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Korrekt, wobei schwer davon ausgehen ist, dass es die Callcenter im Direktvertrieb genauso handhaben werden und bei den kleineren Flugplananpassungen dann erst einmal "nein" sagen werden.
Wenn die Aussage letztes Jahr im Rahmen der Hauptversammlung korrekt war, und am Ende wirklich nur so wenige Fluggäste Ihre Rechte im Zweifelsfall auf dem Rechtsweg einfordern, dürfte die Rechnung natürlich aufgehen und 99% der Kunden dürften die Ablehnung der Erstattung - auch wenn die Regelung ggf. nicht EU/261-konform ist - zu Gunsten der Lufthansa einfach hinnehmen.
Ist jetzt zwar der falsche Diskussionsfaden in Hinblick auf andere Airlines, aber bei TAP liegt die Grenze ja sogar bei 5 Stunden Zeitenänderung, es geht also noch weniger kulant/rechtskonform/zumutbar.
Wenn die Aussage letztes Jahr im Rahmen der Hauptversammlung korrekt war, und am Ende wirklich nur so wenige Fluggäste Ihre Rechte im Zweifelsfall auf dem Rechtsweg einfordern, dürfte die Rechnung natürlich aufgehen und 99% der Kunden dürften die Ablehnung der Erstattung - auch wenn die Regelung ggf. nicht EU/261-konform ist - zu Gunsten der Lufthansa einfach hinnehmen.
Ist jetzt zwar der falsche Diskussionsfaden in Hinblick auf andere Airlines, aber bei TAP liegt die Grenze ja sogar bei 5 Stunden Zeitenänderung, es geht also noch weniger kulant/rechtskonform/zumutbar.