Nein, auch dann nicht. Es muss z.B. beim Return in VIE, PRG,... eine Einreisekarte ausgefüllt werden. Die geht ja dann ans Ordnungsamt und die prüfen dann ob du in Quarantäne bist nach Rückkehr!
§2 Ausnahmen:
(2) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 (Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet nach Absatz 4 war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern) nicht erfasst sind,
1. Personen, die aus Grenzregionen gemäß Anlage 1
a. ....
b. einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben,
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Nummer 1):
Österreich: Das Land Vorarlberg
Fürstentum Liechtenstein: Das gesamte Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein
Schweiz: Die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), St. Gallen, Thurgau, Zürich und Schaffhausen, Die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft,
Jura und Solothurn
Frankreich: Die Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin