Sehr geehrter xy,
Sie haben in unserem Zeitschriftenkiosk TV HÖREN UND SEHEN bestellt. Für Ihre Bestellung und das
in uns gesetzte Vertrauen bedanken wir uns.
Leider führte ein technischer Fehler zu einer falschen Kombinationsmöglichkeit aus Gutschein und
Prämie; aus diesem Grund mussten wir Ihre Bestellung leider ablehnen.
Wir berufen uns hier auf Nummer 2.2 unserer AGB, welcher uns das Recht zur Ablehnung von
Bestellungen einräumt:
„2.2 Bestellbestätigung
Die NVG verschickt daraufhin eine Bestellbestätigung postalisch oder per E-Mail, in welcher die
Bestellung nochmals aufgeführt wird und die über die Funktion "Drucken" ausgedruckt werden kann. Die
Bestellbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung bei der NVG eingegangen ist und stellt
noch keine Annahme des Antrags dar. Mit dieser Bestellbestätigung erhalten Sie außerdem
notwendige Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten. Der Vertrag kommt
mit der Lieferung des ersten Heftes bzw. im Falle von E-Paper-Abonnements oder
Gutscheincodes mit der Möglichkeit des Herunterladens der bestellten Produkte zu Stande.“
Da der Vertrag somit noch nicht verbindlich geschlossen war, konnten wir noch ablehnen. Wir bedauern
den technischen Fehler und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten außerordentlich und bitten um
Ihr Verständnis.
Wir würden uns freuen, wenn Sie TV HÖREN UND SEHEN trotzdem beziehen möchten. Das korrigierte
Angebot finden Sie unter
www.zeitschriften-abo.shop/payback in der Rubrik Sonderaktionen.
Mit freundlichen Grüßen
Neue Verlagsgesellschaft mbH
Kundenservice