Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

ANZEIGE

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.901
1.361
ANZEIGE
ja wie sehe ich ob das Ticket umgeschrieben wurde bei der dollen LH IT?
Mit Ticketnummer über die Saudia Seite (Funktion Sitzplätze hinzufügen). Dort steht dann bei den einzelnen Segmenten z.B. "open for use", wenn alles richtig gelaufen ist.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.096
1.714
Mit Ticketnummer über die Saudia Seite (Funktion Sitzplätze hinzufügen). Dort steht dann bei den einzelnen Segmenten z.B. "open for use", wenn alles richtig gelaufen ist.
kann die Saudia Seite LH tickets wieder anzeigen? ich dachte LH hat den Zugriff auf LH.com beschränkt?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.096
1.714
Seit kurzem bekomme ich das auf Saudia auch nicht mehr hin. Daher der Tipp bzgl receipt
Ah Saudia Seat reservation geht noch - Achtung hier liest der Feind Lufthansa mit!!!

Edit: ist egal weil es mit den kürzlich ausgestellen Tickets nicht mehr geht bei Saudia Sitzplatz etc.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.930
3.880
Habe ich EU261 Recht, wenn ich die Reise gar nicht antrete (also no-show FRA-BRU-LIS) und dann der Rückflug rausfällt? Hatte sowas noch nie, weil ich praktisch alle gebuchten Tickets geflogen bin
Natürlich nicht. Wenn du den Hinflug verfallen lässt verfällt das komplette Ticket und damit auch die evtl. Anspruchsgrundlage.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.096
1.714
Natürlich nicht. Wenn du den Hinflug verfallen lässt verfällt das komplette Ticket und damit auch die evtl. Anspruchsgrundlage.
Das Ticket verfällt nicht nur die Buchung (PNR) - ich bin mir nicht mal sicher ob der Robot das wirklich gleich löscht, eher kurz bevor der Rückflug zum CI geöffnet wird.

Es könnte aber sein, dass der Rückflug VOR Abreise stroniert wird (eher unwahrscheinlich bei mir LIS-FRA)
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.930
3.880
Das Ticket verfällt nicht nur die Buchung (PNR) - ich bin mir nicht mal sicher ob der Robot das wirklich gleich löscht, eher kurz bevor der Rückflug zum CI geöffnet wird.

Es könnte aber sein, dass der Rückflug VOR Abreise stroniert wird (eher unwahrscheinlich bei mir LIS-FRA)
Es spielt gar keine Rolle, wann technisch storniert wird. Der Umstand, dass du den Hinflug nicht angetreten bist reicht, um den Anspruch verfallen zu lassen.
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
717
151
kurze Frage zur Umbuchung nach Flugzeitänderung:

Routing ist MUC-FRA-WDH/MRU-FRA-MUC
Für MUC-FRA habe ich eine Stornierung erhalten mit Alternativen. Neben dem neuen Zubringer nach FRA würde ich auch gerne den Rückflug um 2 Wochen nach hinten schieben. Mangels Verfügbarkeit in I war das bisher nicht möglich. Besteht die Chance, dass die Hotline auch auf meinen Wunsch eingehen wird, den Rückflug zu verschieben? Von der Stornierung war ja nur der Hinflug betroffen. Und online kann ich nur den stornierten Hinflug ändern.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
kurze Frage zur Umbuchung nach Flugzeitänderung:

Routing ist MUC-FRA-WDH/MRU-FRA-MUC
Für MUC-FRA habe ich eine Stornierung erhalten mit Alternativen. Neben dem neuen Zubringer nach FRA würde ich auch gerne den Rückflug um 2 Wochen nach hinten schieben. Mangels Verfügbarkeit in I war das bisher nicht möglich. Besteht die Chance, dass die Hotline auch auf meinen Wunsch eingehen wird, den Rückflug zu verschieben? Von der Stornierung war ja nur der Hinflug betroffen. Und online kann ich nur den stornierten Hinflug ändern.
Da muss man unterscheiden zwischen Stornierung, erheblicher Flugzeitänderung und geringer Flugzeitänderung.

Bei Stornierung und erheblicher Flugzeitenänderung gilt EU261 und das Recht auf Ersatzbeförderung besteht für das ganze Ticket (also auch für den Rückflug, wenn auf dem Hinflug was storniert wurde).

Bei einer geringen Flugzeitenänderungen gelten die internen Regeln der Airline. Die sind weniger großzügig und etwas komplizierter.
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
717
151
Da muss man unterscheiden zwischen Stornierung, erheblicher Flugzeitänderung und geringer Flugzeitänderung.

Bei Stornierung und erheblicher Flugzeitenänderung gilt EU261 und das Recht auf Ersatzbeförderung besteht für das ganze Ticket (also auch für den Rückflug, wenn auf dem Hinflug was storniert wurde).

Bei einer geringen Flugzeitenänderungen gelten die internen Regeln der Airline. Die sind weniger großzügig und etwas komplizierter.
Da ein Segment des Hinflugs storniert wurde und wir somit 3h früher los müssen, sehe ich auch die erhebliche Flugzeitänderung als gegeben. Dann sollte EU261 greifen. Ich werds nachher mal probieren.
Danke für die schnelle Rückmeldung!
 

Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
424
386
Tatsächlich habe ich bei der LHG auch bei fünfminütigen Änderungen schon Änderungen an Segmenten durchbekommen, bei denen gar keine Änderung vorlag. Oft hilft es im Bedarfsfall öfter anzurufen.
 
  • Like
Reaktionen: 330

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.395
9.375
BRU
Da ein Segment des Hinflugs storniert wurde und wir somit 3h früher los müssen, sehe ich auch die erhebliche Flugzeitänderung als gegeben. Dann sollte EU261 greifen. Ich werds nachher mal probieren.
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Hat die E-Mail denn keine Option "Ticket später verwenden" oder so ähnlich? Das sollte doch laut Erläuterungen in der Mail dazu führen, dass alle noch in der Buchung vorhandenen Segmente gestrichen werden, und Du Deine komplette Reise zu einem anderen Zeitpunkt neu buchen kannst. Hat bei mir bis jetzt noch jedes Mal funktioniert - waren aber in den letzten Monaten bei mir alles reguläre Tickets, keine Awards (während der ganzen Covid-Reisebeschränkungen ging das auch mit Awards, allerdings entweder beschränkt auf LHG, bzw. bei Star Alliance-Partnerairlines nur, wenn dort I verfügbar).

Oder geht es um kurzfristige INVOL-Umbuchungen?
 
  • Like
Reaktionen: bender1057

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
748
2.510
Achtung hier liest der Feind Lufthansa mit!!!
Was ist das denn bitte für ein Schwachsinn? Wenn Lufthansa für dich tatsächlich der "Feind" sein sollte (wie auch immer man zu dieser Einschätzung bzw. Wortwahl kommen mag), warum machst du dann Geschäfte mit ihr?

Neben dem neuen Zubringer nach FRA würde ich auch gerne den Rückflug um 2 Wochen nach hinten schieben.
Seit dem letzten Update steht folgender Satz in den Umbuchungsregeln: "In case of rebooking to a new travel date, the original length of stay should be maintained."
Könnte also neuerdings "schwieriger" geworden sein..
 
  • Like
Reaktionen: Anonyma, 3LG und thbe

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
717
151
Hat die E-Mail denn keine Option "Ticket später verwenden" oder so ähnlich? Das sollte doch laut Erläuterungen in der Mail dazu führen, dass alle noch in der Buchung vorhandenen Segmente gestrichen werden, und Du Deine komplette Reise zu einem anderen Zeitpunkt neu buchen kannst. Hat bei mir bis jetzt noch jedes Mal funktioniert - waren aber in den letzten Monaten bei mir alles reguläre Tickets, keine Awards (während der ganzen Covid-Reisebeschränkungen ging das auch mit Awards, allerdings entweder beschränkt auf LHG, bzw. bei Star Alliance-Partnerairlines nur, wenn dort I verfügbar).

Oder geht es um kurzfristige INVOL-Umbuchungen?
Es geht genau um den von dir beschriebenen Fall. Die Buchung liegt weit in der Zukunft: Hinflug Ende Dezember und Rückflug Anfang Februar (soll auf Ende Februar verschoben werden).
In der Mail steht auch die von dir erwähnte Option 3, Stornieren und später verwenden. Bin da nur etwas skeptisch, dass die Hotline sich dann wieder auf die Verfügbarkeit in "I" beruft. Die ist ja ex MRU nicht so gegeben.
Werds gleich mal bei der Hotline probieren und im Zweifel HUACA anwenden.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Bei Stornierung und erheblicher Flugzeitenänderung gilt EU261 und das Recht auf Ersatzbeförderung besteht für das ganze Ticket (also auch für den Rückflug, wenn auf dem Hinflug was storniert wurde).

Bei einer geringen Flugzeitenänderungen gelten die internen Regeln der Airline. Die sind weniger großzügig und etwas komplizierter.
Das ist aber nicht die Rechtslage. Es existieren keine kleine oder große Annullierungen. Annullierung ist Annullierung. Und das löst Artikel 8c aus.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Das ist aber nicht die Rechtslage. Es existieren keine kleine oder große Annullierungen. Annullierung ist Annullierung. Und das löst Artikel 8c aus.
So schwer ist doch der Satz “Da muss man unterscheiden zwischen Stornierung, erheblicher Flugzeitänderung und geringer Flugzeitänderung.” nicht.
 
  • Like
Reaktionen: bender1057

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.395
9.375
BRU
Seit dem letzten Update steht folgender Satz in den Umbuchungsregeln: "In case of rebooking to a new travel date, the original length of stay should be maintained."
Könnte also neuerdings "schwieriger" geworden sein..
Da habe ich mich ehrlich gesagt auch schon gefragt, was das bedeuten soll. Ich habe angesichts der Änderungen im WFP gerade eben wieder jede Menge an Mails mit Flugplanänderungen / Annullierungen bekommen. Alles Flugstreichungen, und entweder Umbuchung auf einen Tag später oder gar keine Alternative, sondern nur der Hinweis, man könne mir keine alternativen Flüge bieten (ok, soll wohl heißen, der Umbuchungsroboter konnte es nicht), ich solle mich entweder ans Service Center wenden oder eine der folgenden Optionen (sprich: spätere Verwendung oder Erstattung) wählen.

Einen Hinweis auf eine gleiche Dauer o.ä. kann ich allerdings in keiner Mail finden. Insofern frage ich mich, ob sie mir - wenn ich diese Option der späteren Verwendung wähle - dann wirklich mit solchen Bedingungen daherkommen (können).

Für den Augenblick werde ich aber wohl erstmal gar nichts tun, zumal da auch die Antwort-Fristen in den Mails erst irgendwann im Herbst sind. Und bis dahin sollte ich bei einem Großteil der Tickets wissen, wann ich fliegen will, und direkt umbuchen können.
 
  • Like
Reaktionen: bender1057

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Da habe ich mich ehrlich gesagt auch schon gefragt, was das bedeuten soll.
Das haben sie ca. im Marz geändert.

Ist nur Hin- oder Rückflug von einer geringen Flugzeitenänderung betroffen und man will beides umbuchen, dann muss bei einer Umbuchung die Zahl der Tage zwischen Hin- und Rückflug gleich bleiben. Will man den nicht betroffenen Flug nicht ändern, dann kann sich die Reisedauer verändern. Sind beide betroffen, hat man weiterhin freie Auswahl.
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
717
151
kurze Frage zur Umbuchung nach Flugzeitänderung:

Routing ist MUC-FRA-WDH/MRU-FRA-MUC
Für MUC-FRA habe ich eine Stornierung erhalten mit Alternativen. Neben dem neuen Zubringer nach FRA würde ich auch gerne den Rückflug um 2 Wochen nach hinten schieben. Mangels Verfügbarkeit in I war das bisher nicht möglich. Besteht die Chance, dass die Hotline auch auf meinen Wunsch eingehen wird, den Rückflug zu verschieben? Von der Stornierung war ja nur der Hinflug betroffen. Und online kann ich nur den stornierten Hinflug ändern.
Kann hier Vollzug melden.
Umbuchung des Hin- und Rückflugs auf die neuen Wunschflüge/-daten hat geklappt. Nur das Kompetenzgerangel zwischen LH Hotline und MM Hotline ist etwas nervig.
Bei MM wollte man mich zu erst nur auf einen anderen Flug mit I Verfügbarkeit umbuchen. Nach einem Hinweis, dass es sich um eine INVOL Umbuchung in Folge einer Annullierung handelt, hats dann aber reibungslos funktioniert. Die Einsicht, dass das ganze Ticket umgebucht werden kann, obwohl nur der Hinflug storniert wurde, kam von dem Agent selbst.

Was mir sonst noch aufgefallen ist: Umbuchung auf WK mit LX Flugnummer geht laut Aussage der MM Hotline nicht. Ginge das nur mit einer WK Flugnummer? Die hatte weder der Agent noch ich auf die Schnelle gefunden (LX8079).
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.395
9.375
BRU
Was mir sonst noch aufgefallen ist: Umbuchung auf WK mit LX Flugnummer geht laut Aussage der MM Hotline nicht. Ginge das nur mit einer WK Flugnummer? Die hatte weder der Agent noch ich auf die Schnelle gefunden (LX8079).
Ich meine, Awards werden immer auf die Nummer der ausführenden Airline gebucht. Habe das regelmäßig bei LH-A3-Verbindungen. Wenn regulär als bezahltes Ticket gebucht, ergibt das LH - LH (op. by A3), als Award dagegen immer LH - A3.
 

cas_de

Erfahrenes Mitglied
Ich meine, Awards werden immer auf die Nummer der ausführenden Airline gebucht. Habe das regelmäßig bei LH-A3-Verbindungen. Wenn regulär als bezahltes Ticket gebucht, ergibt das LH - LH (op. by A3), als Award dagegen immer LH - A3.



wir fliegen übermorgen mit der LX8300 op by WK300 als M&M Award in I. War so über die M&M Hotline buchbar.

IMG_5808.jpeg
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.395
9.375
BRU
ANZEIGE
300x250
Das haben sie ca. im Marz geändert.

Ist nur Hin- oder Rückflug von einer geringen Flugzeitenänderung betroffen und man will beides umbuchen, dann muss bei einer Umbuchung die Zahl der Tage zwischen Hin- und Rückflug gleich bleiben. Will man den nicht betroffenen Flug nicht ändern, dann kann sich die Reisedauer verändern. Sind beide betroffen, hat man weiterhin freie Auswahl.
Ok, das sollte mich dann ja nicht betreffen, mir geht es ausnahmslos um komplette Streichungen von entweder Hin- oder Rückflug. Da konnte ich bis jetzt immer problemlos das ganze Ticket umbuchen, Reisedauer war nie ein Thema.

Bei "geringfügigen" Änderungen - also irrelevanten 5 oder 10 Minuten o.ä. - bekomme ich mittlerweile überhaupt keine entsprechenden Mails mehr, die scheinen sie stillschweigend einfach zu bestätigen. Habe das etwa im WFP auf BRU-MUC, Änderung von 16.40 Uhr auf 16.45 Uhr - in den Buchungen bereits mit der neuen Zeit, ohne irgendeinen Hinweis auf die Änderung. Ähnliches hatte ich im SFP bei LX auf BRU-ZRH (Abflug 5 Minuten später, Ankunft unverändert....)

Keine Ahnung, wo da die Grenze liegt, also ab wann man überhaupt noch benachrichtigt wird und/ oder umbuchen kann.
 
  • Like
Reaktionen: bender1057