, dass n Kinder mitfahren, nicht automatisch, dass ohne sie die Fahrkarte ungültig wäre)



Könntest Du uns freundlicherweise die entsprechende Passage in den Beförderungsbedingungen nennen?
Vielen Dank!
Die Fundstelle hat doch unser Megaposter schon unter #24.614 genannt.
Bitte lesen und der Rest ist halt juristische Auslagung.

wsvfan55
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.676
9.653
Genau um letzteren Punkt geht es. "Wird angeboten für" macht für mich keine Aussage darüber, ob das Kind auch nachher tatsächlich mitreisen muss und ob bei seiner Abwesenheit die Fahrkarte ungültig ist.
 
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Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
5.045
8.715
BSL
Genau um letzteren Punkt geht es. "Wird angeboten für" macht für mich keine Aussage darüber, ob das Kind auch nachher tatsächlich mitreisen muss und ob bei seiner Abwesenheit die Fahrkarte ungültig ist.
Der von Dir zitierte Satz geht doch dann aber weiter "...Reisen von mindestens einer Person ab 15 Jahren". Da geht's doch schon um die reisenden Personen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.676
9.653
Es wird aber wie gesagt keine Aussage gemacht, ob die Fahrkarte ungültig ist, wenn das Kind, das mit draufsteht, abwesend ist.
Wenn ich eine Gruppenfahrkarte für mich und meine fünf französischen Freunde buche und diese dann doch nicht zu Besuch kommen, kann ich sie ja dennoch alleine abfahren, auch wenn Personen, die auch damit fahren könnten, nicht anwesend sind.