Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.376
3.453
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Wir haben einen I Award im Sommer wegen INVOL auf WK umgebucht. Unsere WK Flüge sind unter der LH Codeshare Nummer.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.172
3.107
ZRH
Bei (umgebuchten) Awards auf WK lohnt sich nach meiner Erfahrung der Anruf bei der LX SEN/HON Hotline. Die können 220 M&M und 724 Tickets. WK Rev. Tickets weiss ich nicht, aber höre gerne von Erfahrungen.
 
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LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
717
151
Kann hier Vollzug melden.
Umbuchung des Hin- und Rückflugs auf die neuen Wunschflüge/-daten hat geklappt. Nur das Kompetenzgerangel zwischen LH Hotline und MM Hotline ist etwas nervig.
Bei MM wollte man mich zu erst nur auf einen anderen Flug mit I Verfügbarkeit umbuchen. Nach einem Hinweis, dass es sich um eine INVOL Umbuchung in Folge einer Annullierung handelt, hats dann aber reibungslos funktioniert. Die Einsicht, dass das ganze Ticket umgebucht werden kann, obwohl nur der Hinflug storniert wurde, kam von dem Agent selbst.

Was mir sonst noch aufgefallen ist: Umbuchung auf WK mit LX Flugnummer geht laut Aussage der MM Hotline nicht. Ginge das nur mit einer WK Flugnummer? Die hatte weder der Agent noch ich auf die Schnelle gefunden (LX8079).
zu früh gefreut!

Letzte Nacht kam eine Mail von LH mit Bitte um Rückruf. Nach 2 erfolglosen Versuchen jemanden mit der notwendigen Kompetenz bei M&M zu erreichen, erhielt ich vorhin ein Rückruf von jenem Agenten, bei dem ich die INVOL Umbuchung vergangene Woche vorgenommen habe.

Er musste meinen Rückflug wieder auf das ursprüngliche Datum zurück ändern, weil es sonst gegen die M&M Umbuchungsregeln verstoßen würde. Diskussionen mit ihm oder seinem Vorgesetzten waren nicht möglich. Er meinte, dass die Umbuchung des Rückflugs nur möglich sei, wenn es entsprechende Verfügbarkeit in I geben würde (also eine freiwillige Umbuchung). Meine Hinweise auf EU261, §8, Absatz c und das es sich um eine INVOL Umbuchung handelt, wurden ignoriert. Er zitierte nur auf Englisch aus seinen M&M Umbuchungsregeln.

Er hat mich gebeten mein Anliegen schriftlich über das Kontaktformular einzureichen. Das habe ich vorhin gemacht und warte auf Rückmeldung.

PS: bin jetzt auf dem ursprünglichen Rückflug in Z statt I.
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
748
2.510
Das habe ich vorhin gemacht und warte auf Rückmeldung.

Es tut mir leid, dir Wasser in den Wein gießen zu müssen, aber was erwartest du als Antwort? Die neuen LH-Regeln wurden von @thbe klar und deutlich erläutert. Du hattest die Wahl zwischen einer einmaligen Umbuchung des Hinflugs oder einer einmaligen Umbuchung beider Flüge unter Beibehaltung der Reisedauer.

Gegebenenfalls bietet dir EU261 noch irgendeine andere Option, aber aus Laiensicht sehe ich da nichts. LH hat dir aufgrund der Stornierung beim Hinflug wie in Artikel 8 gefordert diverse "anderweitige Beförderungen zum Endziel" angeboten, von denen du eine gewählt hast. Zum (weiterhin planmäßig angesetzten) Rückflug steht aus meiner Sicht nichts in der Verordnung..

Edit: Wie ich gerade untenstehend bei @thbe lese, gilt die Verordnung auch für den Rückflug (der für mich als überwiegend One-Way-Bucher ein eher "unbekanntes Wesen" darstellt)..
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Der Call-Center-Agent liegt richtig, dass die internen Umbuchungsregeln so sind, wie er (oder sein Supervisor) sagt. Diese Regeln sind für geringfügige Flugzeitänderungen. Die Klassiker sind hier fünf oder zehn Minuten.

Doch im Fall von @LaPlanche gilt Art. 8 (1) c) EU261, denn es handelt sich um eine Annullierung. Bei einer Vorverlegung der ersten Segments bei Hin- oder Rückflug von mehr als einer Stunde gilt auch ohne Annullierung Art. 8 (1) c) EU261.

Art. 8 (1) c) EU261 ermöglicht mehr als die internen Umbuchungsregeln, daher kann man letztere hier vergessen.

Nach Art. 8 (1) c) EU261 hat man das Recht auf eine Ersatzbeförderung nach Wunsch (und Verfügbarkeit). LaPlanche kann also Hin- und Rückflug ändern.

Bleibt die Frage, die LaPlanche zu seinem Recht kommt.

Meine Empfehlung wäre, nochmal anzurufen. Sagen, dass es sich um eine Annullierung handelt und dass daher das Umbuchungsrecht nach EU261 gilt. Im bisherigen Vorgang wurde fälschlicher Weise davon ausgegangen, dass es sich um eine geringfügige Flugzeitenänderung handelt. Man will eine komplette Umbuchung auf gewünschte Termine (am besten diese Termine bereits kennen und bereithalten).

Wenn das nicht hilft, dann sollte man eine Aufforderung nach Muster “Musterschreiben Aufforderung Ersatzbeförderung (Teil 1)” von @kexbox an die LH senden.

Danach bleibt die Beauftragung eines versierten Rechtsanwalts. Man kann das auch gleich anwaltlich lösen lassen, wenn man will. Die LH hat ihre Chancen gehabt und vertan.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
567
95
zu früh gefreut!

Letzte Nacht kam eine Mail von LH mit Bitte um Rückruf. Nach 2 erfolglosen Versuchen jemanden mit der notwendigen Kompetenz bei M&M zu erreichen, erhielt ich vorhin ein Rückruf von jenem Agenten, bei dem ich die INVOL Umbuchung vergangene Woche vorgenommen habe.

Er musste meinen Rückflug wieder auf das ursprüngliche Datum zurück ändern, weil es sonst gegen die M&M Umbuchungsregeln verstoßen würde. Diskussionen mit ihm oder seinem Vorgesetzten waren nicht möglich. Er meinte, dass die Umbuchung des Rückflugs nur möglich sei, wenn es entsprechende Verfügbarkeit in I geben würde (also eine freiwillige Umbuchung). Meine Hinweise auf EU261, §8, Absatz c und das es sich um eine INVOL Umbuchung handelt, wurden ignoriert. Er zitierte nur auf Englisch aus seinen M&M Umbuchungsregeln.

Er hat mich gebeten mein Anliegen schriftlich über das Kontaktformular einzureichen. Das habe ich vorhin gemacht und warte auf Rückmeldung.

PS: bin jetzt auf dem ursprünglichen Rückflug in Z statt I.
Wer kennt es nicht, wenn interne Unternehmensregeln EU Recht übertrumpfen.
Kennt man ja: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261
Artikel 20
Jegliche AGB, ABB und Unternehmensregeln, die im Widerspruch zu vorherigen sind, überragen Art 1-19.
 
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LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
717
151
Der Call-Center-Agent liegt richtig, dass die internen Umbuchungsregeln so sind, wie er (oder sein Supervisor) sagt. Diese Regeln sind für geringfügige Flugzeitänderungen. Die Klassiker sind hier fünf oder zehn Minuten.

Doch im Fall von @LaPlanche gilt Art. 8 (1) c) EU261, denn es handelt sich um eine Annullierung. Bei einer Vorverlegung der ersten Segments bei Hin- oder Rückflug von mehr als einer Stunde gilt auch ohne Annullierung Art. 8 (1) c) EU261.

Art. 8 (1) c) EU261 ermöglicht mehr als die internen Umbuchungsregeln, daher kann man letztere hier vergessen.

Nach Art. 8 (1) c) EU261 hat man das Recht auf eine Ersatzbeförderung nach Wunsch (und Verfügbarkeit). LaPlanche kann also Hin- und Rückflug ändern.

Bleibt die Frage, die LaPlanche zu seinem Recht kommt.

Meine Empfehlung wäre, nochmal anzurufen. Sagen, dass es sich um eine Annullierung handelt und dass daher das Umbuchungsrecht nach EU261 gilt. Im bisherigen Vorgang wurde fälschlicher Weise davon ausgegangen, dass es sich um eine geringfügige Flugzeitenänderung handelt. Man will eine komplette Umbuchung auf gewünschte Termine (am besten diese Termine bereits kennen und bereithalten).

Wenn das nicht hilft, dann sollte man eine Aufforderung nach Muster “Musterschreiben Aufforderung Ersatzbeförderung (Teil 1)” von @kexbox an die LH senden.

Danach bleibt die Beauftragung eines versierten Rechtsanwalts. Man kann das auch gleich anwaltlich lösen lassen, wenn man will. Die LH hat ihre Chancen gehabt und vertan.
Besten Dank für diese sehr ausführliche Antwort und den Link zu dem Schreiben! Bevor ich das an LH schicke, will ich noch eine pragmatische Möglichkeit in Erwägung ziehen. Das Problem bei der Durchsetzung des Anspuches ist es ja, dass die LH Hotline mein Prämienticket nicht umbuchen kann und die MM Hotline es nicht will (interne Regeln). In der kommenden Woche bin ich eh am Flughafen MUC. Da sitzt noch echtes LH Personal am Ticketdesk. Haben sie die Möglichkeit die umbuchung vorzunehmen? Oder werden die auch nur an MM verweisen? Bin der Meinung hier im Forum gelesen zu haben, dass die Berechtigung für Umbuchungen durch Personal am Flughafen am weitesten gefasst sind.
 

Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
424
386
Besten Dank für diese sehr ausführliche Antwort und den Link zu dem Schreiben! Bevor ich das an LH schicke, will ich noch eine pragmatische Möglichkeit in Erwägung ziehen. Das Problem bei der Durchsetzung des Anspuches ist es ja, dass die LH Hotline mein Prämienticket nicht umbuchen kann und die MM Hotline es nicht will (interne Regeln). In der kommenden Woche bin ich eh am Flughafen MUC. Da sitzt noch echtes LH Personal am Ticketdesk. Haben sie die Möglichkeit die umbuchung vorzunehmen? Oder werden die auch nur an MM verweisen? Bin der Meinung hier im Forum gelesen zu haben, dass die Berechtigung für Umbuchungen durch Personal am Flughafen am weitesten gefasst sind.
Die hatten mir auch mal ein Ticket ausgestellt, welches das Ticketing nicht ausstellen wollte, einen Versuch kann es also wert sein. Als ich dort war, gab es kein Ticketdesk mehr, stattdessen wurde ich in das Servicecenter verwiesen mit Nummer ziehen und warten.
 
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cold_play

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
458
124
Wäre super wenn du über den Ausgang berichten könntest @LaPlanche

Ich habe aktuell den gleichen Fall. M&M Ticket, beim Rückflug eine Annullierung erhalten mit automatischer Umbuchung auf anderen Flug einen Tag früher. Passt für mich nicht, daher Hin & Rückflug umgebucht auf anderes Datum über die Hotline. Dafür auch die Bestätigung erhalten, alles passend.
Das Ticket wurde jedoch nicht ausgestellt, LH behauptet nun die Umbuchung wäre nicht zulässig gewesen, da nur der Rückflug von einer Änderung betroffen war. Für den Hinflug wären Verfügbarkeiten in I nötig, die es nicht gibt.

Bisher hatte ich bei sowas nie Probleme umzubuchen, scheinbar hat M&M hier irgendetwas an den internen Regeln geändert, oder legt diese anders aus.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Bisher hatte ich bei sowas nie Probleme umzubuchen, scheinbar hat M&M hier irgendetwas an den internen Regeln geändert, oder legt diese anders aus.
Die internen Regeln sind egal, wenn EU261 greift. Wurde Dein Rückflug annulliert, dann kannst Du das gesamte Ticket umbuchen, sofern die weiteren Voraussetzungen von EU261 vorliegen.

Eine Email von LH/M&M, wo Deinen Flüge als „bestätigt“ aufgeführt sind, reicht aus. Der Vorgang rund ums Ticketausstellen muss den Passagier nicht interessieren.

Die internen Regeln sind interessant für die Fälle, wo EU261 nicht greift. Dann sind sie toll.

Mir scheint es, als würde Dir Deine Recht nach EU261 verweigert.
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
717
151
Wäre super wenn du über den Ausgang berichten könntest @LaPlanche

Ich habe aktuell den gleichen Fall. M&M Ticket, beim Rückflug eine Annullierung erhalten mit automatischer Umbuchung auf anderen Flug einen Tag früher. Passt für mich nicht, daher Hin & Rückflug umgebucht auf anderes Datum über die Hotline. Dafür auch die Bestätigung erhalten, alles passend.
Das Ticket wurde jedoch nicht ausgestellt, LH behauptet nun die Umbuchung wäre nicht zulässig gewesen, da nur der Rückflug von einer Änderung betroffen war. Für den Hinflug wären Verfügbarkeiten in I nötig, die es nicht gibt.

Bisher hatte ich bei sowas nie Probleme umzubuchen, scheinbar hat M&M hier irgendetwas an den internen Regeln geändert, oder legt diese anders aus.
vergangenen Dienstag war ich am MUC und habe es direkt im Service Center probiert. Haben die echt schick umgebaut!
Leider erfolglos. Der MA kann angeblich nicht auf M&M Prämienbuchungen zugreifen und keine Änderungen vornehmen. Allerdings bin ich nicht zu 100% sicher, ob er den Grund für die Umbuchung richtig verstanden hat. War da auch nicht hartnäckig genug.

Wenn ich demnächst wieder am Flughafen bin, probiere ich es noch mal. Ansonsten ist noch meine schriftliche Anfrage bei M&M offen (über die Website eingereicht) und ab kommender Woche auch das von @thbe verlinkte Musterschreiben zur Umbuchung nach EU261, §8. Das werde ich direkt an LH schicken als ausführende Airline.

Und als Konsequenz sammle ich meine Meilen nicht mehr bei M&M.
 

cold_play

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
458
124
Ich habe Lufthansa jetzt auch schriftlich zur Umbuchung aufgefordert gem. Art. 8 Abs. 1 lit. c) der VO 261/2004.

Hotline habe ich mehrfach versucht, immer die gleiche Aussage. Bei dem nicht von der Annullierung betroffenen Segment muss es Verfügbarkeiten in I geben, sonst keine Umbuchung möglich.
 
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Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
541
162
Ich habe Lufthansa jetzt auch schriftlich zur Umbuchung aufgefordert gem. Art. 8 Abs. 1 lit. c) der VO 261/2004.

Hotline habe ich mehrfach versucht, immer die gleiche Aussage. Bei dem nicht von der Annullierung betroffenen Segment muss es Verfügbarkeiten in I geben, sonst keine Umbuchung möglich.
Hi.

Wie entwickelt sich das? Viel Erfolg!
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
717
151
Kur
vergangenen Dienstag war ich am MUC und habe es direkt im Service Center probiert. Haben die echt schick umgebaut!
Leider erfolglos. Der MA kann angeblich nicht auf M&M Prämienbuchungen zugreifen und keine Änderungen vornehmen. Allerdings bin ich nicht zu 100% sicher, ob er den Grund für die Umbuchung richtig verstanden hat. War da auch nicht hartnäckig genug.

Wenn ich demnächst wieder am Flughafen bin, probiere ich es noch mal. Ansonsten ist noch meine schriftliche Anfrage bei M&M offen (über die Website eingereicht) und ab kommender Woche auch das von @thbe verlinkte Musterschreiben zur Umbuchung nach EU261, §8. Das werde ich direkt an LH schicken als ausführende Airline.

Und als Konsequenz sammle ich meine Meilen nicht mehr bei M&M.
kurzes Update:
M&M und LH haben auf meine Aufforderung zur umbuchung bislang nicht reagiert.
Allerdings gibt es seit gestern sehr gute Verfügbarkeiten in I ex MRU an allen Tagen im Februar, wo 4Y fliegt. Habe die Gelegenheit genutzt und regulär umgebucht. Bisher keine Bestätigungsmail erhalten. Aber die Buchung ist auf LH.com schon angepasst und ich konnte Sitzplätze reservieren.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Auf meine schriftliche Aufforderung bisher nur unzutreffende Textbausteine erhalten. LH weigert sich weiterhin das ganze wie bestätigt umzubuchen.
Ja, das ist deprimierend. Das Recht ist eindeutig auf Deiner Seite. Doch zur Not musst Du es einklagen.

Merkwürdig ist, dass das trotz HUACA passiert. Normalerweise findet sich nach ein paar Versuchen ein Agent, der sich auskennt. Hatte heute wieder zwei Anrufe bei der Hotline und zwei gegensätzliche Antworten zum gleichen Sachverhalt.

SÖP kann nichts schaden. Vielleicht klappt es darüber.
 

DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
500
49
MUC
Kann ich jetzt meine Flüge von 2020 umbuchen? :)
Ich denke in der Tat, dass dieses Urteil den Anspruch auf Ticket-Gültigkeit eines irgendwann annullierten Fluges decken müsste. Auch Flugtickets von vor Jahren, sofern keine Rückerstattung angefordert wurde, weiterhin ihre Gültigkeit behalten und verwendet werden können. Ich hoffe kexbox sieht das auch so?!
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.285
1.113
Ich denke in der Tat, dass dieses Urteil den Anspruch auf Ticket-Gültigkeit eines irgendwann annullierten Fluges decken müsste. Auch Flugtickets von vor Jahren, sofern keine Rückerstattung angefordert wurde, weiterhin ihre Gültigkeit behalten und verwendet werden können. Ich hoffe kexbox sieht das auch so?!
IANAL aber die gesetzlich Verjährung von 3 Jahren wird wohl greifen.
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
541
162
Hi,

wissen wir zu diesem Thema / der BGH-Ansicht was Neues?

Eine Generelle: Wie genau ist es bzgl. der "Ticketgültigkeit" zu verstehen (auf die sich M&M immer wieder beruft)?

Sie beträgt 1 Jahr (exakt 365 Tage) genau ab bis wann? Wann bzw. wodurch verlängert sie sich (Umbuchungen durch Flugunregemäßigkeiten vs. gewünschte Umbuchung auf neues Datum: wann kann das neue Datum maximal liegen in der Zukunft)? Was ist / ist nicht möglich innerhalb / außerhalb dieser?

Danke!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Hi,

wissen wir zu diesem Thema / der BGH-Ansicht was Neues?

Eine Generelle: Wie genau ist es bzgl. der "Ticketgültigkeit" zu verstehen (auf die sich M&M immer wieder beruft)?

Sie beträgt 1 Jahr (exakt 365 Tage) genau ab bis wann? Wann bzw. wodurch verlängert sie sich (Umbuchungen durch Flugunregemäßigkeiten vs. gewünschte Umbuchung auf neues Datum: wann kann das neue Datum maximal liegen in der Zukunft)? Was ist / ist nicht möglich innerhalb / außerhalb dieser?

Danke!
So wie ich das verstehe:
Sobald die Airline den Flug annulliert hat, hast Du als Fluggast das Recht, eine kostenfreie Umbuchung innerhalb der Verjährungsfrist (3 Jahre bis Jahresende) zu verlangen.
Da Flugpläne nicht drei Jahre im voraus veröffentlich werden, kann man also z.B. 2 Jahre warten und dann auf die Umbuchung bestehen.
Etwaige airline-interne Ticketgültigkeit ist dann egal.

Das Problem: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
 
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Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
541
162
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300x250
Hi,

danke.

Ja, würde ich auch so verstehen. Nur aktuell verstehe ich nicht wirklich die Fristen bzw. die Möglichkeiten...

Aktuell sagt LH ("Artikel 3: Flugscheine", "Dauer der Gültigkeit", 3.2.):

Dauer der Gültigkeit

3.2.

3.2.1. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Flugschein, in diesen Bedingungen oder in anwendbaren Tarifen (die entsprechend den Angaben im Flugschein die Gültigkeitsdauer eines Flugscheins beschränken können), ist die Gültigkeit eines Flugscheins wie folgt:

3.2.1.1. ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungsdatum oder

3.2.1.2. ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des Reiseantritts, sofern dieser innerhalb eines Jahres ab Flugscheinausstellung erfolgt ist.


Ein Beispiel:

Angenommen, ich buche heute eine Reise nach X mit einem Abflug am 01.08.2024 und Rückflug am 20.08.2024 - also voraussichtlicher Reiseantritt in fast einem Jahr.

Ich gehe davon aus, dass das Ticket auch heute ausgestellt würde, daher wäre nach dem Obigem (Punkt 3.2.1.1.) eine Ticketgültigkeit bis 01.08.2024 - korrekt?

Heißt, spätestens bis zum 01.08.2024 (oder ggf. 31.07.2024) kann grundsätzlich das Ticket umgebucht werden - und das dann wieder auf ein Datum maximal in 365 (360) Tage ab dem Umbuchungsdatum. Verstehe ich es sowie richtig? Rein theoretisch wäre der Rückflug also noch am 01.08.2025 möglich.

1. Angenommen, im Juli 2024 (innerhalb der Gültigkeit) wird ein Segment der ursprünglich gebuchten Reise (01.08.2024 - 20.08.2024) von Flugunregelmäßigkeiten betroffen - wird einfach annuliert. Neuer Hinflug & Rückflug zu erfolgen bis spätestens Juli 2025?

2. Angenommen, ich möchte aus persönlichen Gründen das Ticket im Juli 2024 (innerhalb der Gültigkeit) auf ein späteres Datum umbuchen: Was wäre hierzu möglich? Auch Hinflug & Rückflug zu erfolgen bis spätestens Juli 2025?

Danke!