Auch dazu steht im Artikel, dass das nicht zwangsläufig bindend ist. Leider gab es es auf meinen Aufruf, kompetente Infos zum Thema Urheberrecht bei Avataren beizusteuern, keinerlei Reaktion. Solange sich das nicht ändert, gilt für mich das, was in dem Artikel der Netzwelt steht. Ich würde mich allerdings freuen, wenn dies jemand sachkundig entkräften könnte, ansonsten ist das Ergebnis der Abstimmung sowieso irrelevant, weil der Betreiber sich dann aufgrund der geltenden Rechtslage gezwungen sehen dürfte, in Sachen Avatare außerordentlich restriktiv zu agieren.
Dies ist natürlich nur meine persönliche Meinung, der Betreiber hat sich ja noch nicht geäußert.