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Wir haben einen I Award im Sommer wegen INVOL auf WK umgebucht. Unsere WK Flüge sind unter der LH Codeshare Nummer.
Wir haben einen I Award im Sommer wegen INVOL auf WK umgebucht. Unsere WK Flüge sind unter der LH Codeshare Nummer.
Bei einer geringen Flugzeitenänderungen gelten die internen Regeln der Airline...
zu früh gefreut!Kann hier Vollzug melden.
Umbuchung des Hin- und Rückflugs auf die neuen Wunschflüge/-daten hat geklappt. Nur das Kompetenzgerangel zwischen LH Hotline und MM Hotline ist etwas nervig.
Bei MM wollte man mich zu erst nur auf einen anderen Flug mit I Verfügbarkeit umbuchen. Nach einem Hinweis, dass es sich um eine INVOL Umbuchung in Folge einer Annullierung handelt, hats dann aber reibungslos funktioniert. Die Einsicht, dass das ganze Ticket umgebucht werden kann, obwohl nur der Hinflug storniert wurde, kam von dem Agent selbst.
Was mir sonst noch aufgefallen ist: Umbuchung auf WK mit LX Flugnummer geht laut Aussage der MM Hotline nicht. Ginge das nur mit einer WK Flugnummer? Die hatte weder der Agent noch ich auf die Schnelle gefunden (LX8079).
Das habe ich vorhin gemacht und warte auf Rückmeldung.
Wer kennt es nicht, wenn interne Unternehmensregeln EU Recht übertrumpfen.zu früh gefreut!
Letzte Nacht kam eine Mail von LH mit Bitte um Rückruf. Nach 2 erfolglosen Versuchen jemanden mit der notwendigen Kompetenz bei M&M zu erreichen, erhielt ich vorhin ein Rückruf von jenem Agenten, bei dem ich die INVOL Umbuchung vergangene Woche vorgenommen habe.
Er musste meinen Rückflug wieder auf das ursprüngliche Datum zurück ändern, weil es sonst gegen die M&M Umbuchungsregeln verstoßen würde. Diskussionen mit ihm oder seinem Vorgesetzten waren nicht möglich. Er meinte, dass die Umbuchung des Rückflugs nur möglich sei, wenn es entsprechende Verfügbarkeit in I geben würde (also eine freiwillige Umbuchung). Meine Hinweise auf EU261, §8, Absatz c und das es sich um eine INVOL Umbuchung handelt, wurden ignoriert. Er zitierte nur auf Englisch aus seinen M&M Umbuchungsregeln.
Er hat mich gebeten mein Anliegen schriftlich über das Kontaktformular einzureichen. Das habe ich vorhin gemacht und warte auf Rückmeldung.
PS: bin jetzt auf dem ursprünglichen Rückflug in Z statt I.
Besten Dank für diese sehr ausführliche Antwort und den Link zu dem Schreiben! Bevor ich das an LH schicke, will ich noch eine pragmatische Möglichkeit in Erwägung ziehen. Das Problem bei der Durchsetzung des Anspuches ist es ja, dass die LH Hotline mein Prämienticket nicht umbuchen kann und die MM Hotline es nicht will (interne Regeln). In der kommenden Woche bin ich eh am Flughafen MUC. Da sitzt noch echtes LH Personal am Ticketdesk. Haben sie die Möglichkeit die umbuchung vorzunehmen? Oder werden die auch nur an MM verweisen? Bin der Meinung hier im Forum gelesen zu haben, dass die Berechtigung für Umbuchungen durch Personal am Flughafen am weitesten gefasst sind.Der Call-Center-Agent liegt richtig, dass die internen Umbuchungsregeln so sind, wie er (oder sein Supervisor) sagt. Diese Regeln sind für geringfügige Flugzeitänderungen. Die Klassiker sind hier fünf oder zehn Minuten.
Doch im Fall von @LaPlanche gilt Art. 8 (1) c) EU261, denn es handelt sich um eine Annullierung. Bei einer Vorverlegung der ersten Segments bei Hin- oder Rückflug von mehr als einer Stunde gilt auch ohne Annullierung Art. 8 (1) c) EU261.
Art. 8 (1) c) EU261 ermöglicht mehr als die internen Umbuchungsregeln, daher kann man letztere hier vergessen.
Nach Art. 8 (1) c) EU261 hat man das Recht auf eine Ersatzbeförderung nach Wunsch (und Verfügbarkeit). LaPlanche kann also Hin- und Rückflug ändern.
Bleibt die Frage, die LaPlanche zu seinem Recht kommt.
Meine Empfehlung wäre, nochmal anzurufen. Sagen, dass es sich um eine Annullierung handelt und dass daher das Umbuchungsrecht nach EU261 gilt. Im bisherigen Vorgang wurde fälschlicher Weise davon ausgegangen, dass es sich um eine geringfügige Flugzeitenänderung handelt. Man will eine komplette Umbuchung auf gewünschte Termine (am besten diese Termine bereits kennen und bereithalten).
Wenn das nicht hilft, dann sollte man eine Aufforderung nach Muster “Musterschreiben Aufforderung Ersatzbeförderung (Teil 1)” von @kexbox an die LH senden.
Danach bleibt die Beauftragung eines versierten Rechtsanwalts. Man kann das auch gleich anwaltlich lösen lassen, wenn man will. Die LH hat ihre Chancen gehabt und vertan.
Die hatten mir auch mal ein Ticket ausgestellt, welches das Ticketing nicht ausstellen wollte, einen Versuch kann es also wert sein. Als ich dort war, gab es kein Ticketdesk mehr, stattdessen wurde ich in das Servicecenter verwiesen mit Nummer ziehen und warten.Besten Dank für diese sehr ausführliche Antwort und den Link zu dem Schreiben! Bevor ich das an LH schicke, will ich noch eine pragmatische Möglichkeit in Erwägung ziehen. Das Problem bei der Durchsetzung des Anspuches ist es ja, dass die LH Hotline mein Prämienticket nicht umbuchen kann und die MM Hotline es nicht will (interne Regeln). In der kommenden Woche bin ich eh am Flughafen MUC. Da sitzt noch echtes LH Personal am Ticketdesk. Haben sie die Möglichkeit die umbuchung vorzunehmen? Oder werden die auch nur an MM verweisen? Bin der Meinung hier im Forum gelesen zu haben, dass die Berechtigung für Umbuchungen durch Personal am Flughafen am weitesten gefasst sind.
Die internen Regeln sind egal, wenn EU261 greift. Wurde Dein Rückflug annulliert, dann kannst Du das gesamte Ticket umbuchen, sofern die weiteren Voraussetzungen von EU261 vorliegen.Bisher hatte ich bei sowas nie Probleme umzubuchen, scheinbar hat M&M hier irgendetwas an den internen Regeln geändert, oder legt diese anders aus.
vergangenen Dienstag war ich am MUC und habe es direkt im Service Center probiert. Haben die echt schick umgebaut!Wäre super wenn du über den Ausgang berichten könntest @LaPlanche
Ich habe aktuell den gleichen Fall. M&M Ticket, beim Rückflug eine Annullierung erhalten mit automatischer Umbuchung auf anderen Flug einen Tag früher. Passt für mich nicht, daher Hin & Rückflug umgebucht auf anderes Datum über die Hotline. Dafür auch die Bestätigung erhalten, alles passend.
Das Ticket wurde jedoch nicht ausgestellt, LH behauptet nun die Umbuchung wäre nicht zulässig gewesen, da nur der Rückflug von einer Änderung betroffen war. Für den Hinflug wären Verfügbarkeiten in I nötig, die es nicht gibt.
Bisher hatte ich bei sowas nie Probleme umzubuchen, scheinbar hat M&M hier irgendetwas an den internen Regeln geändert, oder legt diese anders aus.
Hi.Ich habe Lufthansa jetzt auch schriftlich zur Umbuchung aufgefordert gem. Art. 8 Abs. 1 lit. c) der VO 261/2004.
Hotline habe ich mehrfach versucht, immer die gleiche Aussage. Bei dem nicht von der Annullierung betroffenen Segment muss es Verfügbarkeiten in I geben, sonst keine Umbuchung möglich.
kurzes Update:vergangenen Dienstag war ich am MUC und habe es direkt im Service Center probiert. Haben die echt schick umgebaut!
Leider erfolglos. Der MA kann angeblich nicht auf M&M Prämienbuchungen zugreifen und keine Änderungen vornehmen. Allerdings bin ich nicht zu 100% sicher, ob er den Grund für die Umbuchung richtig verstanden hat. War da auch nicht hartnäckig genug.
Wenn ich demnächst wieder am Flughafen bin, probiere ich es noch mal. Ansonsten ist noch meine schriftliche Anfrage bei M&M offen (über die Website eingereicht) und ab kommender Woche auch das von @thbe verlinkte Musterschreiben zur Umbuchung nach EU261, §8. Das werde ich direkt an LH schicken als ausführende Airline.
Und als Konsequenz sammle ich meine Meilen nicht mehr bei M&M.
Auf meine schriftliche Aufforderung bisher nur unzutreffende Textbausteine erhalten. LH weigert sich weiterhin das ganze wie bestätigt umzubuchen.Hi.
Wie entwickelt sich das? Viel Erfolg!
Ja, das ist deprimierend. Das Recht ist eindeutig auf Deiner Seite. Doch zur Not musst Du es einklagen.Auf meine schriftliche Aufforderung bisher nur unzutreffende Textbausteine erhalten. LH weigert sich weiterhin das ganze wie bestätigt umzubuchen.
Ich denke in der Tat, dass dieses Urteil den Anspruch auf Ticket-Gültigkeit eines irgendwann annullierten Fluges decken müsste. Auch Flugtickets von vor Jahren, sofern keine Rückerstattung angefordert wurde, weiterhin ihre Gültigkeit behalten und verwendet werden können. Ich hoffe kexbox sieht das auch so?!Kann ich jetzt meine Flüge von 2020 umbuchen?BGH: Nach Annullierung ist Ersatzbeförderung zum Wunschtermin geschuldet - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Fluggäste können nach Annullierung Ersatzflug frei wählen, was nun auch der Bundesgerichtshof in einem von mir betreuten Verfahren entschied.www.drboese.de
IANAL aber die gesetzlich Verjährung von 3 Jahren wird wohl greifen.Ich denke in der Tat, dass dieses Urteil den Anspruch auf Ticket-Gültigkeit eines irgendwann annullierten Fluges decken müsste. Auch Flugtickets von vor Jahren, sofern keine Rückerstattung angefordert wurde, weiterhin ihre Gültigkeit behalten und verwendet werden können. Ich hoffe kexbox sieht das auch so?!
So wie ich das verstehe:Hi,
wissen wir zu diesem Thema / der BGH-Ansicht was Neues?
Eine Generelle: Wie genau ist es bzgl. der "Ticketgültigkeit" zu verstehen (auf die sich M&M immer wieder beruft)?
Sie beträgt 1 Jahr (exakt 365 Tage) genau ab bis wann? Wann bzw. wodurch verlängert sie sich (Umbuchungen durch Flugunregemäßigkeiten vs. gewünschte Umbuchung auf neues Datum: wann kann das neue Datum maximal liegen in der Zukunft)? Was ist / ist nicht möglich innerhalb / außerhalb dieser?
Danke!