Und warum hat dann bei AB der Insolvenzverwalter nur die Rücklastschriften zurückgefordert, wo die Leistung dann doch geliefert wurde?
Der Vertrag wurde ja einseitig gekündigt und die Zahlung noch nicht abschließend geleistet.
Ist ja beim Chargeback letztendlich gar nicht anders, da dies ja zuerst aus der Sicherheitsleistung beim Acquirer bezahlt wird, sprich aus Geldern, die zurückgehalten werden. Gäbe es diese Zahlungen nicht, würde das Geld auch in die Insolvenzmasse fließen.
Chargeback ist ein nicht abdingbarer Anspruch gegen die Bank des Zahlungsempfängers. Ob und in welchem Umfang hierfür Sicherheiten hinterlegt wurden ist irrelevant für diesen Anspruch. Solange die Bank nicht zahlungsunfähig ist muss sie auch aus Eigenmitteln leisten.
Alles andere ist ein für den Kunden unbeachtliches Innenverhältnis zwischen Bank und Empfänger.
Anders bei der Rücklastschrift.
Warum der Insolvenzverwalter bei AB wie gehandelt hat musst du ihn fragen. Anekdoten sind weder ein Aliud für Kenntnis des materiellen Rechts, noch schaffen sie Recht. Das ist eher das Prinzip "und wenn der Thomas von der Brücke springt, springst du dann hinterher?". Es ist für die Sachfrage, ob ein Recht besteht, irrelevant ob in der Vergangenheit irgend jemand ein Recht auch genutzt hat.
Um die Frage der nicht erbrachten Leistung geht es sowieso nicht. Im deutschen Zivilrecht gilt das Abstraktions- und Trennungsprinzip.
Der Veranstalter ist aufgrund SEINER Insolvenz von SEINER Leistungspflicht befreit, das damit verbundene Schuldgeschäft ist deswegen aber nicht irgendwie nichtig. Nur bei einer Privatinsolvenz könnte umgekehrt der Verbraucher von SEINER Zahlungspflicht befreit werden, selbst wenn er die Leistung schon empfangen hat. Anders als in anderen Rechtsordnungen kommt es darauf in Deutschland einfach nicht an.
Es gibt in diesem Fall zwar mehrere ich sag mal vereinfacht Zurückbehaltungsrechte für noch nicht geleistete Zahlungen aber was gezahlt wurde ist weg.
Das ist der Sinn einer Insolvenz im Kapitalismus. Irgend jemand muss den Verlust absorbieren und hinnehmen um den Dominoeffekt aufzuhalten. Das ist die Sollbruchstelle in unserer Wirtschaftsordnung. Man kann nur hoffen es auf jemand anderen zu schieben, wie im Fall von PayPal oder Visa. Es gibt aber im direkten Giroverkehr keinen anderen.
In der Rechtsprechung wird ein für eine konkrete Einzelzahlung erteiltes SEPA Mandat wie eine selbst getätigte Überweisung gewertet, oft wird auch der Vergleich mit dem früheren Scheck in mündlichen Verhandlungen benutzt, bei dem man die Zahlung autorisiert hatte, aber den genauen Zeitpunkt der Einlösung nicht im Griff hatte.
Anders ist es tatsächlich bei einem pauschalem SEPA Mandat für ein Dauerschuldverhältnis. Da hätte man eher einen Ansatzpunkt.
Und damit belasse ich es an der Stelle, mancher will eh nur hören was ihm gefällt und eine Diskussion ist auch kein Popularitätswettbewerb für die meisten likes, sondern der Argumente.
Ich habe alles gesagt was es hierzu zu sagen gibt.
Ihr könnt natürlich machen was ihr wollt.