Das ist bei STA Travel in der Tat eine Verkettung sehr ungünstiger Umstände.
Ursächlich für das ganze Schlamassel ist natürlich die Entscheidung der Lufthansa, Ende März 2020 die Erstattungs-Funktionalität in den globalen Reservierungssystemen abzuschalten und die damit einhergehende und von Lufthansa explizit gewollte Verlangsamung etwaiger Erstattungen.
Reisebüros wurden gezwungen, Erstattungsanträge bei der Airline per manuellem Erstattungsantrag über das BSPlink-System der IATA (Dachorganisation der Fluggesellschaften) einzureichen, was am Ende dann zu dem riesigen Berg an offenen Erstattungen geführt hat.
Scheinbar wurde das TIcket bei STA Travel nicht mit Kreditkarte bezahlt, sondern "cash" zwischen der Airline und STA Travel als Reisebüro abgerechnet, was jetzt natürlich durch die seitens Lufthansa verzögerte Erstattung zum Problem wird. Wäre das Ticket mit Kreditkarte bezahlt worden, wäre das auch bei einer Reisebürobuchung dann seitens Lufthansa auf die ursprüngliche Zahlungsart erstattet worden und das Problem würde nicht bestehen.
Letztlich muss ein qualifizierter Anwalt aus meiner Sicht nun beantworten, ob
- der von Lufthansa am 27.08.2020 an STA Travel erstattete Betrag in die Insolvenzmasse eingeht, oder am Ende einen treuhänderisch zu haltenden Betrag darstellt, der von der Insolvenz abgesondert zu sehen ist
- ob Lufthansa durch die Zahlung an das Reisebüro der Erstattungspflicht Genüge getan hat
- ob Lufthansa hier in Hinblick auf die ja bewusst verzögerte Erstattung eventuell ein Verschulden trifft, das man vor Gericht geltend machen kann