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Bestimmt ergänzen sie ihr Netzwerk ab MUC noch um den Flugplatz Darmstadt EDES.Am besten gefällt mir, dass die „Bavarian“ mit Sitz am Münchener Flughafen beim Amtsgericht Darmstadt (!) ins Handelsregister eingetragen werden soll..
Bestimmt ergänzen sie ihr Netzwerk ab MUC noch um den Flugplatz Darmstadt EDES.Am besten gefällt mir, dass die „Bavarian“ mit Sitz am Münchener Flughafen beim Amtsgericht Darmstadt (!) ins Handelsregister eingetragen werden soll..
Blind würde ich sagenIch finde auf der Homepage kein Impressum. Bin ich zu blöd oder gibt es wirklich keins?
Inzwischen hat man im Impressum noch ein "weiterleitung zum Amtsgericht München erfolgt." ergänzt...Am besten gefällt mir, dass die „Bavarian“ mit Sitz am Münchener Flughafen beim Amtsgericht Darmstadt (!) ins Handelsregister eingetragen werden soll..
Nicht nur von einem.....warum wohl? Der Thread steht doch unter Beobachtung.
Ich kenne keinen einzigen EG (!) 261-Fall in dem das AG München jemals örtlich zuständig wäre. Da fehlt es schon an einem Flughafen.Hat Carsten (oder seine externe Berater für 2,8 Millionen EUR) etwa festgestellt, dass das AG München bei EU 261-Fällen industriefreundlicher urteilt als AG Köln?!
?!?Ich kenne keinen einzigen EG (!) 261-Fall in dem das AG München jemals örtlich zuständig wäre. Da fehlt es schon an einem Flughafen.
?!?
Ich kann dir nicht folgen. Nach § 17 Abs. 1 ZPO klagst du gegen juristische Personen an ihrem Sitz, oder etwa nicht? Und die o.g. PM redet ausdrücklich davon, dass LH seinen Sitz von Köln nach München verlegen möchte -- und nicht nach München-Flughafen, was bekanntermaßen eine völlig andere Stadt ist. Für eine Klage gegen ein Luftverkehrsunternehmen muss es an seinem Sitz keinen Flughafen geben. Wäre ja noch schöner.
IdR klagen die meisten am Abflug oder Ankunftsort und nicht dem Sitz der Gesellschaft. München-Flughafen ist auch keine Stadt, der Flughafen liegt im Gerichtsbezirk von Erding, daher klagt man am AG Erding, das auch örtlich zuständig wäre, hätte die LH ihren Sitz an den Flughafen MUC verlegt.Nach § 17 Abs. 1 ZPO klagst du gegen juristische Personen an ihrem Sitz, oder etwa nicht? Und die o.g. PM redet ausdrücklich davon, dass LH seinen Sitz von Köln nach München verlegen möchte -- und nicht nach München-Flughafen, was bekanntermaßen eine völlig andere Stadt ist. Für eine Klage gegen ein Luftverkehrsunternehmen muss es an seinem Sitz keinen Flughafen geben. Wäre ja noch schöner.
Das Traurige ist, dass es ja eben nicht nur die sind:naja, Merkur ist die Bayern-Bloed, Bullewar *g* halt, was erwartest Du?