Buchen/Fliegen unter fremdem Namen - und so zum HON ?

ANZEIGE

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.249
9
ANZEIGE
Bei solchen Diskussionen fällt mir ein Junge ein welcher in einem Haus auf meinem Schulweg gewohnt hat. Er war Günther x Schüler, Vater Günther x Junior und der Opa eben Günther x Senior... Wir haben es nicht geglaubt und am Haus an den Klingeln nachgeschaut welche auch genau so beschriftet waren.... Es würde mich sehr stark wundern wenn der HON auf der Wish-List steht... :)
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person

paspriv

Reguläres Mitglied
16.06.2011
88
5
Interessant in dieser Diskussion dürfte OWiG - Falsche Namensangabe sein, oder aber StGB - 269 und sicher auch noch StGB - 263.

Nach meiner Lesung darf ich zwar "ungestraft" LH einen falschen Namen angeben (da LH ja eine Privatperson und keine Behörde ist [Bemerkungen, dass sie wie eine solche handelt werden erwartet, sind aber vor Gericht kaum verwertbar :D]) sobald man aber daraus Kapital schlägt befindet man sich zumindest im Dunstkreis von §263 StGB (Betrug) und je nachdem wie man es anpackt auch §269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten).
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Mod-Hinweis: Das Thema der Multinicks von embraer und seine derzeitige Freigabe wurde im Mod/Adminkreis ausführlich beraten und mit ihm besprochen.

Das Thema ist daher jetzt bitte als "erledigt" zu betrachten. Weitere OTs dieser Art werden ggf gelöscht bzw. in die Box geschoben, da wir hier auf Basis der Forumsregeln nicht über User diskutieren wollen, okay?

Danke!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.253
11.794
Hmm, cool, rechtsgebietuebergreifende juristische Diskussionen:

Wir haben

Strafrecht (Betrug, Erschleichen von Leistungen, Urkundenfaelschung) sowohl bei Abfliegen des Kauftickets unter falschem Namen als auch bei der Nutzung der Praemienmeilen und Statusvorteile;
Zivilrecht (Schwarzfliegerproblematik, Vertragsverletzung, ungerechtfertigte Bereicherung, Forderungsverkauf gegen den Willen und die AGB des Schuldners, daran anknuepfend AGB-rechtliche Problematiken auch bei der fristlosen Kuendigung der M&M-Konten, Ansprueche des vertragslosen Schwarzfliegers bei Koerperverletzung oder Tod);
Oeffentliches Recht (unbefugter Aufenthalt luftseitig, Benutzung von Flughafeneinrichtungen ohne Gebuehren zu zahlen, Steuerhinterziehung).

Da geht mir das juristische Herz auf.
 
  • Like
Reaktionen: alexanderxl
E

embraer

Guest
Hmm, cool, rechtsgebietuebergreifende juristische Diskussionen:
Wir haben
Strafrecht (Betrug, Erschleichen von Leistungen, Urkundenfaelschung) sowohl bei Abfliegen des Kauftickets unter falschem Namen als auch bei der Nutzung der Praemienmeilen und Statusvorteile;
Zivilrecht (Schwarzfliegerproblematik, Vertragsverletzung, ungerechtfertigte Bereicherung, Forderungsverkauf gegen den Willen und die AGB des Schuldners, daran anknuepfend AGB-rechtliche Problematiken auch bei der fristlosen Kuendigung der M&M-Konten, Ansprueche des vertragslosen Schwarzfliegers bei Koerperverletzung oder Tod);
Oeffentliches Recht (unbefugter Aufenthalt luftseitig, Benutzung von Flughafeneinrichtungen ohne Gebuehren zu zahlen, Steuerhinterziehung).
Da geht mir das juristische Herz auf.

Ja gut... ich denke nicht, dass man auch nur einen dieser Tatbestände erfüllt, nur weil man sich beim Ticketkauf bei der Eingabe des Namens um einen Buchstaben "vertippt". Der Vertrag kommt rechtswirksam zustande. Somit ist ein Grossteil der oben genannten Tatbestände total abwegig. Allenfalls bleibt das Erschleichen von Leistungen bei Inanspruchnahme der HON Vorteile.
 
  • Like
Reaktionen: alexanderxl

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.253
11.794
Ja gut... ich denke nicht, dass man auch nur einen dieser Tatbestände erfüllt,

Ich schlage vor, dass Du mal zwei juristische Staatsexamina machst und wir in sechs Jahren weiterreden.


nur weil man sich beim Ticketkauf bei der Eingabe des Namens um einen Buchstaben "vertippt".

Sich zu vertippen, ist kein Problem. Sich zu "vertippen" dagegen schon.


Der Vertrag kommt rechtswirksam zustande.

Jo, mit Mario. Wenn dann Marco mitfliegt, gibt es dafuer keine vertragliche Basis.
 
  • Like
Reaktionen: officer und pimpcoltd
E

embraer

Guest
Sich zu vertippen, ist kein Problem. Sich zu "vertippen" dagegen schon.

Wenn wir uns schon in der Theorie nicht einig sind... sind wir uns wenigstens einig in der Praxis, nämlich dass es in so einem Fall NIEMALS zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen wird, ganz sicher nie zu einer Anklage? Wo kein Kläger da kein Richter, nicht wahr...?
 
  • Like
Reaktionen: alexanderxl

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.249
9
Wenn wir uns schon in der Theorie nicht einig sind... sind wir uns wenigstens einig in der Praxis, nämlich dass es in so einem Fall NIEMALS zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen wird, ganz sicher nie zu einer Anklage? Wo kein Kläger da kein Richter, nicht wahr...?

Bei Zwillingsbrüdern/-schwestern mit gleichem Vornamen sollte es auf jeden Fall gut gehen... :D
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.253
11.794
Wenn wir uns schon in der Theorie nicht einig sind... sind wir uns wenigstens einig in der Praxis, nämlich dass es in so einem Fall NIEMALS zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen wird, ganz sicher nie zu einer Anklage? Wo kein Kläger da kein Richter, nicht wahr...?

Man muss es nur doll genug treiben. Wie der Typ, der dauernd vollflexible F-Tix nach dem Einchecken umgebucht und mit den Bordkarten die Meilen bekommen hat. Der wurde wegen Betruges verurteilt.
Und die zivilrechtlichen Fragestellungen wuerden mit ziemlicher Sicherheit virulent.
 
E

embraer

Guest
Man muss es nur doll genug treiben. Wie der Typ, der dauernd vollflexible F-Tix nach dem Einchecken umgebucht und mit den Bordkarten die Meilen bekommen hat.

Ja gut, das ist aber auch ganz klar Betrug, auch nach Schweizer Strafrecht.
Wie ist es eigentlich mit dem, der vollflexible F Tickets kauft, dann sich in der FCL 6 Stunden lang den Ranzen voll haut, und es sich dann "anders überlegt" und das Ticket wieder kostenlos storniert?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Ja gut, das ist aber auch ganz klar Betrug, auch nach Schweizer Strafrecht.
Wie ist es eigentlich mit dem, der vollflexible F Tickets kauft, dann sich in der FCL 6 Stunden lang den Ranzen voll haut, und es sich dann "anders überlegt" und das Ticket wieder kostenlos storniert?
Nach gesundem Menschenverstand im Wiederholungsfall IMHO zumindest "stark fragwürdig", widerspricht aber keinen mir bekannten AGBs/Regeln/Richtlinien/Gesetzen. Außerdem macht es FETT! :D

Das Erschleichen von Meilen durch Abfliegen fremder Tickets widerspricht aber zumindest mal den AGBs.
 
  • Like
Reaktionen: officer

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Jo, mit Mario. Wenn dann Marco mitfliegt, gibt es dafuer keine vertragliche Basis.

ganz so ist es nicht. bis zu dem zeitpunkt an dem mario die meilengutschrift einreicht ist absolut nichts passiert was nicht legal (bzw nachweisbar nicht korrekt) wäre. (ausser mario fliegt 2x zur gleichen zeit) und wir sprechen von einem ticketkauf bei dem kein geburtsdatum hinterlegt wurde... marco kann auch jederzeit einen flug für sich buchen und mario als vornamen angeben, ist ja nicht verboten, er ist eben so schusselig dass er immer den namen verwechselt. und selbst wenn mario dann den marco flug einreicht frage ich mich wie lh zb nachprüfen will dass marco geflogen ist... alles sehr kompliziert. ;)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
ganz so ist es nicht. bis zu dem zeitpunkt an dem mario die meilengutschrift einreicht ist absolut nichts passiert was nicht legal (bzw nachweisbar nicht korrekt) wäre. (ausser mario fliegt 2x zur gleichen zeit) und wir sprechen von einem ticketkauf bei dem kein geburtsdatum hinterlegt wurde... marco kann auch jederzeit einen flug für sich buchen und mario als vornamen angeben, ist ja nicht verboten, er ist eben so schusselig dass er immer den namen verwechselt. und selbst wenn mario dann den marco flug einreicht frage ich mich wie lh zb nachprüfen will dass marco geflogen ist... alles sehr kompliziert. ;)

Wenn ich so frei sein darf, mich an des Kollegen Wort zu vergreifen:

Ich schlage vor, dass Du mal zwei juristische Staatsexamina machst und wir in sechs Jahren weiterreden.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Wenn ich so frei sein darf, mich an des Kollegen Wort zu vergreifen:

bevor du dich nochmals vergreifst definiere bitte wie jemand (egal wer) nachweisen sollte dass wenn am tix marco steht nicht in wirklichkeit mario gemeint war. dann können wir weiterreden :)

bin gespannt auf die erklärungen von csi vft
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.253
11.794
Wie ist es eigentlich mit dem, der vollflexible F Tickets kauft, dann sich in der FCL 6 Stunden lang den Ranzen voll haut, und es sich dann "anders überlegt" und das Ticket wieder kostenlos storniert?

Duerfte auch Betrug sein sein.


ganz so ist es nicht. bis zu dem zeitpunkt an dem mario die meilengutschrift einreicht ist absolut nichts passiert was nicht legal (bzw nachweisbar nicht korrekt) wäre.

Na klar doch, Marco ist geflogen, ohne dazu vertraglich berechtigt zu sein. Und ohne dafuer zu zahlen.


Das ist doch total überheblich. Wie sagt man nicht so schön: 2 Juristen 3 Meinungen...

Hier waren sich aber die Juristen einig.

Es duerfte recht schwer werden, einen Juristen zu finden, der eine gegenteilige Ansicht vertritt. Die Ansicht, dass der Flug analog einer Strassenbahn zu behandeln ist (Betreten des Flugzeuges als Vertragsangebot, Abfliegen als Annahme), wird mW nicht mehr vertreten.


und die öffentlich-rechtlichen Ausführungen des Kollega waren dann doch recht weit hergeholt...

In den meisten nach § 43 LuftVZO von der Genehmigungsbehoerde genehmigten Flughafenbenutzungsordnungen duerfte der Personenkreis definiert sein, der den Sicherheitsbereich betreten darf.


bevor du dich nochmals vergreifst definiere bitte wie jemand (egal wer) nachweisen sollte dass wenn am tix marco steht nicht in wirklichkeit mario gemeint war. dann können wir weiterreden :)

bin gespannt auf die erklärungen von csi vft

Allgemeine Lebenserfahrung, aeusserer Anschein plus das ganze Arsenal richterlicher Beweiswuerdigung. Es ist ein Irrglaube, dass ein Beweis in der Juristerei den Regeln eines Be- oder Nachweises in Mathematik oder Physik genuegen muss.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
bevor du dich nochmals vergreifst definiere bitte wie jemand (egal wer) nachweisen sollte dass wenn am tix marco steht nicht in wirklichkeit mario gemeint war. dann können wir weiterreden :)

bin gespannt auf die erklärungen von csi vft

Der Nachweis innerer Umstände mag für Laien schwer vorstellbar sein, gehört für Juristen aber zum Alltagsgeschäft. Guck Dich mal in einem Schwarzfahrer-Forum um. :)
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
alter Hut, ich hatte mir schon nach wenigen Wochen mitlesen hier überlegt, meinen Kindern, sollte ich mal welche haben, jeweils "über Kreuz" gleiche Vornamen zu geben. Bei Mädchen eignet sich Maria, da der auch als zweiter Vornamen bei Jungs erlaubt ist ... mag etwas verwirrend sein, wenn man sein Kärtchen vorzeigen muss, aber ein etwas sauer klingender Kommentar "ICH weiss, dass ich Markus-Maria heiße. Aber sagen Sie das Ihren Kollegen, ich warte jetzt schon seit Monaten auf meine korrigierte SEN-Karte" und schon traut sich die Dame am CheckIn glaube ich nicht mehr, noch irgendwas zu sagen.

Statt Maria könntest du ihnen auch meinen Namen verpassen welcher für M und W gleichermaßen verwendet wird.
Kommst einfach zu nem Stammtisch dann erfährst ihn auch ;)
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
das ist doch alles nonsens was hier an pseudojusristischen geschichten aufgetischt wird. fakt ist, dass es jede menge schwarzflieger gibt. alles was hier an beweisführung aufgetischt wird (wer führt denn die überhaupt und mit welchen mitteln?)

kein staatsanwalt dieser erde würde sich auf so einen schwachsinn (verstoß gegen ein relevantes gesetz) einlassen und die lh hat eher bescheidene mittel ausserhalb ihrer agb. die werden dich ausschließen wenn ein verdacht besteht, beweise werden die gar nicht sammeln...

natürlich werden sich marco und mario an ein paar simple regeln halten. sprich nie m&m no hinterlegen, immer nur mit einer cc für flüge zahlen, meilen richtig verbuchen wenn die identität festgestellt wurde, usw. das ist doch klar

alles was hier aufgebracht wurde läuft auf indizienbeweise hinaus. da gilt aber, und das weiß auch der normale staatsbürger ohne studium noch aus dem rechtskundeuntericht: indizienbeweise sind nur dann als beweise anzusehen wenn sie aus tatsachenbeweisen logisch ableitbar sind, e basta. und damit fällt jegliches kartenhaus einer beweisführung zusammen.

zulässiger indizienbeweis:
marco kauft pistole und sturmhaube mit eigener cc und wird beim kauf gefilmt = tatsachenbeweis
marco wird 10 minuten später mit 10000 euro von der polizei aufgegabelt = tatsachenbeweis
niemand hat marco erkannt wie er 5 min vorher eine bank ausgeraubt hat = auf grund logischer schlussfolgerung schuldig

nicht zulassiger indizienbeweis:
marco hat sich "absichtlich" vertippt und mario beim kauf geschrieben = weil marco das leugnet, mario das bestätigt und weil die beiden auch immer nur eine cc benutzen gibt es keine tatsachenbeweise für irgendwas

marco steigt in den flieger im bewustsein dass das tix für mario von mario gekauft wurde = sagt wer? das ticket war immer für marco vorgesehen, ist doch klar, mario hat sich vertippt und man hat es nicht verändert weil man wusste dass ein paar buchstaben falsch sein dürfen... kein tatsachenbeweis für irgendwas vorhanden

so, identität am flug nicht festgestellt. und wer soll jetzt anhand womit tatsachen belegen, dass marco der meilen gutschreiben lässt nicht geflogen ist? vor allem mit welchem verdacht sollte das monate nach dem flug irgendwer nachprüfen wollen/können?

ok, wie schon im thread geschrieben sollten marco und mario vorsichtig sein, denn ihre tarnung ist aufgeflogen hier wenn es sich um realnamen handelt... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: BMF81
E

embraer

Guest
Duerfte auch Betrug sein sein.

Das finde ich interessant. Denn das ist es nach Schweizer Strafrecht ganz klar NICHT. Da wird Arglist vorausgesetzt, und die liegt i.c. nach Schweizer Recht nicht vor.

Na klar doch, Marco ist geflogen, ohne dazu vertraglich berechtigt zu sein. Und ohne dafuer zu zahlen.

Warum sollte er nicht berechtigt sein? Er hat ein Ticket gekauft und bezahlt. Er hat lediglich einen flaschen Namen angegeben.

Hier waren sich aber die Juristen einig.

Nope.

Es duerfte recht schwer werden, einen Juristen zu finden, der eine gegenteilige Ansicht vertritt. Die Ansicht, dass der Flug analog einer Strassenbahn zu behandeln ist (Betreten des Flugzeuges als Vertragsangebot, Abfliegen als Annahme), wird mW nicht mehr vertreten.

Dann gratuliere ich, Du hast einen gefunden. Dieser Argumentation mit der Strassenbahn folge ich sicher nicht. I.c. geht es ja nur darum, dass das Ticket übertragen wurde (im schlimmsten Fall) oder dass es mit einem (Tipp-)Fehler behaftet ist (im besseren Fall). Dies wäre auf alle Fälle meine Verteidigungsstrategie.

In den meisten nach § 43 LuftVZO von der Genehmigungsbehoerde genehmigten Flughafenbenutzungsordnungen duerfte der Personenkreis definiert sein, der den Sicherheitsbereich betreten darf.

Ich sage ja: weit hergeholt... :rolleyes:

;Es ist ein Irrglaube, dass ein Beweis in der Juristerei den Regeln eines Be- oder Nachweises in Mathematik oder Physik genuegen muss.

Na besten Dank auch für die Lehrstunde. Dennoch dürfte der Nachweis des subjektiven Tatbestandes i.c. nicht einfach sein.
Wenn Du aber von Lebenserfahrung schriebst: da wären wir wieder bei 'Wo kein Kläger da kein Richter'...


Das ist ja makaber...

Statt Maria könntest du ihnen auch meinen Namen verpassen welcher für M und W gleichermaßen verwendet wird. Kommst einfach zu nem Stammtisch dann erfährst ihn auch ;)

Mir fällt nur 'Andrea' ein...

Offene Frage für mich: Die Gerichtsbarkeit (im Falle des Kollegen: Wohnsitz von Vater und Sohn in der Schweiz, geflogen wird von beiden auf LH, OS und LH ;)
 
Moderiert:

Unwissender

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
477
3
Merke: Egal, wie dämlich das Thema ist: Solange man die Begriffe "HON" oder "FIRST" in der Überschrift verwendet, gibt es unzählige VFT-User, die sich an einer solchen Diskussion beteiligen.