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Darin heisst es, dass Miles & More sicherstellen müsse, «dass ihre Leistungen kein erlaubnispflichtiges E-Geldgeschäft im Sinne des deutschen ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) begründen». Und weiter: «Wir können nicht völlig ausschliessen, dass die Möglichkeit, Loyalitätspunkte eines Partnerunternehmens im Ausland direkt und entgeltlich zu erwerben, die dann wiederum in Meilen konvertiert werden können, bei strenger Würdigung als E-Geldgeschäft angesehen werden könnte.
Dies wird wohl der Grund sein: Klage: Miles & More – Auszahlung der Prämienmeilen