Buchen/Fliegen unter fremdem Namen - und so zum HON ?

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Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Kai ist auch so ein Name-

aber ganz ehrlich "Abgründe tun sich auf"... :D :eek:


Ich finde diese Geschichte einfach nur armselig.

Und OT,
daß Mitschreiber nicht die sind, für die sie sich ausgeben, finde ich auch immer wieder verblüffend-
es gibt doch kein "besser, wichtiger, toller", es gibt nur Menschen mit besonderen Geschichten und Stärken,
wir können alle mit Nick und so anonym ( oder nicht ) wie gewünscht hier auftreten,
da hat das doch niemand nötig.
Mir war es eine besondere Freude und ich war selbst darüber erstaunt, als ich ganz neu hier dabei war, wie erfrischend offen z.B. Mumie und LS mit ihren Daten in PNs umgingen- so fühlte ich mich gleich "aufgenommen" und als echter Mensch unter Menschen und habe mich auf ein RL-Treffen mit Mumie entsprechend gefreut.

DAS macht dieses Forum zu etwas ganz Besonderem in meinen Augen...
 
Zuletzt bearbeitet:

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Merke: Egal, wie dämlich das Thema ist: Solange man die Begriffe "HON" oder "FIRST" in der Überschrift verwendet, gibt es unzählige VFT-User, die sich an einer solchen Diskussion beteiligen.

auch wenn das thema etwas strange ist, kann nicht geleugnet werden dass es das nachweislich gibt. gerade bei den PJ HONs war das ja keine seltenheit...
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.253
11.794
alles was hier aufgebracht wurde läuft auf indizienbeweise hinaus. da gilt aber, und das weiß auch der normale staatsbürger ohne studium noch aus dem rechtskundeuntericht: indizienbeweise sind nur dann als beweise anzusehen wenn sie aus tatsachenbeweisen logisch ableitbar sind, e basta. und damit fällt jegliches kartenhaus einer beweisführung zusammen.

Wenn das richtig waere, gaebe es keine Verurteilungen bei Vergewaltigungen.


Das finde ich interessant. Denn das ist es nach Schweizer Strafrecht ganz klar NICHT. Da wird Arglist vorausgesetzt, und die liegt i.c. nach Schweizer Recht nicht vor.

Care to elaborate? Mein zugegebenermassen schnell ergoogletes Wissen zum Schweizer Betrugsparagraphen sagt anderes:
Arglist liegt nicht vor, wenn das Opfer sich "mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit selbst haette schuetzen" bzw. "den Irrtum durch ein Minimum an zumutbarer Vorsicht haette vermeiden koennen" (BGE 72 IV 128 bzw. 99 IV 78).

Was soll das Loungepersonal machen? Fragen "Wollen Sie auch wirklich fliegen, oder nutzen Sie vielmehr das Ticket als Eintrittskarte, nur um sich den Wanst kostenlos vollschlagen zu koennen?" - kann ja wohl nicht sein.


Dann gratuliere ich, Du hast einen gefunden.

Ja, klar. Wer so etwas

Warum sollte er nicht berechtigt sein? Er hat ein Ticket gekauft und bezahlt. Er hat lediglich einen flaschen Namen angegeben.

schreibt, hat keine Ahnung von absoluten Basics des Vertragsrechts. Und mit Basics meine ich Allgemeiner Teil, erstes Semester, spaetestens zweite Vorlesung.

Offene Frage für mich: Die Gerichtsbarkeit (im Falle des Kollegen: Wohnsitz von Vater und Sohn in der Schweiz, geflogen wird von beiden auf LH, OS und LH ;)

Das wiederum ist eine Frage, die man tatsaechlich kontrovers diskutieren kann, je nachdem, ob die Begehung der Tat bereits mit der Buchung erfolgt oder erst mit Boarding (oder spaetestens Abflug). Falls letzteres, koennte im Falle einer LH-Maschine sogar der selten genutzte § 4 StGB (Geltung desselben fuer Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen) zum Zuge kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
An dieser und ähnlichen Diskussionen hier macht mich immer wieder stutzig, welch formalistische Vorstellung viele Bürger offenbar von dem haben, was sich Recht nennt und am Ende eines Rechtsstreits im Namen des Volkes ausgesprochen wird. All jenen sei gesagt: Mit kleinen Ausnahmen im Strafrecht, welche verfassungsrechtlicher Natur sind, lässt sich das Recht nicht mit neunmalklugen Hütchenspielchen austricksen. Profis gehen vielmehr den umgekehrten Weg: Man schaut auf das, was der Gesetzgeber als Idee von Gerechtigkeit auszusprechen versucht hat, und man schaut, ob der Rechtsunterworfene diesem Appell genügt. Der Rest wird hingebogen – mit der kleinstmöglichen Kette von Behauptungen. Wer also in der Frage der Schwarzfliegerei etwas Unsauberes spürt, der sollte sich auf dieses Gefühl verlassen. Allen anderen ist echt nicht mehr zu helfen.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Merke: Egal, wie dämlich das Thema ist: Solange man die Begriffe "HON" oder "FIRST" in der Überschrift verwendet, gibt es unzählige VFT-User, die sich an einer solchen Diskussion beteiligen.

Was in einem deutschen Forum auch immer geht, sind quasi-juristische Diskussionen, geht notfalls auch ohne HON. ;)
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Warum macht es Marco nicht so:
Marco und Mario buchen ihre Flüge von der Firmenkreditkarte und auf ihren Namen und fliegen diese ohne Geburtsdatum und MM Hinterlegung ab.
Nachträglich lässt Marco alle BP bei seinem MM Konto gutschreiben.
Damit sich Mario nicht des erschleichens von Dienstleistungen strafbar macht, fliegt er immer ohne Status und ohne MM Hinterlegung.
Marco erhält den HON für 2 Jahre und nun kann er den SEN an Mario verschenken.

Hat dein Kollege schon den blauen Brief bekommen?
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.601
1.238
könnten wir jetzt mal zum Teil 2 der Mar*o-Saga kommen?

Die beiden Fliegen und dann sehen wir den Teil: das Imperium schlägt zurück
 

Cappex

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
1.084
1
NUE
Man muss es nur doll genug treiben. Wie der Typ, der dauernd vollflexible F-Tix nach dem Einchecken umgebucht und mit den Bordkarten die Meilen bekommen hat. Der wurde wegen Betruges verurteilt.
Und die zivilrechtlichen Fragestellungen wuerden mit ziemlicher Sicherheit virulent.

Das ist ja wohl der Gipfel der Dreistigkeit :D Da kommt man fast in Versuchung ... (y)(y)
 
E

embraer

Guest
Wenn das richtig waere, gaebe es keine Verurteilungen bei Vergewaltigungen.

Der Vergleich ist jetzt nicht sooo passend. Es stimmt schlicht nicht, weil es durchaus schon öffentliche Vergewaltigungen gegeben hat, mit Zeugen

Care to elaborate? Mein zugegebenermassen schnell ergoogletes Wissen zum Schweizer Betrugsparagraphen sagt anderes:
Arglist liegt nicht vor, wenn das Opfer sich "mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit selbst haette schuetzen" bzw. "den Irrtum durch ein Minimum an zumutbarer Vorsicht haette vermeiden koennen" (BGE 72 IV 128 bzw. 99 IV 78).

Ja, da hat das Wissen von Google offensichtlich etwas zu kurz gegriffen.
Ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, behandelt der von Dir zitierte BGE nur die Frage, inwiefern eine einfache Lüge als Arglist qualifiziert werden kann.

Was soll das Loungepersonal machen? Fragen "Wollen Sie auch wirklich fliegen, oder nutzen Sie vielmehr das Ticket als Eintrittskarte, nur um sich den Wanst kostenlos vollschlagen zu koennen?" - kann ja wohl nicht sein.

Es ist eben schon so, dass eine Annahme der Arglist nach Schweizer Strafrecht voraussetzt, dass es einem der Geschädigte nicht zu leicht macht. I.c. lässt LH einen Kunden in die Lounge, im vollen wissen, dass er jederzeit vor Abflug erlaubterweise stornieren kann.
Auch stellt sich mir die Frage, ob überhaupt eine Täuschung vorliegt, denn über den Umstand, dass zum Zeitpunkt des Zutritts die Berechtigung gegeben ist, täuscht der Kunde ja nicht.
Ich bin mir aber ehrlich gesagt auch nicht mehr ganz sicher, finde es ist ein juristisch interessanter Fall.


So interessant diese theoretischen juristischen Gedanken auch sind, sollte das Augenmerk auch auf die faktische Durchsetzbarkeit gerichtet sein. I.c. wird es mit ziemlicher Sicherheit NIE zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen - das Ticket ist bezahlt, die Meilen korrekt erworben (nur auf dem falschen Konto). Oder kennt jemand einen ähnlich gelagerten Fall, der tatsächlich vor Gericht geendet hat?

Warum macht es Marco nicht so:
Marco und Mario buchen ihre Flüge von der Firmenkreditkarte und auf ihren Namen und fliegen diese ohne Geburtsdatum und MM Hinterlegung ab.
Nachträglich lässt Marco alle BP bei seinem MM Konto gutschreiben.
Damit sich Mario nicht des Erschleichens von Dienstleistungen strafbar macht, fliegt er immer ohne Status und ohne MM Hinterlegung.
Marco erhält den HON für 2 Jahre und nun kann er den SEN an Mario verschenken.

Das ist keine schlechte Idee. Ich werde ihm den Tipp geben.
Die Frage ist natürlich, ob das nicht auffällt, wenn jemand so viel fliegt, und die Meilen trotzdem immer erst nachträglich kreditieren lässt. Aber ich denke, dieses Vorgehen würde zumindest eine nachträgliche Beweisführung stark erschweren. Es sei denn, LH könnte nachträglich überprüfen, mit welchem Pass geflogen wurde. Aber das wäre wohl sehr schwierig...

Hat dein Kollege schon den blauen Brief bekommen?

Nein, weshalb? Wie ich schon gesagt habe: einer der beiden Namen weicht ganz wenig ab, und auch sonst ein Detail habe ich etwas verändert. LH wird aufgrund der von mir hier gemachten Aussagen keine Rückschlüsse ziehen können. Denn, so wie ich den Kollegen kenne, wird er dieses Ding durchziehen, und zwar mit Erfolg. Unabhängig davon, was für einen Rat ich ihm gebe...

könnten wir jetzt mal zum Teil 2 der Mar*o-Saga kommen?
Die beiden Fliegen und dann sehen wir den Teil: das Imperium schlägt zurück

Das ist eine witzige Idee, aber eigentlich trifft es genau den Kern des Threads: Wird das 'Imperium' zurück schlagen (können) oder nicht...?

Kim, Sascha, Alex, Chris, Robin, Rene ...

Hmm.. ja, gibt offenbar doch noch einige...

...ganz (...)Ich finde diese Geschichte einfach nur armselig.

Wie gesagt, ich finde das ja auch keine gute Sache. Aber irgendwie muss man den findigen Kunden auch verstehen. LH optimiert ja auch wo sie kann. Und der Kunde hilft sich halt auch selber. Deshalb finde ich auch die juristischen Fragestellungen durchaus nicht uninteressant...

Merke: Egal, wie dämlich das Thema ist: Solange man die Begriffe "HON" oder "FIRST" in der Überschrift verwendet, gibt es unzählige VFT-User, die sich an einer solchen Diskussion beteiligen.

Haha :D Ja, da hast Du recht, das habe ich mir auch gedacht. Ich hatte zuerst einen anderen Titel des Threads, der den HON nicht erwähnt hat. Aber drum habe ich das auch noch in den Titel mit rein genommen:D
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.253
11.794
An dieser und ähnlichen Diskussionen hier macht mich immer wieder stutzig, welch formalistische Vorstellung viele Bürger offenbar von dem haben, was sich Recht nennt und am Ende eines Rechtsstreits im Namen des Volkes ausgesprochen wird. All jenen sei gesagt: Mit kleinen Ausnahmen im Strafrecht, welche verfassungsrechtlicher Natur sind, lässt sich das Recht nicht mit neunmalklugen Hütchenspielchen austricksen. Profis gehen vielmehr den umgekehrten Weg: Man schaut auf das, was der Gesetzgeber als Idee von Gerechtigkeit auszusprechen versucht hat, und man schaut, ob der Rechtsunterworfene diesem Appell genügt. Der Rest wird hingebogen – mit der kleinstmöglichen Kette von Behauptungen. Wer also in der Frage der Schwarzfliegerei etwas Unsauberes spürt, der sollte sich auf dieses Gefühl verlassen. Allen anderen ist echt nicht mehr zu helfen.

Oder, wie mein erster BGB-Lehrer immer sagte, wie man das Ergebnis einer Fallpruefung noch einem abschliessenden Plausibilitaets-Check unterwerfen solle: "Ueberlegen Sie mal, was Ihre Frau Grossmutter von diesem Ergebnis hielte - wenn sie sagt, 'das kann doch nicht sein', wird sie meistens recht haben."
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Wenn das richtig waere, gaebe es keine Verurteilungen bei Vergewaltigungen.

wenn das nicht so wäre dass indizienbeweise auf tatsachen beruhen müssen (was ein unumgänglicher grundsatz ist) wären wahrscheinlich 50% der gesellschafft (oder noch mehr) im gefängnis und zu unrecht verurteilt...

du schreibst "Und mit Basics meine ich Allgemeiner Teil, erstes Semester, spaetestens zweite Vorlesung."

ich empfehle grundschule, rechtskunde unterricht...
 
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Y

YuropFlyer

Guest
Ich habe es durchgerechnet. Das würde nicht reichen. :D

Rechnen ist nicht deine Stärke :p

2x wöchentlich 3 Stunden Zeitungen/Werbung verteilen, Stundenlohn à nur 10€ (In der Schweiz gibts dann noch deutlich mehr..)

60€/Woche, 240€ Monat, 10 Monate im Jahr (Ferien etc.) - 2400€ Jahresverdienst.

20 Jahre * 2400€ (Geld wird Inflationsstabil angelegt) = 48.000€

Da liegt der HON sogar mehrmals drin :D
 
E

embraer

Guest
Rechnen ist nicht deine Stärke :p

2x wöchentlich 3 Stunden Zeitungen/Werbung verteilen, Stundenlohn à nur 10€ (In der Schweiz gibts dann noch deutlich mehr..)

60€/Woche, 240€ Monat, 10 Monate im Jahr (Ferien etc.) - 2400€ Jahresverdienst.

20 Jahre * 2400€ (Geld wird Inflationsstabil angelegt) = 48.000€

Da liegt der HON sogar mehrmals drin :D

Gerechnet habe ich ähnlich... nur: ich weiss nicht, wie man mit EUR 48.000.-- den HON bekommt :eek:
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
In 20 Jahren bekommt für 48.000 EUR vermutlich gerade mal so den SEN hin...,
... falls es [Realismus=ON] den Euro dann überraschenderweise überhaupt noch geben sollte. [Realismus=OFF] :sick:

Ich glaube er meinte nicht den Status UEBER einen 20 Jahres Zeitraum zu erhalten sondern ihn generell zu bekommen. Das hat zu Zeiten des PJ Specials auch fuer knapp 11,000 EUR net geklappt. Und ich wuerde wagen zu behaupten, dass sich hier im Forum gewisse Spezis mit Hang zu Error Fares den HON auch fuer die Haelfte erfliegen. :)

Grunsaetzlich finde ich die Diskussion nicht uninteressant. Ich muss zugeben, auch meine Eltern waren schon Nutzniesser des SEN Status und niemandem der Beiden hat die Karte gehoert. ;) War aber ganz zufaellig rausgefunden, Award gebucht und der Status ist 'steckengeblieben' wohl aufgrund desselben Vornamens. Komisch ist auch, dass in meiner Flugstistik Fluege auftauchen die ich mit meinen Meilen fuer aendere buchen. In Indien war ich selbst z.B. noch nie und trotzdem taucht es auf.
 
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