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Ich hab mal gelesen, daß man in Österreich sehr schnell in Teufels Küche kommen kann, wenn man das nicht so deutlich jedes Mal betont. Quasi eine Art Disclaimer, den man besser immer anfügt, um Ärger zu vermeiden.wieso muss der Gruber immer den Passus erwähnen/betonen, dass nach österreichischem Recht die Unschuldsvermutung gilt? Als wäre das in DE nicht der Fall, wo gegen Green nur geklagt werden kann... Zudem findet die Unschuldsvermutung auch in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ihre Grundlage.