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Es ist schwer, solche Ausführungen nicht mit denen der LH-Hotline zum IVD zu vergleichen. Sorry dafür.
Sicher? So unterschiedlich können Meinungen sein.
Aber gut, lassen wir es dabei.
Es ist schwer, solche Ausführungen nicht mit denen der LH-Hotline zum IVD zu vergleichen. Sorry dafür.
Jeder vermiedene Prozess ist ein guter Prozess.
Man wird und bleibt ja nicht Amtsrichter, weil man leistungsorientiert ist.
Das anzubieten ist ja das Mindeste, was sie angesichts ihrer Vertragsbrüchigkeit tun können, aber was bringt's, wenn Dir der Termin nicht passt? Ich selbst streite mich gerade um die Streichung eines Rückflugs, den ich weder einen Tag vorher noch einen Tag nachher wahrnehmen kann. Was ginge, wäre die gesamte Reise um ein, zwei Wochen zu verlegen, aber da stellt sich die Fluglinie quer. Eine Dreistigkeit, denn das Problem bin ja nicht ich, sondern die Airline!
Ganz allgemein? Wenn der Flugpreis Meilen sind, dann gibt's eben je nach Entfernung 30, 50 oder 75% der Meilen zurück, was bei einem F-Award durchaus sexy sein kann. Die Rückbuchung einzuklagen hat man dann auch viel Zeit, und ob man nun den Streitwert frech anhand der Meilenwerte in der LH-Bilanz oder auf Basis einer bekannten BAG-Entscheidung berechnet - man geht mit recht wenig Risiko in den Prozess. Kompliziert wird die Berechnung, wenn es nur auf einem einzelnen Segment zu einer Herabstufung kommt.
Ziemlich arrogante Annahme.Was die Frage nahelegt, ob Du 4x denselben Fehler gemacht hast.
Frage: gibt es eine Frist bis wann (im Relation zum Abflugdatum) LH die Beförderungsklasse ohne Konsquenzen ändern kann?
Ziemlich arrogante Annahme.
Ich war nicht mit LH vor Gericht. Mein Eindruck war aber, dass immer massiv durch intensive Einschüchterung auf beide Parteien eingewirkt wird möglichst einen Vergleich zu erreichen. Wurde mir so auch durch einen Bekannten bestätigt, der einige Jahre Richter am Landgericht war. Klare Arbeitsanweisung: Zu viele Verfahren, deshalb alles was irgendwie geht zum Vergleich nötigen. Er ist dann später zum Strafverteidiger umgesattelt.Ich habe gefragt und keine Annahme getroffen. LH und Konsorten haben schon viele Tausend Prozesse wegen VO 261 verloren und glauben sich immer noch im Recht.
Kürzlich saß ich mit einem Kollegen über der Jura-Klausur eines BWLers aus der Spitze der deutschen Master-Studiengänge. Der schrieb uns: "Eine GmbH kann sich nicht mündlich verbürgen, weil sie keinen Mund hat." Wenn das der Mandant ist, sind natürlich trotz bester richterlicher Leistungen Enttäuschungen nicht zu vermeiden.
Ich war nicht mit LH vor Gericht. Mein Eindruck war aber, dass immer massiv durch intensive Einschüchterung auf beide Parteien eingewirkt wird möglichst einen Vergleich zu erreichen. Wurde mir so auch durch einen Bekannten bestätigt, der einige Jahre Richter am Landgericht war. Klare Arbeitsanweisung: Zu viele Verfahren, deshalb alles was irgendwie geht zum Vergleich nötigen. Er ist dann später zum Strafverteidiger umgesattelt.
Vertreter von Disziplinen, die die Realität modellhaft abzubilden versuchen, neigen dazu, ihr Vorgehen als absolut zu fehlinterpretieren. Juristen und Informatiker neigen beispielsweise gerne zur dieser Fehlsicht. Absolut daran ist jedoch nur, dass begrenzte Sicht Weisheit absolut ausschliesst.
Jegliche Form von juristischer Arroganz ist auch deshalb vollkommen unbegründet. Zumal lediglich ein kleiner Anteil der Volljuristen über signifikante taktische und strategische Kompetenzen verfügt, die in dem Job für Spitzenleistungen erforderlich sind. Davon korrigiert übrigens keiner Jura-Klausuren von LLM-BWLern.
Ich kann nur empfehlen, eine Beschwerde beim US DOT einzureichen, wenn Flüge von oder in die USA betroffen sind: US DOT air travel complaint comment form
Ich habe eine Beschwerde zu meinem Fall eingereicht und innerhalb von Stunden eine Rückmeldung mit Aktenzeichen bekommen. LH wird jetzt angeschrieben und hat 60 Tage Zeit, zu antworten.
Über das US DOT bekommt man zwar keine Kompensationen oder eine Umbuchung, sieht die Behörde allerdings ein unfaires Verhalten der Fluggesellschaft oder ein entsprechendes Verhaltensmuster, werden dem Carrier Auflagen oder Strafen aufgebrummt, die empfindlich sein können.
Je mehr Beschwerden eingehen, je wahrscheinlicher ist es, dass US DOT eine Auflage verhängt und die sich die LH zumindest bei US Flügen so verhalten muss, wie es auch eigentlich angebracht wäre.
Aber wahr.
Vielleicht. Wenn man noch nie an der Uni war.
... wenn die werten Damen Ihre Stutenbissigkeit mal einen Moment zurückstellen könnten (Gelehrtenstreit kann man das ja nicht nennen) um sich folgende Abwandlung anzusehen:
- Originalfall wie vom TO beschrieben ABER:
- bei der Airline sitzt irgendwo jemand der mitdenkt und "Schaden" fernhalten will (nicht jedoch Reputationsschaden). Airline handelt also wie folgt:
- dem TO wird nun ein alternatives F Routing angeboten, damit ist der Friede erstmal gewahrt
- bei Checkin stellt die Airline dann leider fest: "sorry, überbucht und Du darfst nicht mit!" (wenn gar nicht überbucht ist stellt sich ja kein Problem dar)
- TO wird nun auf den nächsten Tag (meinetwegen auch Originalrouting) umgebucht und bekommt die dafür vorgesehene Kompensation iHV fix 600 EUR.
Würde sich die Airline somit nicht besser positionieren? Klar kann der TO immer noch schnell ein fullfare F Ticket mit einer anderen Airline buchen/abfliegen, aber um einen über die Kompensation hinausgehenden "Schaden" geltend zu machen müsste er doch nun konkret darlegen wo dieser Schaden wäre nicht heute sondern erst morgen zu fliegen. Die Airline hat ja dann (wie das Gesetzt es in diesem Fall vorsieht) umgebucht und Kompensation geleistet... Stellen die 600 EUR hier nicht sowas wie vom Gesetzt "pauschalierten" Schadenersatz dar?
Oder übersehe ich hier was?
Hier geht es nicht um 600 Euro sondern um tausende!
JA, ABER: WENN die Airline sich so verhalten würde wie beschrieben ginge es evtl eben nur noch um 600 EUR. DARUM GING ES NUN HIER!
Hier geht es um 75% des Ticketpreises. Wie sich der Ticketpreis genau definiert ist noch unklar, aber sicher nicht 600 Euro.
Der OP läst sich kaum umbuchen, schon gar nicht 2 mal!
Das gleiche in D ist ja das LBA oder in der CH das BAZL. Wieso geht ihr nicht dort hin?
Luftfahrt Bundesamt - Annullierung
BAZL - Nichtbef
Dann mal Butter bei die Fische für den interessierten Laien...
Hypothese: Gebucht ein Prämienflug für 2 in First. Kosten 1000€ Steuern und Gebühren, sowie Meilen die sowieso vorhanden waren. Herkunftskosten also vernachlässigbar. Jetzt gibt es einen Downgrade. Die Möglichkeit dagegen vor zu gehen ist also wenn ich das richtig verstehe einen Ersatzflug zu buchen, der für 2 Personen bei normalen deutschen Tarifen je nach Ziel locker 22.000€ kosten kann. Nicht ganz so dramatisch, da die obigen 1000€ gutgeschrieben werden. Verbleiben also nur noch 21.000€ an einzuklagenden Kosten.
Ich vermute als nächstes freut sich der beauftragte Anwalt, da er jetzt gegen einen entsprechenden Streitwert fakturieren kann und eine sichere Einnahme hat.
Wie aber die Erfolgsaussichten für dieses 21.000€ Abenteuer (plus potentiell Anwalts- und Gerichtskosten) sind steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich vermute hier keine reine Schwarz/Weiß Zone, sondern ganz viel Grau. Eventuell ist das ganze abhängig von der Tagesform des Gerichts, und inwieweit sich dieser von den TOP Anwälten der Airline beeindrucken lässt.
Wenn man verliert, kein Problem. Es gibt ja in Deutschland die Möglichkeit in Revision zu gehen. Auf die paar Mehrkosten kommt es dann auch nicht mehr drauf an.
Natürlich besteht eine Chance zu gewinnen, aber ich vermute eher es wird auf einen Vergleich hinauslaufen. Sagen wir die Airline erstattet die Hälfte und übernimmt auf Anraten des Gerichts die Prozesskosten. Verbleiben 10.500€ an Flugkosten plus Kosten für den eigenen Anwalt. Das ist natürlich für einen Firstflug für 2 Personen in der Tat ein guter Tarif.
Sollte also tatsächlich jeder so machen, no?
Meine Einschätzung: Das macht kein normal denkender Mensch und die Airlines kommen mit dem Downgrade durch.
Oder habe ich das jetzt völlig falsch verstanden?