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In bin mir mit den AGB nicht so sicher. Ich bin kein Jurist, aber wie sieht es mit §305b BGB aus? Demnach haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor den AGB. In meiner Auftragsbestätigung steht ganz klar: „Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung über den Auftrag zusenden.“ Das dürfte mit der Anlage in der zweiten Mail der Fall gewesen sein.