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Falls sich jemand wundert, warum man über Ersatz-Pilot nach wie vor keine S&G von Condor zurückholen kann, hier die sehr ausführliche und interessante Antwort von Ersatz-Pilot:leider können wir immer noch keine Entschädigung oder Erstattung für Condor-Fälle anbieten und möchten Ihnen gerne erklären, woran das liegt:
Auch nach dem Schuldenschnitt von Condor ist die Airline weiterhin bilanziell überschuldet. Dass die Condor weiterfliegt, ist der Tatsache zu verdanken, dass sie aktuell ihre Verluste zumindest so weit gesenkt und ihren Cashflow stabilisiert hat, dass sie ihre Schulden bedienen kann. Solange das so bleibt, wird ihr noch eine positive Fortführungsprognose ausgestellt. Allerdings genügt eine leichte Verschlechterung beim Umsatz oder eine Steigerung der Kosten, damit diese wieder kippt. Da wir am Rande einer Rezession entlangschlittern, ist das leider kein wirklich fernliegendes Szenario.
Dass die Condor Flugzeuge bestellen kann, widerspricht dem leider nicht. Die Flugzeuge sind fremdfinanziert und gehören bis zur Tilgung der entsprechenden Kredite wegen einer Sicherungsübereignung der jeweiligen Bank. Sie können dies mit einer Immobilienfinanzierung vergleichen, bei der Sie zwar auch ein Haus mit einem Bruchteil des Kaufpreises als Eigenkapital kaufen können, aber im Gegenzug der finanzierenden Bank eine Grundschuld bestellen müssen.
Kommt es zu einer weiteren Insolvenz der Condor, werden die Flugzeuge dementsprechend aus der Insolvenzmasse ausgesondert und dienen ausschließlich der Befriedigung des Sicherungsnehmers (sprich der Banken). Für die übrigen Insolvenzgläubiger läuft es dann vermutlich wieder auf einen drastischen Schuldenschnitt hinaus, bei dem solche Gläubiger wie Fluggastportale und Fluggäste in eine Gruppe sortiert werden, für die ein 99%iger Forderungsverzicht vorgesehen ist, weil sie bei der Abstimmung des Insolvenzplans nicht für die zustimmende Mehrheit benötigt und deswegen rigoros ausgebootet werden (so lief es bei der letzten Insolvenz von Condor und um die nächste kümmert sich vermutlich auch wieder Prof. Flöther als Insolvenzverwalter).
Wir hoffen, dies macht nachvollziehbar, wieso wir in Condor-Fällen leider unseren Service aktuell nicht anbieten können.
Wir ermuntern Sie aber, Ihre Forderung durch ein Inkasso-Portal wie MyFlyright geltend zu machen. Dort ist man nicht so sehr mit dem Insolvenzrisiko konfrontiert.
Na da hat jemand beim Text schreiben wohl zu tief ins Glas geschaut, ist ja hanebüchen!