In dem Fall ist aufgrund der Umbuchung keine direkte automatische Online-Erstattung möglich. Theoretisch sollte das irgendwann nachgearbeitet werden, wenn Du online storniert hast - ich hätte hier in dem Fall aber eher angerufen...Ticket wurde online auf der LH Seite gebucht und im August von FRA - PMI auf HER - FRA umgebucht (OW).
Also ich habe ja die SÖP eingeschaltet, gebracht hat das meiner Meinung nach nichts. Hier kam direkt am Anfang die Info, dass die Bearbeitung mehrere Monate dauern kann. Das war auch die einzige Info von der SÖP, danach war Stille. Hilft maximal um dir den Frust wegzuschreiben weil es den Eindruck erweckt jemand würde sich für dein Problem interessieren...
BTW: ich habe nun auch meinen Novemberflug von der LH erstattet bekommen, das ging tatsächlich relativ schnell und ohne die SÖP.
Habe selbst eher schlechte Erfahrungen mit SÖP gemacht: ... Fazit: Airline kann also eine für sie negative Schlichtungsentscheidung einfach aussitzen.
Zwei Fragen:
Ich habe schon mehrere Tickets die umgebucht wurden im nachhinein doch storniert weil nochmal Änderungen kamen und es nicht passend zu machen war, ist kein Problem...
Ansonsten kann ich nur die Anderen und mich nochmal zitieren: Anrufen, anrufen, anrufen.
I doubt it. Betreibst Du das Verfahren selbst, oder steht vielleicht jemand dazwischen, bei dem es vielleicht zu Verzögerungen kam?- Zwangsvollstreckung in Vorbereitung (Gericht braucht aber Monate um vollstreckbaren Titel auszufertigen)
I doubt it. Betreibst Du das Verfahren selbst, oder steht vielleicht jemand dazwischen, bei dem es vielleicht zu Verzögerungen kam?
Ansonsten kann ich nur die Anderen und mich nochmal zitieren: Anrufen, anrufen, anrufen.
Ist 10x besser als per Mail oder per Antwortbutton...
Dazu muss ich jetzt nochmal ganz doof fragen - anrufen, aber wo? Über die normale Hotline bin ich bisher immer nur bei automatischen Bandansagen gelandet die mich instruieren den elektronischen Weg (Website/Email) zu wählen. Bis heute haben wir immer noch nur eins von beiden (absolut gleichen) Tickets erstattet bekommen, ein Mysterium!
Ich wollte jetzt nochmal einen allerletzten Versuch per Telefon unternehmen, wenn das nichts wird dann definitiv Anwalt... was für eine Sh*tshow!
Update: Lt. Anwalt hat Lufthansa am 22. December 2020 angekündigt, die Zahlung (aus dem Urteil vom August) zu leisten. Passiert ist seitdem natürlich wieder nichts. Die Kanzlei vertraut darauf darauf, die Zahlung bis Ende des Monats zu erhaltem. Ich hoffe, dass dann ab Februar endlich gepfändet wird.
Fazit: Auch mit (gewonnener) Klage braucht man einen sehr langen Atem....
Ihre Erstattungsanfrage | ||
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Ich verstehe nicht wirklich was man mir damit mitteilen möchte. Seit dem 01.09.2020 warte ich auf eine komplette Erstattung, da man mir die Flüge mehrfach umbebucht / gestrichen hatte. Der Fall liegt nun bei kexbox (Danke!).
Lufthansa erkennt Ansprüche der Verbraucherzentrale an
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hat darüber informiert, dass nach einer Klage der Verbraucherzentrale gegen Lufthansa ein Anerkenntnisurteil ergangen ist.
Die Lufthansa hatte Reisenden, deren Flug wegen der Corona-Pandemie storniert wurde, lediglich die Möglichkeit zur Umbuchung angeboten und verschwiegen, dass sie Anspruch auf eine Rückzahlung ihres Geldes innerhalb von sieben Tagen haben. Auch nach Aufforderung zur Rückzahlung erhielten Reisende keine Erstattung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte dagegen rechtliche Schritte eingeleitet.
Nachdem das LG Köln in der mündlichen Verhandlung am 09.12.2020 signalisierte, dass es in der Sache die Argumentation der Verbraucherzentrale teilt, erkannte die Airline die Rechtslage an: Die Lufthansa verpflichtet sich nun, Verbraucher korrekt und vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung zur Rückzahlung den Preis für stornierte Flüge zu erstatten.
Hält sich die Lufthansa nicht an die Vorgaben aus dem Urteil, wird ein Ordnungsgeld fällig. In Anerkennung der aktuell schwierigen Situation der Lufthansa wird die Verbraucherzentrale bis zum 30.09.2021 Vollstreckungsmaßnahmen erst einleiten, wenn zwischen Zugang des Erstattungsverlangens bei der Lufthansa und der Leistung der Airline mehr als ein Kalendermonat vergangen ist.
Die Lufthansa erkannte auch alle Ansprüche der Verbraucherzentrale im parallellaufenden Verfahren gegen die Tochterfirma Eurowings an.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 25.01.2021