Bargeld Verbot eine Verschwörungstheorie...

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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
7.520
5.353
Der Gewinn wird im Gegensatz zu einer Personengesellschaft 2x versteuert und in Summe höher und ohne Progression.
Falsch.

Der Gewinn wird erst bei der Ausschüttung nochmal versteuert. Und schön, dass alle Schwurbler gar nicht auf die Möglichkeit eingehen, Gewinne in einer Holding-Struktur nahezu steuerfrei von rechts nach links verschieben zu können.

Da scheint die wirtschaftliche Expertise halt nicht so groß zu sein, wie die durch jahrelanges Studium an der YouTube-Facebook-Telegram-Universität erworbene Meinung.
 
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Reaktionen: Ed Size

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.322
5.721
Ich meinte 60K/Brutto Kapitalerträge vs. 70K Gehalt.

Bei 70K Gehalt bleiben dir 42582,88€

Bei 70.000 EUR Gehalt bleiben Dir nach Steuern 58.000 EUR und nicht 42.500 EUR übrig. Hier, was Du machst, die Krankenversicherung und die Rentenversicherung einzubeziehen, verbietet sich, denn dafür bekommt man eine Gegenleistung.

Der Kapitalanleger bekommt diese Leistungen nicht.

Im Gegenteil: Man besteuert ihm aufgrund der Inflation selbst bei dem geringeren Satz der Kapitalertragssteuer die Substanz weg.

Ich halte persönlich selbst den aktuell geringeren Satz für verfassungswidrig, weil nicht die Leistungsfähigkeit, sondern der Vermögensstamm besteuert wird. Das war in den letzten Jahren mit meist geringen Inflationsraten nicht so virulent, könnte sich aber bei steigender Inflation wieder ändern. Was es im Grunde geben müsste, um die Sparguthaben gerade der Mittelschicht nicht zu entwerten, ist es fluktuierender Freibetrag, der die Inflation berücksichtigt.
 

schwerelos

Aktives Mitglied
16.03.2026
202
290
Welches ist, aus Sicht des Siegerteams, das häufigste Endergebnis bei den bisherigen Fußball-WM-Finals der Männer?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
10.084
872
Bei 70.000 EUR Gehalt bleiben Dir nach Steuern 58.000 EUR und nicht 42.500 EUR übrig. Hier, was Du machst, die Krankenversicherung und die Rentenversicherung einzubeziehen, verbietet sich, denn dafür bekommt man eine Gegenleistung.

Der Kapitalanleger bekommt diese Leistungen nicht.

Im Gegenteil: Man besteuert ihm aufgrund der Inflation selbst bei dem geringeren Satz der Kapitalertragssteuer die Substanz weg.

Ich halte persönlich selbst den aktuell geringeren Satz für verfassungswidrig, weil nicht die Leistungsfähigkeit, sondern der Vermögensstamm besteuert wird. Das war in den letzten Jahren mit meist geringen Inflationsraten nicht so virulent, könnte sich aber bei steigender Inflation wieder ändern. Was es im Grunde geben müsste, um die Sparguthaben gerade der Mittelschicht nicht zu entwerten, ist es fluktuierender Freibetrag, der die Inflation berücksichtigt.
Sorry ich dachte es wird klar dass ich Abgaben meine. Ich denke dass es fair wäre ab einer gewissen Höhe Kapitalerträge und Einkommen gleich zu behandeln
 

schwerelos

Aktives Mitglied
16.03.2026
202
290
Jetz lass doch mal des Off-Topic! Ei wieso, die Dummschwätzer im Sread diskutieren doch über jedes beliebische Thema, da könne mir auch über Steuerrescht babbele!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.322
5.721
Sorry ich dachte es wird klar dass ich Abgaben meine. Ich denke dass es fair wäre ab einer gewissen Höhe Kapitalerträge und Einkommen gleich zu behandeln
Wenn Du einen Freibetrag erfindest, der die Inflation und damit den Wertverlust des Kapitalstammes (den ja gerade Zinsen auch ausgleichen), bin ich bei Dir. Das war aber wohl den Erfindern der Kapitalertragssteuer zu schwierig, darum blieb es bei einem mehr pauschalen Ansatz. Was aber nicht geht, ist vom Bürger mehr Sparquote und Vorsorge zu erwarten und dieses durch die Inflation und Besteuerung zu entwerten.
 

schwerelos

Aktives Mitglied
16.03.2026
202
290
Joker (2019) ist der größte Film aller Zeiten!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wenn Du einen Freibetrag erfindest, der die Inflation und damit den Wertverlust des Kapitalstammes (den ja gerade Zinsen auch ausgleichen), bin ich bei Dir.
Und nicht zu verwechseln mit der Kapitalkrone. Das ist keine Verschwörungstheorie!

Edit: Momentemal, es muss Kronekapital heißen, net Kapitalkrone. Es heißt ja auch Stammkapital, nicht Kapitalstamm! 💡
 
Zuletzt bearbeitet:

schwerelos

Aktives Mitglied
16.03.2026
202
290
Wenn ich euch 3,50 in bar geben, seid ihr dann ein bisschen offener hinsichtlich meiner Diskussionsvorschläge? Oder ist das verboden?

Wir könnten sprechen über meine Finca auf Kapstadt. Das liegt auf Cape Hope. Da trinken wir heute Nachmittag Tekki mit dem FL und Mr. Tekki, weil der Mischa gerade 50 geworden ist. Wie man in Namibia sagt: chin-chin!

Wenn das mal nicht interessanter wird als die Diskussion zur Staatsquote auf der Vorseite des Threads :yes:
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Und nicht zu verwechseln mit der Kapitalkrone. Das ist keine Verschwörungstheorie!

Edit: Momentemal, es muss Kronekapital heißen, net Kapitalkrone. Es heißt ja auch Stammkapital, nicht Kapitalstamm! 💡
Ist von Dir eigentlich in deiner dreimonatigen Laufbahn schon irgendwas sinnvolles gekommen? Ich glaube nicht. Nein, es heißt hier "Kapitalstamm" und nicht "Stammkapital". BWL erstes Semester: "Als Kapitalstamm (oder Kapitalstock) wird das ursprünglich investierte Vermögen bezeichnet, aus dem regelmäßig Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Mieten (die sogenannten „Früchte“) fließen. Er ist die wirtschaftliche Basis, die erhalten bleiben soll, während die erwirtschafteten Erträge als Einkommen dienen.