Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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rcs

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06.03.2009
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München
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Das hängt davon ab, wo das Ticket gebucht/ausgestellt wurde und ob es bereits einmal umgebucht/umgeschrieben wurde.
 
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marioconi

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10.01.2011
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Ticket wurde online auf der LH Seite gebucht und im August von FRA - PMI auf HER - FRA umgebucht (OW).
 

rcs

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06.03.2009
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München
Ticket wurde online auf der LH Seite gebucht und im August von FRA - PMI auf HER - FRA umgebucht (OW).
In dem Fall ist aufgrund der Umbuchung keine direkte automatische Online-Erstattung möglich. Theoretisch sollte das irgendwann nachgearbeitet werden, wenn Du online storniert hast - ich hätte hier in dem Fall aber eher angerufen...
 
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wrangler2969

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13.05.2010
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Also ich habe ja die SÖP eingeschaltet, gebracht hat das meiner Meinung nach nichts. Hier kam direkt am Anfang die Info, dass die Bearbeitung mehrere Monate dauern kann. Das war auch die einzige Info von der SÖP, danach war Stille. Hilft maximal um dir den Frust wegzuschreiben weil es den Eindruck erweckt jemand würde sich für dein Problem interessieren...
BTW: ich habe nun auch meinen Novemberflug von der LH erstattet bekommen, das ging tatsächlich relativ schnell und ohne die SÖP.

Habe selbst eher schlechte Erfahrungen mit SÖP gemacht: Nachdem alle Unterlagen bei der SÖP eingereicht waren und die Airline (QR) über mehrere Monate immer wieder über die SÖP weitere Unterlagen angefordert hatte (typische Verzögerungstaktik !), schließlich die SÖP-Schlichtungsempfehlung schriftlich an mich und die Airline versendet war, antwortet die Airline nicht mehr (absolute Funkstille trotz mehrmaliger Rückfragen, ob Airline Schlichtungsspruch annimmt oder nicht). SÖP teilt mir daraufhin mit, dass das Schlichtungsverfahren gescheitert ist. Fazit: Airline kann also eine für sie negative Schlichtungsentscheidung einfach aussitzen.
 
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demiurg

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16.03.2010
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Habe selbst eher schlechte Erfahrungen mit SÖP gemacht: ... Fazit: Airline kann also eine für sie negative Schlichtungsentscheidung einfach aussitzen.

Das deckt sich mit meiner Erfahrung (allerdings auch QR und nicht LH). Die Airline hat die SÖP-Schlichtungsempfehlung abgelehnt, damit ist für die SÖP das Verfahren beendet. Dauer: 10 Monate.
 

krimlin

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21.08.2016
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Ich habe diese Woche insg. 4 Telefonate und 50 min in der FTL Hotlilne verbracht, um eine für Weihnachten geplante Reise im Zuge der Kulanzregelung auf März umzubuchen. Jetzt, wo alles durch ist, kommt dann die Änderung des Flugplans auf eine Konstellation, die völlig indiskutabel ist (Übernachtung am Umsteigeflughafen vor dem Weiterflug). Nun will ich am liebsten mein Geld zurück, weil ich einfach keine Geduld mehr mit dem Thema habe.

Zwei Fragen:
- Die Regel, dass bei >2 Std. Änderung der Flugpreis für die gesamte Reiese erstattet werden kann, gilt auch bei Flügen, die "aus Kulanz" kostenlos umgebucht wurden?
- Macht es einen Unterschied, ob ich in der E-Mail, die mir die Flugplanänderung mitteilt, auf "ich möchte mein Ticket erstatten" klicke oder nochmal bei der Hotline anrufe (theoretisch könnte man mir dort eine Verbindung mit EW statt LH aufquatschen)?
 

3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
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Ich habe schon mehrere Tickets die umgebucht wurden im nachhinein doch storniert weil nochmal Änderungen kamen und es nicht passend zu machen war, ist kein Problem...

Ansonsten kann ich nur die Anderen und mich nochmal zitieren: Anrufen, anrufen, anrufen.
Ist 10x besser als per Mail oder per Antwortbutton, das funktioniert gefühlt nur in der Hälfte der Fälle und dauert dann auch noch länger mit der Erstattung (ich habe jetzt seit dieser Woche mal alle Gelder von der LHG zurück, die letzten Erstattungen waren alle die, die ich versucht hatte über den automatischen Weg zu erstatten, was dann in mehreren nachgelagerten Anrufen resultierte weil automatisch gar nichts ging).
 
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krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
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Ich habe schon mehrere Tickets die umgebucht wurden im nachhinein doch storniert weil nochmal Änderungen kamen und es nicht passend zu machen war, ist kein Problem...

Ansonsten kann ich nur die Anderen und mich nochmal zitieren: Anrufen, anrufen, anrufen.

Hat tatsächlich unkompliziert an der Hotline geklappt. :)
 

mephibosheth

Neues Mitglied
21.12.2020
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Erfahrungsbericht:

- Tickets für USA Flüge für April / Mai 2020 von LH storniert (Wert ca. 1.700 €)
- Außergerichtliche Aufforderung auf Rückerstattung mit Fristsetzung ohne Erfolg
- Klage auf Rückerstattung
- LH beantragt Klageabweisung, ohne Begründung
- Hinweis an Lufthansa die Zahlung nicht auf die (nicht mehr existierende) Kreditkarte zu tätigen löst Erstattung auf selbige Kreditkarte aus (Betrag wurde aber von ehem. Bank ausgezahlt)
- Klage im August erfolgreich, d. h. LH wird auf Rückerstattung und Kostentragung verurteilt
- LH begleicht gerichtlich festgesetzte Kosten trotz Mahnungen und Vollstreckungsandrohungenen nicht (ca. 700 €)
- Zwangsvollstreckung in Vorbereitung (Gericht braucht aber Monate um vollstreckbaren Titel auszufertigen)
 

mephibosheth

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21.12.2020
4
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I doubt it. Betreibst Du das Verfahren selbst, oder steht vielleicht jemand dazwischen, bei dem es vielleicht zu Verzögerungen kam?

Eine Anwaltskanzlei betreibt das Verfahren. Die vollstreckbare Ausfertigung wurde von dort mehrfach beantragt.

Im Übrigen extrem armeslig, dass Lufthansa nicht mal diese Kosten freiwillig begleicht und es auf eine Zwangsvollstreckung ankommen lässt und damit weitere unnötige Kosten und Ärger generiert.
 

kexbox

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04.02.2010
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3.031
Neuss
www.drboese.de
Das ist mir noch nicht passiert und das bei einer Menge erledigter Verfahren.
Seit ein paar Monaten kommen auch Tilgungsbestimmungen für Sammelüberweisungen durch ein begleitendes Zahlungsavis an uns. Es gab da unnötige Termine, weil LH schlicht eine klare Tilgungsbestimmung versäumt hatte.
 

mephibosheth

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21.12.2020
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Mir reißt auch langsam der Geduldfaden, wenn nach über 4 Monaten ein rechtskräftiges Urteil immer noch nicht vollstreckt werden kann. Die Lufthansa tut ihr Übriges, in dem Sie jede außergerichtliche Korrespondenz vollständig ignoriert.
 

conando

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23.09.2017
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Ansonsten kann ich nur die Anderen und mich nochmal zitieren: Anrufen, anrufen, anrufen.
Ist 10x besser als per Mail oder per Antwortbutton...

Dazu muss ich jetzt nochmal ganz doof fragen - anrufen, aber wo? Über die normale Hotline bin ich bisher immer nur bei automatischen Bandansagen gelandet die mich instruieren den elektronischen Weg (Website/Email) zu wählen. Bis heute haben wir immer noch nur eins von beiden (absolut gleichen) Tickets erstattet bekommen, ein Mysterium!
Ich wollte jetzt nochmal einen allerletzten Versuch per Telefon unternehmen, wenn das nichts wird dann definitiv Anwalt... was für eine Sh*tshow!
 

DUSZRH

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04.11.2018
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Einfach zum Agenten durchstellen lassen. Ich rufe öfters die normale Swiss Hotline an (in D), weil gratis. Hat immer geklappt (mit LX Tickets). Halt nie die Frage mit Status ihrer Erstattung mit ja beantwortet ;). (Das hört sich so wie die abwimmel Frage an ;). )
 

3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
2.674
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Dazu muss ich jetzt nochmal ganz doof fragen - anrufen, aber wo? Über die normale Hotline bin ich bisher immer nur bei automatischen Bandansagen gelandet die mich instruieren den elektronischen Weg (Website/Email) zu wählen. Bis heute haben wir immer noch nur eins von beiden (absolut gleichen) Tickets erstattet bekommen, ein Mysterium!
Ich wollte jetzt nochmal einen allerletzten Versuch per Telefon unternehmen, wenn das nichts wird dann definitiv Anwalt... was für eine Sh*tshow!

Einen Status bei der LHG hast Du wahrscheinlich nicht oder? Meine Anrufe waren halt bei der deutschen SEN-Hotline mit in den letzten Monaten durchschnittlicher Wartezeit 0-3 Minuten.
Aber auch bei der normalen Hotline sollten es doch 2 Abzweige sein mit a) Infos zum Stand Ihrer Erstattung (was nix bringt, weil man keinen Menschen ans Telefon bekommt sondern nur die Bandansage) und b) die Frage sinngemäß zu Anliegen die normale Flüge betreffen. Insofern natürlich dann Abzweig b.
 
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mephibosheth

Neues Mitglied
21.12.2020
4
0
Update: Lt. Anwalt hat Lufthansa am 22. December 2020 angekündigt, die Zahlung (aus dem Urteil vom August) zu leisten. Passiert ist seitdem natürlich wieder nichts. Die Kanzlei vertraut darauf darauf, die Zahlung bis Ende des Monats zu erhaltem. Ich hoffe, dass dann ab Februar endlich gepfändet wird.

Fazit: Auch mit (gewonnener) Klage braucht man einen sehr langen Atem....
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Update: Lt. Anwalt hat Lufthansa am 22. December 2020 angekündigt, die Zahlung (aus dem Urteil vom August) zu leisten. Passiert ist seitdem natürlich wieder nichts. Die Kanzlei vertraut darauf darauf, die Zahlung bis Ende des Monats zu erhaltem. Ich hoffe, dass dann ab Februar endlich gepfändet wird.

Fazit: Auch mit (gewonnener) Klage braucht man einen sehr langen Atem....

Mein Fazit wäre: Die Anwaltskanzlei pennt und würde von mir nie wieder ein Mandat bekommen. Nach Rechtskraft des Urteils Zahlungsaufforderung mit 14 Tage Fristsetzung, und dann Gerichtsvollzieher beauftragen.

Die Deutsche Telekom hat nach einem Urteil auch gemeint, sie könne sich ewig Zeit lassen. Auf eine entsprechende Mail ihres Anwalts an meinen, die mein Anwalt an mich weiterleitete, antwortete ich an beide, dass ich der Telekom keinen Kredit einzuräumen gedenke und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nunmehr einzuleiten seien und ich eine Taschenpfändung bei einem der Geschäftsführer der Telekom Deutschland GmbH anrege. Vier Tage später war das Geld da.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Zwangsvollstreckung gibt bei einer Forderung bis 500,00 € satte 20,99 €. Da trennt sich dann die Spreu vom Weizen bei den Kollegen.
Der von marco50 gezogene Schluss ist dann aber nur richtig, das gehört nun mal mit dazu.
 

Farinurlaub

Erfahrenes Mitglied
21.01.2013
398
96
Heute Nacht erhielt ich folgende Mail:

Ihre Erstattungsanfrage
z.gif
z.gif
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

oben genanntes Dokument wurde uns zur Erstattung eingereicht. Nach Überprüfung der Tarifbedingungen ergab sich für dieses Dokument kein Erstattungswert.
Grundsätzlich sind Steuern und Gebühren von ungenutzten Tickets (auch Teilstrecken) immer erstattbar. Eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der bereits genutzten Coupons (Teilstrecken) für das oben genannte Ticket hat jedoch ergeben, dass der tarifarische Wert des genutzten Teils des Tickets höher ist als der Betrag der Steuern und Gebühren für die ungenutzten Coupons (Teilstrecken) der Reise. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, haben wir den niedrigeren Erstattungswert der Steuern und Gebühren mit der höheren Tarifdifferenz verrechnet und verzichten zu Ihren Gunsten auf eine Nachbelastung.
Antworten auf häufige Fragen in Bezug auf Erstattungen finden Sie auch auf lufthansa.com.
Wir würden uns sehr freuen, Sie bald wieder an Bord eines Lufthansa Fluges begrüßen zu dürfen.

Ich verstehe nicht wirklich was man mir damit mitteilen möchte. Seit dem 01.09.2020 warte ich auf eine komplette Erstattung, da man mir die Flüge mehrfach umbebucht / gestrichen hatte. Der Fall liegt nun bei kexbox (Danke!).
 

Sebastian 1234

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
629
897
TXL/HAJ/LEJ
Am Freitag kam endlich der Korrektur Beleg von meiner am 26.09 angefragten Erstattung. Dort erstmal ein Schreck bekommen, da nur die Aufzahlung der Umbuchung von April darauf war, das Ticket war aber im Februar gebucht. Heute aber beide Zahlungen zurück erhalten. Diese + 50€ (Umbuchungsgutschein im April) entsprechen auch dem Ticket Wert.

P.S. Hatte nochmal eine Nette E-Mail (Ohne Ironie) an Lufthansa am 03.01 geschrieben...
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.229
3.225
HAM
Ich verstehe nicht wirklich was man mir damit mitteilen möchte. Seit dem 01.09.2020 warte ich auf eine komplette Erstattung, da man mir die Flüge mehrfach umbebucht / gestrichen hatte. Der Fall liegt nun bei kexbox (Danke!).

Bist du denn schon einen Teil des Tickets geflogen oder nicht?
 
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wideroe

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13.01.2011
2.377
887
Nächste Klatsche vor Gericht:

Lufthansa erkennt Ansprüche der Verbraucherzentrale an

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hat darüber informiert, dass nach einer Klage der Verbraucherzentrale gegen Lufthansa ein Anerkenntnisurteil ergangen ist.

Die Lufthansa hatte Reisenden, deren Flug wegen der Corona-Pandemie storniert wurde, lediglich die Möglichkeit zur Umbuchung angeboten und verschwiegen, dass sie Anspruch auf eine Rückzahlung ihres Geldes innerhalb von sieben Tagen haben. Auch nach Aufforderung zur Rückzahlung erhielten Reisende keine Erstattung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte dagegen rechtliche Schritte eingeleitet.

Nachdem das LG Köln in der mündlichen Verhandlung am 09.12.2020 signalisierte, dass es in der Sache die Argumentation der Verbraucherzentrale teilt, erkannte die Airline die Rechtslage an: Die Lufthansa verpflichtet sich nun, Verbraucher korrekt und vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung zur Rückzahlung den Preis für stornierte Flüge zu erstatten.

Hält sich die Lufthansa nicht an die Vorgaben aus dem Urteil, wird ein Ordnungsgeld fällig. In Anerkennung der aktuell schwierigen Situation der Lufthansa wird die Verbraucherzentrale bis zum 30.09.2021 Vollstreckungsmaßnahmen erst einleiten, wenn zwischen Zugang des Erstattungsverlangens bei der Lufthansa und der Leistung der Airline mehr als ein Kalendermonat vergangen ist.

Die Lufthansa erkannte auch alle Ansprüche der Verbraucherzentrale im parallellaufenden Verfahren gegen die Tochterfirma Eurowings an.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 25.01.2021