Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.229
3.225
HAM
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Wenn du kexbox was Gutes tun hätten wolltest hättes du ihm am 8tne Tag beauftragt und er hätte 80€ bekommen - der will auch von was leben!

Ich bin nicht kexbox und nicht mal Rechtsanwalt.... Aber 80€ Rechnungen würde selbst ich eher unter Kundenakquise verbuchen, und hoffen, dass da noch was kommt. Im Zweifel ignoriere ich die lieber, es sei denn, ich habe ein gutes System, um das alles zu automatisieren. Meiner Erfahrung nach sind 80€ bei Rechtsanwälten eher so etwas wie gut 15 Minuten.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Richtige Erwägung, die auch von Kollegen teils abfällig geäußert werden.

Wenn sich ein Wald & Wiese-Anwalt in das Thema einarbeiten muss, ist das nicht wirtschaftlich. Dazu kommen evident schlecht bearbeitete Mandate (die dann bei den Kollegen und mir auf dem Tisch landen), in denen schon Nachteile eingetreten sind (Aufforderung an OTA die Erstattung zu veranlassen z.B.).
Wie in jedem Rechtsgebiet gilt: Wer solche Mandate regelmäßig betreut, muss nur seltenst etwas recherchieren und hat bereits für 95% der Fallkonstellationen die richtige Formulierung in der Schublade. Cross-Selling gibt's bei mir fast nie: Gewerblicher Rechtsschutz ist zu sehr Nische und ich bearbeite keine Fälle in Rechtsgebieten, in denen ich mich nicht gut auskenne, was mich auch von Wald & Wiese unterscheidet.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Deswegen berichte ich hier nicht von Meinungen sondern von meinen Erfahrungen, in drei Fällen mit AMEX problemloser chargeback. Ein Fall sogar gebucht 03/20.

Das es im Fall von LH ohne Chargeback geht sehe ich anders. Ich musste 5 streitige Beförderungersangelegenheiten erst zum AG Köln geben, damit sie dann für mich entschieden wurden. TAP ging auch einmal mithilfe des AG Nürnberg Vollstreckung und einmal per AMEX Chargeback.
Dieser Diskussionsfaden soll ja den Nutzern hier eine Hilfestellung im Alltag sein. Sich jetzt in der Vergangenheit in dem Zeitraum 03/20-08/20 zu verlieren, in dem die Lufthansa Group die Erstattungen ja bewusst massiv verzögert hat, ist denke ich wenig zielführend, da man sich mit Chargeback & Co. mehr Aufwand macht, als einfach nur direkt die Erstattung anzufordern. Diese wird seit September 2020 (sofern das Ticket jetzt keine Sonderkonstellation mit mehreren Umschreibungen ist) in aller Regel innerhalb weniger Tage geleistet.

Ich warte schon zwei Monate auf die Rückerstattung bezahlter Upgrades, die wegen Flugstreichung und Umbuchung entfielen.
Da wäre die Frage, wie Du diese Erstattung angefordert hast. Solltest Du hier die Erstattung online angefragt haben, fallen die EMDs für die Cash Upgrades nach meinem Kenntnisstand gerne durch's Raster. Das muss wirklich explizit vom Callcenter für die betreffenden EMDs angestoßen werden (und der Agent darf diese auch nicht übersehen, was nach einer Flugstreichung gerne mal passiert). Ich würde hier mal anrufen und explizit nochmal die Erstattungen der EMDs anfragen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
1.096
Da wäre die Frage, wie Du diese Erstattung angefordert hast. Solltest Du hier die Erstattung online angefragt haben, fallen die EMDs für die Cash Upgrades nach meinem Kenntnisstand gerne durch's Raster. Das muss wirklich explizit vom Callcenter für die betreffenden EMDs angestoßen werden (und der Agent darf diese auch nicht übersehen, was nach einer Flugstreichung gerne mal passiert). Ich würde hier mal anrufen und explizit nochmal die Erstattungen der EMDs anfragen.


Hatte sie bei der Umbuchung telefonisch direkt angefragt, da nichts kam nochmals 2-mal per Agent im Chatbot, die haben auch gesehn, dass der umbuchende Agent es vergessen hatte und es angestossen, passiert ist bisher trotzdem nichts, werde dann wohl nochmal anrufen müssen.
 

uwepappa

Neues Mitglied
17.03.2021
7
0
Guten Morgen an alle. Wollte euch noch den neuesten Stand meiner Rückerstattung mitteilen. Habe heute eine Mail zur Information zum Korrekturbeleg bekommen. Allerdings wieder nur über Sitzplatzreservierungen.
Ich werde weiter berichten.
Viele Grüße
 

HighKai

Erfahrenes Mitglied
04.08.2020
361
205
Wenn du kexbox was Gutes tun hätten wolltest hättes du ihm am 8tne Tag beauftragt und er hätte 80€ bekommen - der will auch von was leben!!
Vielen Dank für Deine hochgeschätzte Meinung mit konjuktiven.
Da dir vermutlich etwas an Hintergrundwissen fehlt, wann ich worüber mit kexbox gesprochen habe, nehme ich an dass du der Community einen Rat geben wolltest, wie der Hase so läuft und wie Anwälte Ihr Brot verdienen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Vielen Dank für Deine hochgeschätzte Meinung mit konjuktiven.
Da dir vermutlich etwas an Hintergrundwissen fehlt, wann ich worüber mit kexbox gesprochen habe, nehme ich an dass du der Community einen Rat geben wolltest, wie der Hase so läuft und wie Anwälte Ihr Brot verdienen.

du bist ein toller Hecht(y)
 

BeyondTheCurtain

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
829
615
MUC
Es darf auch gelobt werden. Outbound auf Multi-Leg-Buchung wurde ersatzlos gestrichen. Damit war die Gesamtbuchung sinnlos und die Erstattung wurde elektronisch angestoßen. Die Erstattung wurde innert 48h dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.
 

Cero

Neues Mitglied
05.02.2021
6
0
Hallo Vielflieger-Community,
ich brauche einmal eine Einschätzung von euch und ggf. den Forenanwälten hier zu meinem Fall. Mittlerweile bin ich mit meinem Latein am Ende und kann auch nicht meine weiteren Erfolgsaussichten einschätzen.

Im September 2019 habe ich in einer Filiale der Reisebürokette STA Travel GmbH Hin- und Rückflug nach Südamerika mit der Lufthansa gebucht. Auf meiner Rechnung steht dabei explizit, dass STA Travel lediglich als Vermittler der Leistung tätig ist (Zitat aus dem Text: "STA Travel vermittelt die Reisen im Namen und Auftrag der gebuchten Verkehrsträger/Veranstalter."). Den Hinflug habe ich am 01. Januar 2020 noch wahrnehmen können, mein Rückflug von Lima, über Panama und Frankfurt nach Bremen für den 24. bzw. 25. April 2020 wurde aber durch die Lufthansa aufgrund von Corona storniert.
Wie von der Lufthansa auf der eigenen Webseite kommuniziert habe ich im Nachgang zur Stornierung versucht über meinen Ansprechpartner im Reisebüro das zu viel gezahlte Geld für die nicht erbrachte Leistung (geschätzt ca. 600-700€ - leider kenne ich die genaue Summe nicht und habe nur von einem Mitarbeiter am Telefon erfahren, dass der Rückflug teurer war als der Hinflug.) zurückzufordern.
Die letzte Rückmeldung zum Stand habe ich dabei am 11.08.2020 vom Reisebüro via Email erhalten, dass die Lufthansa bis dahin noch immer nicht auf die geforderte Rückzahlung reagiert hat. Am 27.08.2020 hat dann die Reisebürokette offiziell Insolvenz angemeldet (ab da gab es auch keine Antworten auf Emails mehr), woraufhin ich versucht habe über verschiedenste Wege mit der Lufthansa direkt Kontakt aufzunehmen und mein Geld zurückzufordern. Die folgenden Monate habe ich dann mit Email-Ping-Pong und Anrufen beim Servicecenter verbraucht sowie ewigem Warten auf Rückmeldungen und dem setzen mehrerer Fristen zur Rückzahlung. Mehrfach hat die Lufthansa dabei versucht mich mit den Worten abzuwimmeln, dass eine Rückzahlung über das Reisebüro erfolgen muss.
Am 28.03.2021 bekam ich vom Lufthansa Custom Relations eine erneute Email mit der neuen Information, dass eine Erstattung an den Reiseveranstalter am 27.08.2020 (also dem Tag der Insolvenzanmeldung des Reisebüros) erfolgt ist und man mir daher nicht mehr helfen könne und ich den Insolvenzverwalter kontaktieren solle.
Daraufhin habe ich darauf hingewiesen, dass eine Erstattung an mich durch die dort bereits gestartete Insolvenz nie erfolgen konnte und ich auch keine Ansprüche anmelden könne, da STA Travel lediglich als Vermittler tätig wurde und damit dienstleistend für die Lufthansa gehandelt hat. Aus meiner Sicht könne daher nur die Lufthansa selbst Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Auf meine erneute Fristsetzung zur Rückzahlung bekam ich nun heute die Email, dass man mir nicht mehr helfen könne und die Korrespondenz damit beende. Zusätzlich könne ich mein Anliegen durch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr prüfen lassen.

Ich hoffe ich konnte alles einigermaßen verständlich erläutern.
Wie ihr seht habe ich nun schon eine lange Odyssee mit dem Lufthansa Kundensupport hinter mir und bin mit meinem Latein am Ende. Ist es aus eurer Sicht sinnvoll über einen Anwalt (ggf. Forenanwalt oder Flightright und co.) juristisch dagegen vorzugehen oder muss ich mich, aufgrund der Situation, von meinem Geld verabschieden?
Ich würde mich über eine Einschätzung oder einen guten Rat sehr freuen.

Beste Grüße
Cero
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Hallo Vielflieger-Community,
ich brauche einmal eine Einschätzung von euch und ggf. den Forenanwälten hier zu meinem Fall. Mittlerweile bin ich mit meinem Latein am Ende und kann auch nicht meine weiteren Erfolgsaussichten einschätzen.

Im September 2019 habe ich in einer Filiale der Reisebürokette STA Travel GmbH Hin- und Rückflug nach Südamerika mit der Lufthansa gebucht. Auf meiner Rechnung steht dabei explizit, dass STA Travel lediglich als Vermittler der Leistung tätig ist (Zitat aus dem Text: "STA Travel vermittelt die Reisen im Namen und Auftrag der gebuchten Verkehrsträger/Veranstalter."). Den Hinflug habe ich am 01. Januar 2020 noch wahrnehmen können, mein Rückflug von Lima, über Panama und Frankfurt nach Bremen für den 24. bzw. 25. April 2020 wurde aber durch die Lufthansa aufgrund von Corona storniert.
Wie von der Lufthansa auf der eigenen Webseite kommuniziert habe ich im Nachgang zur Stornierung versucht über meinen Ansprechpartner im Reisebüro das zu viel gezahlte Geld für die nicht erbrachte Leistung (geschätzt ca. 600-700€ - leider kenne ich die genaue Summe nicht und habe nur von einem Mitarbeiter am Telefon erfahren, dass der Rückflug teurer war als der Hinflug.) zurückzufordern.
Die letzte Rückmeldung zum Stand habe ich dabei am 11.08.2020 vom Reisebüro via Email erhalten, dass die Lufthansa bis dahin noch immer nicht auf die geforderte Rückzahlung reagiert hat. Am 27.08.2020 hat dann die Reisebürokette offiziell Insolvenz angemeldet (ab da gab es auch keine Antworten auf Emails mehr), woraufhin ich versucht habe über verschiedenste Wege mit der Lufthansa direkt Kontakt aufzunehmen und mein Geld zurückzufordern. Die folgenden Monate habe ich dann mit Email-Ping-Pong und Anrufen beim Servicecenter verbraucht sowie ewigem Warten auf Rückmeldungen und dem setzen mehrerer Fristen zur Rückzahlung. Mehrfach hat die Lufthansa dabei versucht mich mit den Worten abzuwimmeln, dass eine Rückzahlung über das Reisebüro erfolgen muss.
Am 28.03.2021 bekam ich vom Lufthansa Custom Relations eine erneute Email mit der neuen Information, dass eine Erstattung an den Reiseveranstalter am 27.08.2020 (also dem Tag der Insolvenzanmeldung des Reisebüros) erfolgt ist und man mir daher nicht mehr helfen könne und ich den Insolvenzverwalter kontaktieren solle.
Daraufhin habe ich darauf hingewiesen, dass eine Erstattung an mich durch die dort bereits gestartete Insolvenz nie erfolgen konnte und ich auch keine Ansprüche anmelden könne, da STA Travel lediglich als Vermittler tätig wurde und damit dienstleistend für die Lufthansa gehandelt hat. Aus meiner Sicht könne daher nur die Lufthansa selbst Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Auf meine erneute Fristsetzung zur Rückzahlung bekam ich nun heute die Email, dass man mir nicht mehr helfen könne und die Korrespondenz damit beende. Zusätzlich könne ich mein Anliegen durch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr prüfen lassen.

Ich hoffe ich konnte alles einigermaßen verständlich erläutern.
Wie ihr seht habe ich nun schon eine lange Odyssee mit dem Lufthansa Kundensupport hinter mir und bin mit meinem Latein am Ende. Ist es aus eurer Sicht sinnvoll über einen Anwalt (ggf. Forenanwalt oder Flightright und co.) juristisch dagegen vorzugehen oder muss ich mich, aufgrund der Situation, von meinem Geld verabschieden?
Ich würde mich über eine Einschätzung oder einen guten Rat sehr freuen.

Beste Grüße
Cero

Tough! Du musst bei den EU Claims immer das Luftfahrtunternehmen auffordern zu bezahlen und zwar mit Fristsetzung 7 Tage. Hast du das nachweislich gemacht?

Dein Ansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen erlischen nicht, wenn die zwischen zeitlich versehentlich an ein Reiseunternehmen was überwiesen haben, welches du offensichtlich ja sogar aufgefordert hast (obwohl das lt. Rechtsprechung nicht notwendig ist, weil die Airline der Schuldner ist). Ich denke keine Klage hätte hier Aussihct auf Erfolgt @kexbox weiss sicher mehr!
 

Cero

Neues Mitglied
05.02.2021
6
0
Tough! Du musst bei den EU Claims immer das Luftfahrtunternehmen auffordern zu bezahlen und zwar mit Fristsetzung 7 Tage. Hast du das nachweislich gemacht?

Dein Ansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen erlischen nicht, wenn die zwischen zeitlich versehentlich an ein Reiseunternehmen was überwiesen haben, welches du offensichtlich ja sogar aufgefordert hast (obwohl das lt. Rechtsprechung nicht notwendig ist, weil die Airline der Schuldner ist). Ich denke keine Klage hätte hier Aussihct auf Erfolgt @kexbox weiss sicher mehr!
Hallo XT600,
vielen Dank für deine Nachricht. Meinst du damit, dass eine Klage vermutlich eine oder keine Aussicht auf Erfolg hätte?

Der Lufthansa selbst habe ich das erste mal eine Frist von 7 Tagen mit Bezug auf die Fluggastrechteverordnung am 31.08.2020 via Email gesetzt (danach aber auch noch weitere Male). Das war quasi die erste Mail, die ich direkt an die Lufthansa gerichtet hatte, nachdem ich von der Insolvenz des Reisebüros erfahren hatte (vorher hatte sich ja das Reisebüro noch um eine Erstattung bemüht). Auf diese habe ich auch eine Feedback-ID bekommen, unter der dann sämtlicher Emailverkehr erfolgt ist. Somit hat die Lufthansa die Frist auch zur Kenntnis genommen, aber einfach ignoriert. Zusätzlich habe ich auch am 25.08.2020 das erste Mal das Erstattungsformular auf der Lufthansa-Webseite ausgefüllt, trotz dem Hinweis zur Erstattung über etwaige Reisebüros. Auf diesen Antrag habe ich auch niemals eine Rückmeldung erhalten.

Ich finde es von der Lufthansa echt schwach, dass sie eigentlich weiß, dass sie mein Schuldner ist und trotzdem überall auf die Abwicklung über das Reisebüro verweisen (vgl. eigene Webseite der Lufthansa). Nun habe ich das sogar gemacht und schaue trotzdem in die Röhre, weil die Lufthansa mit der Auszahlung so lange gewartet hat, bis das Reisebüro in die Insolvenz gegangen ist und nun fühlt man sich wieder nicht für mich verantwortlich. Das Reisebüro hat übrigens bereits seit dem 09.04.2020 versucht das Geld für mich zurückzubekommen (die Rückmeldung habe ich jedenfalls vom Reisebüro an dem Tag via Email erhalten).
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Das ist bei STA Travel in der Tat eine Verkettung sehr ungünstiger Umstände.

Ursächlich für das ganze Schlamassel ist natürlich die Entscheidung der Lufthansa, Ende März 2020 die Erstattungs-Funktionalität in den globalen Reservierungssystemen abzuschalten und die damit einhergehende und von Lufthansa explizit gewollte Verlangsamung etwaiger Erstattungen.

Reisebüros wurden gezwungen, Erstattungsanträge bei der Airline per manuellem Erstattungsantrag über das BSPlink-System der IATA (Dachorganisation der Fluggesellschaften) einzureichen, was am Ende dann zu dem riesigen Berg an offenen Erstattungen geführt hat.

Scheinbar wurde das TIcket bei STA Travel nicht mit Kreditkarte bezahlt, sondern "cash" zwischen der Airline und STA Travel als Reisebüro abgerechnet, was jetzt natürlich durch die seitens Lufthansa verzögerte Erstattung zum Problem wird. Wäre das Ticket mit Kreditkarte bezahlt worden, wäre das auch bei einer Reisebürobuchung dann seitens Lufthansa auf die ursprüngliche Zahlungsart erstattet worden und das Problem würde nicht bestehen.

Letztlich muss ein qualifizierter Anwalt aus meiner Sicht nun beantworten, ob
  1. der von Lufthansa am 27.08.2020 an STA Travel erstattete Betrag in die Insolvenzmasse eingeht, oder am Ende einen treuhänderisch zu haltenden Betrag darstellt, der von der Insolvenz abgesondert zu sehen ist
  2. ob Lufthansa durch die Zahlung an das Reisebüro der Erstattungspflicht Genüge getan hat
  3. ob Lufthansa hier in Hinblick auf die ja bewusst verzögerte Erstattung eventuell ein Verschulden trifft, das man vor Gericht geltend machen kann
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Spannender Fall!

Ich habe tatsächlich auch gerade zwei STA"Opfer" auf dem Tisch mit ähnlichen Problemen, die ebenfalls nur unzureichende Informationen erhalten. Die Ansatzpunkte hat RCS ja schon umrissen, wenn auch ich mich mit 1. eher nicht auseinandersetzen würde. Viel mehr Musik spielt bei 2. und 3.
Dazu kommt noch eine recht wahrscheinliche Informationspflichtverletzung seitens LH. Der BGH findet, dass Informationspflichtverletzungen durchaus zu Schadensersatzansprüchen führen können (wenn auch in anderem Kontext entschieden). Ich denke, dass die Chancen hier gar nicht so schlecht sind, dass LH am Ende "doppelt" zahlen muss.
 

uwepappa

Neues Mitglied
17.03.2021
7
0
Hallo liebe Community. Ich habe auch etwas neues in meinem Fall zu berichten. Laut Lufthansa in diesem Forum (vielen Dank dafür) hat LH bereits am 04.03. und 18.03 die Rückerstattung auf das ihnen bekannte Zahlungsmittel (Kreditkarte) zurückbezahlt. Das Dumme ist nur, die Kreditkarte wurde im Juni 2020 gekündigt. LH sagt nun Rückerstattung wurde geleistet, die Bank sagt wir haben nix bekommen. LH hat mir auch die ARN der Transaktionen ausgehändigt. Jetzt habe ich der Bank alles gemailt unter Fristsetzung bis 30.04.2021. Wenn die Bank an LH zurücküberwiesen hat möchte ich einen Beleg darüber. Wenn die Bank das Geld noch hat dann sollen sie mir es überweisen. Wenn nach dem 30.04.2021 nix passiert ist, werde ich wohl einen Anwalt (kexbox?) einschalten.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.230
303
Hallo liebe Community. Ich habe auch etwas neues in meinem Fall zu berichten. Laut Lufthansa in diesem Forum (vielen Dank dafür) hat LH bereits am 04.03. und 18.03 die Rückerstattung auf das ihnen bekannte Zahlungsmittel (Kreditkarte) zurückbezahlt. Das Dumme ist nur, die Kreditkarte wurde im Juni 2020 gekündigt. LH sagt nun Rückerstattung wurde geleistet, die Bank sagt wir haben nix bekommen. LH hat mir auch die ARN der Transaktionen ausgehändigt. Jetzt habe ich der Bank alles gemailt unter Fristsetzung bis 30.04.2021. Wenn die Bank an LH zurücküberwiesen hat möchte ich einen Beleg darüber. Wenn die Bank das Geld noch hat dann sollen sie mir es überweisen. Wenn nach dem 30.04.2021 nix passiert ist, werde ich wohl einen Anwalt (kexbox?) einschalten.
Da die ARN Nummer vorliegt hat die Buchhaltung und das Ticketing es überprüft und es kam kein Rebouncer. Die Bank wird es irgendwo haben.
 

indigena

Aktives Mitglied
15.10.2017
177
19
Kurze Frage:
Ich habe am 13.4. unsere Flüge nach Tbilisi abgesagt.
Ich habe eine Buchungsänderungsmail von Lufthansa erhalten und den Link für die Rückerstattung geklickt.

Auch 5 Tage später habe ich keinerlei Email/Bestätigung bekommen. Die Buchung ist weiterhin normal auf der Website als "bestätigt" sichtbar.
Ist das normal oder muss ich da noch aktiv werden?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Hatte die Buchung eine komplette Flugstreichung ohne Alternative, oder eine Zeitenänderung von mindestens 2 Stunden? Dann ist es nicht normal, und es empfiehlt sich ein Anruf bei der Hotline.
 

indigena

Aktives Mitglied
15.10.2017
177
19
Eine Zeitänderung beim Rückflug von ca 24 Stunden (früher). Na dann muss ich da wohl nochmal anrufen. Danke!

Allerdings wurde auf diesem Buchungscode schon mehrere Änderungen (offene Buchung) durchgeführt, auch eine Flugänderung mit Aufpreis und Gepäckzubuchung. Ist also ein eher komplizierter Fall. Online steht auch "nicht auf lh.com gebucht". Das stimmt so allerdings nicht, liegt vermutlich an den Umbuchungen über die Hotline. Wird auf jeden Fall in die "manuelle" Bearbeitung gehen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Ja, das ist dann auch die Antwort dafür, dass sich dort noch nichts getan hat - das kann der Roboter automatisiert nicht bearbeiten. Wenn auch Zusatzleistungen involviert sind, empfiehlt sich von vorne herein der Anruf, da diese bei Nutzung des Links in der Mail in der Regel nicht automatisch mit erstattet werden.
 

indigena

Aktives Mitglied
15.10.2017
177
19
Hatte diesbezüglich schon mehrfach Kontakt mit der Hotline, weil auch seit den Flugänderungen diese Zusatzleistungen nicht mehr angezeigt werden.
Mir wurde dann immer nur gesagt es werden weitergeleitet. Eine Mai wurde nach 3 Monaten beantwortet und mir mitgeteilt, dass das Gepäck korrekt zugeordnet ist. Da es aber nicht angezeigt wird, gehe ich davon aus, dass das am Flughafen dann anders aussehen wird ;)

Ich habe jedenfalls keine Lust mehr diese Buchung aufrecht zu erhalten, da sie mir einfach zu viel Hotline-Zeit kostet. Hätte niemals solche Prozesse bei Lufthansa erwartet. Nächstes Mal dann doch lieber wieder Direktflüge mit Georgian Airways :p

UPDATE:
Ein überraschend kurzer Anruf ohne Wartezeit und die Buchung ist verschwunden und eine Bestätigungs-Mail ist angekommen. Auf das Geld kann ich gerne etwas warten, da hab ich Verständnis wenn es 2 Wochen dauert.
 
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Reaktionen: XT600

Cero

Neues Mitglied
05.02.2021
6
0
Das ist bei STA Travel in der Tat eine Verkettung sehr ungünstiger Umstände.

Ursächlich für das ganze Schlamassel ist natürlich die Entscheidung der Lufthansa, Ende März 2020 die Erstattungs-Funktionalität in den globalen Reservierungssystemen abzuschalten und die damit einhergehende und von Lufthansa explizit gewollte Verlangsamung etwaiger Erstattungen.

Reisebüros wurden gezwungen, Erstattungsanträge bei der Airline per manuellem Erstattungsantrag über das BSPlink-System der IATA (Dachorganisation der Fluggesellschaften) einzureichen, was am Ende dann zu dem riesigen Berg an offenen Erstattungen geführt hat.

Scheinbar wurde das TIcket bei STA Travel nicht mit Kreditkarte bezahlt, sondern "cash" zwischen der Airline und STA Travel als Reisebüro abgerechnet, was jetzt natürlich durch die seitens Lufthansa verzögerte Erstattung zum Problem wird. Wäre das Ticket mit Kreditkarte bezahlt worden, wäre das auch bei einer Reisebürobuchung dann seitens Lufthansa auf die ursprüngliche Zahlungsart erstattet worden und das Problem würde nicht bestehen.

Letztlich muss ein qualifizierter Anwalt aus meiner Sicht nun beantworten, ob
  1. der von Lufthansa am 27.08.2020 an STA Travel erstattete Betrag in die Insolvenzmasse eingeht, oder am Ende einen treuhänderisch zu haltenden Betrag darstellt, der von der Insolvenz abgesondert zu sehen ist
  2. ob Lufthansa durch die Zahlung an das Reisebüro der Erstattungspflicht Genüge getan hat
  3. ob Lufthansa hier in Hinblick auf die ja bewusst verzögerte Erstattung eventuell ein Verschulden trifft, das man vor Gericht geltend machen kann
Ich habe nun nochmals versucht den Kontakt zum Reisebüro, bzw. dem Insolvenzverwalter aufzunehmen und habe daraufhin die folgende Rückmeldung erhalten:

"(...)Vertragspartner ist die jeweilige Fluggesellschaft, die die Beförderungsleistung erbringen sollte. Dies gilt auch bei sog. SATA-Tickets (beginnend mit 000). STA Travel GmbH ist lediglich als Vermittler aufgetreten. Erstattungsansprüche sind daher ausschließlich gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. dem Leistungsträger geltend zu machen, unabhängig, ob die Fluggesellschaft Rückerstattungen an die STA Travel GmbH geleistet hat. Wenn dies der Fall sein sollte, bestehen im Verhältnis STA Travel GmbH und der Fluggesellschaft entsprechende Ansprüche. Die Etihad Fluggesellschaft hat auch bereits diverse Zahlungsklagen der Fluggäste verloren.

Auf unserer Webseite https://www.statravel.de/ finden Sie alle weiteren Details zur Fluggastrechtverordnung. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die jeweilige Fluggesellschaft und betonen Sie, dass die STA Travel GmbH Insolvenz eröffnet hat und somit weder aktive Buchungen bearbeiten noch über eventuell eingehende Gelder verfügen kann.

Die Forderungen können auch zur hiesigen Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Forderungen werden jedoch aus dem vorgenannten Grund bestritten.(...)"

Damit empfiehlt selbst das Reisebüro eine Klage gegen die Lufthansa einzureichen und weißt damit darauf hin, dass lediglich die Lufthansa die Möglichkeit hätte entsprechende Erstattungsansprüche geltend zu machen. Ich versuche auf Grundlage dieser Email nun noch einen letzten Versuch im direkten Dialog mit der Lufthansa und sonst werde ich mich wohl mit den juristischen Möglichkeiten auseinandersetzen müssen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Die Ausführungen halte ich für teils recht gewagte Arbeitsverminderungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters. In der Sache glaube ich aber, dass man in vielen Fällen selbst bei Zahlung an STA erfolgreich nochmals Geld von der Airline direkt verlangen kann.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
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Beitrag automatisch zusammengeführt:

Kurze Frage:
Ich habe am 13.4. unsere Flüge nach Tbilisi abgesagt.
Ich habe eine Buchungsänderungsmail von Lufthansa erhalten und den Link für die Rückerstattung geklickt.

Auch 5 Tage später habe ich keinerlei Email/Bestätigung bekommen. Die Buchung ist weiterhin normal auf der Website als "bestätigt" sichtbar.
Ist das normal oder muss ich da noch aktiv werden?
ist normal, wird alles hier besprochen: https://www.drboese.de/blog/die-fiese-storno-falle-der-lufthansa/