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Mir fällt nur 'Andrea' ein...
Kim, Sascha, Alex, Chris, Robin, Rene ...
Oliver
Mir fällt nur 'Andrea' ein...
Merke: Egal, wie dämlich das Thema ist: Solange man die Begriffe "HON" oder "FIRST" in der Überschrift verwendet, gibt es unzählige VFT-User, die sich an einer solchen Diskussion beteiligen.
alles was hier aufgebracht wurde läuft auf indizienbeweise hinaus. da gilt aber, und das weiß auch der normale staatsbürger ohne studium noch aus dem rechtskundeuntericht: indizienbeweise sind nur dann als beweise anzusehen wenn sie aus tatsachenbeweisen logisch ableitbar sind, e basta. und damit fällt jegliches kartenhaus einer beweisführung zusammen.
Das finde ich interessant. Denn das ist es nach Schweizer Strafrecht ganz klar NICHT. Da wird Arglist vorausgesetzt, und die liegt i.c. nach Schweizer Recht nicht vor.
Dann gratuliere ich, Du hast einen gefunden.
Warum sollte er nicht berechtigt sein? Er hat ein Ticket gekauft und bezahlt. Er hat lediglich einen flaschen Namen angegeben.
Offene Frage für mich: Die Gerichtsbarkeit (im Falle des Kollegen: Wohnsitz von Vater und Sohn in der Schweiz, geflogen wird von beiden auf LH, OS und LH
Merke: Egal, wie dämlich das Thema ist: Solange man die Begriffe "HON" oder "FIRST" in der Überschrift verwendet, gibt es unzählige VFT-User, die sich an einer solchen Diskussion beteiligen.
Jaja, das mit dem Flaschen Namen habe ich auch schon öfters probiert.Er hat lediglich einen flaschen Namen angegeben.
Jaja, das mit dem Flaschen Namen habe ich auch schon öfters probiert.
Man muss es nur doll genug treiben. Wie der Typ, der dauernd vollflexible F-Tix nach dem Einchecken umgebucht und mit den Bordkarten die Meilen bekommen hat. Der wurde wegen Betruges verurteilt.
Und die zivilrechtlichen Fragestellungen wuerden mit ziemlicher Sicherheit virulent.
Wenn das richtig waere, gaebe es keine Verurteilungen bei Vergewaltigungen.
Care to elaborate? Mein zugegebenermassen schnell ergoogletes Wissen zum Schweizer Betrugsparagraphen sagt anderes:
Arglist liegt nicht vor, wenn das Opfer sich "mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit selbst haette schuetzen" bzw. "den Irrtum durch ein Minimum an zumutbarer Vorsicht haette vermeiden koennen" (BGE 72 IV 128 bzw. 99 IV 78).
Was soll das Loungepersonal machen? Fragen "Wollen Sie auch wirklich fliegen, oder nutzen Sie vielmehr das Ticket als Eintrittskarte, nur um sich den Wanst kostenlos vollschlagen zu koennen?" - kann ja wohl nicht sein.
Warum macht es Marco nicht so:
Marco und Mario buchen ihre Flüge von der Firmenkreditkarte und auf ihren Namen und fliegen diese ohne Geburtsdatum und MM Hinterlegung ab.
Nachträglich lässt Marco alle BP bei seinem MM Konto gutschreiben.
Damit sich Mario nicht des Erschleichens von Dienstleistungen strafbar macht, fliegt er immer ohne Status und ohne MM Hinterlegung.
Marco erhält den HON für 2 Jahre und nun kann er den SEN an Mario verschenken.
Hat dein Kollege schon den blauen Brief bekommen?
könnten wir jetzt mal zum Teil 2 der Mar*o-Saga kommen?
Die beiden Fliegen und dann sehen wir den Teil: das Imperium schlägt zurück
Kim, Sascha, Alex, Chris, Robin, Rene ...
...ganz (...)Ich finde diese Geschichte einfach nur armselig.
Merke: Egal, wie dämlich das Thema ist: Solange man die Begriffe "HON" oder "FIRST" in der Überschrift verwendet, gibt es unzählige VFT-User, die sich an einer solchen Diskussion beteiligen.
Mein Tip: Vor der Siko austrinken!Ich kenne da eine, die fliegt immer unter dem Namen Steinie Form. Allerdings muss sie sich als etwas Anderes ausgeben, denn mit 0,33 Liter Inhalt ist sie nicht so leicht durch die SiKos zu schmuggeln...
An dieser und ähnlichen Diskussionen hier macht mich immer wieder stutzig, welch formalistische Vorstellung viele Bürger offenbar von dem haben, was sich Recht nennt und am Ende eines Rechtsstreits im Namen des Volkes ausgesprochen wird. All jenen sei gesagt: Mit kleinen Ausnahmen im Strafrecht, welche verfassungsrechtlicher Natur sind, lässt sich das Recht nicht mit neunmalklugen Hütchenspielchen austricksen. Profis gehen vielmehr den umgekehrten Weg: Man schaut auf das, was der Gesetzgeber als Idee von Gerechtigkeit auszusprechen versucht hat, und man schaut, ob der Rechtsunterworfene diesem Appell genügt. Der Rest wird hingebogen – mit der kleinstmöglichen Kette von Behauptungen. Wer also in der Frage der Schwarzfliegerei etwas Unsauberes spürt, der sollte sich auf dieses Gefühl verlassen. Allen anderen ist echt nicht mehr zu helfen.
Wenn das richtig waere, gaebe es keine Verurteilungen bei Vergewaltigungen.
Wenn hier einige Zeitungen austragen würden anstatt Posts zu verfassen, würde es in 20 Jahren vermutlich auch für den regulär bezahlten HON reichen.
Ich habe es durchgerechnet. Das würde nicht reichen.
Rechnen ist nicht deine Stärke
2x wöchentlich 3 Stunden Zeitungen/Werbung verteilen, Stundenlohn à nur 10€ (In der Schweiz gibts dann noch deutlich mehr..)
60€/Woche, 240€ Monat, 10 Monate im Jahr (Ferien etc.) - 2400€ Jahresverdienst.
20 Jahre * 2400€ (Geld wird Inflationsstabil angelegt) = 48.000€
Da liegt der HON sogar mehrmals drin
Gerechnet habe ich ähnlich... nur: ich weiss nicht, wie man mit EUR 48.000.-- den HON bekommt
Buch für das Geld Tickets und lass jemand anderes fliegen.
Buch für das Geld Tickets und lass jemand anderes fliegen.
In 20 Jahren bekommt für 48.000 EUR vermutlich gerade mal so den SEN hin...,Gerechnet habe ich ähnlich... nur: ich weiss nicht, wie man mit EUR 48.000.-- den HON bekommt
In 20 Jahren bekommt für 48.000 EUR vermutlich gerade mal so den SEN hin...,
... falls es [Realismus=ON] den Euro dann überraschenderweise überhaupt noch geben sollte. [Realismus=OFF]