Anzeige bei der Polizei ist sicherlich ein sinnvoller erster Schritt. Dann spezialisierten Anwalt (Vertragsrecht?) zwecks Erstberatung zur Sache konsultieren.
Gutscheine, auch auf einen Namen ausgestellte, sollten immer übertragbar sein. Der Vorgang an sich ist also okay.
Ich finde, du bist recht gewissenhaft beim Kauf vorgegangen. Den Kaufpreis möchte ich hier nicht thematisieren. Idealerweise bekommst du die Typen zu fassen, die dich über den Tisch gezogen haben.
Ich bin kein Jurist, aber Condor hätte aus meiner Sicht den Schaden verhindern können, indem sie die Gutscheine unmittelbar bei Annahme gewissenhaft prüfen. Nach drei Monaten anzukommen mit "och nee, doch nicht" - ich glaube, das funktioniert vor Gericht so nicht. Da kommt mindestens ein Teilverschulden auf die Airline zu. Sie hätten sich aus meiner Sicht rechtzeitiger zur Ungültigkeit äußern müssen, zum Beispiel innerhalb einer Woche.