So wäre doch "H. S. Lehmann" gängig,
Na ja, leider nicht wirklich, denn bei Doppel-Vornamen, also eigentlich zwei Vornamen, die durch einen Bindestrich verbunden sind, handelt es sich offiziell bzw. rechtlich um
einen Vornamen, der aus beiden Namen besteht, dh. wenn ein "Karl-Heinz" seinen offiziellen Vornamen angeben soll, so ist es weder nur der erste ("Karl") noch kann er einfach den zweiten daneben abgekürzt nennen ("Karl H."), sondern sein offizieller Vorname ist eben "Karl-Heinz".
"H. S. Lehmann" wäre insofern nicht korrekt.
In Angst vor "übereifrigen" Mitarbeitern würde ich mir noch eher Sorgen darüber machen, dass die Karte...
1. so "komisch" aussieht (quietschbunt, hochkant-Design)
2. keinen aufgedruckten CVC hat
3. keine Hochprägung hat.
Das werde ich nie begreifen, also dass ein Karten-Herausgeber (Issuer) seine Karte so gestaltet, und wichtige Merkmale wie Hochprägung (ich weiss, braucht man nur noch für die „Ritsch-Ratsch-Maschine“, und die ist kaum noch gebräuchlich, aber dennoch .. wer weiß) nicht dafür verwendet, und dass der CVC fehlt.
Eigentlich sollte der Anbieter doch im Interesse seiner Kunden die Karte so vertrauenserweckend wie nurmöglich gestalten und daher mit allen dies unterstützenden Merkmalen ausstatten, damit die Kunden vor Ort beim Karteneinsatz so wenig wie möglich auf potentielle Probleme bei der Akzeptanz durch Kassierer stoßen.
Noch mal kurz zurück zum Namen: Kann es sein, dass Du das falsche Schlüsselwort fett gedruckt hast?
Name must match... Welcher denn? First name, middle name, last name?
Es kommt darauf an, dass die Mietwagenfirma hinreichend Sicherheit hat, dass der Karteninhaber auch der Vertragspartner ist. Da scheitert es nicht am Vornamen.
Mein zweiter Vorname zum Beispiel tauchte jahrelang nicht auf Kreditkarten auf, heutzutage aus Eitelkeit als Initiale. Meine selige Air Berlin-Visa hatte sogar nur die Initialen meiner beiden Vornamen drauf - bei Sixt und Avis nie ein Problem gewesen.
Das ist ja gerade der Punkt, gerade weil das interpretationsbedürftig ist, also wie genau das "must match" genommen wird, sollte man wohl besser jedes Risiko ausschließen, indem man idealerweise den vollständigen Namen exakt so auf der Karte stehen hat, wie auch im Reisepass / Führerschein aufgeführt, oder zumindest (falls wie hier abgekürzt werden muß) eine möglichst nahe kommende und eindeutige Abkürzung verwenden.
Denn letztlich ist es ja immer eine Einzel-Entscheidung des betreffenden Mitarbeiters an der Verleihstation vor Ort, wie genau bzw. eng er das auslegt, und daher sollte man besser vorsichtig sein, und das Thema meiner Meinung nach nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Du schreibst, du hättest zwei Vornamen, und der zweite hätte nie auf der Karte gestanden. Wie eingangs bereits geschrieben, ist der entscheidende Unterschied, der die Sache hier problematisch macht, hier allerdings, dass es eben nicht zwei separate Vornamen sind, sondern einer, der aus zwei mit Bindestrich gekoppelten Vornamen besteht (was rechtlich dazu führt, dass die beiden Namen zusammen
einen bilden, weshalb es unzulässig bzw. unvollständig ist, nur einen davon, zB. den ersten, als Vornamen zu nennen, wie erwähnt).