Nein, das wird in der Presse ständig falsch wiedergegeben. Die EU-Verordnung 2024/886 führt - unter anderem - folgende Stichtage ein (über Änderungen/Einfügungen der im folgenden genannten Artikel in EU-Verordnung 260/2012):
- Pflicht EUR-Echtzeitüberweisungen anzunehmen: ab 9.1.2025 (Art. 5a Abs. 8)
- Pflicht EUR-Echtzeitüberweisungen zu versenden: ab 9.10.2025 (auch Art. 5a Abs. 8)
- Pflicht der Kostenparität zur EUR-Standardüberweisung für ein- wie ausgehende EUR-Echtzeitüberweisungen: ab 9.1.2025 (Art. 5b)
Wenn ein Zahlungsverkehrsdienstleister am 9.1.2025 schon ausgehende Echtzeitüberweisungen anbietet, dann darf diese nicht mehr kosten, als eine Standardüberweisung. Die Pflicht, Echtzeitüberweisungen ausgehend überhaupt anzubieten, gilt davon unabhängig allerdings erst ab dem 9.10. Die comdirect könnte also am 9.1. hingehen, und ausgehende Echtzeitüberweisungen bis zum 9.10.2025 streichen.
Nebenbei: Ich finde es bemerkenswert, wie die deutschen Banken sowohl die Umsetzung als auch die Kommunikation zu den Kosten bis auf den letzten Moment hinauszögern. Die belgischen Banken, bei denen ich ein Konto habe, haben bereits im Verlauf des letzten Jahres Echtzeitüberweisungen kostenlos gemacht.