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Lies die zitierten Bedingungen nochmal richtig ;-). Oft wird die Höchstaufenthaltsdauer durch den/die Tarif/e eingeschränkt..
Rein theoretisch wäre der Rückflug also noch am 01.08.2025 möglich.
Lies die zitierten Bedingungen nochmal richtig ;-). Oft wird die Höchstaufenthaltsdauer durch den/die Tarif/e eingeschränkt..
Rein theoretisch wäre der Rückflug also noch am 01.08.2025 möglich.
Das hat der BGH nicht geregelt. Auch, was der Mitforist vorher geschrieben hat, hat der BGH nicht geregelt. Die genauen möglichen Zeiträume sind offen. Sicher ist nur, dass keine zeitliche Abhängigkeit zur ursprünglichen Buchung bestehen muss. Es ist auch davon auszugehen, dass die heute von der Airlines eingeräumte Ticketgültigkeit irrelevant ist.1. Angenommen, im Juli 2024 (innerhalb der Gültigkeit) wird ein Segment der ursprünglich gebuchten Reise (01.08.2024 - 20.08.2024) von Flugunregelmäßigkeiten betroffen - wird einfach annuliert. Neuer Hinflug & Rückflug zu erfolgen bis spätestens Juli 2025?
Das entsprechende Urteil beruht auf EU261 als autonome Anspruchsgrundlage. Bei einer Umbuchung aus persönlichen Gründen fehlt diese Anspruchsgrundlage.Angenommen, ich möchte aus persönlichen Gründen das Ticket im Juli 2024 (innerhalb der Gültigkeit) auf ein späteres Datum umbuchen: Was wäre hierzu möglich? Auch Hinflug & Rückflug zu erfolgen bis spätestens Juli 2025?
Mir wäre neu, dass der BGH die freiwillige Umbuchung geregelt hätte, die das skizzierte Szenario „ich buche heute für 1 Jahr im Voraus und dann um“ implizierte.Auch, was der Mitforist vorher geschrieben hat, hat der BGH nicht geregelt.
Ah, das meinst du.Lies die zitierten Bedingungen nochmal richtig ;-). Oft wird die Höchstaufenthaltsdauer durch den/die Tarif/e eingeschränkt.
Wir sprechen hier von Umbuchungsregeln für INVOL.
INVOL triggert i.d.R. EC261/2004.
Bei voluntary Umbuchungen ist das nicht der Fall.
Richtig. Mir geht's tatsächlich um beides: INVOL sowie "VOL". Also was und unter Beachtung welcher Fristen alles möglich bzw. zu beachten ist.Die Frage, die Emick unter 2. stellte („aus persönlichen Gründen“) zielt eindeutig auf freiwillige Umbuchungen.
Hier ist Vorsicht geboten.Anhang anzeigen 225451
Hab eine Umbuchung in einer Prämienbuchung bekommen. Diese hatte die Option, dass man das Ticket später verwenden kann. Kann ich das Ticket dann beliebig umbuchen oder muss Verfügbarkeit in der Awardklasse gegeben sein?
Muss die ursprüngliche Reisedauer eingehalten werden?
Gruß
Genau kann man Dir das auf Basis dieser Informationen nicht beantworten. Es kommt darauf an. Hat man Recht auf eine anderweitige Beförderung nach EU261 oder bewegt sich nur innerhalb der LHG-internen Regeln.Anhang anzeigen 225451
Hab eine Umbuchung in einer Prämienbuchung bekommen. Diese hatte die Option, dass man das Ticket später verwenden kann. Kann ich das Ticket dann beliebig umbuchen oder muss Verfügbarkeit in der Awardklasse gegeben sein?
Muss die ursprüngliche Reisedauer eingehalten werden?
@nils1994 Das kommt drauf an.Wir wurden mehr als 14 Tage vorher informiert. Es gab eine Flugänderung auf dem Rückflug, dieser wurde storniert und der neue ist nun 6 Stunden vorher. Es gab außerdem ein Downgrade von F --> C.
Dies sollte unter EU261 fallen, oder?
Wahrscheinlich. Wenn LH, dann kommt es noch aufs Routing an. EU-Airline und Endziel des Tickets EU: Ja.Wir wurden mehr als 14 Tage vorher informiert. Es gab eine Flugänderung auf dem Rückflug, dieser wurde storniert und der neue ist nun 6 Stunden vorher. Es gab außerdem ein Downgrade von F --> C.
Dies sollte unter EU261 fallen, oder?
Was sagt die Hotline?Nach einer Flugzeitänderung habe ich mir das Ticket für spätere Nutzung zurückstellen lassen. Kann der neue Flug auch vor dem ursprünglichen Datum stattfinden?
Jeder Agent was anderes...Was sagt die Hotline?
Ja. Hatte ursprünglich eine Buchung nach PTY für den 11.10. hin und für den 25.10. zurück gehabt. Nach mehreren Invols über einen längeren Zeitraum wurde letztendlich nicht nur das Routing (bei gleichem Start- und Ziel) sondern auch sowohl der Hinflug, als auch der Rückflug jeweils um einige Tage vorgezogen. Der Hinflug fand jetzt am 10.10. statt, der Rückflug startet am 21.10.Nach einer Flugzeitänderung habe ich mir das Ticket für spätere Nutzung zurückstellen lassen. Kann der neue Flug auch vor dem ursprünglichen Datum stattfinden?
In den ersten 35min das der nächste freie Mitarbeiter für mich da sein wird. Dann hab ich aufgelegt.Was sagt die Hotline?
Du kannst den Zeitraum dann flexibel umbuchen, dabei spielt es keine Rolle ob das Datum früher oder später liegt.Nach einer Flugzeitänderung habe ich mir das Ticket für spätere Nutzung zurückstellen lassen. Kann der neue Flug auch vor dem ursprünglichen Datum stattfinden?
Blödsinn. Gerade wenn man fliegen muss kann es ratsam sein, die Wahl so früh wie möglich zu treffen.Regel Nr. 1: Nie darauf klicken. Du bist nicht gezwungen, jetzt schon eine Wahl zu treffen.