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Das musst Du mir erklären. Bei einem Downgrade - wie im vorliegenden Fall - spielt die zeitliche Komponente doch keine Rolle. Und die Unmöglichkeit, mit dem gebuchten Flug in F zu fliegen, liegt - nach heutigem Stand - tatsächlich vor.
Die Bindung an den Vertrag und der Inhalt dieser Bindung sind, das wirst Du dem geschätzten Kollegen TXLover und mir glauben müssen, zweierlei. Deshalb darf die Fluglinie nichts ändern, was sie sich zu ändern nicht - wirksam?! - vorbehalten hat, und deshalb darf der Passagier umbuchen, wenn seine entsprechend teuer bezahlten Tarifbedingungen das zulassen. Wenn sich die Fluglinie nicht an die vereinbarten Zeiten hält, dann soll der Fluggast - relatives Fixgeschäft - möglichst unkompliziert zurücktreten und Schadensersatz fordern können, nicht aber sogleich seinen Beförderungsanspruch einbüßen. Dass die Beförderungsklasse einen sehr wesentlichen Vertragsbestandteil darstellt, der nicht mal eben geändert werden darf, wird niemand bestreiten außer Menschen, die dafür bezahlt werden, solchen Quatsch zu verbreiten.